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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?  (Gelesen 6525 mal)

Roja54

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Hallöchen an die Wissenden,

wie im Betreff ersichtlich, geht es um die Berechnung der letzten Pfändung.

Mit dem Oktobergehalt 12 hab ich es geschafft  :juchu:.

Nun meine Frage, da ich seit voriges Jahr September den pfändbaren Anteil selber errechnen und überweisen muss, nachdem der AG gesagt hat, dass er nicht mehr machen wollte.

Aaaalso, es heißt im Schreiben des Insolvenzgerichts und im Justizportal, dass die Insolvenz mit Ablauf des 23.10.12 endet.

Ablauf heisst doch dann 24:00 Uhr am 23.10.12, oder?

Hmmm, klingt ja schon mal ganz gut, nuuur, wie soll/kann/darf ich das berechnen, wenn ich über den 23.10. 24:00 Uhr hinaus, plus Überstunden arbeiten musste :dntknw:

Wie schon mehrfach erwähnt habe ich eine monatliche Regelarbeitszeit von 240 Stunden.

D.h. 2 mal im Monat jeweils eine 120 Stundenschicht + 0,25 Stunden Übergabezeit
= Bruttogehalt 1924,- € = 1300,02 € Netto = 189,78 € pfändbarer Anteil.

So, das ist aber für einen ganzen "normalen" Monat berechnet.

Wenn ich jetzt den 23.10. von 0:00 Uhr - 24:00 Uhr als Stichdatum, bzw. als Stichzeit annehme, dann habe ich bis dahin nur ein Bruttogehalt von 1484,- € = 1.070,16 Euro = 28,78 € pfändbarer Anteil.

Die Gehaltsabrechnung für Oktober weist aber 255 Stunden = 2040,- € = 1.361,55 Euro = 189,78 Pfändung aus.

Von der TH bekam ich ein Schreiben, dass sie die letzte Zahlung aus dem Oktobergehalt erwartet.

Ich habe aber die Gehaltsabrechnung für Oktober noch nicht, die bekomme ich erst zum 10. d. M.,also "kann" ich nix überweisen  :cheesy:

Unabhängig davon, weiss ich die Werte auch so schon...wozu gibt es Gehaltsrechner  :wink:

Also, was tun.....es geht immerhin um einen Differenzbetrag von 161,- €  :whistle:.

liebe Grüße

Roja

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Der_Alte

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #1 am: 03. November 2012, 21:44:01 »

Die Pfändung erfolgt vom Netto, im Oktober also, wenn es am 23. geendet hat,  sind die bis dahin geleisteten Arbeitstage anzusetzen im Verhältnis zu den im Monat geleisteten Arbeitstagen (so jedenfalls die Meinung im Rechtspflegerforum) Für die Berechnung nimmt man jetzt das Netto für den einzelnen Tag, also Monatsnetto / Arbeitstage und schaut dann in der Tagestabelle nach, was davon pfändbar ist. Bei 22 Arbeitstagen würde sich ein Tagesnetto von knapp 60 € ergeben und damit pro Tag 8,50 € Pfändung ergeben. Das mal 16 Arbeitstage ergibt 136 €.
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Roja54

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #2 am: 04. November 2012, 11:56:55 »


Guten Tag Der_Alte,

in der Art wurde bei mir schon mal von Krankengeldzahlung der tgl. Pfändungsbetrags errechnet, was meiner Meinung nach hier nicht anwendbar ist, da ich keine normale Arbeitszeit im üblichen Sinn habe, also keine Feiertage oder WE´s,sondern nur Dienstschichten von 120 Stunden am STÜCK, wenn alles im Turnus bleibt, also auch über WE und Feiertage.

Insofern kann ich auf diese Art nicht abrechnen, zumal Krankengeld kalendertäglich bezahlt wird.

Ich schreibe Ihnen mal auf, wie und wann ich im Oktober gearbeitet habe, vielleicht ist das dann verständlicher.

1. Schicht durchgehend von 06.10. 9:45 Uhr bis 11.10. 10:00 Uhr = 120,25 Stunden = 962,- € Brutto = 757,50 € Netto

2. Schicht    " " " " " "      von 21.10. 9:45 Uhr bis 26.10. 10:00 Uhr = 120,25 Stunden = 962,- € Brutto = 757,50 € Netto.

Plus Überstunden, Vertretung einer Kollegin von 31.10. 9:30 - 24:00 Uhr = 14,50 Stunden = 116,- € Brutto = 116,- €  Netto.

Das ergibt ein Brutto von 2040,- € = 1361,55 Netto.

Da die Überstunden erst nach dem Insoende waren, kann eigentlich das abgezogen werden, dann wären es 1924,- € Brutto = 1302,02 € Netto = 189,78 € Pfändung, wenn der volle Monat/Stunden berechnet werden würde.

Meine Gehaltsabrechnung ist aber über die gesamten Stunden vom Oktober, also über den 23.10. hinaus.

Eine Berechnungsart, die ich auf Grund meiner Arbeitszeit, für schlüssig halte, wäre 23/31tel.

Also 2040,- € Brutto = 1361,55 € Netto ./. 31 X 23 = 1010,18 € - 58,-€ hälftige Ü-Stunden = 952,18 €.

Ergo unter der Pfändungsgrenze!

Eine andere Möglichkeit wäre, die tatsächlich geleisteten Stunden bis 23.10. 24:00 Uhr als Bruttolohn anzusetzen und zu berechnen.

Dann habe ich, wie schon erwähnt, bis dahin nur ein Bruttogehalt von 1484,- € = 1.070,16 Euro = 28,78 € pfändbarer Anteil  :gruebel:.

liebe Grüße

Roja

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Der_Alte

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #3 am: 04. November 2012, 13:07:58 »

Das sind natürlich erst einmal ganz untypische Arbeitszeiten; ich gebe Ihnen Recht, das kann man nicht normal berechnen. Nebenbei die Bemerkung, dass ich es ganz schön fordernd finde, 120 Stunden am Stück zu leisten. Dafür wünsche ich immer die notwendige Gesundheit und Kraft.

Bei einer tageweisen Berechnung kämen Sie ganz schlecht davon, denn der üblicherweise nach Arbeitstagen zu berechnende Tagessatz wäre bei Ihrer Konstellation unrealistisch hoch.
Gleichwohl halte ich die Berechnung über einen fiktiven Tagessatz für richtig. Die Sonderschicht am 31.10. würde ich auch unberücksichtigt lassen, denn es war nicht geplant und lag ausserhalb des Berechnungszeitraum.

Bleiben also die geplanten Arbeitsstage.

240 Arbeitsstunden im Monat (wie sieht es darin mit Pausen und Ruhezeiten aus?) sind bei üblichen 8-Stunden-Arbeitstagen (oder sagt der Tarifvertrag etwas anderes?) 30 Arbeitstage. Gehalt durch 30 Arbeitstage ergibt einen Tagessatz von 50,50 € und damit einen Pfändungsbetrag von 2,20 €. Multipliziert mit 23 Arbeitstagen käme ein Betrag von 50,60 € zustande.

Alternativ könnte man noch über die Wochentabelle abrechnen.
Sie haben von vier Wochen im Oktober umgerechnet drei gearbeitet, also 1515/4 = 378,75€ Pfändungsnetto pro Woche. Daraus ergeben sich allerdings 98,50 pfändbarer Anteil, so dass ich diesen Weg schnell wieder verlassen würde.

Ihren Rechenweg mit dem bis zum 23. erarbeiteten Netto halte ich für problematisch, weil Sie damit einen Monatspfändungsfreibetrag einem 3/4-Pfändungsnetto gegenüberstellen. Das widerspricht meiner Meinung nach dem Wortlaut des Gesetzes.

Die Berechnung über die fiktiven Tagessätze könnte man im Zweifelsfall am besten erklären, deshalb würde ich in diese Richtung denken. Wenn Sie jeglichen Ärger vermeiden wollen, legen Sie die Berechnung dem Insolvenzgericht vor und bitten um Klarstellung, dass das von Ihnen gewählte Berechungsmodell richtig ist. Dann ist jeder Angriffspunkt ausgeschlossen.
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Roja54

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #4 am: 04. November 2012, 15:00:57 »



Hallo Der_Alte,

stimmt, das sind untypische Arbeitszeiten, aber was tut man nicht alles um Geld zu verdienen  :cheesy:.

Nein, Spaß beiseite, ich würde auch lieber morgens aus dem Haus gehen und abends zurückkommen.

Aber ich habe nunmal diese Arbeitsstelle angenommen und wusste auch von der ungewöhnlichen Arbeitszeit, die im Übrigen von einem Vormundschaftsgericht gebilligt wird.

Eingestellt wurde ich von der RAin, der zu Betreuenden, die meine eigentliche, bezahlende AGin ist.

Infern gibt es keinen Tarifvertrag und noch weniger eine Gewerkschaft, die zuständig wäre :whistle:.

Um die Arbeitszeit/-Bedingungen zu verdeutlichen;

Ich pflege und versorge eine schwerstdemente Seniorin, sowohl in Bezug auf körperliche/menschliche, als auch für seelische/mentale Bedürfnisse.

Und um der alten Dame ständige Wechsel der Bezugspersonen zu ersparen, machen meine Kolleginnen und ich diese "Hammerschichten", sodass nur 3 Pflegerinnen im Wechsel hier sind.

Selbstverständlich sind wir nicht die ganze Schicht auf den Beinen, sondern schlafen auch mal  :wink:, das jedoch immer mit einem Ohr im Zimmer der Seniorin. Sozusagen in Alarmbereitschaft. Naja, man gewöhnt sich dran  :biggrin:.

Allerdings dürfen wir das Haus nicht verlassen, bevor die Ablösung da ist.

Wir dürfen nicht mal raus zum Einkaufen oder Sonstiges. Das erledigt,die RAin.

Also auch keine üblichen Pausen und Ruhezeiten, die irgendwie "normal" sind.

Der Tipp das Insolvenzgericht zu fragen, ist ansich gut, hat nur den Haken,dass ich hier vorm 12.11. nicht weg kann, ich mach ja immer noch den Dienst für die kranke Kollegin und anschließend Meinen  :sad:.

Tja und bis dahin will die TH einen Eingang auf dem Treuhandkonto sehen. :?.

Mir fällt jetzt nur noch eine Lösung ein  :rougi:, die TH per Email anschreiben und sie fragen. Wenn die es dann auch nicht weiß...... :whistle:

Oder so berechnen, wie ein Bekannter gesagt hat, nämlich:

Für ganzen Oktober sind 189,78 € zu zahlen, und davon 23/31tel überweisen, das wären dann 140,76 €.

Lach..obwohl ich gestehe, die eine Berechnung von Ihnen, wonach 50,60 € zu zahlen wäre, "gefällt" mir auch  :wow:.


liebe Grüße

Roja

P.S.: Ehrlicherweise gebe ich zu, dass ich oft selber am Ende meiner Kraft bin und schon mehr als einmal heulend zusammengebrochen  bin, nachdem ich meine Haustür hinter mir zugemacht habe.

Immerhin mache ich diese Arbeit schon über 6 Jahre! Und einen Schlagafall habe ich auch schon hinter mir, nach 2 aufeinander folgenden Monate mit jeweils über 400 Stunden  :rougi:
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Der_Alte

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #5 am: 04. November 2012, 17:50:40 »

Hallo Roja,

ich würde es mit der tageweisen Berechnung machen und genau so der TH mitteilen. Und natürlich den errechneten Betrag überweisen.

Wenn Madame damit nicht einverstanden ist, kann man immer noch das Gericht um Klarstellung bitten.
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Roja54

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #6 am: 04. November 2012, 20:24:10 »



Lach.....

Hallo  Der_Alte,

ich hab jetzt der TH per Email den schwarzen Peter zu geschoben  :wink:.

Soll sie sich damit auseinander setzen, sie hat das ja wohl besser "drauf" wie Otto Normalbürger, sollte meinen  :biggrin:.

Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass sie 189,78 € einfordert und das habe ich ja bei meinen "Ausgaben", bzw. was übrigbleibt, schon berücksichtigt.

Wenns weniger ist, umso besser, dann hab ich mehr  :wow:

Und keine Angst, das was sie will, überweise ich auch. 

Immerhin mache ich das schon über 1 Jahr und das "freiwillig", soll heißen ohne Aufforderung und bis jetzt gabs keine Beanstandungen  :thumbup:

Könnte nur sein, dass sie es diesmal später, wie gewohnt bekommt, aber das liegt dann nicht an mir, sondern daran, wann sie antwortet und das kann man mir ja nicht anlasten  :whistle:

liebe Grüße

Roja
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Roja54

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #7 am: 05. November 2012, 23:24:42 »


@ Der_Alte,

also die TH hat noch nicht geantwortet und langsam "brennts".

Ich hab heute einfach auf dem Insolvenzgericht angerufen und mit einer Rechtspflegerin gesprochen, den Sachverhalt erklärt und die bestätigte, dass meine Annahme, dass das Gehalt nach dem 23. im Grunde nicht mehr unter die Pfändung fällt!

Aaaber, jetzt kommt das große Aber  :?

Da man Anhand der Abrechnung nicht erkennen würde, von wann bis wann die einzelnen Schichten, bzw. die Ü-Stunden gemacht wurden, sondern nur die Gesamtstunden, soll/kann/darf ich den "normalen" Pfändungsbetrag, mit 23/30tel ausrechnen und den Betrag überweisen.

Wenn meine Abrechung die einzelnen Schichten und die Ü-Stunden mit Datum ausweisen würden, dann hätte ich bis 23. den Lohn errechnen dürfen und auch nur dafür den pfändbaren Anteil auskehren müssen, aber so ist ja nicht beweisbar, dass z.B. die Ü-Stunden erst Ende Oktober gearbeitet wurden.

Naja....dann hab ich halt ne mittlere A...karte  :rougi:.

Aber immerhin 44,28 € "gespart"...und da ist ja auch schon was  :wink:

liebe Grüße

Roja

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Insokalle

Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #8 am: 06. November 2012, 10:23:51 »

Das so mit dem Gericht abzustimmen, halte ich für keine schlechte Vorgehensweise. Wenn alle Beteiligten damit leben können, sollte man meiner Meinung nach diese pragmatische Lösung wählen auch wenn sie mögl. nicht 100prozentig korrekt ist. Es sollte ja eigentlich feststehen, wann welche Überstunden geleistet wurden, schließlich wurden sie dem Arbeitgeber gemeldet und sollten aus den Unterlagen ersichtlich und damit beweisbar sein. Man müsste nur wieder fast von vorne anfangen, um den jeweiligen Pfändungsbetrag auszurechnen. Dürfte schon ein bisschen Aufwand sein.
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Der_Alte

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #9 am: 06. November 2012, 17:00:00 »

Und damit haben Sie es geregelt und sind zumindest den Punkt Abtretung los.
Dann fehlt ja nur noch die bald fällige RSB und Sie haben es ganz geschafft. Glückwunsch soweit und alles Gute.

P.S. Ich würde die Chance nutzen, mir eine Arbeit zu suchen, die mir körperlich nicht so viel abverlangt.
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teute

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #10 am: 07. November 2012, 07:33:12 »

hallo
ist das nicht so das immer monatlich gepfändet wird
bei mir so
inso mitte juni 2009
gepfändet den ganzen monat
 ergo wäre dann die letzte zahlung mai 2015
teute
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Der_Alte

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #11 am: 07. November 2012, 09:39:48 »

Das ist bis heute nicht klar geregelt, ob im letzten Monat der Insolvenz das Zuflussprinzip zur Anwendung kommt oder anteilig abgeführt wird.

In der Regel wird wohl von den TH die anteilige Zahlung gefordert.
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Roja54

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #12 am: 09. November 2012, 08:08:42 »


Hallo teute,

Zitat
ist das nicht so das immer monatlich gepfändet wird

Selbstverständlich wird monatlich gepfändet, das ist/war bei mir auch nicht anders.

Aber hier geht es um die letzte Pfändung überhaupt und darum wie das zu errechnen ist, wenn der Ablauf, sprich Ende der Pfändung, Anfang oder Mitte des Monats ist, da Einkommen nach diesem Tag, nicht mehr der Pfändung unterliegt.

@Insokalle

Zitat
Es sollte ja eigentlich feststehen, wann welche Überstunden geleistet wurden, schließlich wurden sie dem Arbeitgeber gemeldet und sollten aus den Unterlagen ersichtlich und damit beweisbar sein.

Wie Sie schon sagten:" Es sollte....." :neutral:.

Das nutzt allerdings nichts, wenn der Betreuer der AGin, trotz diffenziertem Arbeitszeitnachweis, nur Gesamtstunden an das Steuerbüro weiterleitet und nicht die einzelnen Schichten dadiert.

Ich musste ja erst mal mehrfach darum bitten, Regelarbeitszeit und Überstunden, wegen Berechnung des pfändbaren Anteils, getrennt aufzuführen.

Zudem wusste der Betreuer selber nicht so wirklich wie die Pfändung berechnet wird und hat Das auch über ein halbes Jahr falsch gemacht und zuviel an den TH überwiesen  :sad:.

Habs aber vom TH zurück bekommen  :thumbup:

Zitat
Man müsste nur wieder fast von vorne anfangen, um den jeweiligen Pfändungsbetrag auszurechnen. Dürfte schon ein bisschen Aufwand sein.

Ach, eigentlich nicht, wenn man erst mal einen "Durchblickerlehrgang" gemacht hat und und weiß wo man Gehaltsrechner findet, wie man den pfändbaren Anteil errechnet und die Pfändungstabelle "lesen" kann  :wink:.

Ich, für meinen Teil hab das sehr schnell "drauf" gehabt, Auszahlung lt. Abrechnung, mit dem zu vergleichen, was letztendlich auf dem Konto gelandet ist, sonst wäre mir vermutlich nicht mal aufgefallen, dass so lange zuviel gepfändet wurde  :?

Bin durchaus in der Lage mein Gehalt exakt nach Stunden bis 23.10.12, 24:00 (Ablauf d. Inso) auszurechnen und den daraus resultierenden pfändbaren Anteil zu ermitteln, was ich auch gemacht habe, aber wie gesagt, da vom AG nicht gesondert auflistet wird, bleibt mir nichts anderes übrig als nach der Möglichkeit 23/30tel, an den TH auszukehren.

Nach der genauen stundenweisen Berechnung wäre es viiieel weniger gewesen  :heulen:

Und nicht zu vergessen, das man hier im Forum gute Tipps und auch tatkräftige Hilfe bekommt, wofür ich seeeehr dankbar bin  :thumbup: :wow:.

Zum Schluß noch "ein" Satz zu Der_Alte in Bezug auf

Zitat
P.S. Ich würde die Chance nutzen, mir eine Arbeit zu suchen, die mir körperlich nicht so viel abverlangt.

Ich bin ehrlich genug, zuzugeben, dass, wenn ich die Möglichkeit habe, in Frührente zu gehen, das auch tun werde!

Ich arbeite seit meinem 15. Lebensjahr nahezu durchgängig, hab 6 Kinder großgezogen und bin körperlich so ziemlich im A.... :rougi:.

Und nicht zu vergessen, die Jüngste bin ich auch nicht mehr  :whistle: und ich werde so schnell auch keine Arbeit mehr bekommen.

Wenn meine AGin, die ich pflege, mal "geht", dann wars das auch für mich.

Sie wird immerhin diesen Monat 95 Jahre alt :cheesy:, aber solange sie lebt, werde ich bei ihr bleiben!

Vielleicht "schenkt" sie mir ja noch ein paar Monate, die ich ohne Insolvenz "genießen" kann! :cheesy:

liebe Grüße

Roja
 



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Der_Alte

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #13 am: 09. November 2012, 18:10:08 »

Roja,

Ihnen alles Gute und dass die ältere Dame Ihnen noch einen gut gepflegten Restlebensabend verdanken kann.
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Roja54

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Re: Wie wird der letzte Pfändungsbetrag der Insolvenz berechnet?
« Antwort #14 am: 09. November 2012, 20:37:25 »


Der_Alte,


dankeschön und ich gebe mir die größte Mühe, meine alte Lady bis zum Schluß gut zu versorgen  :cheesy:.

Mehr kann ich nicht tun, denn alles Weitere liegt nicht in meiner Hand  :sad:

liebe Grüße

Roja
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