"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vorbeugen, aber wie?  (Gelesen 3723 mal)

Highlander

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Vorbeugen, aber wie?
« am: 11. Juli 2006, 09:32:43 »

Hallo, nun ich bin neu in diesem Forum und habe eine menge Fragen bzw. Probleme zu denen ich dringendst Hilfe benötige.

1. Ich bin Selbständiger Kaufmann mit einem Einzelhandelsgeschäft.

2. ich habe eine Auszubildende und einen festen Mitarbeiter für den Aussendienst.

3. Meine schlechte finanzielle Situation resultiert aus meiner Vergangenheit und hat so gut wie nichts mit meinen geschäftlichen Aktivitäten zu tun.

4. Alle Rücklagen sind für Altverpflichtungen draufgegangen nun stehe ich kurz vor dem aus.

Nun weiß keinen Rat mehr. Anwaltliche Hilfe kann ich nicht mehr finanzieren meine Steuerberaterin ist nicht ganz unschuldig an der Situation.

Was ich benötige ist fachliche Hilfe oder jemand der mein geschäft übernimmt ohne Altlasten.


Bin ich hier richtig?

Gespeichert
 

Sanierer

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Vorbeugen, aber wie?
« Antwort #1 am: 11. Juli 2006, 11:18:31 »

hallo highlander,

falls Du eine Rechtsschutz hast, kann Dir evtl. doch anwaltlich weiter geholfen werden.

Evtl. kannst Du auch einen Beratungsschein für anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Den Beratungsschein gibts beim Amtsgericht.


Du schreibst über Altlasten, beschreibe die genauer. Vor allem nenne mal Zahlen.

Zunächst Highlander bist Du für alles verantwortlich. Deine Steuerberaterin ist Deine Erfüllungsgehilfin. Hast Du die Steuerberaterin schon bei Deinen Altlasten gehabt.

Läuft Dein Geschäft wirklich so gut, dass alle Deine Privatentnahmen gedeckt sind, somit ein ordentlicher Jahresabschluss vorhanden ist???

Vieles von dem, was Du schreibst sind leider nur Andeutungen, also Butter bei die Fische.

Gruss Sanierer

[addsig]
Gespeichert
wer handelt wird nicht behandelt
 

Highlander

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Vorbeugen, aber wie?
« Antwort #2 am: 11. Juli 2006, 11:35:34 »

zu 1) eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden
zu 2) das ich eigenverantwortlich bin ist auch mir bekannt
zu 3) Altlasten sind Schulden die entstanden sind durch Scheidung und Schwerbehinderung und daraus resultirender Arbeitslosigkeit.

zu 4) Ja mein Geschäft läuft sogar sehr gut und ist nach nun mehr 4,5 Jahren gut am Marjkt eingeführt. Es trägt auch alle Kosten in bezug auf das Geschäft.

Mein Problem ist das meine Altlasten sich noch auf ca. 47.000,-€ belaufen.

Mein Geschäft hat Fixkosten von ca. 4900,--€, bei einem durchschnittlicchen Umsatz von 22.000,-€ im Monat

Das Problem ist das ich die Personengesellschaftsform gewählt habe. Und damit nicht unterschieden wird zwischen Geschäft und privat.

Ich habe bereits verschiedenTeilzahlungsangebote gemacht die abgelehnt worden sind.

Mein Kreditrahmen ist bei der Bank aber nun ausgeschöpft.

Nein ich habe keine Kontopfändung oder ähnliches mir droht \"NUR\" in naher Zukunft die Zahlungsunfähigkeit!
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Vorbeugen, aber wie?
« Antwort #3 am: 11. Juli 2006, 11:39:45 »

Hallo,
Zitat:


falls Du eine Rechtsschutz hast, kann Dir evtl. doch anwaltlich weiter geholfen werden.

Evtl. kannst Du auch einen Beratungsschein für anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Den Beratungsschein gibts beim Amtsgericht.


warum man ein Anwalt bei wirtschaftlichen Problemen einschalten soll wird - wie bei vielen anderen Dingen die Sie so schreiben - wohl Ihr Geheimnis bleiben. Gehen Sie mit Magenschmerzen auch zum Zahnarzt?

@Highlander

Bei wem sind die Verbindlichkeiten ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Sanierer

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Vorbeugen, aber wie?
« Antwort #4 am: 11. Juli 2006, 12:37:45 »

@Thofa,

Highlander hat geschrieben, dass er sich keinen Anwalt mehr leisten kann. Kann er doch?

@ Higlander,

Liste doch einmal die Altverbindlichkeiten. Sind das Hypotheken Restschulden, sind das Scheidungskosten, sind das Unterhaltsdinge oder oder?

Wenn die Fixkosten 4500 sind wie hoch sind denn dann die variablen Kosten? (Wareneinsatz, Fremdleistungen usw.)

Was betreibst du für ein Geschäft?

Gruss Sanierer





[addsig]
Gespeichert
wer handelt wird nicht behandelt
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz