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Autor Thema: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit  (Gelesen 4497 mal)

pfpisa

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Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« am: 06. Juli 2012, 17:44:42 »

Moin und Hallo @all !!

Erstmal vielen Dank für dieses Forum hier !!
Ihr habt mir schon sehr viel geholfen !!

So nun zu meinem Anliegen.
Ich befinde mich in der WHP der Insolvenz.
Habe einen Hauptarbeitgeber, der auch immer den Pfändbaren Betrag abführt.
Ich hatte bis Oktober letzten Jahres einen 400 Euro Job. Der TH hatte zusammenrechnung bei Gericht beantragt.
So weit so gut. 
Der 400 Euro Job wurde beendet, da der Arbeitgeber keinen Bedarf mehr hatte an eine Aushilfe.
Habe wie es meine Pflichten sind, den TH immer Informiert.
Nun habe ich dieses Jahr im März wieder eine Nebentätigkeit gefunden. Die auch mit meiner Hauptarbeitsstelle konform ist.
Habe auch da den TH informiert.
Nun hatte ich heute ein Gespräch mit einer Bearbeitungsdame vom TH. Diese hatte nochmals nach Abrechnungen der Nebentätigkeit gefragt, zwecks der Beantragung der Zusammenrechnung.
Ist ja auch sein recht.
Nun wollte diese Dame mir aber weis machen, dass ich schon ab diesen Zeitpunkt hätte zusammen rechnen müssen und dann die daraus resultierende Differenz zahlen sollen.
Bzw. müsste erstmal Prüfen ob der Arbeitgeber dieses schon mit meiner Lohnabrechnung macht.
Aber das macht er nicht. Da er ja auch keinen zusammenrechnungsbeschluss für diesen neuen Arbeitgeber für die Nebentätigkeit hat.
Und lt. Aussage von der Gerichtspflegerin ist das erst ab dem Zeitpunkt des Beschlusses so.

Nun meine Frage.
Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden. Oder bin ich da auf dem Holzweg und muss mit Nachzahlungen rechnen??

Danke erstmal für Eure Hilfe


Und ein schönes WE
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Claus123

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Re: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« Antwort #1 am: 09. Juli 2012, 10:59:56 »

Claus123,seit 5 Tagen RSB erteilt.

Hallo,mal für die Zukunft zu überdenken,auch wenn ich Dir die Frage nicht beantworte,der TH handelt immer (!) im Sinne der Gläubiger-er ist nicht Dein Anwalt oder Ansprechpartner. Wecke nicht schlafende Hunde,lass ihn einfach in Ruhe. Ich habe meinen TH während der gesamten 6 jahre nicht gesehen und nichts von ihm gehört-und das war auch das Beste! Habe brav meine Zahlungen geleistet un Schluss. Alles was ich "nebenbei" so gemacht bzw. verdient habe muss ich niemandem,am wenigsten dem TH auf die Nase binden!
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pfpisa

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Re: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« Antwort #2 am: 10. Juli 2012, 08:02:48 »

Moin

Und dann meine RSB gefährden, weil ich meine Obliegenheitspflichten nicht beachtet habe.  :Oh_no:

Danke für den guten Tipp. Aber so etwas ist mir zu heiß   :gruebel:
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desaster

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Re: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« Antwort #3 am: 10. Juli 2012, 15:37:22 »

....uuuund seit e.l.e.n.a. das FA über alle Nebentätigkeiten informiert ist.....
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paps

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Re: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« Antwort #4 am: 12. Juli 2012, 23:58:31 »

....uuuund seit e.l.e.n.a. das FA über alle Nebentätigkeiten informiert ist.....

wurde die nicht wegen Mängeln in der Kommunikation wieder eingestampft?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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sashsash

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Re: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« Antwort #5 am: 13. Juli 2012, 11:22:07 »

wurde die nicht wegen Mängeln in der Kommunikation wieder eingestampft?
Bis 2013 gilt noch die Übergangsphase mit der 2010 Lohnsteuerkarte.
Grund sollen Datenschutz- und Softwareprobleme sein
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communicator

Re: Wohlverhaltensphase und Nebentätigkeit
« Antwort #6 am: 16. Juli 2012, 22:35:53 »

Hallo,

hat zwar jetzt nicht direkt mit dem Thema zu tun, aber ich habe einen 400 Euro Job angeboten bekommen, den ich sogar von Zuhause aus erledigen könnte (Mikrocontroller programmieren). Hab ich nicht angenommen, da zuviel gepfändet werden würde (Firmenwagenregelung beim Hauptarbeitgeber... usw.).

Bin aber bei den Recherchen zur Pfänbarkeit von Einkommen aus Nebenbeschäftigung auf einen Punkt gestossen, der mich hellhörig macht.

Laut §850a:

"Unpfändbar sind
1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens"

Hat in diesem Zusammenhang schon mal jemand einen "Deal" mit seinem Arbeitgeber gemacht, so dass dieser einen Teil des Einkommens in "Mehrarbeit" umwandelt, was zu einer deutlich höheren Nettoauszahlung nach Abzug des pfänbaren Betrags geführt hat?


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