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Autor Thema: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein  (Gelesen 1938 mal)

juergengrisu

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Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
« am: 21. Juli 2010, 10:08:53 »

hi ;)
ich bin 2 Vorsitzender in einem Gemeinnützigen Verein der jetzt vom Kreis gefördert werden soll, es muss ein Kredit  aufgenommen werden wo mir klar ist das ich ihn nicht unterschreiben darf und auf nicht machen werde, ich bin noch 3 Monate in der WVP und möchte mich absichern...

was haltet ihr davon???

beste Grüße

von Juergen
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Fallera

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Re: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
« Antwort #1 am: 21. Juli 2010, 10:40:32 »

Hi,

warum dürfen sie ihn nicht unterschreiben? Mal abgesehen davon das es wahrscheinlich keinen sinn macht?

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Kurt Cobain
 

juergengrisu

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Re: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
« Antwort #2 am: 21. Juli 2010, 16:25:59 »

Hi Fallera,

mein TH meine ich solle es nicht wegen der gefahr meine RSB zu gefährden--- das ist mir Klar aber es ist halt ein Kredit ich bin mir nicht sicher , aber wir ändern gerade unsere Satzung ....

beste grüße

juergengris
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Feuerwald

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Re: Wohlverhaltensphase und gemeinnütziger Verein
« Antwort #3 am: 21. Juli 2010, 17:21:57 »

mein TH meine ich solle es nicht wegen der gefahr meine RSB zu gefährden

-> das halte ich für Unsinn. Mal abgesehen davon, dass der Verein als eigene juritische Person den Kredit aufnimmt, ist es kein Verstoß gegen die Obliegenheiten im RSB Verfahren neue Verbindlichkeiten einzugehen.

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