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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Zahlungen an den Treuhänder  (Gelesen 2816 mal)

Nutria88

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Zahlungen an den Treuhänder
« am: 24. September 2012, 22:11:58 »

Hallo Ihr Lieben,

Ich bin Anfang nächsten Jahres aus der Insolvenz raus!  :juchu:  :juchu: :juchu:
Leider Konnte ich die ganzen Jahre über nichts dem Treuhänder zahlen, weil ich nicht genügend verdient habe..

Ich bin seit geraumer Zeit Selbständig und alles was über der Pfändungsgrenze liegt, wird an meinen Treuhänder überwiesen.

Leider geht das noch nicht solange und ich wollte fragen ob das jetzt ein Grund wäre meine Insolvenz zu verlängern?

Ich möchte einfach das alles glatt läuft..    :Oh_no:

P.s. Wie kann ich erfahren, ob das Gericht meine Restschuldbefreiung angenommen hat? ich habe leider noch nichts vom Gericht bekommen..  :shock:
Mein InSo Anwalt meinte er hätte das an das Gericht geschickt..

Lg, Nutria88

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Insoman

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Re: Zahlungen an den Treuhänder
« Antwort #1 am: 25. September 2012, 10:58:32 »


Um vernünftige Antworten zu erhalten, müssen Sie sich an die richtigen Begrifflichkeiten halten...

Zitat
Ich bin Anfang nächsten Jahres aus der Insolvenz raus!
Meinen Sie, dass die 6 Jahre seit Eröffnung dann abgelaufen sein werden?
Wurde das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich aufgehoben (§ 200 InsO)?
Sind Sie also in der Wohlverhaltensphase (WVP)?
In diesem Fall müsste das Gericht die Restschuldbefreiung bereits angekündigt haben (§ 291 InsO).

Wenn Ihre Insolvenz als IK-Verfahren (Verbraucher) eröffnet wurde und keine (nennenswerte) Masse erwirtschaftet wurde, greift die Mindestvergütung für den Treuhänder, die von der Gläubigeranzahl abhängt.
Bis 5 Gläuber entstehen € 600,00 netto, für  jeweils weitere 5 Gläubiger kommen € 150,00 netto hinzu.

Wenn Sie zur Eröffnung nicht über (pfändbares) Vermögen verfügen konnten, muss die Stundung der Verfahrenskosten bewilligt worden sein (§ 4a InsO).
In diesem Fall erhält der TH seine Vergütung zunächst aus der Staatskasse.
Im entsprechenden Gerichtsbeschluss ist vermerkt, für welche Verfahrensabschnitte gestundet wird.

Wenn Sie im Laufe der Zeit pfändbare Anteile erwirtschaften, werden die Verfahrenskosten, also auch die TH- Vergütung vorrangig daraus bedient.

Sind also etwa € 1500,00 an "Masse" entstanden, ist davon auszugehen, dass sämtliche Verfahrenskosten bereits gedeckt wurden..

Haben Sie bezüglich der pfändbaren Anteile aus Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit eine -schriftliche- Vereinbarung mit dem TH geschlossen?
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Sie als Selbständiger in der WVP die Gläubiger so zu stellen haben, wie wenn Sie ein vergleichbar lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wären
(§ 295 (2) InsO)..

Zitat
Wie kann ich erfahren, ob das Gericht meine Restschuldbefreiung (RSB) angenommen hat?

Wenn die 6-jährige Abtretungsphase endet, wird das Gericht die Gläubiger und den TH -i.d.R.schriftlich- anhören, ob Versagungsgründe vorzubringen sind.
Ansonsten wird das Gericht nach Ablauf die RSB erteilen (§ 300 InsO).

Sind sie von Ihrem "Inso-Anwalt" hierüber nicht vollumfänglich aufgeklärt worden??

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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Nutria88

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Re: Zahlungen an den Treuhänder
« Antwort #2 am: 25. September 2012, 11:58:16 »

Hallo vielen dank für die Antwort.. :)

Ich bin schon seit längerem in der WVP und nächstes Jahr sind die 6 Jahre rum.
Bei mir ging es um ca. 2500 Euro Schulden, wesshalb ich in die private InsO musste.

Das Enddatum meiner InsO steht fest auch Online..

Wie gesagt habe ich vom Gericht noch nichts bekommen,
wegen der Restschuldbefreiung mein Anwalt meinte er könne nur einsehen, bis wann ich an den TH zahlen muss und wann die endet..
(Habe Heute mit ihm telefoniert..)

Derzeit zahle ich alles was über dem Mindestsatz liegt, an den TH.
Er hat auch meine Arbeitsstelle darüber informiert.

Leider bin ich nicht genügend Aufgeklärt worden..
Und man hätte den weg einer InsO auch vermeiden können..
Ich war damals halt sehr "Jung und Leichtgläubig"..
Um deine Frage zu beantworten..

Lg, Nurtia 88
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tomwr

Re: Zahlungen an den Treuhänder
« Antwort #3 am: 25. September 2012, 14:18:55 »

Leider bin ich nicht genügend Aufgeklärt worden..
Und man hätte den weg einer InsO auch vermeiden können..
Ich war damals halt sehr "Jung und Leichtgläubig"..
Um deine Frage zu beantworten..

In der Tat bei EUR 2500 den Weg der Insolvenz zu gehen (wenn man arbeitet bzw. arbeiten kann) ist gelinde gesagt eine Fehlberatung. in den 72 Monaten hätte man die Schulden mit EUR 35 pro Monat locker zurückzahlen können, selbst mit Zinsen wären es vermutlich nicht weit mehr als EUR 50 im Monat gewesen (die man aber sicherlich hätte verhandeln können mit den Gläubigern).
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Nutria88

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Re: Zahlungen an den Treuhänder
« Antwort #4 am: 25. September 2012, 16:43:31 »

Ist mir geläufig..
Leider war es NICHT änderbar, weils schon zuspät war..
Hilft mir leider auch nicht weiter ;)

Ja, "Eindeutig" eine "Fehlberatung!"
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