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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Angestellte kündigen  (Gelesen 4639 mal)

daniel

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Angestellte kündigen
« am: 30. November 2006, 00:26:42 »

Ich entschuldige mich schon vorher, weiß nicht, ob das hier rein gehört, aber ich finde sonst nix passendes.
Haben nun keine Aufträge mehr und beantragen im Dez. die Inso und jetzt müssen wir leider und schweren Herzens unseren Angestellten kündigen.
Muß man dabei was beachten? KSCHG und Sozialplan trifft nicht zu, nur ein Angestellter. Im steht 3 Monate Künd.-frist. Wissen nicht wie man das richtig formulieren muß, damit für beide Seiten keine Nachteile entstehen. Wir können nur noch für den Nov. Lohn zahlen und dann ist nix mehr da.
Falls das hier nicht beantwortet wird wär ich dankbar für einen guten Link.
Danke im voraus.
daniel
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rechrika

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Angestellte kündigen
« Antwort #1 am: 30. November 2006, 08:24:08 »

Hallo Daniel,

ähm ich bin grad in der gleichen Situation wie du, nur dass ich im Nov Insolvenz angemeldet habe und bei mir der Insolvenzverwalter schon da ist. Jetzt erzähl ich dir mal was der meinen AN gesagt hat. Also grundsätzlich ist der Antrag auf Insolvenz kein Kündigungsgrund weder für Arbeitgeber bzw. nach Antragsstellung für den Insolvenzverwalter (also im Insolvenzeröffnungsverfahren) noch für Arbeitnehmer. d. h. das Arbeitsverhältnis besteht auch nach Inso-Antragstellung genau wie vorher. Die Arbeitnehmer haben ab Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter(Vorsicht: nich ab Antragsstellung beim Gericht) rückwirkend 3 Monate Anspruch auf nicht gezahlte Löhne/Gehälter, dem sog. Insolvenzgeld, welches dem Nettogehalt enspricht (Arbeitslosengeld ist glaub 67% des Nettolohns). Dieses wird von der Agentur für Arbeit bezahlt, ob du als GF bzw. Betriebsinhaber dafür allerdings persönlich haftest, also ob das Arbeitsamt das bei dir persönlich wieder zurückfordert hat mein IV mir noch nicht so wirklich beantwortet, aber ich finds noch raus.
Alles was über diesen 3 Monatszeitraum hinausgeht wird eine ganz \"normale\" Masseforderung und muß vom AN beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, fällt also in die Insolvenzmasse und wird ggf. gem. der entsprechenden Quote vom Insolvenzverwalter bedient. Der IV muß bei Kündigung der AN ebenfalls die Kündigungsfristen einhalten - wenn auch verkürzt glaub auf max. 3 Monate auf Monatsende, hierfür keine Gewähr. Stehen mehr als 2 Monate Lohnrückstände aus hat der AN ein Recht auf außerordentliche Kündigung wegen wichtigem Grund (Lohnrückstände). Das Anmelden von Insolvenz gilt nicht als wichtiger Grund, der Betrieb könnte ja weitergeführt/saniert werden evtl...... . Das mit dem wichtigem Grund hat den Hintergrund, dass das Arbeitsamt dann keine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt. Für dich als AG vielleicht noch interessant, das Insolvenzgeld ist Lohnsteuerfrei, warum hab ich auch noch nicht so ganz kapiert, aber ist wohl so. Jetzt noch was zum Thema Urlaub, ich weiß nicht ob du mit deinem Handwerksbetrieb an die Soka-Bau angeschlossen bist, aber zur Info....meinen AN wurde auf dem Arbeitsamt gesagt sie müssten nach dem neuesten Gesetz erstmal ihren Urlaub abbauen (wie das bei Insolvenz des Arbeitsgebers funktionieren soll ist mir schleierhaft aber gut Aussage Arbeitsamt, bevor sie Arbeitslosengeld beziehen können). Nun ist das ja bei Baubetrieben mit dem Urlaub etwas anders, da ja die AN ihren Urlaub über die ULAK mit zum nächsten Arbeitgeber nehmen können, dieser also nicht verfällt bzw. der Urlaub z.B. aus 2006 bis zum 31.12.08 bei der ULAK aktiv ist. d.h. entweder die AN finden bis dahin wieder eine Arbeit bei einem Soka-Bau angeschlossenen Arbeitgeber und nehmen den Urlaub mit (dafür stellst du ja immer bei Austritt einen Urlaubsbescheinigung aus) oder sie finden Arbeit bei einem nicht Sokabau angeschlossenem Unternehmen und können dann aufgrund branchenfremder Beschäftigung die Abgeltung also Auszahlung des Urlaubsgeldes bei der Sokabau beantragen oder sie finden bis dahin keine Arbeit und müssen dann bis 31.12.08 die Auszahlung bei der ULAK beantragen, da der Urlaub dann ab 01.01.09 verfallen wäre. So das sind jetzt mal die Fakten, welcher Weg für dich jetzt am besten ist kann ich dir auch nicht sagen. Ich weiß nicht ob du deinen AN nach Antragsstellung evtl. noch brauchen tust für Abrechnungen alter Aufträge etc oder wie oder was....
Hoffe dir trotzdem geholfen zu haben
Halt die Ohren steif, irgendwann scheint auch für dich wieder die Sonne

Grüße

rechrika
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daniel

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Angestellte kündigen
« Antwort #2 am: 30. November 2006, 10:42:28 »

Ach Du Sch....!
Man hat ja sonst nix zu tun.
Danke für den ausführlichen Bericht zu später Stunde.

Mir ist es jetzt egal, ich kündige einfach wegen schlechter Auftragslage.
Dann kriegt er wahrscheinlich keine Sperre, ist ja nicht seine Schuld und wenn er klagen will oder sonstiges passiert durch Insolvenz dann kann mans eh nicht ändern.

Oder?????
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rechrika

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Angestellte kündigen
« Antwort #3 am: 30. November 2006, 11:51:27 »

hallo,

ähm da bin ich jetzt überfragt bezüglich Klage etc. sorry....nur von der Logik her fragt sich ob er klagen kann/tut bezüglich keine Aufträge wegen Insolvenz, sondern Insolvenz aufgrund keiner Aufträge, somit kein Geld vorhanden oder???
Da würd mich jetzt allerdings echt mal interessieren, welchem Handwerk du angehörst, weil ist jetzt nicht böse gemeint,ehrlich nicht, aber bezüglich Aufträgen könnte ich mich jetzt nicht beschweren, Arbeit ist prinzipiell genug da - nur was die Kunden für ne Moral an den Tag legen, spätestens wenns ums zahlen geht und was hängen bleibt wissen wir \"Handwerker\" selbst am besten und steht auf einem ganz anderen Blatt das ist klar.

mfg

rechrika
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daniel

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Angestellte kündigen
« Antwort #4 am: 30. November 2006, 15:42:46 »

habe grade erfahren, daß die Arbeitgeberanteile vom Lohn nicht zur Insovenzmasse zählen und die nach der Wohlverhaltensphase zurückgezahlt werden müssen, ist vielleicht für Dich interessant, da man von diesen Anteilen nicht befreit werden kann, ebenso Umsatzsteuer und Lohnsteuer.


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ThoFa

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Angestellte kündigen
« Antwort #5 am: 30. November 2006, 17:34:03 »

Hallo,

nicht kündigen, sondern dies dem Insolvenzverwalter überlassen, wenn Sie ohnehin in Dezember in Insolvenz gehen wollen.

MfG

ThoFa
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daniel

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Angestellte kündigen
« Antwort #6 am: 04. Dezember 2006, 11:13:00 »

Hallo Tho Fa,

danke für die Antwort, wir lassen das mit der Kündigung, aber bezahlen können wir ihn ja nicht im Januar für den Dezember.
Müssen wir ihn jetzt zum AA schicken?  und muß er irgendetwas mitnehmen an Unterlagen?

mfg
daniel
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ThoFa

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Angestellte kündigen
« Antwort #7 am: 04. Dezember 2006, 11:30:11 »

Hallo,

sorry aber ich kenn die Gegebenheiten bei Ihnen nicht, konkrete Hilfe ist also schwer möglich.
Die Aussage dem Arbeitnehmer nicht u kündigen, bezog sich darauf, dass Sie im Dezember sowieso Insolvenz anmelden möchten, dann brauchen Sie auch vorher nicht zu kündigen.

MfG

ThoFa[addsig]
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