"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag bei Inso?  (Gelesen 4860 mal)

Engel7815

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag bei Inso?
« am: 27. September 2010, 09:11:59 »

Hallo zusammen!

Ich hab zu diesem Thema schon einmal angefragt. Mich würde interessieren wie hoch bei einer Insolvenz der pfändungsfreie Betrag für eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (5 und 10 Jahre) ist. Ich erhalte 532 Euro Unterhalt für die Kinder und 368 Euro Kindergeld, verdiene 1460 Euro netto. Einerseits heißt es der Unterhalt für die Kinder darf nicht gepfändet werden, andererseits gibt es doch bestimmt irgendeinen Betrag über den wir nicht kommen dürfen.

Ich wäre wirklich sehr froh wenn mir jemand eine kompetente Auskunft geben könnte!

Vielen Dank schonmal!
Gespeichert
 

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Re: Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag bei Inso?
« Antwort #1 am: 27. September 2010, 09:20:57 »

Hallo!
Schau mal auf der linken Seite unter "Navigation" - da gibt es eine
Pfändungstabelle.
Unterhalt und Kindergeld können nicht gepfändet werden!

Viele Grüße
Gespeichert
 

malud

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 159
Re: Wie hoch ist der pfändungsfreie Betrag bei Inso?
« Antwort #2 am: 27. September 2010, 12:26:08 »

Die Pfändungsfreibeträge ergeben sich grundsätzlich aus der Höhe des Nettoeinkommens und den Unterhaltsverpflichtungen. Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens spielen die sogenannten unpfändbaren Bezüge keine Rolle. Unterhaltsverpflichtungen zählen nur, wenn man seinen Unterhaltsverpflichtungen auch nachkommt.

Das bedeutet für Sie: Selbst wenn Ihr Nettoeinkommen EUR 1.460 betragen würde, was im Rahmen der Ermittlung der Pfändungsfreibetrags tatsächlich nicht der Fall ist, wäre bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern nichts pfändbar. 
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz