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Autor Thema: zuerst Konto verlegen XL Fragen  (Gelesen 3049 mal)

Habenichts09

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zuerst Konto verlegen XL Fragen
« am: 23. November 2009, 19:06:57 »

Hallo zusammen,

ich schrei in Gedanken auch schon fast ein Jahr um Hilfe, war krank , lese nun viereckige Augen suche, finde aber keinen Beitrag wie man/frau richtig beginnt, wenn man merkt man kann nicht mehr zahlen.

Vielleicht habe ich ja auch nur Panik und jemand sagt mir wo ich nachlesen kann?
Das wäre Supi !

Ansonsten konkreter :

Bekomme noch ein Jahr ALG1 ab 2010 wieviel genau weiss ich noch nicht ca 650€ könnten es sein.

Bekam 2500€ Abfindung Brutto die werden gewiss auch noch angerechnet :O(   ?
Ab 2011 werden es um die 1600€ mit Mann zusammen sein.
Schuldenberg ca 80.000 €

Überlege auch Insolvenz anmelden ? ( mein Mann ging schon vor 15 J. in Frührente  )

Allgemeine Fragen:

1. doch nochmal mit Bankern reden. .  .
oder zuerst mal hinschreiben ?
     
2. Gar nichts den Banken  verraten bei denen man Schulden hat?

 3. Sollte man g.g. F. die Absicht   PI erwähnen ?

4.  Ohne Info an die Hausbank Kreditinstitut wechseln?

 
5. vor allem anderen direkt ein Konto auf Gutahabenbasis beantragen ?

6.. Mit allem erstmal abwarten bis Mahnungen kommen ?

Was dann doch wieder noch alles gepfändet werden kann begreif ich nicht.
Pfändungstabelle und getrennt veranlagt werden verstehe ich - kann ja lesen ;-)

Doch wieso heißt es dann wieder es geht alles weg bis zur Grundsicherung?

Wenn doch vorher feststand dass nur bis Einkommen XY gepfändet werden darf ?

Wer holt dann wann und wie lange Geld vom Konto ?

Habe auch gelesen man muß die Grundsicherung beantragen ?

Wann denn ?

Wenn der erste Kuckuckskleber an der Türe klingelt ?

Darüber zerbreche ich mir den Kopf . . hilft aber nicht . .  find' es nicht im www und nicht in diversen Büchern oder Schuldnerberatung vor Ort.

Könnt Ihr mir da bitte helfen ?

Das wäre Super und ich send euch schon im Voraus alle ne dicke Fernumärmelung dafür

Eure z. Z  ratlose

Louise
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Feuerwald

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Re: zuerst Konto verlegen XL Fragen
« Antwort #1 am: 24. November 2009, 11:11:27 »

finde aber keinen Beitrag wie man/frau richtig beginnt, wenn man merkt man kann nicht mehr zahlen.

-> man muss feststellen oder einsehen, dass es nicht mehr geht alle Gläubiger zu bedienen. Diagnose (drohende) Zahlungsunfähigkeit fällen. Wenn das *klar* ist, muss man sich überlegen, wie man mit der Situation umgeht. Man kann vieles versuchen. Wichtig ist nur, dass man etwas unternimmt.


Ab 2011 werden es um die 1600€ mit Mann zusammen sein.

-> wer verdient wie viel netto? 


Schuldenberg ca 80.000 €

-> wer hat wo schulden und, gemeinsam oder getrennt?


Überlege auch Insolvenz anmelden ? ( mein Mann ging schon vor 15 J. in Frührente  )

-> wenn Sie beiden *drin*  stecken, muss jeder für sich ein Insolvenzverfahren durchlaufen. 

 
1. doch nochmal mit Bankern reden. .  . oder zuerst mal hinschreiben ?
     
-> was wollen Sie a) reden und b) schreiben? Wie sieht der Plan bzw. der Vorschlag für die Bank aus?

 
5. vor allem anderen direkt ein Konto auf Gutahabenbasis beantragen ?

-> ja, das kann ggf. eine Schutzmaßnahme sein, um nicht eines Tages ohne Geld da zu sitzen, wenn die liebe Hausbank einfach das Konto „dicht“ macht


6.. Mit allem erstmal abwarten bis Mahnungen kommen ?

-> warten hilft nicht.


Pfändungstabelle und getrennt veranlagt werden verstehe ich - kann ja lesen ;-)

-> jeder unterliegt für sich mit seinem eigenen Einkommen der Pfändung (siehe Lohnpfändungstabelle)


Doch wieso heißt es dann wieder es geht alles weg bis zur Grundsicherung?

-> wo steht das denn? Es wird viel Erzählt wenn der Tag lang ist.


Wer holt dann wann und wie lange Geld vom Konto ?

-> ???


Habe auch gelesen man muß die Grundsicherung beantragen ?

-> *kopfschüttel* Grundsicherung beantragt man, wenn das eigene Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Derzeit scheinen Sie mit 1.600 Euro (?) Haushaltseinkommen sicherlich keinen Anspruch und keinen Bedarf für Grundsicherung zu haben.


Wenn der erste Kuckuckskleber an der Türe klingelt ? Darüber zerbreche ich mir den Kopf . . hilft aber nicht . .  find' es nicht im www und nicht in diversen Büchern oder Schuldnerberatung vor Ort.

-> die Grundsicherung hat NICHTS mit einem Insolvenzverfahren zu tun auch NICHTS mit einem Kuckuck-Menschen. Was Sie ggf. meinen ist, wo man Vollstreckunkschutz beantragt, wenn bspw. ein Gläubiger irgendwann mal das Konto pfändet? Da gilt folgendes: Sozialleistungen sind innerhalb von / Tagen nach Gutschrift auf dem Konto grundsätzlich unpfändbar. Bei Arbeitseinkommen muss hingegen ein Freigabeantrag nach § 850k ZPO beim Amtsgericht gestellt (oder der Vollstreckungsbehörde) werden. Das geht aber erst, wenn es zu einer Kontopfändung gekommen ist nicht heute schon. Demnächst wird es auch das sog. P-Konto geben, dass bereit einen gewissen Schutz vor solchen Pfändungen umfasst.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

communicator

Re: zuerst Konto verlegen XL Fragen
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2009, 09:13:30 »

Hallo,

mach einen Ordner in dem alle Unterlagen der Gläubiger gesammelt sind und eine Liste (z.B. mit Excel, wenn Du mit dem PC vertraut bist) in der jeder Gläubiger mit seiner offenen Forderung aufgeführt ist. Aus dieser Liste sollte ersichtlich sein, ob der Gläubiger aktuell noch bedient wird oder die Zahlungen schon eingestellt wurden, bzw. ob schon ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, oder eine Pfändung vorliegt.

Dann erstellst Du eine zweite Liste, in der alle aktuellen monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind.
Das ganze so aufgeteilt, dass ersichtlich ist, welche Verbindlichkeiten, Dich, deinen Mann und euch beide gemeinsam betreffen.

Mit diesem Ordner würde ich zur Schuldenberatung oder zu einem auf Verbraucherinsolvenz spezialisierten Anwat gehen, die können am besten Entscheiden, was in Deiner finanziellen Situation der beste Weg ist.

Banken oder Gläubiger würde ich nicht über eine geplante oder bevorstehende Insolvenz informieren.
Ein neues "Reserve-Konto" auf Guthabenbasis kann aber nie schaden.

viele Grüße

Gespeichert
 
 

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