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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: firma blockiert- und nun?  (Gelesen 8480 mal)

nuki

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firma blockiert- und nun?
« am: 19. Juni 2006, 02:30:54 »

Hallo und guten Tag!
das wichtigste in Kurzform:

Einzelhandel seit 95 mit Laden, Warenbestand 90 TSD  finanziert m. Kredit u. Erbschaft zu gleichen Teilen. Lief ganz gut.
04 mußte ich nach diversen Widrigkeiten d. Laden aufgeben.
Seither arbeite ich als mobiler Händler aus dem Lager.
Anfang 05 EV, der antragstellende Gläubiger wurde mir nicht mitgeteilt.
Mitte 05 Auflösung Kredit gegen sicherungsübereignete Ware. Bank war nicht Antragsteller für EV. Alle Konten bei dieser Bank aufgelöst.
Mit Geschäft und Hilfe der Familie 05 Schulden beglichen.
Im Winter saisonbedingt fast kein Umsatz, Hilfe v. Familie u. ich habe einen \"Selbstversorger-Hof\".
Januar 06 Pfändung des letzten Kontos. Da ich ohne Konto keine Ware beziehen kann (Geld dafür muß ich immer kurzfristig leihen), kann ich nicht weiterarbeiten.
Februar 06 Hartz IV, Widerspruch gg. Kontopfändung abgelehnt, weil null Pfändungschutz für Selbstständige.
Arbeitsamt wartet auf die angekündigten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Gewerbe noch angemeldet, Finanzamt über die Lage informiert (dort keine Schulden).
Juni 06 wird über d. Erinnerung vom Febr. gg. Kontopfändung entschieden, abgelehnt.

Bin 44, eine unterhaltsberechtigte Tochter, 19, derzeit ohne Lehrstelle, die nun auch Hartz IV bekommt. Ihr Vater schuldet gut 15 TSD Unterhalt, die nicht einzutreiben sind.
Mein Lehrberuf ist körperlich schwer, aufgrund chron. Beschwerden habe ich die selbstständige Tätigkeit begonnen. Seit zwei Jahren suche ich m. Arbeitsamt erfolglos andere Arbeit.

Dem für d. Pfändung zuständigen Rechtspfleger habe ich d. Umstände mitgeteilt, auch daß ich durch diese Maßnahme Sozi-Empfänger bin u. nicht zahlen kann. Mittlerweile wurden  Bewerbungen wegen d. EV u. Pfändung abgelehnt.
Ich bin auf selbstständige Tätigkeit angewiesen, sei sie auch klein.
Schuldnerberatungen sind nicht zuständig f. Selbstständige, Rechtsberatung b. Amtsgericht wg. Regelinsolvenz ist nicht zuständig, weil kein Umsatz wg. Kontenpfändung.

Meine Eltern, auf deren Hof ich wohne (sie nicht), fürchten, daß Hof u. Inventar (Tiere, Maschinen) bei einer Inso gepfändet werden, meine Tochter fürchtet um ihre zwei Hunde u. Pony u. ich um Kommissionsware, nachdem wir Bericht v. Betroffenen bekamen, daß all dies bei Insolvenzen verwertet wurde.

Bitte um gute Ideen!





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Sanierer

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firma blockiert- und nun?
« Antwort #1 am: 19. Juni 2006, 14:10:40 »

Hallo,

selbständig, dann Regelinsolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Beratungsschein für Fachberatung bei Anwalt (INsolvenzrecht) beantragen.

Soweit Eltern und Tochter nicht für irgendwelche Kredite gebürgt haben oder die Bank irgendwelche Sicherheiten zum Beispiel Grundbucheintragungen hat, haftest nur Du allein. Pfändungen in das Eigentum der Eltern oder Tochter sind nicht statthaft.

Pfändungen darf der GV nur bei Dir vornehmen. Das tut er, wenn Du sehr wertvolle Sachen besitzt. Aber selbst da gibt es Einschränkungen. Einziges Radio, Fernseher usw. Evtl gibts Austauschgeräte.

Deine Firma solltest Du wirtschaftlich überprüfen lassen. Wenn der Gewinn nicht ausreicht, Deine Privatentnahmen zu decken, dann lass es sein. Es bringt nichts nur etwas zu machen, damit man etwas macht. Es muss auch verdient werden.
Tipp: IHK Runder Tisch.

Was sind das denn für Steuerschulden.

Gruss Sanierer
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nuki

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« Antwort #2 am: 20. Juni 2006, 00:45:25 »

Hallo!

Das Amtsgericht hat sich für nicht zuständig erklärt und mich an die Schuldnerberatung zurückverwiesen. Der Anwalt auf Beratungsschein tat das ebenfalls.
Schuldnerberatung ist aber auch nicht zuständig, weil ich ja Händler bin.
Das war eines der Hauptprobleme, ich werd nur hinundher geschoben.
Der Gerichtsvollzieher, der die EV abnahm, hat bei mir nichts zu pfänden vorgefunden, ich habe auch kein TV etc.. Ich wohne mit Tochter auf dem Hof meiner Eltern, habe Mietvertrag aber nur fürs Haus. Der GV hat auch nur dort gesucht und meine Papiere besehen wegen Versicherungen usw..
Es gibt keinerlei Bürgschaften der Familie.
In ähnlicher Konstellation bei anderen Leuten wurde jedoch bei Insolvenz auf Waren aus dem Geschäft der Eltern auf dem gleichen Grundstück zugegriffen, sie mußten dagegen klagen. Der Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse wurde in dem Zusammenhang als \"Schutzbehauptung\" bezeichnet.
Es gibt hier z.B. für landwirtschaftl. Maschinen etc. meiner Eltern keine Papiere, weil nicht straßenzugelassen.
Ich habe auch Bekannte, die bei Insolvenz ihre Haustiere abgeben mußten.
Daher diese vielleicht merkwürdig erscheinenden Fragen.

Steuerschulden habe ich nicht. Meine restlichen Schulden (ca. 50 TSD sind seit 04 erledigt), Miete, einige kleinere Rechnungen und Inkassokosten belaufen sich auf knapp 14 TSD. Bis Herbst letzten Jahren habe ich abgezahlt und hätte normalerweise im Frühjahr wieder die Zahlungen aufnehmen können.

Nach dieser Zwangspause wird der Handel zunächst sicher nicht die großen Erträge bringen, müßte wieder aufgebaut werden. Da ich viel Stammkundschaft habe, ist das machbar.

Alternativ bleibt eben nur Sozialhilfe, weil ich keine Arbeit bekomme wg des Gesundheitszustandes.Das kann doch nicht sein?!
Denn davon kann ich ja nicht tilgen, insofern ist mir die Entscheidung des Rechtspflegers, die Kontopfändung aufrecht zu erhalten, unverständlich. Ich zahle das Konto nur, um mir monatlich die Sozi abzuholen.

Abgesehen davon habe ich in meinem früheren Beruf als Geselle auch nur netto 900 DM ! verdient.

Durch eine Insolvenz würde ich genau wie jetzt meine einzige Verdienstmöglichkeit verlieren, deshalb will ich versuchen, diese Sch...Situation irgendwie aufzulösen. Es muß doch irgendeinen Weg geben!
In der Rechtspfleger-Zeitung im Netz nachzulesen gab es mal einen Text, daß auch Selbstständige durch Pfändung nicht zum Sozi- oder ALG Empänger gemacht werden dürfen. Das Gericht schweigt sich zu diesem Text aus.

Oweia, schöne Grüße!
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Sanierer

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« Antwort #3 am: 20. Juni 2006, 07:50:26 »

Hallo Nuki,

wenn ich das also richtig verstehe, dann hast Du einen Beratungsschein erhalten. Du warst beim Anwalt und er hat sich als \"nicht zuständig\" erklärt?

Die Schuldnerberatung ist nur für Verbraucherinsolvenzen zuständig.

Du als Selbständige solltest das Regelinsolvenzverfahren betreiben.

Du kannst dann auch weiter selbständig bleiben.

Ob Dein Gewerbe nun soviel abwirft, dass Du davon leben kannst, kannst nur Du beurteilen.

Frag den Anwalt, warum er sich nicht für zuständig hält und lass Dir das schriftlich geben. Nur so zu Deiner Information. Alles was Du jetzt an positiven oder negativen Antworten bekommst, solltest Du Dir schriftlich geben lassen. So eine Art Tagebuch.

Hol Dir einen neuen Beratungsschein und nimm einen anderen Anwalt.

Hinsichtlich der Pfändungen solltest Du nun wirklich nicht auf die Räubergeschichten von anderen hören. Der GV ist ganz klar an das Gesetz gebunden. Dinge, die nicht in Deinem Eigentum sind, können nicht gepfändet werden.

Gruss Sanierer

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nuki

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« Antwort #4 am: 22. Juni 2006, 00:32:27 »

Hallo Sanierer,
hab mich wohl nicht so klar ausgedrückt: Der Anwalt meinte, daß wenn das Gericht mich zurück zur Schuldnerberatung schickt, er auch nicht zuständig sei. Aber er war ohnehin gelangweilt, vielleicht las er grad die Börse, jedenfalls unmotiviert.

Aber nochmal konkret: wie werden üblicherweise Pfändungen bei Selbstständigen gehandhabt?
Mir ist sowohl bekannt, daß es da keinen Pfändungsfreibetrag gibt ( was schon letztes Jahr geändert werden sollte vom Gesetzgeber), als auch die Regel, daß niemand durch Pfändung zum Sozi-Empfänger werden darf.
Bei \"meinem\" Arbeitsamt gab es so einen Fall noch nicht.

Wie oben erwähnt, schuldet der Vater meiner Tochter eine größere Summe Unterhalt. Er war selbstständig. Nachdem sie in seinem Haus größere Mengen Bargeld fand, wollte ich ihm die EV abnehmen lassen. Der Gerichtsvollzieher lehnte das damals ab mit der Begründung, daß damit seine Existenz ruiniert sei. Das fand vor ca. 10 Jahren im gleichen Landkreis statt.

Als juristischer Laie kann ich mir nur schwer vorstellen, daß es soviel Ermessensspielraum gibt.

Ich will, wenn irgend möglich, die Insolvenz vermeiden, wegen meinen Eltern zuerst und weil der Zustand der Quasi-Entmündigung und der Bezug von Sozi nicht akzeptabel sind für mich.
Ich bin kein Faulpelz und insbesondere Warenrechnungen von kleinen Firmen oder meinem \"kleinen\" Buchhalter nicht zu bezahlen, ist auch moralisch einfach nicht ok.

Also wie bringe ich Rechtspfleger und Richter dazu, mich wieder arbeiten zu lassen?

Gruß Nuki



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« Antwort #5 am: 22. Juni 2006, 08:46:42 »

Hallo nuki,

das Gericht macht keine Insolvenzberatung. Das Insolvenzgericht bearbeitet Insolvenzanträge, setzt IV´s ein und und und.

Als Nicht-Selbständiger geht man zur Schuldnerberatung. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, dann gehts in die Verbraucherinsolvenz.

Als Selbständiger beantragt man das Regelinsolvenzverfahren. Die Schuldnerberatung ist dafür nicht zuständig.

Hast Du überhaupt einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufgesucht?

Ein Insolvenzverfahren lohnt sich immer dann wenn Du aus Deinen laufenden Einkünften die Schulden nicht tilgen kannst.

Die Summe Deiner gesamten Schulden + ca. 3.000 € Verfahrenskosten. Die Gesamtsumme teilst du durch 72 (6*12). Wenn Du diesen dann errechneten Betrag monatlich tilgen kannst, dann kann ein Insolvenzverfahren vermieden werden.

Deine Tochter hat Unterhaltsanspruch. Wenn Dein Ex nicht zahlt, tritt das Jugendamt dafür ein. Auf der anderen Seite hast Du sicherlich ein Urteil eines Familiengerichtes über die Unterhaltszahlung.

Wenn ich mich nicht irre, kannst Du aus diesem Urteil sofort bei deinem Ex vollstrecken. Kein Gerichtsvollzieher darf sich dem verweigern. Die Begründung die der GV gegeben hat ist fadenscheinig.

Ich rate Dir nochmal zu einem Anwalt für Insolvenzrecht zu gehen, der kann Dir auch sagen wie Pfändungen bei Selbständigen laufen.

Ansonsten bei google gibts jede menge Infos.

Gruss Sanierer




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nuki

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« Antwort #6 am: 24. Juni 2006, 23:24:41 »

Hallo Sanierer,

das Amtsgericht bei uns macht Insolvenzberatung durch Rechtspfleger. Fand die Firma zu klein für Regelinsolvenz, daher nicht zuständig. Anwalt war Insolvenzanwalt, O-Ton: Solche Kleinunternehmen mache ich sofort dicht...
Und nicht zuständig, weil zu klein, zu deutsch nix dran zu verdienen.
Deine Rechnung bietet ja einen Anhaltspunkt, demnach könnte ich die Insolvenz vermeiden.
Mit dem Anwalt, der die Kontenpfändung veranlaßt hat, kann ich nicht persönlich verhandeln, er läßt nur seine Sekretärin sprechen.
Ér hat mir jedoch bspw. geschrieben, daß er Ratenzahlung erwartet, auch wenn ich mit meiner Tochter nur 150 Eur im Monat habe, so geschehen letztes Jahr Februar (Saisontief). Ich weiß nicht, wie man mit jemandem, der solche Vorstellungen hat, verhandeln soll. Er ließ mir daraufhin die EV abnehmen.

Die Sache mit dem Unterhalt ist, wie ich schrieb, schon 10 Jahre her, wir bekamen nichts, trotz Zwangshypothek. Der Erlös der Zwangsversteigerung ging an die Bank. Erledigt...

Gegoogelt habe ich natürlich schon, hat viel Zeit und Geld gekostet. Leider findet man fast nur Allgemeinplätze, die auch in der Literatur zu finden waren.
Ausnahme war in meinem Fall dieser Artikel in der Rechtspflegerzeitung. Leider äußert sich \"mein\" Rechtspfleger dazu nicht und der Richter auch nicht.
Auch wenn man mit Anwälten und Beratern spricht, hat man immer den Eindruck, es gäbe recht viel Ermessensspielraum.

Daher hier meine Frage nach Erfahrungen von Betroffenen. Leider sind sie recht schweigsam!

Gruß Nuki
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Sanierer

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« Antwort #7 am: 26. Juni 2006, 08:21:57 »

Hallo Nuki,

wenn ein Rechtspfleger die Firma zu klein fand, um eine Regelinso zu eröffnen, dann kann er das ja so finden. Das ist allerdings nicht gängige Praxis.

Bei Selbständigen, egal ob Einmannunternehmen oder Konzern ist die Regelinso anzuwenden.

Dein Anwalt ist schlichtweg gesagt eine Flachpfeife. Nimm Dir einen anderen. Ausserdem solltest Du eine Beschwerde an die Anwaltskammer schreiben.

Ob nach meiner Rechnung für Dich das InsoVerfahren in Betracht kommt oder nicht musst Du schon selbst errechnen. Du hast in Deinen Posting sehr viel über vergangenes geschrieben, mit aktuellen Zahlen aber gegeizt.

Du triffst hier auf viele Betroffene, aber denke bitte, kein Fall ist wie Deiner. Es gibt Ähnlichkeiten, aber die Prioritäten sind immer unterschiedlich.

Nochmal zum Ende: Höre nicht auf Dinge, die vielleicht in Deinem Bekanntenkreis passiert sind. Wenn dort beispielsweise Angehörige in Mitleidenschaft gezogen worden sind, dann haben die auch immer in irgendeinerweise mit gehaftet, sei es durch Bürgschaft, Sicherungsübereignung oder Grundpfandrechte.

Übrigens, auch wenn ein IV sozusagen Dein Unternehmen verwertet, wer hindert Dich daran, ein neues aufzumachen.

Ich kann Dir nur raten, nimm Dir einen neuen Anwalt. Vor der InsO brauchst Du wahrhaftig keine Angst zu haben. Du wirst eher ruhig schlafen. Dass zumindest wird Dir hier die Mehrzahl der Betroffenen mitteilen können.

Gruss Sanierer.[addsig]
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ThoFa

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« Antwort #8 am: 26. Juni 2006, 10:00:37 »

Hallo,

nun mal ganz ruhig. Jetzt wollen wir die Situation doch mal zusammenfassen, um einen Überblick zu bekommen.

Verbindlichkeiten: 14.000,00 €
Unterhaltsberechtigte Personen: eine
größte Problem: gepfändetes Konto

Fragen:

1. Ist das Konto zwischenzeitlich gekündigt ?
2. Wurde versucht ein neues Konto (bei einer anderen Bank) auszumachen ?
3. Wann genau (Monat/Jahr) wurde die EV abgegeben ?

Beruhigung:

Haustiere und \"normale\" Wohnungseinrichtung sind nicht pfändbar. Gegenstände, die nicht Ihnen gehören, sind nicht pfändbar. Befinden die sich in Ihrem Besitz, muss der Eigentümer - falls der GV etwas pfänden will - klagen, die geht relativ zügig. Dinge, die Sie zum arbeiten benötigen sind nicht pfändbar.
Kommisionsware unterliegen einem Eigentumsvorbehalt und sind nicht pfändbar.

Also nun mal etwas ruhiger werden und die Situation analysieren.

MfG

ThoFa
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nuki

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« Antwort #9 am: 27. Juni 2006, 03:39:40 »

Hallo!

@ Sanierer:
der Rechtspfleger befand, daß kleine Firmen grundsätzlich geschlossen werden und dann Verbraucherinso, daher Gericht nicht zuständig. Also im Grunde das gleiche, wie beim Anwalt. Das Problem, daß ich keine andere Erwerbstätigkeit finde, war dort nicht zu erörtern.
Nach Deiner Berechnung bräuchte ich keine Inso, wenn ich denn wieder arbeiten könnte, d.h. Pfändung aufgehoben würde.

Die in Mitleidenschaft gezogenen Angehörigen waren nicht haftbar und hatten jede Menge Ärger, ihre Rechte durchzusetzen. Man hat ja nunmal nicht für alles Eigentum Belege.

Es ist einfach Pech, wenn man an solche Leute gerät und macht das ganze unkalkulierbar.
Der Gerichtsvollzieher, der hier zur EV kam, war sehr korrekt.
Und auch der OGV, der Unterhalt holen sollte, war sehr sachlich. Ich habe ihn in meiner Ratlosigkeit wegen der Kontopfändung angerufen. Er fand, daß das Konto zu meiner Arbeit nötig sei und nicht gepfändet werden könnte.
Rechtspfleger und OGV sind am gleichen Gericht tätig und schon gibts ganz unterschiedliche Meinungen.

Genau das ist das Problem! Nix Konkretes, jeder sagt was anderes.

@ ThoFa
1. Konto wurde noch nicht gekündigt
2. Aktuell nicht. Wegen der EV.
Habe ich vor zwei Jahren versucht, um die Hausbank zu wechseln, drei oder vier Banken haben damals schon abgelehnt, weil nicht genug Umsatz (ca. 50.000).
3. Februar 05

Sorry, ich BIN entnervt und hab Streßsymptome wie ein Käfighuhn.

Von April bis Oktober verdiene ich sonst mein Geld, nun habe ich erneut Hartz IV beantragen müssen für uns!

Der Richter, dem der Rechtspfleger untersteht, sagte mir am Telefon, er \"wolle mal sehen, was von mir noch so kommt als Stellungnahme\". Nachdem ich in sämtlichen Anträgen und der Erinnerung gegen die Kontenpfändung meine Situation dargelegt habe und daß mich diese Maßnahme die Existenz kostet- was soll da noch kommen von mir? Es muß ihm und dem antragstellenden Anwalt doch klar sein, daß man als Sozi-Empfänger, mit oder ohne Inso, nicht zahlungsfähig ist?!

Danke, Gruß Nuki
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Sanierer

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« Antwort #10 am: 27. Juni 2006, 09:41:20 »

@nuki,

wir wollen ja auch, dass Dein Stress abnimmt.

Auf der einen Seite möchtest Du weiterhin selbständig bleiben, was immer möglich ist. Allerdings fehlen die finanziellen Mittel, um beispielsweise Ware zu kaufen.

Bei einem Handelsgeschäft sind 50.000€ Umsatz wirklich nicht viel. Da hat die Bank schon recht. Du und Deine Tochter müssen ja schließlich davon leben.

14.000 € Schulden hören sich nicht viel an. Du würdest das schaffen, wenn Du arbeiten könntest. Wie gesagt \"wenn\" !!

Du solltest das Thema selbständigkeit neu aufsetzen. Mit einer Umsatz und Ertragsplanung, die zum Inhalt hat, dass Du davon leben kannst, d. h, dass Du soviel Gewinne machst, um Deine gesamten Privatentnahmen und Steuern zu decken.

Eventuell treffen ja einige Förderprogramme auf Dich zu seitens ARGE oder AA.

In der Kontosache würde ich Dir empfehlen ein Guthabenkonto bei einer anderen Bank zu eröffnen.

Ich weiss zwar, dass ich mich wiederhole. Sollte die Inso dennoch nicht zu vermeiden sein, dann Regelinso.

Gruss Sanierer.[addsig]
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nuki

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« Antwort #11 am: 28. Juni 2006, 01:09:22 »

Hallo Sanierer!

Unsere Lebenshaltungskosten sind niedrig durch die kleine Landwirtschaft. Ich bewirtschafte den Hof meiner Eltern derzeit allein, zahle ihnen keine Miete für das Haus, sondern gebe dafür die Produkte an sie ab. Soweit sind wir ganz gut zurechtgekommen.
Natürlich hast Du Recht, der Umsatz war zuwenig. In 04 mußte ich deswegen das Ladengeschäft aufgeben. Alles lief ganz blöd: Ich konnte nicht pünktlich zahlen, verhandelte mit dem Vermieter, ihm Ware zur Verwertung zu überlassen. Daraufhin marschierte er mit der Warenliste zu meinen Kollegen, um zu fragen, ob sie was übernehmen. Allerdings bot er sie über EK an, weil er noch was dran verdienen wollte, wie er sich ausdrückte. Er wurde nichts los. Dann einigten wir uns, das Frühjahrsgeschäft abzuwarten. Kurze Zeit danach beschlagnahmte er das Geschäft per Vermieterpfandrecht für zwei Monate. Hinweise für meine Kunden, wo ich zu erreichen sei, mußte ich in anderen Geschäften anbringen. Wieder konnte er nichts verwerten, dann mußte ich binnen zwei Tagen nach Freigabe das Geschäft räumen, über 100 qm Fläche. Alle Ware provisorisch auf dem Hof hier untergebracht, kein Verkaufsraum. Deshalb ging es seit dem Jahr miserabel.

Dann versuchten wir hier zu bauen, wurde nicht genehmigt, auch Umnutzung des benachbarten Gebäudes nicht.
Ein passendes Geschäft zu mieten scheiterte, entweder gab es keine Genehmigungen vom Bauamt oder zu teuer, mein Fachgebiet ist auf ländliche Umgebung festgelegt.
Neues Konzept also weiter mobil arbeiten plus Vermarktung über Internet, was teilweisen Wechsel der Warengruppen bedeutet und jede Menge Lernen.
Für Warenfinanzierung kann ich teilweise Mittel aus der Familie leihen, aber eben nur, wenn sie sicher vor Pfändung sind.


Wenn ich ein neues Konto bekäme, kriegt doch der Gläubiger die Daten via Schufa gleich auf den Tisch, oder nicht? Und kann gleich wieder pfänden.
Einkünfte kann ich auch auf Konto meiner Tochter umleiten, Problem sind eher einige exklusive Lieferanten, die nur den ausgesuchten Fachhandel beliefern und für die ich eigenes Konto brauche.

Und verhindert eigentlich die Abgabe einer EV Taschenpfändung, wenn ich Bargeschäfte tätige und der Gläubiger z.B. über meine Kunden davon erfährt? Ich denk mal nicht.

Es geht ja erstmal um die Sicherung des Existenzminimums, ohne Job kein Abtrag.

Aber: Sozi ist keine Alternative, also muß ich Euch weiter Löcher in den Bauch fragen.

Gruß Nuki

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« Antwort #12 am: 28. Juni 2006, 09:01:03 »

@nuki,

siehst Du: \"ohne Job kein Abtrag\". Aber bei Erreichung des Existenzminimums eben auch kein Abtrag.

Es ist schön zu hören, dass ALG II nicht die Alternative ist, die Du wählen möchtest, aber ich denke schon im Hinblick auf Deine Tochter und Deine Eltern, solltest Du den Anspruch, wenn er Dir zusteht, auch geltend machen.

Ich denke dein Einkommen wird dann unter der Pfändungsfreigrenze liegen.

Um Taschenpfändungen zu entgehen, könnte man sich mit dem GV auf einen monatlichen Betrag einigen.

Darüberhinaus hatte ich Dir geraten einmal eine Planung zu machen, was gleichzeitig bedeutet die Ertragslage Deiner Selbständigkeit zu analysieren. Wieviel Privatentnahmen wirst Du monatlich haben, wieviel Umsatz, wieviel Kosten. Was verlangt das Finanzamt.

Tut mir leid, wenn ich das jetzt so schreibe, aber ich denke das Du Dein Ziel ohne staatliche Unterstützung auszukommen, so nicht erreichen wirst. Und dann sind 14.000 € Schulden eben doch wieder viel.

Ich nehme weiterhin an, dass Du den Hof Deiner Eltern schützen möchtest. Oder ist er Dir gar schon überschrieben worden. Wie gross ist der Hof (Tierhaltung, Feldbewirtschaftung, Waldbewirtschaftung??) Welche Produkte??

Gruss Sanierer




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« Antwort #13 am: 29. Juni 2006, 15:42:26 »

Hallo Sanierer,

seit der Kontopfändung im Februar bekommen wir beide ALGII.
Komme gerade vom Arbeitsamt, statt Arbeitsangeboten muß ich nun zum Lehrgang \"wie schreibe ich eine Bewerbung\"- .

Taschenpfändungen: Seit der EV kam GV nicht mehr. Vom ALGII gibts auch keine Raten zu zahlen, ich bekomme incl. Wohnung und Krankenkasse 400,- monatlich.
Ich muß die anderen Gläubiger benachrichtigen, damit keiner weitere Pfändung versucht, sonst wirds noch teurer.
Dem Anwalt, der das Konto gepfändet hat, werde ich den ganz neuen Bescheid ALGII auch schicken. Ich denke nicht, daß er das Konto freigibt daraufhin, schaden tuts aber wohl nicht.

Erforderlicher Mindestumsatz liegt bei 75.000, gerechnet für zwei Personen. Meine Tochter geht demnächst mit Glück in die Lehre.

Wenn ich ausschließlich Neuware handle, Waren-EK 37.500 netto.
Kosten für Internet-Shop kann ich derzeit noch nicht kalkulieren.
Alle andern Kosten kann ich anhand der letzten Jahre ganz gut überblicken, incl. Versicherungen, Kfz usw.. Reserve 7000,- für Eventualitäten wie Reparaturen.
Privatentnahme 15.000.

Den Hof und vor allem die Nerven meiner Eltern muß ich natürlich schützen. Er ist ihr Eigentum, ich habe keinen Grundbesitz.
Bevor ich mich selbstständig machte, habe ich die Kinder allein großgezogen ohne Unterhaltszahlungen und bin da nie so auf dem grünen Zweig gewesen.
1 ha Eigenland, 6 ha Pachtland, Produkte sind der gesamte Eigenbedarf an Brennholz, Fleisch, Milch, Käse, Geflügel und Obst.
Kosten für Pacht 800,- pa. ,Brennholzbedarf allein 900 bis 1100,- pa.
Festkosten fürs Haus wie Grundsteuern usw. ca. 500,- pa.
Keine Mietzahlungen, dafür bewirtschafte ich den Hof.

Mit 1000,- pro Monat kommen wir mit zwei Personen hier aus für restliche Lebensmittel, Hundefutter etc.

Wie gesagt, basierend auf Zahlen der letzten Jahre.

Ich hätte den Mietvertrag fürs Geschäft viel früher kündigen müssen, bei den Umsatzrückgängen hat es das reingerissen. Habe zu lang gewartet, weil ich keine gute Lösung fand, ein ganz fataler Fehler. Von den gesamten 14.000 Schulden sind 8000,- Miet- und Zinsschulden.
Die Kontopfändung habe ich aber jemand anderem zu verdanken.

Es ist erstaunlich schwierig, eine Situation wie diese hier vernünftig und nachvollziehbar zu beschreiben.

Gruß Nuki
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« Antwort #14 am: 29. Juni 2006, 17:37:26 »

@nuki,

es ist nicht nur die Situation.

Deine Eltern haben bei einer Insolvenz Deinerseits nichts zu befürchten, wenn sie wie gesagt keine Bürgschaften oder andere haftungsrelevante Sicherheiten für Dich abgegeben haben.

Auch wenn die Lebenshaltungskosten auf dem Lande etwas niedriger sind und Du mit 1000 € mtl. auskommst, bleiben noch insgesamt 14.000 € Schuld oder auf 72 Monate gerechnet ca. 200 € an Schuld.

Es gibt für Dich folgende Möglichkeiten.

Entweder Du einigst Dich mit den Gläubigern jeweils auf eine Monatliche Rate, vorausgesetzt dass Du eine Finanzierung für Dein Geschäft auf die Beine stellst. (Lass das bitte wirtschaftlich überprüfen)

oder

Du beantragst ein Regelinsolvenzverfahren, bei gleichzeitiger Stundung der Verfahrenskosten und Beantragung auf Restschuldbefreiung.
Im Zeitpunkt der Wohlverhaltensperiode eröffnest Du einen neues Geschäft, vereinbarst mit dem Treuhänder eine monatlichen Abtrag von 50 bis 100 €.
Die Jahres\"pfändung\" ergibt sich dann aus der Gewinnermittlung für Dein Geschäft. Selbständige können die Pfändung mit dem Treuhänder sozusagen verhandeln, wobei deine Vorauszahlungen angerechnet werden.


Eine andere Möglichkeit sehe ich aus Deinen Angaben nicht.

Gruss Sanierer

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ThoFa

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« Antwort #15 am: 01. Juli 2006, 08:30:42 »

Hallo,

nicht so kompliziert denken.

Zunächst mnal woanders ein Konto auf Guthabenbasis aufmachen, von dem Konto erfahren die Gläubiger nichts, solange nicht wieder eine EV abgegeben werden muss. Daher auch unbedingt das alte Konto nicht kündigen, denn dies ist bei einem Selbständigen ein Grund für die Nachbesserung der EV.

Mit dem neuen Konto können Sie dann wieder Geschäfte tätigen.

Wie und ob sich das Geschäft lohnt, kann man aus der Ferne natürlich nicht beurteilen.

Thema Regelinsolvenz:

Bei einer selbständigen Tätigkeit in der so sogenannten WVP macht man weder mit dem TH eine mtl. Zahlung aus, noch errechnet sich der abgetretene Betrag aus der Gewinnermittlung. Dies ist ein Märchen der öffentlichen Schuldnerberatungen, die es halt nicht besser wissen.

MfG

ThoFa
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nuki

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« Antwort #16 am: 19. Juli 2006, 03:52:13 »

Hallo,
ich habe am 1.7. eine neue selbstständige Tätigkeit begonnen, quasi als Dienstleister, ein Auftraggeber, Verdienst 800,- monatlich. Immer noch besser, als Deutschkurs und Bewerbungen schreiben beim Arbeitsamt, aber es reicht nicht, um Raten zu zahlen, ich habe ca. 100 km Anfahrt täglich.
Arbeitsamt zahlt evtl. dazu, hat mich aber aufgefordert, mir ganz schnell einen zweiten Job zu suchen. Ich arbeite 30 Stunden, zwei Stunden Fahrzeit, 6 Tage die Woche, das wird nicht so einfach.

Das Gericht hat meine Erinnerung gegen die Kontopfändung zurückgewiesen. Es gibt für Selbstständige null Pfändungsschutz.

Auch mein Einkommen aus der neuen Tätigkeit ist damit voll pfändbar, wenn der Gläubiger es herausfindet, was ja nur eine Frage der Zeit ist. Dh. spätestens bei der nächsten EV im kommenden Frühjahr muß ich die Einkünfte angeben und bin dann wieder arbeitslos, weil vom ALG II nicht mal die Fahrkosten gedeckt sind.

Ich frage mich, wie das mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu vereinbaren ist, daß nur Arbeitnehmer und Arbeitslose Pfändungsschutz fürs Existenzminimum bekommen?!

@ ThoFa: Wie wird nach Ihren Informationen der Abtrag in der Regelinso errechnet? Mir wurde dazu gesagt, es würde ein branchenübliches Einkommen zugrunde gelegt und danach die Raten berechnet. Verdient man weniger, hat man eben Pech und schlimmstenfalls wird bei Zahlungsunfähigkeit die Restschuldbefreiung versagt, womit der Zweck der Inso dann verfehlt ist und man weiter haftet. Richtig?

Gruß Nuki
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