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Autor Thema: Fallbearbeitung Prävention von Kontopfändung etc  (Gelesen 2485 mal)

Morgause

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Fallbearbeitung Prävention von Kontopfändung etc
« am: 24. August 2010, 00:20:48 »

Hilfe, ich habe einen echt heftigen Fall mitbekommen und bin jetzt total gestresst und genervt. Leider kenne ich mich auch nicht so besonders mit dem ganzen Zeugs aus. Bei mir ist echt alles okay und das bleibt auch so, aber es geht darum, was man tun kann, wenn man folgenden Fall bearbeiten würde: Was würde man machen, wenn es darum gehen würde, dem Gläubiger eine Kontopfändung auszureden, weil das eh nichts bringen würde und es für die Betreffenden total wichtig wäre, ihren Dispokredit nicht zu verlieren? Also ich würde halt sagen, okay, Kassensturz, Auschecken, Verhandeln, humane und sozialverträgliche Lösung anstreben. Dann würde ich vorschlagen, ob die gleich noch eine kleine Rate zahlen können, und wenn ja, würde ich sagen, okay, entsprechender Dauerauftrag vom Konto oder so. Falls beim Lohn noch was zu holen wäre, würde ich sagen, okay, überweist ein bisschen was (oder ein bisschen was vom Lohn pfänden. Der Arbeitgeber würde im übrigen Lösung 1 vorziehen, weil es weniger Arbeit für die Buchhaltung ist, haha.) Wenn sonst noch was da ist, wo man problemlos und ohne Härte was anweisen kann, auch sehr gut. Ich würde aber auch dem Gläubiger versuchen zu verklickern, wenn auf dem Konto nichts zu holen ist und dass ich sehr wohl wissen würde, wie man eine Kontopfändungsschutzklage per Eilantrag einreichen kann und dass er keinen Stress machen muss, wenn es doch nachweislich eh nichts bringt (Kontoauszüge, Bestätigung email Bank-Sachbearbeiter und Co.!!!) und auch, dass er zumindest ein bisschen was (oder ggfs. auch mehr) vernünftig kriegen kann, sobald es wieder bei den Betreffenden weniger eng ist (sollte den Betroffenen auch dementsprechend verklickert werden). Und das sollte man wohl auch dem Gericht und dem Gerichtsvollzieher stecken (und auch, dass es bloß unnötige Arbeit und Stress bringt und ggfs. auch, dass der Dispo kein anrechenbares Einkommen ist und wenn die den brauchen und es da läuft und keinen Stress gibt, dass das weiteren Ärger und weitere Probleme verhindert und man dann immerhin nicht noch mehr Trouble lösen muss.)
Mehr fällt mir dazu nicht ein. Oder wurden schon P-Konten mit Dispokredit erfunden? Wie ist es, wenn die Betreffenden einfach gleich ein neues Konto eröffnen, können sie dann bei Einverständnis der Bank auch einen Dispo bekommen, wenn sie jeden Monat nach Einzahlung von Lohn oder Hartz IV wieder im Plus sind, ggfs. 250 Euro statt 500 Euro? Falls ihr da Bescheid wisst, wäre es super, wenn ihr mir hier mit einigen spezifischen Infos weiterhelfen könnt, denn ich bin echt total genervt von dem Ärger, den ich heute mitbekommen habe, zum Glück nur bei Dritten, aber das reicht mir bei der heftigen Sachlage bereits.
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Morgause
 

HeinoHome

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Re: Fallbearbeitung Prävention von Kontopfändung etc
« Antwort #1 am: 24. August 2010, 08:15:31 »

Ich verstehe die ganze Situation nicht so wirklich.
Der Schuldner ist in der Lage in kleinen Raten seine Verbindlichkeiten zu tilgen... ok.
Wozu braucht er dann einen Dispokredit?
Wenn es einmal soweit gekommen ist, dass einem die Schulden über den Kopf gewachsen sind, das scheint hier der Fall zu sein, sollte man dann nicht grundlegend seine Einstellung zu Geld und Schulden ändern?
Ich denke nur diese grundlegende Einstellung bewahrt einen dauerhaft davor, erneut in finanzielle Abhängigkeit zu geraten.
Wenn so gerechnet würde, dass ein einfaches Leben zu führen ist und man sich monatlich 50-100 EUR unters Kopfkissen legen könnte, braucht niemand einen irrwitzig teuren Dispositionkredit.
Dezente Rücklagen für evtl. Nachzahlungen für Strom, Wasser, Heizung etc., oder eine mögliche Autoreparatur oder defekte Waschmaschine sollten möglich sein. Ich denke 50-100 EUR im Monat würden dafür reichen.
Warum sollte ein Gläubiger ein Interesse daran haben, dem Schuldner zu ermöglichen, weitere Schulden (Dispo=Schulden) zu machen?
Ein Dispositionskredit hat doch nichts mit Lebensqualität zu tun...!?
Unterstützung zur Lebensführung ist es, was meiner Meinung nach solche Menschen brauchen. Lernen mit dem Einkommen auszukommen und dabei eine gewisse Zufriedenheit empfinden können.

"...können sie dann bei Einverständnis der Bank auch einen Dispo bekommen, wenn sie jeden Monat nach Einzahlung von Lohn oder Hartz IV wieder im Plus sind, ggfs. 250 Euro statt 500 Euro?..."
"Wieder im Plus sind" heißt doch, dass das Konto überzogen wurde? Für was?
Ihr Engagement in allen Ehren, aber Menschen in dieser Situatiion benötigen wohl doch einen Verwalter ihrer Finanzen und vielleicht mal eine 6 jährige "Durststrecke", um dann wieder neu und bei null anfangen zu können.
So schlecht ist unser Insolvenzrecht nicht!
6 Jahre kurz treten, 6 Jahre an Reife erfahren und dann die Chance auf einen finanziellen Neuanfang.
Das hat in meinen Augen Lebensqualität. Und nicht die nächsten 30-40 Jahre am Rande der völligen Überschuldung zu jonglieren...
In diesem Sinne...
Grüße aus Hamburg
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doktor mabuse

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Re: Fallbearbeitung Prävention von Kontopfändung etc
« Antwort #2 am: 24. August 2010, 09:00:20 »

Hallo,

wenn ich das alles richtig verstehe, geht es darum, Jemanden seinen Dispo zu lassen, damit er über die Runden kommt.
Das Ganze auf Basis von Treu und Glauben gegenüber der Bank, daß er schon alles bezahlen wird.
Da aber eine Kontopfändung im Gespräch ist, scheint es ja in der Vergangenheit wohl nicht so geklappt zu haben, die kommt ja nicht einfach so.
Natürlich kann man versuchen, mit dem Gläubiger zu Reden/Verhandeln, aber ab einem gewissen Grad bewegen sich Banken nicht mehr, das Bankinterne "System" rollt dann an.
Und das Dritte irgendetwas dem Gericht oder Gerichtsvollzieher mitteilen, damit der Schuldner keinen Trouble mehr hat - vergessen Sie es, dafür ist allein der Schuldner verantwortlich.
Man braucht wegen 500 Euro nicht in die Inso zu gehen, aber man sollte zügig Handeln, sonst tun es die Anderen für Einen.
Ansonsten schließe ich mich der Meinung von HeinoHome an, das gibt es ganz gut wieder.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Morgause

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Re: Fallbearbeitung Prävention von Kontopfändung etc
« Antwort #3 am: 24. August 2010, 20:47:23 »

Mei, klar ist es keine gute Idee, dass Leute weiterhin sich allen möglichen Ärger mit Geld einbrocken, aber es ist sicher legitim, dass nicht alle den gleichen Ansatz haben und dass manches individuell ist. Klar gibt es Leute, die lieber 50-100 Euro irgendwo haben und damit gut klar kommen. Mir haben auch schon Leute gesagt, sie hätten doch keinen Bock, jeden Monat oder wann auch immer der Bank eine Freude zu machen, indem sie dafür zahlen, dass sie den Dispo in Anspruch nehmen.
Das stimmt, wenn es so heftig wird, dass eine Kontopfändung droht, ist im Vorfeld bereits alles Mögliche schief gelaufen. Ich habe jetzt eher gedacht, wenn jemand mit der Bank keinen Stress hat, sondern mit sonst irgendeinem Gläubiger. Klar können Schuldner selber kucken, dass sie ihre Sachen klären, aber ich habe gedacht, wenn jemand sich nicht auskennt oder sich nicht traut. Anwälte können ja auch für ihre Mandanten da und dort anrufen, um dieses und jenes abzuklären (sogar auf PKH-Basis).
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Morgause
 
 

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