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Autor Thema: Schuldenberg nicht mehr lange haltbar  (Gelesen 3001 mal)

schlagerstar

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Schuldenberg nicht mehr lange haltbar
« am: 27. März 2010, 11:36:27 »

Wir (meine Frau, 2 Kinder und ich) sind nicht mehr in der Lage unseren Schuldenberg alleine zu überwinden, so das wir jetzt beschlossen haben, Privatinsolvenz zu beantragen.

Wir haben einige Fragen, die wir auch schon eine Beraterin gestellt haben, die ich aber nicht verstehen kann.

So sagt die Beraterin das unser Vermieter benachrichtigt wird das wir Insolvenz angemeldet haben, ist das richtig?

Ausserdem müsste meine Frau Ihr Kleingewerbe (Sie hat ein kleines Nagelbüro mit ca. 3-4 Kunden im Monat) sofort abmelden und Sie müsste sich sofort eine Arbeit suchen und unsere Kinder müssten in einen Ganztagskindergarten bzw. Schule.

Ich bin seit ca. einem halben Jahr krankgeschrieben und seit letzter Woche arbeitslos gemeldet und bin auf der Suche nach Arbeit.

Unser Schuldenberg beläuft sich auf ca. 80000 €. Momentan ist noch alles im grünen Bereich, nur ich sehe schon wie die Rechnungen sich stapeln und ich nicht weiss wie ich diese in absehbarer Zeit bezahlen soll.

Wir haben momentan nicht mal mehr Geld zum leben. Termin bei der Beraterin haben wir nächste Woche.
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Feuerwald

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Re: Schuldenberg nicht mehr lange haltbar
« Antwort #1 am: 27. März 2010, 11:59:40 »

So sagt die Beraterin das unser Vermieter benachrichtigt wird das wir Insolvenz angemeldet haben, ist das richtig?

-> ja, das „kann“ passieren - § 109 InsO – Dient dem Schutz des Wohnraums.

Ausserdem müsste meine Frau Ihr Kleingewerbe (Sie hat ein kleines Nagelbüro mit ca. 3-4 Kunden im Monat) sofort abmelden und Sie müsste sich sofort eine Arbeit suchen und unsere Kinder müssten in einen Ganztagskindergarten bzw. Schule.

-> Insolvenzrechtlich gibt es kein Verbot für eine Selbständigkeit. Evtl. soll dadurch das Haushaltseinkommen verbessert werden, weil sich das Nagelstudio wirtschaftlich nicht lohnt? ? Wie alt sind die Kinder?


Wir haben momentan nicht mal mehr Geld zum leben. Termin bei der Beraterin haben wir nächste Woche.

-> deswegen evtl. der Rat das Nagelstudio gegen ein festes Einkommen zu tauschen?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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schlagerstar

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Re: Schuldenberg nicht mehr lange haltbar
« Antwort #2 am: 27. März 2010, 12:09:45 »

Erstmal danke für die Antwort.

Die Kinder sind 4 und 6.

Das Nagelstudio könnte ja besser laufen, wenn man sich mehr darum kümmern würde (wir haben momentan nur einfach die Lust auf irgendetwas verloren).

Kann eine Insolvenz nicht stattgeben werden? (Also wenn die Vergleichsverhandlungen scheitern)
« Letzte Änderung: 27. März 2010, 12:24:51 von schlagerstar »
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Feuerwald

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Re: Schuldenberg nicht mehr lange haltbar
« Antwort #3 am: 27. März 2010, 12:43:03 »

Kann eine Insolvenz nicht stattgeben werden? (Also wenn die Vergleichsverhandlungen scheitern)

- es kann natürlich. Man unterscheidet jedoch zwischen der Regel-Insolvenz und der Verbraucherinsolvenz. Wer eine selbständige Tätigkeit ausübt, ist kein Verbraucher und fällt und die Vorschriften des Regel-Insolvenzverfahrens, was aber auch kein Problem darstellt. Der außergerichtliche Einigungsversuch, der bei einer Verbraucherinsolvenz vorgeschrieben ist, entfällt. Das Verfahren kann direkt beantragt werden.

In der Regel bieten öffentliche Beratungsstellen nur Hilfe für die Verbraucherinsolvenz, was schon mal dazu führt, dem selbständigen "Schuldner" zur Abmeldung des Gewerbes zu bewegen, gleich ob nun sinnvoll oder unsinnig, weil man sonst nicht helfen kann.

Im Insolvenzverfahren (bei gestundeten Verfahrenskosten) gibt es die sogenannte Erwerbsobliegenheit, d.h. soweit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit  zumutbar ist, sollte man sich darum auch redlich bemühen. Eine Pflicht zur Internierung der Kinder in Ganztageseinrichtungen um dieser Erwerbsobliegenheit zu genügen, gibt es jedoch nicht.  Bei zwei Kinder in diesem Alter sehe ich überhaupt keine Zumutbarkeit für eine Vollzeiterwerbstätigkeit, es sei denn, der andere Elternteil kann die Fürsorge für die Kinder übernehmen, weil bspw. ohne Beschäftigung und eh zu Hause. 

Übt der "Schuldner" eine Selbständigkeit aus, so ist spätestens in der Wohlverhaltensphase  § 295 Abs. 2 InsO maßgeblich und bis dahin kommt’s drauf an ... Thema für sich.

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schlagerstar

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Re: Schuldenberg nicht mehr lange haltbar
« Antwort #4 am: 27. März 2010, 13:09:03 »

Das hilft uns schon mal sehr weiter.

Bekommt man es irgendwie mit das der Vermieter angeschrieben wird? Oder sollte man den Vermieter schon vorab informieren?
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meanmachine

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Re: Schuldenberg nicht mehr lange haltbar
« Antwort #5 am: 10. April 2010, 00:52:18 »

 :hi:
Moin,
Nach der Insoeröffnung vom Gericht wird  ein TH bestimmt,welcher deinen Vermieter
anschreibt um sich evtl.bei Auszug die Kaution zu sichern.
Ab Eröffnung Inso besteht Kündigungsschutz,solange du Miete zahlst!!!!!!!!!

Solltest ergo kurz nach Eröffnung dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen und
ihm die Sache erklären,ist zwar immer ein schwerer Schritt aber wenn du ihn hinter dir hast wird dir wohler. :thumbup:

Gruss
mean.........
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