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Autor Thema: Wohlverhaltensphase und Schenkung  (Gelesen 2749 mal)

Doerk

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Wohlverhaltensphase und Schenkung
« am: 26. März 2013, 19:06:18 »

Ich befinde mich momentan in der Wohlverhaltensphase und bekomme jetzt ein Drittel eines
Ackerlandes (kein Bauland) per Notar geschenkt.
Wollte wissen ob es wirklich stimmt das in der Wohlverhaltensphase eine Schenkung zu 100% mein Eigentum bleibt?
Muss ich den Insolvenzverwalter trozdem informieren? Bekommt er es überhaupt mit?

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paps

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Re: Wohlverhaltensphase und Schenkung
« Antwort #1 am: 27. März 2013, 17:30:05 »

Fremdschenkung oder Familie (vorgezogenes Erbe)?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Doerk

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Re: Wohlverhaltensphase und Schenkung
« Antwort #2 am: 27. März 2013, 17:44:30 »

keine Fremdschenkung sondern vom Vater aber eigentlich nicht als vorgezogenes Erbe gedacht.
Gute frage nächste Frage,ab wann gilt eine Schenkung als vorgezogenes Erbe?
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