"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: WVP  (Gelesen 2996 mal)

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
WVP
« am: 14. Februar 2013, 08:01:59 »

Eigentlich verstehe ich es auch nicht.
Wenn man nun in Inso geht wird einem ja auf Antrag hin wenn kein Versagensgrund vorliegt die RSB angekündigt.
Damit beginnt die WVP.
Ja und wenn man dann vom Gesetzesblatt ausgeht dauert diese WVP sechs Jahre.
Nun gibt es ja Schuldner die jeder für sich anders in die Pleite geschlittert sind.
Ich habe auch gelesen dass es Unterschiedlich lange dauert bis jemand dann Tatsächlich in einer Inso die RSB erteilt wird. Da gibt es Fälle wo das erst nach drei Jahren soweit ist. Bei mir ich habe im Juli 2010 angefangen und die RSB wurde mir zum Spätsommer vergangendes Jahr erteilt.
Warum passiert die RSB so wie es eigentlich aus dem Gesetz hervorgeht nicht schneller ?
Klar es zählt dann nur noch die verbliebene Zeit hochgerechnet auf sechs Jahre.
Aber Frage, kann es damit zu tun haben das dies bei der vielzahl der Verschuldeten Bürger liegt und Gerichte bzw die THs damit überhaupt nicht hinterherkommen ?
Wer weiß was und kann dazu was Schreiben
Gespeichert
 

Gespielin73

  • Newbie
  • *
  • Karma: -1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: WVP
« Antwort #1 am: 14. Februar 2013, 22:27:25 »

Ich bezweifele sehr, das ihnen die RSB erteilt wurde! Sie wurde ihnen angekündigt und nach Ablauf der Abtretungserklärung erteilt!
Informieren sie sich mal über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und die Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang!

"Wenn man nun in Inso geht wird einem ja auf Antrag hin wenn kein Versagensgrund vorliegt die RSB angekündigt.
Damit beginnt die WVP."


Stimmt nicht!Die RSB wird zum Ende des eigentlichen Insolvenzverfahren angekündigt und dann erfolgt die Aufhebung des Verfahrens und die WVP beginnt.

"Ich habe auch gelesen dass es Unterschiedlich lange dauert bis jemand dann Tatsächlich in einer Inso die RSB erteilt wird. Da gibt es Fälle wo das erst nach drei Jahren "

Stimmt auch nicht. Die RSB wird in der Regel nach 6 Jahren erteilt. Vorher wird sie nur angekündigt.
Es gibt keine Fälle wo dies erst oder vor 3 jahren geschieht!



"Bei mir ich habe im Juli 2010 angefangen und die RSB wurde mir zum Spätsommer vergangendes Jahr erteilt.!

Ohne sie zu kennen: Stimmt nicht.

"Warum passiert die RSB so wie es eigentlich aus dem Gesetz hervorgeht nicht schneller ?"

Es läuft so ab, wie es aus dem Gesetz hervorgeht: Die dauer des Insolvenzverfahrens bzw. der Abtretungserklärung beträgt 6 jahre. Wann die WVP beginnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.


"Aber Frage, kann es damit zu tun haben das dies bei der vielzahl der Verschuldeten Bürger liegt und Gerichte bzw die THs damit überhaupt nicht hinterherkommen ?"

Es liegt nicht an der Vielzahl der verschuldeten Bürger. Es liegt vermutlich daran, dass zu viele Bürger sich nicht ausreichend darüber informiert haben, wie ein Insolvenzverfahren abläuft und ständig bei Gericht Anfragen stellen, Beschwerden einlegen, selber das Verfahren verzögern etc
« Letzte Änderung: 14. Februar 2013, 22:29:45 von Gespielin73 »
Gespeichert
Schlechtes Gewissen? Nö, warum denn auch?!
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Antwort zu meinem Beitrag zur RSB
« Antwort #2 am: 15. Februar 2013, 11:45:09 »

 :thumbup:
Zunächst einmal vielen Dank für die Umfassene Antwort.

Ich gebe zu ,dass was hier die WSb betrifft nicht meinen eigenenen Fall und dessen ablauf im Auge hatte, sondern sicherlich was die WSB angeht mich hier etwas aus einigen Beiträgen etwas zusammengereimt habe.
Es ist ja auch nicht so einfach das ganze.
Ich jedenfalls schaue auch nicht jeden Tag in meine Papiere diesbezüglich.
Beeinflussen kann ich sowieso wenig.
Ich gebe auch zu,dass ich selber noch nicht einmal beim Amtsgericht war um mich über alles was meinem Fall betrifft in Kenntnis zu bringen.
Alles was ich weiß, habe ich aus den schreiben entnommen die mir mittels A.G. zugesand wurden.

Nun habe ich mir die Mühe gemacht und habe mal den Aktenordner aus meinem regal genommen und sxchildere in kurzen Sätzen meinen bisherigen ablauf.
Das aber in einer neuerlichen Antwort weil ich das heute Morgen schon mal versucht habe und mir aber der PC abgestürzt ist.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: WVP
« Antwort #3 am: 15. Februar 2013, 15:06:02 »

Nun habe ich heute Mittag erneut Versucht den Ablauf meiner inso aufzuzeigen und schon wieder ist mir der PC abgestürzt. :mad2:
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: WVP
« Antwort #4 am: 16. Februar 2013, 00:58:22 »

 :hi:
Mein bishertiger Ablauf der Insolvenz.
1) Schuldenberatung  :dntknw:

2) Eröffnung meines Insolvenzverfahrens 23.06.2010

3) Das Verfahren habe ich selber am 14.06.2010 beantragt.

4) Forderungen der Gläubiger waren bis zum 22.09.2010 beim TH anzumelden.

5) Das Verfahren wurde schriftlich durchgeführt.

6) Stichtag des ersten Prüfungstermins war der 08.07.2010

7) Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldungsformulare  wurden ab dem 27.12.2010  zur Einsichtnahme im Amtsgericht niedergelegt.
Ich muss gestehen, dass ich bei keiner Versamlung dabei war aber auch selber mir diese Unterlagen im Gericht auch nicht angesehen habe.

8) Ich hatte die RSB beantragt.

9) Es wurde ein TH bestimmt und es wurde ein Gesprächstermin vereinbart was auch stattfand.

10) Mein Girokonto wurde wieder freigegeben.

11) Im Oktober bekam ich vom TH die Forderungsaufstellung meiner drei Gläubiger.
Ich hatte keinen Einwand.

12) Mein Gläubiger bei dem ich die geringsten Schulden hatte wurde als erster Rang geführt. Beide weiteren wurden mit ausfallforderung ebenfalls geführt.

13) Nachrangige Gläubiger wurden erneut aufgefordert, ihre Forderungen bis 04.11.2011 beim TH schriftlich anzumelden.
Jetzt erst fällt mir auf, es könnte sich im schreiben des Amtsgerichts auch um einem Datumsfehler handeln. Vielleicht handelt es sich um den 04.11.2010
Gleichzeitig wurde die Forderungen ab 04.11.2011  (2010 ?)so heißt es in dem Schreiben zur Einsicht für alle Beteiligten erneut ausgelegt. Für den gleichen Termin wurde ein Prüfungsstichtag festgelegt.

14) Am 31.08.2011 wurde mir vom A.G. mitgeteilt, dass mein TH den Schlussbericht vorgelegt hatte.
Man teilte mir mit, dass erst ein Gläubiger seine Forderungen zum Verfahren angemeldet hatte.
Dieser so schrieb mir das Gericht könnte von dem mir Gepfändeten Beträge zu 100 % befriedigt werden.
Wie ich später erfahren habe handelte es sich um dem Gläubiger der drei dem ich
100,00 € schuldete und der am ersten Rang geführt wurde.
Man teilte mir mit, dass sofern es dabei bleibt mir  die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt werden könne.
Ich musste die RSB nochmal schriftlich beim A.G. beantragen.
Die Gläubiger wurden erneut aufgefordert ihre Forderungen zum Verfahren anzumelden.
Mir wurde geschrieben, dass erst danach ein Schlusstermin bestimmt werden könne.
Auch wurde ich darauf Aufmerksam gemacht,  dass eine vorzeitige Erteilung nur in Betracht käme, wenn nicht noch unvorhergesehene Forderungen angemeldet würden.

15) Am 10.11.2011 wurde die Schlussrechnung des TH im A.G. geprüft und es wurden keine Einwendungen erhoben.
Es wurde der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Beteiligten erhielten erneut Gelegenheit bis zum 13.01.2012 schriftlich zu allem zu Stellung zu nehmen.
Das ganze wurde erneut im A.G zur Einsicht ausgelegt. Auch der Prüfungstermin wurde für diesen Tag fesgelegt.
Ich weiß nicht, ob ich das Recht eines Einspruchs vor Gericht gehabt hätte weil das so mit der Auslegerei und festsetzung der vielen Termine zur Einsichtnahme und Prüfungen benachteiligt wurde.

16) Jedenfalls wurde ich am 10.01.2012 davon in Kenntnis gesetzt, dass drei Gläubiger ihre Forderungen angemeldet hatten. Zwei davon waren als Ausfallforderung festgestellt. einer davon hat ihren ausfall dann kurz vor Schluss diesen Ausfall noch nachgewiesen.
Ich konnte also mit den bis dahin gepfändeten Beträge beide Gläubiger nicht mehr befrieden. Also war damit die vorzeitige RSB. gestorben.

17) am 10.02 2012 war die abschließende Anhörung der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren angeortnet worden. Die anortnung trat an Stelle des Schlusstermins. Es wurde alles im Internet bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung des TH wurde als Falsch deklariert und ein neuerlicher Termin neu bestimmt.

18) Am 10.02.2012 wurde mir dann auch die RSB versagt.

19) In einem weiteren Schreiben wurde mir dann mitgeteilt, dass der Schlussverteilung und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeortnet worden war.
Die Beteiligten erhielten wieder mal die Gelegenheit bis zum 04.05.2012 zur Schlussberechnungslegungdes TH, zum Schlussverzeichniss, Forderungen usw. usw. schriftlich Stellung zu nehmen. Es wurde wieder mal ausgelegt.
Was für ein Prozedere. Ick. heute noch Fassungslos.

20) Am 10.05.2012 wurde mir nun wie du sagtest die RSB angekündigt. :lollol:

21) am 04.06.2012 Restschuldbefreiung Rechtskräftig und Inso aufgehoben.

22) Beginn der WVP :juchu:
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: WVP
« Antwort #5 am: 16. Februar 2013, 01:05:22 »

Oh :nono: zu Punkt 21 habe ich mir jetzt nach Mitternacht verschrieben. :fuchsteufelswild:
Es muss heißen,Nachdem nun der Beschluss  über die Ankündigung der Restschuldbefreiung rechtskräftig ist, wurde das Insoverfahren mit anliegendem Beschluss aufgehoben. :mad2:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz