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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Privatinsolvenz und Auto  (Gelesen 8922 mal)

Skara76

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Privatinsolvenz und Auto
« am: 26. November 2010, 15:26:07 »

Hallo,

ich möchte gerne in Privatinsolvenz gehen und habe auch schon einen Termin bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung gemacht; der Termin ist Mitte Januar.

Ich bin seit 2009 verheiratet und mein Mann ist schuldenfrei. er hat ein auto mit in die ehe gebracht, welches sich seit 2004 in seinem Besitz befindet. Er hatte das Auto damals für seine heutige Ex-Freundin angeschafft, damit sie ihn durch die Gegend kutschieren kann, da er selber keinen Führerschein hat (Paniksyndrom - er fährt zwar mit, will aber selber nicht fahren.). Im Jahre 2007 haben sie sich getrennt und er hat das Auto behalten.

Jetzt sind wir verheiratet und er hat das Auto wie gesagt mit in die ehe gebracht; aber es ist natürlich auf mich angemeldet, da er ja keinen Führerschein hat.
Er hat auch einen Kaufvertrag aus dem Jahr 2004, welcher beweist, dass er das auto käuflich erworben hat. Jedoch ist der Vorbesitzer mittlerweile verstorben.

Nun meine Frage: Was passiert mit dem Auto, wenn ich in Privatinsolvenz gehe? Das Auto gehört mir ja tatsächlich nicht. Ich bin zwar die Halterin und Führerin, aber ich benutze es ja nur. Die Kosten - Versicherung und Steuer werden auch vom Konto meines Mannes abgebucht, da ich Hausfrau bin und kein eigenes Einkommen habe.

Mein Mann braucht das Auto übrigens nicht, um zur Arbeit zu kommen, da diese in um die Ecke ist. Ich brauche das Auto aber als Familienfahrzeug und ausserdem befinde ich mich in der Bewerbungsphase; muss das Kind auch zum Babysitter bringen können, damit ich unter anderem Bewerbungstermine wahrnehmen kann.

Können die meinem Mann das Auto wegnehmen?


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horst69

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #1 am: 26. November 2010, 15:33:30 »

Dann müsste dein mann ja uach im Brief stehen, oder ??


Wenn ja, sind die Besitzverhältnisse klar und ihr habt nichts zu befürchten, da es das Eigentum deines Mannes ist, heirat hin oder her !
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Skara76

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #2 am: 26. November 2010, 15:48:57 »

Nein, aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen leider nicht! Kann man das anhand des Kaufvertrages noch nachträglich ändern lassen?

Moment mal - ich gucke aber nochmal nach....

Also auf dem Brief steht: Zulassungsbescheid Teil II.
In Zeile C.4c: Der Inahber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

Das haben wir doch Schwein, gehabt, oder?
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Skara76

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #3 am: 26. November 2010, 15:51:36 »

P.S.: Dann müsste es doch eigentlich reichen, wenn ich dem Insolvenzverwalter den Originalkaufvertrag und den Perso meines Mannes vorlege, damit er sich Kopien machen kann, oder?
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doktor mabuse

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #4 am: 26. November 2010, 15:56:15 »

Hallo,

beim KFZ unterscheidet man zwischen Halter, Führer, Eigentümer,und Besitzer.

Alle vier können in einer Person zusammentreffen; es können aber auch vier verschiedene Personen die genannten Funktionen innehaben.

Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kfz., also über die Gefahrenquelle Kfz bestimmen kann. Maßgebliche Kriterien sind Gebrauch für eigene Rechnung und tatsächliche Verfügungsgewalt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Für eigene Rechnung hat ein Fahrzeug in Gebrauch, wer die Nutzungen aus dessen Verwendung zieht und jedenfalls die laufenden Kosten dafür bestreitet. Die erforderliche Verfügungsgewalt ist gegeben, wenn der Benutzer des Fahrzeugs Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst bestimmen kann.



Fahrzeughalter:
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer und Eigentümer im BGB. Der Halter ist nach StVZO der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein.

Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft. Eine entsprechende Abweichung sollte schriftlich eindeutig bei Übertragung des Fahrzeugs festgehalten werden. Gibt es keine solche Vereinbarung (z.B. mit der Versicherung oder der Bank), wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen. Als solcher haftet er dann für alle Eigentumsfragen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, er ist für Dritte der alleinige Eigentümer. Ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nur aus versicherungstechnischen Gründen auf ihn angemeldet sei, ist für Dritte dann völlig unbedeutend.

Bei Leasing-Fahrzeugen ist Halter in der Regel der Leasingnehmer.

Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen.

Ich sehe es so, daß auf Grund des Kaufvertrages aus 2004 Ihnen (und ihrem Mann) auf keinen Fall weggepfändet werden kann.

Gruß,
Doktor Mabuse

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horst69

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #5 am: 26. November 2010, 16:09:59 »

Ich schließe mich, wie schon erwähnt, doktor mabuse in aller Form an  :thumbup:

Schön erklärt !
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Skara76

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #6 am: 26. November 2010, 17:54:05 »

Vielen Dank für die aufschlussreichen Worte. Scheinbar eine hochkomplizierte Angelegenheit.

Ein mulmiges Gefühl bleibt trotzdem....Hoffentlich sieht der Treuhänder das ähnlich - wenn ich mir einen Anwalt nehmen müsste, wäre die Vertrauensbasis ja von Anfang an schon gestört. Und wovon den noch bezahlen, wenn man eh schon pleite ist?!

Naja, kann das jetzt nur aussitzen und bis zum Termin warten....
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tomwr

Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #7 am: 26. November 2010, 17:56:10 »

Also ich würde Folgendes empfehlen:

Das Auto sofort auf den Ehemann übertragen lassen (Ummeldung als neuer Halter im Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I). Die KfZ Versicherung kann durchaus bestehen bleiben (wegen eventuellen Prozenten) jedoch würde ich auch hier eine Einzugsermächtigung widerrufen und den Betrag entweder nach Rechnungserhalt als Bareinzahlung leisten oder vom Konto des Mannes abbuchen lassen.

Das wirklich sofort tun. Da Du im Januar erst einen Termin mit der SB hast und zunächst die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolgt, dauert es sicher bis Mitte des Jahres bis ein Treuhänder auf der Matte steht. Er fragt Dich dann ob Du ein Auto besitzt, die kannst Du dann getrost verneinen.

Bei mir hat der IV auch nachgehakt im Gespräch zu einem Auto, erstmal nein gesagt und die anschließende Abfrage bei der Zulassungsbehörde war dann auch negativ. Die prüfen nur den IST Status.  :whistle:

Kontoauszüge werden in der Regel nur die letzten 6 Monate verlangt. Da sind dann keine verdächtigen Abbuchungen drauf. Alle Versicherungsgesellschaften wird er aus der Hüfte (auf Verdacht) auch kaum anschreiben.

Vorbeugen ist besser als abzuwarten wie freundlich der TH zu einem ist. Alles andere wird häufig als Schutzbehauptung ausgelegt ("gehört mir nicht").

Welchen Wert hat das Fahrzeug überhaupt ?
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Skara76

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #8 am: 26. November 2010, 18:01:48 »

keinen nennenswerten. Ca. 4000 euro im Jahre 2004. Danach ein selbstverschuldeter Unfall, wo die heckklappe komplett ausgetauscht werden musste und zwei Leute sind uns alleine im letzten halben Jahr drauf gefahren. Wirtschaftlicher Totalschaden jedenfalls. Zwölf Jahre alter Ford Escort Kombi, aber erst 75.000 km gelaufen. Vorbesitzer war Rentner.
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horst69

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #9 am: 27. November 2010, 10:15:35 »

Das Auto sofort auf den Ehemann übertragen lassen (Ummeldung als neuer Halter im Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I). Die KfZ Versicherung kann durchaus bestehen bleiben (wegen eventuellen Prozenten) jedoch würde ich auch hier eine Einzugsermächtigung widerrufen und den Betrag entweder nach Rechnungserhalt als Bareinzahlung leisten oder vom Konto des Mannes abbuchen lassen.


Ist meiner Meinung quatsch, so wie du es schilderst kann eich eh keiner was, kostet nur geld !
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malud

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #10 am: 30. November 2010, 10:18:27 »

doktor mabuse: Hut ab für die Ausführungen!

Zum Thema Auto (es können auch andere Gegenstände sein) und Insolvenz möchte ich noch folgenden Anmerkungen machen:

Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners entsteht die sog. Insolvenzmasse. In die Insolvenzmasse fällt nur das Vermögen des Schuldners. Da Ihnen das Auto nicht gehört (Sie sind nicht Eigentümer), fällt das Auto auch nicht in die Insolvenzmasse.

Vielmehr können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass Ihr Ehemann Eigentümer des Autos ist. Eigentum wird durch Einigung und Übergabe übertragen (der Kaufvertrag hat damit absolut nichts zu tun!). Es wird voraussichtlich so gewesen sein, dass Ihr Ehemann mit dem Vorbesitzer einen Kaufvertrag geschlossen hat und sich dann Beide über den Eigentumsübergang (voraussichtlich stillschweigend) geeinigt haben. Zusätzlich ist Ihrem Ehemann das Auto übergeben worden; damit hat Ihr Ehemann das Eigentum an dem Auto erworben. Da Ihr Ehemann das Auto nicht durch Einigung und Übergabe weiterveräußert hat, hat er das Eigentum auch nicht verloren (historische Eigentumsprüfung). Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn es sich um ein gestohlenes Auto handelt (an gestohlenen Sachen kann man - auch nicht gutgläubig - kein Eigentum erwerben; anders z.B. in Italien). Auch wenn der Kaufvertrag mit dem Eigentumsübergang nichts zu tun hat (Abstraktionsprinzip im deutschen Recht; anders z.B. in Frankreich), sollte der Kaufvertrag unbedingt aufbewahrt werden. Wenn nämlich Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag schließen, kann auch zunächst davon ausgegangen werden, dass der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache an den Käufer überträgt.

So, jetzt habe ich etwas ausgeholt. Ein vernünftiger Treuhänder/Insolvenzverwalter prüft aber genauso wie vorstehend beschrieben die Eigentumsverhältnisse.

An Ihrer Stelle würde ich nichts unternehmen. Entspannen Sie sich!
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horst69

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Re: Privatinsolvenz und Auto
« Antwort #11 am: 30. November 2010, 10:42:29 »

@malud

Das nenn ich mal einen toll beschriebenen Beitrag !  :thumbup:

Da ich der gleichen Meinung bin, wie oben auch beschrieben, schließe ich mich allumfassend an !
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