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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Scheitern der Selbstständigkeit  (Gelesen 5280 mal)

Kruemel

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Scheitern der Selbstständigkeit
« am: 17. September 2009, 13:23:03 »

Hallo, bin neu hier, 39J. und hoffe richtig gelandet zu sein.
Bin mit meiner Selbstständigkeit (Einzelhandelsgeschäft) gescheitert. Sowohl mein Mann und auch ich haben hohe Schulden. Müßten jetzt ja jeder Insolvenz anmelden. Hab tausend Fragen dazu. Ich habe jetzt ja ab sofort gar kein Einkommen mehr. Mein Mann hat auch nur 1200,-€ Netto. Wie gehts jetzt weiter. Wer kann uns helfen.
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paps

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #1 am: 17. September 2009, 18:07:49 »

Sind es mehr als 19 Gläubiger?
I.d.R. helfen Schuldnerberatungen.

Ein bischen mehr Angaben zur Anzahl, Art der Gläubiger und Höhe der einzelnen Forderungen braucht ess schon.

Generell ist aber bei Ihnen nichts pfändbar.

GgF kommt sogar noch ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. (ARGE)
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Kruemel

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #2 am: 18. September 2009, 08:11:29 »

Danke erstmal, also es sind weniger Gläubiger, so ca. 5. Hab mich gestern noch ein bißchen erkundigt und werde für mich jetzt eine Regelinsolvenz beantragen. Bin für jeden Rat und Tipp dankbar. Weiß jemand was mit der Steuer wird. Muß noch 1 1/2Jahre nachreichen und werde einiges zurückkriegen. Der Teil der Umsatzsteuer ist ja dann logischerweise futsch, aber was wird mit der Einkommenssteuerrückerstattung?
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Dauerstress

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #3 am: 18. September 2009, 09:03:39 »

Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibts auf der Startseite einen Link zu einer kurzen Information.  :whistle: Die Beratung kostet im Gegensatz zu den gemeinnützigen und karitativen Schuldnerberatungen zwar Geld, ist dafür aber auch auf Unternehmer spezialisiert.
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Feuerwald

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #4 am: 18. September 2009, 11:59:36 »

Danke erstmal, also es sind weniger Gläubiger, so ca. 5. Hab mich gestern noch ein bißchen erkundigt und werde für mich jetzt eine Regelinsolvenz beantragen.

-> das wird nur funktionieren, wenn Sie derzeit noch aktiv eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Sollte die Selbständigkeit bereits aufgegeben worden sein und Sie nicht mehr als 19 Gläubiger oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben, dürften Sie unter die Vorschriften für die Verbraucherinsolvenz fallen. Siehe dazu Kommentar von Paps sowie den § 304 InsO.  In diesem Fall helfen öffentliche Schuldnerberatungsstellen ausgezeichnet.


Der Teil der Umsatzsteuer ist ja dann logischerweise futsch, aber was wird mit der Einkommenssteuerrückerstattung?

-> wieso sollte die Umsatzsteuererstattung "logischerweise futsch" sein aber die Einkommenssteuererstattung nicht? Sie dürfen nicht den Denkfehler machen, den viele gerne machen, und Vermögen/Schulden aus der Selbständigkeit von privaten Vermögen/Schulden trennen. Als natürliche Person unterliegen Sie im eröffneten Insolvenzverfahren mit Ihrem gesamten Vermögen dem Insolvenzbeschlag (soweit pfändbar). Es werden auch Ihre gesamten Verbindlichkeiten als Insolvenzforderung im Verfahren erfasst und der Restschuldbefreiung zugeführt und nicht nur die "geschäftlichen".

Sollte Ihnen also im eröffneten Insolvenzverfahren eine Steuererstattung (gleich welche Steuerart) zustehen, so wird diese von IV zur Insolvenzmasse gezogen.

Allenfalls wäre zu prüfen, ob bei gemeinsamer Veranlagung nicht ggf. der Teil der Ehepartners "gerettet" werden kann.

Für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich das grundlegend. Da der Insolvenzbeschlag nach Aufhebung wegfällt, fällt die Steuererstattung (oder sonst. Vermögen) wieder Ihnen zu.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Kruemel

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #5 am: 18. September 2009, 13:10:25 »

Die Selbständigkeit besteht noch und nachdem ich jetzt erfahren habe, daß ich auch die Kredite meines Mannes mit angeben muß, bei denen ich mit unterschrieben habe, werden die Gläubiger etwas mehr. Wegen der Steuerfrage meinte ich ja den Anteil meines Mannes, aufgrund der Kilometerpauschale erwartet uns da eine hohe Rückzahlung. Weiß jemand ob der IV auch die Steuerbescheide jetzt übernimmt, sonst müßte ich ja noch einmal den Steuerberater beauftragen und der wird sich weigern wegen der Insolvenz
« Letzte Änderung: 18. September 2009, 13:12:05 von Kruemel »
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paps

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #6 am: 18. September 2009, 18:45:58 »

Im Insolvenzverfahren ist der IV für die Abgabe der Erklärung zuständig.

Wenn ihr Mann auch in das Insoverfahren muß, ist auch seine Erstattung Masse zugehörig; siehe Feuerwald.
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Kruemel

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #7 am: 19. September 2009, 08:08:54 »

Im Insolvenzverfahren ist der IV für die Abgabe der Erklärung zuständig.

Wenn ihr Mann auch in das Insoverfahren muß, ist auch seine Erstattung Masse zugehörig; siehe Feuerwald.

Entschuldigung, daß ich noch mal nachfrage, also der IV macht auch  die alten, offenen Steuererklärungen? Mein Mann wird mit der Privatinsolvenz folgen müssen. Aber erst ein, zwei Monate später.
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paps

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #8 am: 19. September 2009, 21:42:58 »

Ob er die macht, oder schätzen lässt ist doch egal, es sind eh Insolvenzforderungen oder eine Erstattung massezugehörig.
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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #9 am: 22. September 2009, 09:25:53 »

Was wird mit dem Auto im Insolvenzverfahren? Habe noch einen 400,-€ Job und auch mein Mann braucht es für die Arbeit. Läuft auf meinen Namen mit Abzahlung. Könnte es aber noch ablösen, weil nicht mehr viel Raten offen sind. Bleibt mir das Auto und soll ich es ablösen. Bitte gebt mir einen guten Rat.
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paps

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #10 am: 22. September 2009, 18:06:39 »

Wer steht  im Kaufvertrag?
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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #11 am: 23. September 2009, 08:13:28 »

Ich hab jetzt nur den einen Vertrag hier und in dem steht "Sicherungsübereignung des Fahrzeuges". Schlecht, oder?
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Insokalle

Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #12 am: 23. September 2009, 20:00:45 »

Schlecht, oder? : Auf jeden Fall Ihr Ablagesystem. 
Einen Kaufvertrag muss es auch irgendwo geben.
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Kruemel

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #13 am: 24. September 2009, 08:11:34 »

Sehr witzig, hatte gestern nur den Vertrag fürs kleine Auto im Geschäft, den anderen zuhause. In beiden steht das mit der Sicherungsübereignung, eine sinnvolle Antwort wär auch hilfreicher.
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Kruemel

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #14 am: 24. September 2009, 10:42:16 »

Wer steht  im Kaufvertrag?

Jetzt hab ich erst gelesen, WER steht im Kaufvertrag, nicht was, in beiden steht mein Name
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paps

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #15 am: 24. September 2009, 17:53:33 »

Das Auto dass sie selber für die SSt und den Job nutzen sollte unpfändbar sein.

Das Auto welches Ihr Mann nutzt wäre dann ein Vermögenswert, der ihnen zuzuschreiben ist Somit pfändbar.
Möglich wäre auch hier, einen Freigabeantrag wegen beruflicher Nutzung durch den Ehemann zu stellen.
Könnte aber zu Problemen führen, wenn der IV/TH oder gericht es anders sieht.


Günstiger wäre aus meiner Sicht, der Verkauf zu einem angemessenen Preis und Abzahlung der Restschuld an die Bank.
Der Käufer könnte ja dann einen Nutzungsvertrag mit Ihnen machen.
Überschüssigen Wert aber unbedingt bunkern.

Beide Autos werden aber durch die Bank, sofern noch Sicherungsrechte bestehen, verwertet.
« Letzte Änderung: 24. September 2009, 17:55:12 von paps »
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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #16 am: 25. September 2009, 08:18:40 »

Das Auto dass sie selber für die SSt und den Job nutzen sollte unpfändbar sein.

Das Auto welches Ihr Mann nutzt wäre dann ein Vermögenswert, der ihnen zuzuschreiben ist Somit pfändbar.
Möglich wäre auch hier, einen Freigabeantrag wegen beruflicher Nutzung durch den Ehemann zu stellen.
Könnte aber zu Problemen führen, wenn der IV/TH oder gericht es anders sieht.


Günstiger wäre aus meiner Sicht, der Verkauf zu einem angemessenen Preis und Abzahlung der Restschuld an die Bank.
Der Käufer könnte ja dann einen Nutzungsvertrag mit Ihnen machen.
Überschüssigen Wert aber unbedingt bunkern.

Beide Autos werden aber durch die Bank, sofern noch Sicherungsrechte bestehen, verwertet.

Entschuldigung, wenn ich noch mal nachfrage. Wir wollen ja wirklich nur ein Auto behalten. Das reicht uns vollkommen. Ich habe nur Angst momentan keines günstig zu bekommen wegen der Abwrackprämie. Ich verstehe Ihren letzten Satz leider nicht. Die Bank hat auf beide Autos Sicherungsrechte. Bedeutet sie werden uns genommen?
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lucca_m

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #17 am: 25. September 2009, 09:49:08 »

Sie können der Bank das eine Auto abkaufen ... ODer neu verhandeln.

Die Abwrackprämie gibt es nicht mehr. Dafür aber jede Menge Gebrauchtwagenhändler, die froh wären ein Auto irgendwie verkauft zu bekommen.
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Kruemel

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Re: Scheitern der Selbstständigkeit
« Antwort #18 am: 25. September 2009, 09:54:21 »

Sie können der Bank das eine Auto abkaufen ... ODer neu verhandeln.

Die Abwrackprämie gibt es nicht mehr. Dafür aber jede Menge Gebrauchtwagenhändler, die froh wären ein Auto irgendwie verkauft zu bekommen.

Geb ich dieses Auto, also die Bank, dann in der Regelinsolvenz mit an oder laß ich es lieber draußen?
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