"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Brauche mal eine Erklärung  (Gelesen 2124 mal)

seller

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Brauche mal eine Erklärung
« am: 13. März 2011, 08:44:13 »

Hallo,

kann mir einmal jemand sagen, was der Unterschied zwischen einen Beschluss und ein Urteil ist?

Danke
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Brauche mal eine Erklärung
« Antwort #1 am: 13. März 2011, 13:02:12 »

Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand.

Ein Beschluss ist eine Form, in der die Entscheidung eines einzelnen Richters, eines aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörpers oder eines Rechtspflegers ergehen kann. Andere Formen der gerichtlichen Entscheidung sind das Urteil und die Verfügung.

In welcher Form zu entscheiden ist, regelt die jeweilige Verfahrensordnung. Im Zivilprozess werden Beschlüsse in der Regel dann erlassen, wenn die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach Lage der Akten ergehen kann oder nach freigestellter mündlicher Verhandlung. Beschlüsse entscheiden häufig nur über einzelne Verfahrensfragen, während für Entscheidungen, die über den Klageantrag ganz oder teilweise abschließend entscheiden, in der Regel die Urteilsform vorgeschrieben ist. Es gibt aber auch verfahrensabschließende Beschlüsse.

Beschlüsse und Urteile unterscheiden sich auch in der Art und Möglichkeit ihrer Bekämpfung durch Rechtsmittel. So kann gegen Beschlüsse die (sofortige) Beschwerde, gegen Urteile dagegen die Berufung (Entscheidungen der Amts- oder Landgerichte) bzw. die Revision (Entscheidungen der Oberlandesgerichte) eingelegt werden.

In manchen Verfahrensarten wird generell durch Beschluss entschieden, so insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Beides mal eben aus Wikipedia kopiert.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz