"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Fördermittel zurück?  (Gelesen 3652 mal)

Ulla

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Fördermittel zurück?
« am: 16. März 2004, 17:39:00 »

Hallo ,
ich betreibe seit 2001 mit einer Partnerin (50/50) eine Computerschule die ausschliesslich PC-basiskurse für das Arbeitsamt anbietet. Da wir durch Fehlinformationen durch unseren Kontakt beim Arbeitsamt nicht rechtzeitig über eine Änderung der Fristen zur Anmeldung neuer Kurse informiert wurden , gibt es dieses Jahr keine. Da meine Partnerin und ich schon seit längerer Zeit ein schlechtes Verhältnis haben (ich war dummerweise immer der stille , passive Part) bin ich Gesundheitlich sehr angeschlagen. Möchte daher raus aus der GBR. Die Pleite steht bevor , aber meine Partnerin möchte sich für 2005 neu bewerben (trägerschaft läuft noch 3 Jahre) . Nun meine Frage , denn es geht eigentich um die Födermittel der Dta  von denen noch 30.000 Euro zrückzuzahlen sind.
Meine partnerin sagte mir das  bei meinem Ausscheiden die Hälfte sprich 15.000 Euro von mir sofort zurückzuzahlen seien. Sie dürfe das nicht übernehmen. Ich möchte  "NICHT" in die Private insolvenz. meinen Beitrag zur Deckung des Schulkontos , das mit 15.000 Euro in den miesen ist könnte ich nach Aufrechnung aller Werte  (blieben ca. 5.000 Euro für mich) gerade noch decken , aber die  15.000 der Dta?   Keine Chance.
Kann mir da jemand helfen?

Dank im vorraus.... Ulla
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Fördermittel zurück?
« Antwort #1 am: 30. März 2004, 21:31:00 »

es kommt darauf an welche fördermittel der dta gewählt wurden. bei den meisten krediten der dta haftet das jeweilige land mit 80 % der kreditsumme und die hausbank mit 20%. also kann man sich mit der hausbank einigen und die die gbr auflösen. wäre die billigste variante.
Gespeichert
 

Ulla

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Fördermittel zurück?
« Antwort #2 am: 31. März 2004, 20:28:00 »

Die Dta gewährt der Hausbank eine 80 % haftungsfreistellung.

Isses das?
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Fördermittel zurück?
« Antwort #3 am: 24. April 2004, 16:20:00 »

Sie haften im Zweifel im Außenverhältnis zur DTA mit den vollen TEUR 30. Im Innenverhältnis zu Ihrer Partnerin haben Sie sicher einen Anspruch auf Entschädigung. Sie sollten sich mit Ihrer Partnerin und der DTA+Hausbank darauf einigen, dass Sie selbst nur die TEUR 15 zahlen müssen und diese dann in mtl. Raten abzustottern. Es kann doch nicht sein, dass die Banken und der deutsche Staat aufgrund Fehlentscheidungen und Unstimmigkeiten in einem Unternehmen auf den Darlehen sitzen bleiben. Mich wundert deshalb nicht mehr, warum es den Existenzgründern/Gewerbekunden so schwer gemacht wird, überhaupt Kredite zu bekommen, wenn Menschen wegen noch überschaubarer Kredite in Höhe von TEUR 15 gleich in die Privatinsolvenz gehen wollen.

Ich habe inzwischen Verständnis für die Kreditinstitute, denen es zwar sicher nicht so schlecht geht, wie es derzeit in der Presse steht, wobei unabhängig davon die Wertberichtigungen aufgrund Forderungsausfällen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen sind. Viele Kreditinstitute haben sich inzwischen komplett aus dem Gewerbe-/Firmenkundengeschäft zurückgezogen, insbesondere die deutschen Töchter ausländischer Institute.
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Fördermittel zurück?
« Antwort #4 am: 10. August 2005, 02:09:00 »

Ganz genau so sehe ich das auch, wenn jemand Schulden macht, soll er sich nicht durch die Insolvenz drücken, sondern wenn es nur 10 Euro im Monat sind an die Gläubiger bezahlen!!!!!!! Das Problem ist nur das beschissene Gesetz mit der Kontopfändung, wo halt manche Ratenzahlungen nicht eingehalten werden können.
Gespeichert
 

Gast

  • Gast
Fördermittel zurück?
« Antwort #5 am: 01. November 2005, 22:54:00 »

Hallo,

manchmal gehört es auch den Banken nicht anders. Einen DtA-Existenzgründerkredit zu bekommen ist oftmals ein \"Spaziergang\". Es ist oft absolut Easy diesen Kredit zu bekommen. Ich selbst habe 50.000 EUR ohne großartige Sicherheiten, bei windigerFranchise-Gründungsidee erhalten. Da hat mich auch niemand gewarnt, aufgeklärt oder wenigstens mal wachgerüttelt mit der Frage \"was ist, wenn die Sache schief geht...\". Alle haben gepennt und mir das Geld gegeben. Jetzt, wo die Sache schief gegangen ist, stehe ich vor dem Scherbenhaufen. Gerade laufen Verhandlungen über einen Vergleich. Ich biete 20% als Sofortzahlung an. Die Sache sieht gut aus-wie die Bank signalisiert. Dann käme ich ohne EV, Insolvenz und sauberer Schufa davon.

Grüße

BigBoss
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz