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Autor Thema: Vergleich zuerst selbst versuchen? Was wäre zu beachten?  (Gelesen 3504 mal)

dealornot

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ich hatte eigentlich vor in das insolvenzverfahren zu gehen, nach gesprächen mit der familie kam mir aber eine andere idee, im hinblick auf die 7 jahre insolvenzzeit bis zur befreieung.

meine forderungen werden inzwischen nur von einem inkassounternehmen zum nächsten weitergereicht. ab und zu kommt dann der übliche drohbrief, massnahmen werden keine mehr eingeleitet, da nach über einem jahrzehnt die meisten gläubiger wohl keine aussicht auf rückzahlung sehen. ab und zu kommen dann vorschläge zur abzahlung mit grossen abschlägen im bereich von bis zu 70% des ursprungsbetrages.

vor ein paar jahren kam ein vorschlag eines der grössten gläubiger, einer bank, den ursprünglichen forderungsbetrag von inzwischen etwa 90.000 euro, mit einer einmaligen zahlung von 10.000 euro engültig zu bereinigen. zu dem zeitpunkt war aber daran nicht zu denken. dieser vorschlag brachte mich aber auf die idee, allen gläubigern einen vorschlag zu unterbreiten, die forderungen mit einer einmaligen zahlung zu erledigen in höhe von etwa 10-15% der forderungssumme.

das hätte vorteile für beide seiten. ich könnte sofort schuldenfrei mein leben neustarten und die gläubiger hätte auf ihre längst abgeschriebenen forderungen zumindest einen teilbetrag erhalten, was bei einer privatinsolvenz gar nicht in frage käme. den erforderlichen betrag würde mir meine familie zur verfügung stellen, allerdings nur unter der bedingung, dass alle forderungen damit erledigt sind und ich tatsächlich schuldenfrei werde.

ich frage mich jetzt, wie man dies am sinnvollsten gestaltet, ohne das von den gläubigern aus dem vorschlag ein möglicher rechtsanspruch geformt wird. denn es müsste klar sein, dass die vereinbarung zu stande kommt, wenn alle auf den vorschlag eingegangen sind. sie müssten sich wohl erklären mit der einmalzahlung auf alle anderen ansprüche zu verzichten und die forderung bei den auskunfteien als erledigt melden, oder?

soweit ich es verstanden habe, richtet man solche vorschläge und verhandlungen direkt an den gläubiger selbst, da inkassobüros und andere "beitreiber" nicht befugt sind, soetwas zu verhandeln. schliesslich hat der gläubiger diese dienste in anspruch genommen und den auftrag erteilt und diese für mich somit keine "vertragspartner" sind.

ich bin hier schon seit wochen am lesen und grübeln. für vorschläge und tipps wäre ich dankbar.
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SterntalerCGN

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Re: Vergleich zuerst selbst versuchen? Was wäre zu beachten?
« Antwort #1 am: 17. Mai 2013, 14:27:26 »

Hallo,
als erstes sollten sie prüfen on die Forderungen an das Inkassounternehmen abgetreten worden sin, verkauft worden sind oder das Inkassounternehmen nur mit der Eintreibung beauftragt wurde.
Ich persönlich würde nicht selber mit solchen fragwürdigen Institutionen verhandeln...viele nehmen ein Schreiben von nem Schuldner nicht ernst. Wenn sie die Mittel haben, nehmen sie sich einen Anwalt. Wenn für sie die Alternative der Privatinsolvenz gegeben ist, macht es Sinn, vorher auszurechnen, was die Gläubiger im Falle einer Insolvenz noch bekommen würden. Bekommen die Gläubiger nichts, würde ich eine ganz geringe Summe anbieten, bekommen sie viel, heisst s Pokern...aber da wird ein erfahrener Anwalt eine Strategie entwickeln die auch aufgeht.
« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, 14:32:38 von SterntalerCGN »
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