Vielen Dank erstmals für Ihre Hilfe und der Eischätzung zu meinen Sorgen. Ich meine natürlich das Jobcenter. Recht haben Sie, dass diese Behörde die Aufgabe meines Geschäftes anstrebt, was aufgrund meiner geschilderten Situation auch in meinem Interesse liegen würde. Hier habe ich eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung bekommen. Aus deren Inhalt unteranderen hervorgeht:
Zitat: „Soweit die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bis spätestens 30.06.13 nicht ausreichen, um den Eigenbedarf decken zu können, kann ab dem 01.07.13 eine uneingeschränkte Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung und Annahme von Vermittlungsvorschlägen zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung unterstellt werden“. In der Rechtsfolgebelehrung wird auf Sanktionen und Leistungskürzungen bei Verstößen hingewiesen.
In Ihrem Beitrag kann ich Ihre Einschätzung nachvollziehen. Zitat: „Was die Sache mit dem Gewerbe-Vermieter betrifft, ist die Frage, inwieweit er Ihre angekündigte Zahlungsunfähigkeit wirklich als sehr ernst aufgenommen hat“. Verstehen kann ich aber nicht: Wenn ich meine Zahlungen einstelle, mache ich Schulden, die ich aber auf keinen Fall haben möchte. Ich weiß nicht, ob wir unsere Eigentumswohnung riskieren? Monatlich sind es mit Betriebskosten u. Miete 1.500,€, die an meinem Gewerberaumvermieter gehen. Wenn mein Vermieter, aufgrund meiner nicht gezahlten Miete nicht von seinem fristlosen Kündigungsrecht gebrauch macht und kein Nachmieter gefunden wird, so würde hier ein Schuldenberg von ca.108.000,€ auf 6 Jahre Restmietrestzeit sich ansammeln?
Oder sehe ich hier was falsch? Es muss doch eine menschliche Lösung, für eine derartige Situation geben.
Das Gespräch mit dem Vermieter werde ich selbstverständlich weiter pflegen und ihm auch die Unterlagen vom Jobcenter zur Verfügung stellen die ich oben benannt habe.
Vielen Dank nochmals für Ihr bemühen.