"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen  (Gelesen 2482 mal)

Mondschein

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen
« am: 16. Mai 2012, 18:01:41 »

Kann ein neuer Wohnwagen, (winterfest mit Wintervorzelt) Wert etwa 15000 bis höchstens 20000 Euro, wenn er als einziger Wohnsitz dient, trotz §811 gepfändet werden? (wenn man §811 a liest?)
Gleiche Frage zum Mobilheim.

Oder ist das unwahrscheinlich?
( Schuldsumme aus Hauskredit werden etwa 195 000 Euro sein.)
Wohnwagen soll erst gekauft werden- umgezogen werden- dann erst entstehen die Schulden aus dem Hauskredit.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen
« Antwort #1 am: 19. Mai 2012, 14:49:13 »

Dazu hatte ich mich im anderen Tread bereits geäußert.

Sind beide Gegenstände ihr Eigentum, könnte unter Verweis auf den Bezug einer Sozialwohnung durchaus gepfändet werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz