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Autor Thema: Komm ich an mein Gehalt trotz Kontosperrung ?  (Gelesen 7257 mal)

Mersault78

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Komm ich an mein Gehalt trotz Kontosperrung ?
« am: 14. März 2008, 20:51:28 »

Hallo zusammen,

obwohl ich mich jetzt schon Stunden durch diverse Foren gelesen hab, ist für mich immer noch eine Frage offen geblieben. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen...

Mein Konto ist wegen einer Überziehung weit über den Dispo hinaus vor ca. 3 Wochen gesperrt worden. Die Bank hatte die Überziehung lange Zeit toleriert, ich habe naiverweise verdrängt, dass es bestimmt nicht ewig so weitergeht, und jetzt hab ich den Salat: Keine Abbuchungen gehen mehr runter, keine Überweisungen mehr... Abheben kann ich natürlich auch nichts.

Meine monatlichen Eingänge belaufen sich auf ca. 350 EUR (Lohn/Gehalt) + aufstockend ALG2 (ca. 110 EUR zum Monatsanfang + ca. 350 EUR Monatsmitte als Nachzahlung für den Vormonat, da der genaue Betrag anhand meiner Gehaltsabrechnung ermittelt wird).

Sowohl die ca. 350 EUR Lohn/Gehalt als auch die ALG2-Nachzahlung i.H.v. ca. 350 EUR sind vor einigen Tagen auf meinem Konto eingegangen. Verfügen kann ich darüber aber nicht, weil das Konto ja gesperrt ist und trotz der Eingänge nicht wieder im Dispo-Rahmen liegt.

Wie ich in einem anderen Forum gelesen habe, kann ich innerhalb von 7 Tagen bei der Bank auf Auszahlung des ALG2 bestehen (nach $55 SGB1) - Überziehung und Sperrung hin oder her.

Meine Frage: Gibt es auch für die Lohn/Gehalt-Überweisung eine ähnliche Möglichkeit? Ich habe in verschiedenen Foren viel von "nicht pfändbaren Einkommen" etc. gelesen. Da lieg ich ja eindeutig drunter von der Höhe her. Aber so wie ich es verstehe handelt es sich ja in meinem Fall um gar keine Pfändung, oder? Gilt das trotzdem, dass ich mein Gehalt behalten darf? Und was muss ich dafür tun?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Roman
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Feuerwald

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Re: Komm ich an mein Gehalt trotz Kontosperrung ?
« Antwort #1 am: 15. März 2008, 00:00:06 »

Meine Frage: Gibt es auch für die Lohn/Gehalt-Überweisung eine ähnliche Möglichkeit?

- tja, da hat der BGH leider eine übles Urteil gesprochen, demnach soll die  Aufrechnung selbst mit unpfändbaren Lohnanteilen zulässig sein. Hier kann man nur auf die Einsicht der Bank hoffen, also vorsprechen und erklären, durch die Aufrechnung in seiner Existenz bedroht zu sein. ALG II ist als Sozialleistung nach § 55 SGB I dennoch in der 7 Tages Frist unpfändbar und kann auch nicht aufgerechnet werden, was die Bank evtl. aber nicht davon abhalten wird. Falls Sie deshalb miete etc. nicht zahlen können, ggf. weitere Leistungen nach dem SGB II beantragen.

Umgehend neues Konto einrichten und zukünftige Zahlungen umleiten.

Vielleicht hat ja "paps" noch eine Idee ?!

Gruss
Feuerwald

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Mersault78

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Re: Komm ich an mein Gehalt trotz Kontosperrung ?
« Antwort #2 am: 15. März 2008, 02:17:56 »

hmm... dumme sache. aber auf jeden fall dickes DANKE für die antwort. was ist denn das für ein urteil vom bgh? vielleicht find ich ja doch noch was positiveres dazu.....
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Feuerwald

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Re: Komm ich an mein Gehalt trotz Kontosperrung ?
« Antwort #3 am: 15. März 2008, 13:27:07 »



BGH vom  22.03.2005 - XI ZR 286/04

Demnach: § 850 k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.

Man kann eigentlich nur immer wieder raten, in kritischen Situationen umgehend den Lohn auf ein sicheres neues Konto umzuleiten.

Ferner kann man überlegen, mit welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung und Fälligstellung von jetzt auf gleich eines Disops berechtigt ist.

Ansonsten geht die Rechtssprechung oft zu Lasten der Allgemeinheit, sprich einem Leistungsanspruch nach dem SGB II.


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