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Autor Thema: WVP - Nachtragsverteilung  (Gelesen 2117 mal)

daMichi

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WVP - Nachtragsverteilung
« am: 28. Dezember 2010, 14:00:04 »

Hallo an alle,
ich habe da mal ne Frage.
Hier erstmal ein paar Fakten:

IK-Verfahrensbeginn: 20.11.2008
aufgehoben: 30.08.2010

Steuererklärungen:
2007 - Guthaben an mich ausgezahlt
2008 - Guthaen an TH ausgezahlt
2009 - durch Heirat und Lohnsteuerklasse große Nachzahlung, diese wurde vom FA auf mich und den TH aufgeteilt

Nun hat meine Ex-Frau für eine gemeinsame Eigentumswohung (der Grund für meine PI), die bis Mitte 2009 unter
Zwangsverwaltung stand die Steuerklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 gemacht.
Guthaben (Stand 06.12.2010) 2.800,-€

Heute kam ein Schreiben vom Gericht, dass das Geld weg ist (Nachtragsverteilung beschlossen, §203, Abs, 1 Nr. 3)
Mein TH hat aber die Wohnung Ende 2008 aus der Masse genommen.

Frage:
Kann also das Gericht für alle Jahre die Nachtragsverteilung anordnen, obwohl die Wohnung aus der Masse genommen wurde?

Das Geld könnte ich gut brauchen, da die Nachzahlung für 2009 fast 2.000,-€ waren.

Gruß

daMIchi
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Maurice Garin

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Re: WVP - Nachtragsverteilung
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2010, 10:00:11 »

Nun hat meine Ex-Frau für eine gemeinsame Eigentumswohung (der Grund für meine PI), die bis Mitte 2009 unter
Zwangsverwaltung stand die Steuerklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 gemacht.
Guthaben (Stand 06.12.2010) 2.800,-€

Ich nehme mal an, dass es sich bei den Steuerklärungen um die Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten  Gewinnfeststellung gehandelt hat. Darin wird der Gewinn/Verlust ermittelt und auf die Beteiligten aufgeteilt. Eine direkte Steuererstattung oder -Nachzahlung ergibt sich daraus nicht. Stattdessen wird das Ergebnis in den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten berücksichtigt und diese werden ggf. geändert.

Bei Ihnen wird das wohl so sein, dass sich ein Verlust ergeben hat, der jetzt zu einer Änderung der Einkommensteuerbescheide geführt hat. Daraus ergibt sich eine Einkommensteuererstattung, die der Nachtragsverteilung unterliegt. Ob die ETW aus der Masse freigegeben  war, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das Ergebnis aus der ETW fließt nur in die allgemeine Steuerberechnung ein, eine direkte Zuordnung zu den - nicht insolvenzzugehörigen - Erträgen aus der ETW ist nicht möglich.
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daMichi

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Re: WVP - Nachtragsverteilung
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2010, 10:20:54 »

Ok, das verstehe ich.
Aber: 2009 musste ich knapp 2.000,-€ Steuer nachzahlen. Das FA hat die Summe zwischen
mir und dem TH aufgeteilt. Somit blieben mir "nur" 1.500,-€ ans FA zu zahlen.
Durch die Negativeinkünfte der ETW gab es jetzt einen Auszahlung des FA in Höhe von 900,-€.
Ging durch die Nachtragsverteilung in die Masse.
Gib es dort nicht eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil aus dem Jahr 2009 zu bekommen?
Mein TH bekommt Geld vom FA und ich muss nachzahlen???

Gruß aus dem Gefrierschrank (aktuell noch -15°)

daMichi
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daMichi

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kleines Update: WVP - Nachtragsverteilung
« Antwort #3 am: 07. Januar 2011, 08:30:41 »

Guten Morgen,

habe mit meinem "Peter Zwegat" gesprochen.
Wir haben sofortige Beschwerde bei Gericht eingereicht.

Werde die Reaktion vom Gericht posten

daMichi
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