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Autor Thema: Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?  (Gelesen 16170 mal)

blauer Schlumpf

  • Gast
Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?
« am: 02. Juni 2014, 21:01:59 »

Mein Mann ist selbstständig in GbR mit Partner.

GbR erwirtschaftet von Anfang an nur Minus.

Bereits im März 2013 weniger Entnahmen möglich, danach gar nichts mehr. Uns ging das Geld aus. Mein Mann hat gekündigt mit Anwalt. Geld vom Amt war nötig, da ich nur einen 400 Euro-Job habe.

Partner meines Mannes drängte so lange bis mein Mann die Kündigung nach ein paar Wochen zurückzog. Partner drohte mich Schadenersatzklage etc.

Man einigte sich darauf, den Laden zu verkaufen. Mein Mann sollte sich laut seines Anwalts auch dafür einsetzen. Zunächst fing es wieder langsam an. Bis er nun wieder Stunden kloppt und wir uns deshalb vom Amt wieder abgemeldet hatten vor lauter Angst, dass uns Betrug zur Last gelegt wird, so nach dem Motto: Wer kauft dir denn ab, dass du jeden Tag zur Arbeit gehst und keinen Cent dafür bekommst.

Den letzten Monat mit Hartz IV hat mein Partner sogar einige dringliche Rechnungen der Firma mit unserem Hartz IV bezahlt. Seit Mai kriegen wir weder vom Amt noch aus der Firma einen müden Euro. Meine Mutter unterstützt uns erst mal. Waren sehr vielversprechende Interessenten da, die dann aber doch absagten. Nun dauert das wieder Wochen bis mal wieder jemand anbeißt. Wenn überhaupt...

Nun wollte ich wieder einen Antrag auf Hartz IV stellen, jedoch...

Mein Mann hat Ende April 2.500 Euro auf seiner Kreditkarte belastet, damit die Firma die Löhne der Mitarbeiter zahlen konnte. Ende Mai hat er das Geld zum Glück wiederbekommen, damit das Geld von seinem Konto abgebucht werden konnte. Das gleiche Spielchen für diesen Monat. Daher werde ich wohl kein Hartz IV beantragen können. Das ist mir mal so aufgefallen als ich heute den Antrag bearbeitet habe.

Wir haben jetzt den 30.06. ins Auge gefasst, um Insolvenz zu beantragen. Der Anwalt sagt, das wäre der allerletzte Ausweg. Er hat aber auch keine besseren Vorschläge. Außer dem GbR-Partner die Anteile meines Mannes einfach zu schenken. Doch darauf wird er sich wohl nicht einlassen, da mein Mann ja die meiste Arbeit macht und er oft genug schon gesagt hat, dass er alleine nicht weitermachen will. Desweiteren kommt er wahrscheinlich auch dann noch mit Forderungen und gibt sich damit nicht zufrieden.

Mein Mann hat natürlich extrem große Angst vor der Insolvenz und reitet sich immer weiter rein in die Misere.

Die Frage ist jetzt: gibt es denn noch einen anderen Weg als die Insolvenz? Der GbR-Vertrag läuft bis 2017 und vorher darf nur außergewöhnlich gekündigt werden. Naja und das hatten wir ja schon und war nicht erfolgreich.

Reicht das, wenn man einen Offenbarungseid leistet? Dem Gesellschafter, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann gegenüber der GbR kann gekündigt werden. Das macht der Partner aber nicht, da er immer noch was entdeckt, wo er von meinem Mann Geld ziehen kann. Außerdem braucht der GbR-Partner nicht so viel zu arbeiten, da mein Mann das ja macht. Daher kann man lange auf eine Kündigung warten. Außerdem kann der Partner wieder Geld reinhängen, wo mein Mann dann aber für die Hälfte verantwortlich ist. Heißt, man verschuldet sich immer weiter, obwohl man bereits pleite ist.

Dass das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt würde, denke ich nicht. Mein Mann hat privat ca. 80.000 Euro Schulden wegen der Firma und da kann man sich nen Titel holen.

Die Frage ist hier: Sieht jemand noch einen anderen Weg, um aus der stets bedürftigen GbR rauszukommen?

Und was ändert sich ab 01.07.2014 beim Insolvenzgesetz? Lohnt es sich noch so lange zu warten?

LG

blauer Schlumpf


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Maurice Garin

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  • Beiträge: 415
Re: Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?
« Antwort #1 am: 02. Juni 2014, 23:12:13 »

Die Frage ist hier: Sieht jemand noch einen anderen Weg, um aus der stets bedürftigen GbR rauszukommen?

Ohne genaue Kenntnis der Situation und der Verträge ist da schwer zu raten. Insoweit wäre der Anwalt m.E. der erste Ansprechpartner.

Wenn die GbR so hochgradig defizitär ist, dann könnte man darüber nachdenken, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen mit dem Ziel der Liquidation. Wenn der Mitgesellschafter nicht will, dann erfolgt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtiger Grund ist die desaströse wirtschaftliche Situation. Damit ist Ihrem Mann die Fortführung der Gesellschaft nicht mehr zuzumuten. Dementsprechend stellt Ihr Mann die Tätigkeit ein und dann erledigt sich das eh von selber. Sofern der Mitgesellschafter dann tatsächlich streiten will, dann ist das ein Streit Not gegen Elend. Wird der sich überlegen.

Nur wird man dadurch natürlich die Schulden nicht los. Die werden eher mehr, weil das Personal noch Ansprüche hat, etc. Aber besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, wie der Volksmund so schön sagt.

Ein Insolvenzverfahren wäre dann durchaus überlegenswert. Wenn Ihr Mann z.B. ein Arbeitsverhältnis eingeht, dann könnten Sie die Situation Ihrer Familie damit relativ leicht stabilisieren.

Aber wie gesagt: Das ist alles ein wenig ins Blaue gesprochen.
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blauer Schlumpf

  • Gast
Re: Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?
« Antwort #2 am: 03. Juni 2014, 11:22:44 »

Vielen Dank für Ihre Antwort...



LG

blauer Schlumpf
« Letzte Änderung: 04. Juni 2014, 21:45:07 von blauer Schlumpf »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?
« Antwort #3 am: 03. Juni 2014, 12:39:14 »

Eine Möglichkeit wäre natürlich, festzustellen, dass dein Mann für die vorhandenen Schulden nicht mehr aufkommen kann, damit überschuldet ist und Regelinsolvenz anmeldet.
Dann übernimmt der Insolvenzverwalter die Abwicklung und dein Mann wäre aus der Sache raus.
Das scheint mir zumindest ein logischer Schritt zu sein, wenn auf anderem Wege keine Auflösung der GBR möglich scheint.

Die Frage muss man sich auch unter dem Blickwinkel der selbst nach einem Verkauf verbleibenden Schulden machen. Werden diese in angemessener Zeit zu tilgen sein? Wenn dort keine befriedigende Lösung zu erwarten ist, ist die Insolvenz vielleicht unumgänglich.
Familienschulden kann man immer noch nach der Insolvenz bezahlen. Die erteilte RSB heißt ja nicht, dass man dann nicht mehr zahlen darf. Wenn man das dem Familienangehörigen erklärt (und sich daran später auch hält), dann wird dafür Verständnis aufkommen.
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blauer Schlumpf

  • Gast
Re: Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?
« Antwort #4 am: 03. Juni 2014, 15:02:22 »

Ich danke euch sehr für eure Beiträge und dass ihr euch die Mühe gemacht habt, meine in meiner Panik doch recht lang gewordenen Beiträge zu lesen. :hi:

LG

blauer Schlumpf
« Letzte Änderung: 04. Juni 2014, 21:45:21 von blauer Schlumpf »
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Insokalle

Re: Gibt es noch einen anderen Weg außer Insolvenz?
« Antwort #5 am: 04. Juni 2014, 19:03:15 »

Die Gesellschafter sollten sich zügig für mindestens einen Tag zusammensetzen und Tacheles reden. Die BWA gehört auf den Tisch, dazu Analyse der Auftragslage, Liquiditätsplan, Kosten zu hoch, Vergütungen zu niedrig, Umstrukturierungen möglich usw. das volle Programm. Danach muss an sich darüber klar werden, ob das ganze Unternehmen noch einen Sinn ergibt. Ggf. externen Berater hinzuziehen.
Die Kündigung der Gesellschaft wird Ihr Mann ja wohl irgendwie dem anderen Gesellschafter in die Hand drücken können.

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