"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Wichtig: Weihnachts-/Urlaubsgeld Pfändung 2016!!!???  (Gelesen 2227 mal)

geschieden1907

  • Gast
Wichtig: Weihnachts-/Urlaubsgeld Pfändung 2016!!!???
« am: 24. November 2016, 06:35:04 »

Hallo zusammen.

Ich muss aktuell mal nachfragen, vielleicht habe ich ja auch in den letzten 2 Jahren etwas verpasst.
Ich finde heute Morgen in der Zeitung einen Artikel in der WAZ, mit Werbung zur Verbraucherzentrale, wie Pfändung bei Weihnachtsgeld zu handhaben ist.
http://www.vzhh.de/schulden/30958/wie-vom-weihnachtsgeld-was-uebrig-bleibt.aspx

Nun meine Frage: Ist das ein fataler Fehler der Verbraucherzentrale, oder stimmt das wirklich?
Laut der Meldung der VZ wird das Weihnachtsgeld wieder nach der Bruttomethode abgezogen, also praktisch ist das Weihnachtsgeld somit wieder bis zu einem Betrag in Höhe von 500 Euro VOLL!!! unpfändbar.
Ist dem wirklich wieder so?
Denn eigentlich wurde doch mit dem Beschluss in 2013 (Az 10 AZR 59/12) die Nettomethode bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld festgelegt. Somit bleiben also von den 500 Euro nach weiteren Abzug von Steuern knapp 300 Euro.

Was ist nun der aktuelle Stand?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Wichtig: Weihnachts-/Urlaubsgeld Pfändung 2016!!!???
« Antwort #1 am: 28. November 2016, 18:37:09 »

Ich glaube nicht, dass dort ein Fehler vorliegt. Bei der Nettomethode wird das unpfändbare Weihnachtsgeld brutto vom Lohn abgezogen und aus dem Rest die fiktiven Abzüge errechnet.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz