"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wohlverhaltensphase ohne 1Cent zu zahlen  (Gelesen 3742 mal)

PeterPan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Wohlverhaltensphase ohne 1Cent zu zahlen
« am: 22. April 2007, 09:56:04 »

Hallo ich bin seit 1Jahr in der Wohlverhaltensphase bzw Priv Inso
ich verdiene 1460Euro im Monat Netto habe 2 Unterhaltspflichtige Personen und muß nichts bezahlen da unter der Pfändungsfreigrenze. Kann das sein oder muß ich einen bestimmten Betrag freiwillig anbieten?
Hat das folgen für mich (das nichts gezahlt wird)[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Wohlverhaltensphase ohne 1Cent zu zahlen
« Antwort #1 am: 22. April 2007, 11:50:52 »

Es ist erst mal \"normal\", dass es so ist.

Konsequenzen für Sie hat es keine. Zumindest nicht für die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Jedoch müssen Sie auch nach der Abtretungsphase (72Monate) noch die offenen Gerichts- und TH-Kosten zahlen.

Dazu erhalten Sie eine seperate Rechnung des Gerichtes und haben die Möglichkeit diese noch offenen Kosten in Raten zu zahlen (ähnlich wie bei PKH).
Insofern sollte man prüfen, ob nicht doch ein anteiliger Betrag vorab gezahlt werden kann, um nicht nach den 6 Jahren dann immer noch zahlen zu müssen.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Wohlverhaltensphase ohne 1Cent zu zahlen
« Antwort #2 am: 06. Mai 2007, 12:56:29 »

noch ein Satz von mir

Wurde ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosteen gestellt und bewilligt ? Falls ja, über welche Verfahrensabschnitte ?

Freiwillige Zahlungen an den Treuhänder sieht die Insolvenzordnung nicht vor. Abgetreten ist der gesetzliche pfändbare Teil der laufenden Bezüge.

Bei Nullfällen, in denen keine pfändbaren Beträge eingezogen werden können, wäre  die jährliche Mindestvergütung des Treuhänders von Schuldner zu entrichten, es sei denn, die Kosten des Verfahrens(Abschnitt) wurden gestundet, was in solchen Fällen üblich ist. Dazu gibt es ja die Stundung der Verfahrenskosten. § 298 InsO.

Ganz vereinzelt wird jedoch versucht, dem Schuldner  freiwillige Zahlungen seitens der Treuhänder und mit Billigung/Kenntnis der Insolvenzgerichte aufzubürden. Die Argumente der Treuhänder sind teils haarsträubend.

MfG
Feuerwald


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz