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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?  (Gelesen 10069 mal)

Dolby

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Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« am: 30. Mai 2010, 19:08:38 »

Hallo, liebe Leute

Ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich habe im Laufe vieler Jahre Beim FA Schulden in Höhe von 61.000 Euro angehäuft. Habe immer wieder was bezahlt, unterm Strich wurde es jedoch immer mehr. Die Hälfte sind allein Zinsen und Säumniszuschläge.
Ich bin Freiberufler und verdiene netto ca 2300 Euro. Mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern sind laut Tabelle 295 Euro zu pfänden.
Nun verliert das FA die Geduld und droht mit Pfändung und Insolvenzantrag.
Bringt es was, dem FA als Vergleich 72 Raten a 295 Euro anzubieten?

Viele Grüße
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lenchik22

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #1 am: 30. Mai 2010, 19:50:43 »

Mensch, wieso hast du so viele Schulden bei denen angehäuft???? Wegen Einkommenssteuer???? Und was heißt über Jahre????

Bei mir hat Finanzamt innerhalb wenigen MOnaten wegen 344,- Vollstreckung gemacht....  :gruebel:

Würde das mit dem Vergleich anbieten. Ansonsten würden die ja wegen der Insolvenz "nichts" bekommen....
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Dolby

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #2 am: 30. Mai 2010, 20:08:02 »

Na ja. Solange immer wieder Geld floß, konnte ich den freundlichen Mann in der Vollstreckungsstelle immer wieder überzeugen, dass ich es schaffe. Nun kamen für 2008 und 2009 (gute Jahre) nochmal 14.000 dazu, gleichzeitig brach Anfang des Jahres der Umsatz ein. Ich glaube, der Beamte ist mir wohlgesonnen, muß aber jetzt reagieren. Wegen der Zinsen etc. komme ich nun nicht mehr hinterher. Der Druck vom FA ist so groß, dass ich zeitweilig sogar meine Miete nicht bezahlt habe und stattdessen das FA bedient. Mein Einkommen schwankt auch extrem, nicht so sehr von Jahr zu Jahr, aber so manchen Monat verdiene ich auch nix.

Wäre Vergleich möglich laut Pfändungstabelle. Möchte Inso schon gern vermeiden.

Viele Grüße
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lenchik22

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #3 am: 30. Mai 2010, 20:13:39 »

Dann würde ich das mit dem Vergleich probieren. Mehr als Nein werden die nicht sagen können....

Und warum 14.000???? WEnn du freiberuflich arbeitest, musst du doch nur Einkommenssteuer zahlen, so hoch darf die doch nicht sein bei zwei Kindern??? Wer hat bei dir die Steuererklärung gemacht?
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Dolby

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #4 am: 30. Mai 2010, 20:16:18 »

Ach, noch eine Frage: Vergleichsangebot lieber über einen Inso-Anwalt oder selbst vorsprechen. Pfändung droht ab Diestag.

Viele Grüße
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Dolby

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #5 am: 30. Mai 2010, 20:21:03 »

14.000 deshalb, weil 2008 so gut lief (zu geringe Vorauszahlungen geleistet). Ich hatte zu wenig Überblick.

Viele Grüße
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lenchik22

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #6 am: 30. Mai 2010, 20:28:04 »

Ok, dann ist es blöd gelaufen würde ich sagen.

Versuch wirklich mal mit einem Vergleich. Wenn nicht, dann wird nichts anderes übrig bleiben als Insolvenz...
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Fallera

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #7 am: 31. Mai 2010, 08:42:06 »

Hallo Dolby,

meiner Erfahrung nach, lässt sich das FA in den allermeisten Fällen auf eine vernünftige Ratenzahlung ein! Ich würde schnellstens selbst dorthin gehen und den angesprochenen Vorschlag unterbreiten!

Ob nun vom RA oder von Dir macht keinen Unterschied!
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Feuerwald

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #8 am: 31. Mai 2010, 11:55:02 »



... nur sind 295,- Euro Rate bei 61.000,- Euro Verbindlichkeiten nicht wirklich angemessen und schon gar nicht, wenn man die Raten noch auf 72 Monate beschränkt.

Die Chancen auf einen solchen "Vergleich" sehe ich nicht sonderlich hoch.

Die Lohnpfändungstabelle lässt sich zudem nicht einfach auf Einkommen aus Selbständigkeit anwenden. Wenn das FA pfändet, bspw. bei den Auftraggebern, wird man hart kämpfen müssen (hilft nur § 850i ZPO, den so richtig keiner kennt oder kennen will). Evtl. ist dann der Weg über ein Insolvenzverfahren leichter.
 




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lenchik22

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #9 am: 31. Mai 2010, 12:02:00 »

Das sind ja immerhin 35 %, die er denen anbietet. Ist sehr viel, im Vergleich zur Insolvenz. Ich glaube nicht, dass durch die Inso das Finanzamt mehr bekommt. Da müssen die das halt abwägen. Und statt ständig Zinsen drauf zu schlagen.... :dntknw:

Probiert hätte ich auf jeden Fall. Dann kann man ja auch das Scheitern der vorgerichtlichen Verhandlungen im gleichen Zug erklären, wenn das nichts wird.
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Fallera

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #10 am: 31. Mai 2010, 12:15:51 »

Ich gebe Feuerwald in sofern recht, als das 295 EUR wahrscheinlich zu wenig sind! Wenn man mal einen "normalen" Kredit berechnet kommt man bei der Höhe auf eine Rate von ca. 1000 EUR/Monat! Ich denke mit 500-700 EUR sollte man schon aufwarten können!
Vermutlich ist der Weg über die Insolvenz hier tatsächlich der einfachere.
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Dolby

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #11 am: 01. Juni 2010, 00:14:02 »



... nur sind 295,- Euro Rate bei 61.000,- Euro Verbindlichkeiten nicht wirklich angemessen und schon gar nicht, wenn man die Raten noch auf 72 Monate beschränkt.

Die Chancen auf einen solchen "Vergleich" sehe ich nicht sonderlich hoch.

Die Lohnpfändungstabelle lässt sich zudem nicht einfach auf Einkommen aus Selbständigkeit anwenden. Wenn das FA pfändet, bspw. bei den Auftraggebern, wird man hart kämpfen müssen (hilft nur § 850i ZPO, den so richtig keiner kennt oder kennen will). Evtl. ist dann der Weg über ein Insolvenzverfahren leichter.
 





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Dolby

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #12 am: 01. Juni 2010, 00:23:01 »

...angemessen? Pfändungstabelle! Haben wir hier nicht die Persspektive auf 72 Monate und nicht, bis man in die Grube fährt?
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Feuerwald

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #13 am: 01. Juni 2010, 00:28:49 »


???

Für das FA ist das kein guter Deal. Ich will nun nicht viel mehr schreiben über Erlasswürdigkeit etc. pp. Versuchen kann man alles und sollte das auch. Wenn es so leicht wäre, würde wohl jeder dem FA die gleiche Rechnung aufmachen. Nur die ticken meist anders. Der Totalverlust ist denen oftmals weit angenehmer als die Insolvenz und die RSB.  Ich denke eine gute Investition wäre die in eine strategische Insolvenzberatung, falls das FA sich nicht begeistern lässt. Damit will ich keinen abhalten, eine Vergleich zu versuchen. Es gibt immer mal wieder kleine Wunder.



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Feuerwald

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #14 am: 01. Juni 2010, 00:30:48 »

Pfändungstabelle!

- versuchen Sie mal auf der Vollstreckungsbehörde oder bei einem ollen Amtsgericht als Selbständiger mit der Pfändungstabelle zu winken. Das ist ein Kampf! Klar, man kann sich auf § 850i ZPO berufen, nur den § mögen diese Leutz gar nicht gerne (drei Affen).


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Morrowind13

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Re: Vergleich mit dem Finanzamt möglich?
« Antwort #15 am: 06. Juni 2010, 15:19:33 »

Ich glaube nicht, dass der Staatsapperat Finanzamt auf Vergleiche einläßt.
Früher konnte man seine Beiträge z.B bei der KFZ Steuer bei einer engen Familieren Lage des Zahlenden mit dem zuständigen Finanzamtes in einer Ratenzahlung zahlen.
Aber ich denke auch bei Nachzahlungen einer Steuerbelastung durch Kapital in einer Einkommensteuererklärung war das sicherlich möglich?
Ich selber habe mal ein Progressionsvorbehalt mit einer Jährlichen Steuernachzahlung von um 1000 €  mit denen in einer Ratenzahlung mit denen vereinbart weil ich schon damals Finanziell sehr angeschlagen war.
Aber in Zeiten knapper Öffentlicher Kassen und einem Verschuldeten Deutschland wo die meisten über ihre Verhältnisse gelebt haben von Gemeinde bis zum Bundesland warum sollten die sich noch darauf einlassen.
Aber auch bei Privatinsolvenzen lassen sich Gläubiger in erster Linie Banken auf keine Vergleichee ein mag, die Situation noch so Außergewöhnlich sein.
Für die ist jeder Kunde gleich.
Verschuldet ist Verschuldet denken die.
Denen Interessiert nicht welche Schicksale dahinter sind.
Ich selber erlebe es gerade.
Auch bei mir lassen die sich nicvht auf einen vergleich ein obwohl ich für mich selber gesehen kein Verschwender bin.
Leider wächst auch die Zahl der Privatinsolvenzen.
Mit einhergehendem Sozialabbau heute wieder in Verhandlung wird das Problem sich vieler noch verstärken.
Jemand der Arbeitslos und Insolvent ist kommt doch aus dem Strudel kaum heraus.
Aber auch die Pfändungstabelle wird nicht jedes Jahr den tatsächlichen Gegebenheiten von solchen Menschen gerecht.
Es fängt schon damit an, dass wie bei mir mehr Gepfändet wird als ich vorher an Raten zu zahlen hatte.
Ich hätte auch weitergezahlt, wenn mir das Kindergeld und meine Steuerklasse erhalten geblieben wäre.
Nun gehe ich bald in Rente und dadurch habe ich noch weniger.
Würde ich derzeit Umschulden müsste ich bei der günstigsten Bank für 120 Monate gesehen auf meine Schulden hin mindestens fast 460 € tilgen.
Gesehen auf sechs Jahre in der Insolvenz deckt sich die Kreditsumme fast mit der Pfändungstabelle für eine alleinstehenden bei meinem Einkommen.
Viel günstiger wird es also nicht.
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