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Autor Thema: Schulden erben?  (Gelesen 7071 mal)

klaus20052

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Schulden erben?
« am: 29. Januar 2007, 00:54:07 »

Ich stehe vor folgender Situation:
Ich bin unehelich geboren worden und hatte die letzten 45 jahre keinen Kontakt zu meinem Erzeuger.
Dieser ist nun verstorben und ich bin vom Amtsgericht angeschrieben worden, da ich der einzige Erbe bin.
Nun habe ich aber von meiner Mutter erfahren, dass mein Vater vor Jahren einmal ein Geschäft hatte, mit dem er \"bankrott \" gegangen ist.

2 Fragen habe ich daher:
1. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Schulden von damals getilgt wurden, bzw. ob noch vollstreckbare Titel gegen ihn vorliegen?
2. So weit ich weiß, verjähren diese Titel ja nach 30 Jahren. Wird diese Verjährungsfrist irgendwie unterbrochen, lebt neu auf o.ä.?

Vielen Dank für Euere Auskünfte,

Klaus
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paps

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Schulden erben?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2007, 16:38:21 »

Sie können ganz einfach, das Erbe ausschlagen.
Dazu haben Sie ab Kenntnisstand m.E. 6 Wochen Zeit.

Ob und in welcher Höhe noch offene Forderungen bestehen, können Sie am ehesten bei den für die Firma und ihren Vater zuständigen Vollstreckungsgerichten erfahren.

Verjährungsfristen sind für normale Forderungen und  Zinsen im Normalfalle 2 Jahre zum Ende des Jahres der Entstehung.

Titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren.
Diese Frist kann durch MB/VB/EV unterbrochen werden oder neu aufleben.

Zu Prüfen wäre auch in diesem Zusammenhang, ob wegen fehlender Aktivitäten nicht Verwirkung eingetreten ist.

Das ist aus meiner Sicht erst mal das wichtigste. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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klaus20052

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Schulden erben?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2007, 16:54:13 »

Zitat:






Zu Prüfen wäre auch in diesem Zusammenhang, ob wegen fehlender Aktivitäten nicht Verwirkung eingetreten ist.



Das ist aus meiner Sicht erst mal das wichtigste. <br>



Was bedeutet denn das? fehlende Aktivität durch wen?

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paps

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Schulden erben?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2007, 18:39:49 »

Die Aktiitäten vom Gläubiger:
Über die Zusammenhänge und Zeiträume können Sie hier einiges nachlesen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Feuerwald

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Schulden erben?
« Antwort #4 am: 29. Januar 2007, 22:03:55 »


Das erscheint eine Frage
für Erbrechtsspezialisten zu sein, Rechtsanwalt fragen oder zunächst auf Erbrecht spezialisierte Foren befragen.  

Aus meiner jüngeren Erfahrung folgendes:

Neben der bereits erwähnten Ausschlagung, die Sinn macht, wenn die Verhältnisse bekannt sind (de rNachlass überschuldet ist) und der ebenso denkbaren Nachlassverwaltung, kann auch über ein Aufgebotsverfahren Gewissheit über die Nachlassverbindlichkeiten (Kellerleichen usw.) erlangt werden bzw. die Haftung des Erben beschränkt werden.

Ich würde mir persönlich zunächst die Frage stellen

Gibt es überhaupt etwas zu erben, Vermögen usw. Das dürfte meist nicht der Fall sein, wenn der Erblasser hoch verschuldet war. Gläubiger hätten längst die Zwangsvollstreckung betrieben, EV + Co. abverlangt.

Was war das für eine Firma ? Rechtsform ? Ging die Haftung auf Erblasser überhaupt über. Wie lange liegt das ganze zurück ?

Wenn über Jahre hinweg keinerlei Zwangsvollstreckung erfolgte, unklar ist, ob es Gläubiger gibt, insb. solche mit vollstreckbaren Titeln, bleibt evtl. die erwähnte Option des Aufgebotsverfahren.

Wird nicht ausgeschlagen und es stellt sich anschließend heraus, dass es doch Nachlassverbindlichkeiten gibt, ist eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass immer noch möglich, allerdings mit Aufwand verbunden.

Soweit mir meine eigene Erfahrung in einem ähnlichen Fall, in dem jedoch drei teuer befragte Juristen zu drei unterschiedlichen Ratschlägen kamen. Einer davon war

\" Erst mal annehmen, anfechten geht immer noch \"

Was nun bitte keine Rat meinerseits ist, nur die Wiedergabe von Anwalts Worten.

MfG
Feuerwald
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klaus20052

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Schulden erben?
« Antwort #5 am: 29. Januar 2007, 23:19:14 »

Wieviel kostet denn so ein \"Aufgebotsverfahren\"? Kann man das selbst beim zuständigen gericht beantragen oder muss das über einen Anwalt laufen?

Danke erstmal für Euere Auskünfte

Eine andere Frage, kann man eine Wirtschaftsauskunftei (i.B. wie Creditreform oder Schimmelpfeng) befragen?[addsig]
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Feuerwald

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Schulden erben?
« Antwort #6 am: 30. Januar 2007, 15:40:21 »

zum Thema Erben, Nachlass,  Nachlassverbindlichkeiten, Haftung der Erben, Beschränkung der (persönlichen) Haftung  usw. hier noch ein Link

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex20044.html


MfG
Feuerwald
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klaus20052

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Schulden erben?
« Antwort #7 am: 01. Februar 2007, 00:33:23 »

Kann ich als Privatperson (Erbe) evt. auch eine Anfrage bei der Schufa oder Creditreform stellen?

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