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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kurz vor Insolvenz, trotzdem Kreditvertrag bei Hausbank unterzeichnen???  (Gelesen 5799 mal)

Stirnrunzel

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Hallo!
Zur Weiterführung meiner Firma fehlen mir € 20.000,00 (schon jetzt bereits aufgelaufene Kosten!), nach langem Hin und Her wandelt die Bank den total überhöhten Dispo (anstatt 5.000,00 jetzt schon 13.500,00) in ein Darlehen über 10.000,00 um. Dispo wird auf € 3.000,00 reduziert. Es reicht hinten und vorne nicht. Morgen soll ich zur Unterzeichnung. Mein Mann soll bürgen. Ich habe da kein gutes Gefühl bei. Was kann mir passieren, wenn ich unterschreibe und mit doch für eine Insolvenz entscheide? Oder bin ich da zu voreilig???? Mein Kopf ist ziemlich leer, weil ich schon seit Wochen nicht mehr richtig schlafen kann und ensprechend Helium in der Birne habe.
HILFE!
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paps

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Unabhängig von den weiteren Schritten sollten Sie die Bank darauf hinwisen, dass Sie eine Insolvenz vorhaben.

Ob dann noch ein neuer Kreditvertrag zu standekommt?

KeinesFalls sollte der Ehepartner als Bürge mithaften.
Dies würde ja bedeuten, dass beide dann ggf. Inso anmelden müßten.

Möglich wäre z.B. auch eine monatliche Rückführung des Dispo.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Stirnrunzel

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Danke für die Antwort.
Auf eine monatliche Rückführung des Dispos lässt sich die Bank nicht ein. Schon erfragt. Inso habe ich ebenfalls schon angeführt. Der Bankangestellte geht darauf nicht ein. Er meint wohl, mit dem (zu niedrigen) Kreditbetrag würde es nicht soweit kommenWenn mein Mann jetzt nicht für den Kredit bürgt, bekomme ich garnichts und dann muss ich auf jeden Fall Inso anmelden. Die Tage sind gezählt. Ich bin irgendwie in der Zwickmühle.
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ThoFa

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Hallo,

wenn Ihnen zur Weiterführung der Firma 20.000,00 € fehlen, wozu dann noch einen Kredit unterschreiben ? Die Bank hat nur eine Motivazion, nämlich Ihren Mann als Bürgen in die Haftung zu bekommen und ggf. Ihnen mit einer Kreditaufnahme die Insolvenz zu versperren.

MfG

ThoFa
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Stirnrunzel

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Hallo!
Meinen Sie damit,  es ist besser,  einen Insolvenzantrag zu stellen als noch einen Bürgen einzusetzen? Die Hoffnung, dass es doch noch einen Aufschwung gibt, stirbt wohl als letztes.....
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Feuerwald

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Einen Bürgen n dieser Situation in die Pflicht zu bringen,
zumal noch den Ehepartner, der emotional handelt und sich verpflichtet sieht, ist sicherlich kein Ausweg.

Ich persönlich an Ihrer Stelle würde meinen Ehepartner nicht als Bürgen einsetzen.
Sie müssen versuchen einen klaren Kopf zu behalten.

Um über die Weiterführung Ihrer Firma etwas sagen zu können, müsste man ein Einblick in die gesamte Situation haben.

Welche Rechtsform hat Ihre "Firma" ?
Laufende Umsätze ? Laufende Kosten?
Personal ? Krankenkassenverbindlichkeiten ?
Gesamtverbindlichkeiten?


Wird schon!

Gruss
Feuerwald
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Stirnrunzel

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Hallo!
Einzelunternehmen
Jahresumsatz 360.000,00
Durschschnittsprovision 8 % vom Umsatz (ca. 29.000,00/Jahr)
Kosten gesamt inkl. ALLEM ca. 27.000/Jahr
Personal: Umschüler (kostet nur die Unfallversicherung, ansonsten Träger Arbeitsamt), Aushilfe auf geringfügig
Gesamtverbindlichkeiten inkl. Geschäftsauto: knapp € 50.000,00 (16.000,00 Autofinanzierung, 16.000,00 Kredit für Kauf vor 1,5 Jahren, 16.000,00 "geduldeter Dispo")

Wird schon? Naja,..... Wenn ich die Zahlen hier so stehen sehe, könnte ich den Laden einfach zumachen!
Gruß, Andrea
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Stirnrunzel

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Hallo!
Ich stelle mir die Frage, ob es nicht besser wäre, eine Beratung anzusteuern. Ich will eigentlich überhaupt nicht zumachen. Zwar verdiene ich momentan noch nichts an dem Büro, aber warum immer gleich aufgeben? Es muss doch eine Lösung geben. So schlecht sind doch die Zahlen garnicht!!!!
Gruß, Andrea
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ThoFa

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Hallo,

bleiben Sie bitte realistisch, mit den Zahlen kommen Sie doch nicht mehr weit.

Wenn ich Ihnen jetzt mal unterstelle, dass Sie in den Gesamtkosten von 27.000,00 € auch die Dispozinsen, Kreditzinsen und Tilgung dergleichen eingerechnet haben, so haben Sie gerade mal 2.000,00 € Gewinn vor Steuern. Das einzig gute ist, dass Sie wenigstens keine Einkommensteuer zahlen müssen, da Sie mtl. noch weniger verdienen als ein Sozialhilfeempfänger.

Zudem sind Sie in einer Branche ohne Wachstumspotenzial. Die einzige Beratung, die Sie noch aufsuchen sollten, ist eine Beratung, die Sie entweder in die Insolvenz führt oder ggf. einen Weg findet den Laden zu schließen und Sie vor der Insolvenz bewahrt.

Nicht umsonst will die Bank Ihren Mann nun als Bürgen, die sehen genauso was läuft und versuchen sich eine zusätzliche Absicherung zu besorgen.

MfG

ThoFa
 
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Stirnrunzel

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Ich wüsste noch nicht einmal, wie und wo ich auf die Schnelle einen Berater finden sollte! Es gibt so viele...... Können Sie mir da helfen?
Oh je, und heute will die Bank die unterschriebene Bürgschaft meines Mannes. Das zögern wir nun auch schon seit zwei Wochen hinaus.....
Bin für jede Hilfestellung, die mich weiterbringt, dankbar.
Gruß, Andrea
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Feuerwald

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Hallo Andrea

wenn Sie nach Rat und Meinungen fragen,
sollten Sie Antworten auch verinnerlichen.  Zum Thema Bürgschaft eines Ehepartners haben Sie nun einige Meinungen gehört.  Kein vernünftig denkender Mensch würde in dieser Situation noch seinen Partner reinziehen, nur weil die Bank "Druck" macht.

Keiner zwingt Sie vorschnell eine Entscheidung zu treffen.

Ein Insolvenzantrag sollte nie unvorbereitet erfolgen. In manchen Foren wird, ich will mal sagen "birnenmäßig" der 3-Satz gepredigt, Schuldner geh zum Gericht und rufe laut   "Ich will Insolvenz". Alles weitere erledigt der Insolvenzverwalter. Ich wiederhole mich : Ein Insolvenzantrag sollte nie unvorbereitet erfolgen.

Bei natürlichen Personen sollte der Insolvenzantrag zudem mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbunden werden. Ebenso ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Das wird schon mal in Unkenntnis bei der 3-Satz-Strategie "vergessen".  Sonst droht ganz schnell die  Abweisung mangels Masse und Eintragung im Schuldnerverzeichnis für 5 Jahre.  Ein Insolvenzantrag ohne Antrag auf Restschuldbefreiung macht bei natürlichen Personen i.d.R. keinen Sinn. Wichtig dabei: Im Insolvenz- wie auch im Restschuldbefreiungsverfahren (Wohlverhaltensphase) ist eine (erneute) Selbständigkeit nicht ausgeschlossen, wenn man denn noch will.

Beratung zu finden ist nicht soooo schwer. Bei Beratern gibt es unterschiedliche Ansätze. Einige zeigen "den" final zu wählenden "richtigen"  Weg auf, andere führen den Kunden selbst zu einer Entscheidungsfindung.  Ganz ehrlich, viele wünschen sich die erste Variante, weil eine schwere Last genommen wird. Das (teils langsam) zu einer Entscheidung führen ist hingegen nur möglich, wenn der Ratsuchende auch bereit und in der Lage ist, selbst an "seinem" Lösungsweg mitzuarbeiten, diesen mitzugestalten und auch umzusetzen.

Gruss
Feuerwald







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