"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 »
 21 
 am: 15. Februar 2023, 16:12:15 
Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo ihr lieben, weiß jemand, ob man einen Studienkredit bei der KFW umschulden kann? Das zieht sich für mich doch ein bisschen zu lange hin mit der Rate. Ich hätte lieber, dass meine Kreidte mal zusmmengelegt werden. Verliere gerade so ein bisschen den Überblick.

 22 
 am: 10. Februar 2023, 10:12:59 
Begonnen von Fergioulicious - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo Fergie,

wie ist denn die Lage bei euch aktuell? Das ist natürlich sehr ärgerlich. Ich könnte dir eine kostenlose Rechtsberatung empfehlen, die ich selbst seit Jahren nutze. Wenn die Not ganz groß ist, wäre auch ein Minikredit über jemand anderen eine Möglichkeit. Es darf nur nicht auf das Konto deines Mannes eingehen. Konten im Ausland darf man leider meist erst ab einer sehr großen Summe eröffnen, so dass es für die meisten von uns nicht möglich ist.

 23 
 am: 10. Februar 2023, 10:03:53 
Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo,
ich habe mich die letzten Jahre im Glücksspiel verloren. Das war ein großer Fehler, dessen bin ich mir inzwischen bewusst und ich versuche zurzeit, alles zu regeln und aufzufangen, was noch geht. Als meine Sucht herauskam, hat sich meine Frau von mir getrennt. Nicht, weil sie damit nicht umgehen könnte, sondern vielmehr, weil ich sie über Jahre hinweg angelogen habe. Auch, wenn ich der Meinung bin, dass "in guten wie in schlechten Zeiten" damit zu einer leeren Floskel verkommt, gönne ich ihr ihr Glück ohne mich und möchte ihr dabei keine Steine in den Weg legen. Das bringt mich jedoch zu zwei Fragen: 1. Werden im Zuge der Scheidung nicht nur ihr Vermögen, sondern auch meine Schulden auf uns beide aufgeteilt? Sie kann nichts für meine Probleme, ich möchte sie damit wirklich nicht noch finanziell belasten. Kann ich das irgendwie verhindern? 2. Was, wenn ich mir keine Scheidung leisten kann? Ich weiß nicht genau, wie teuer das wird, aber ich bin Tag für Tag froh, wenn ich mir eine warme Mahlzeit leisten kann. Geld für einen Anwalt habe ich echt nicht. Muss sie dann meine Kosten mit tragen? Danke für eure Hilfe.

Hallo Barsino, ich kann dich so gut verstehen. Ein Freund von mir hat das gleiche Problem. Er war drei Monate stationär und dann Tagesklinik, aber so richtig funktioniert es immer noch nicht. Finaziell sieht es auch nicht gut aus. Die Onlinezahlungen auf den Kontoauszügen sind immer noch zu viele. Zu 1: Soweit ich weiß, werden die Schulden bei einer Scheidung nicht automatisch aufgeteilt. Es kommt darauf an, wer sie aufgenommen hat: Laufen Sie auf dich alleine oder auf beide zusammen? Zu 2: Das ist natürlich ein Problem. Würde es dir helfen, in Trennung zu leben, bis du die Scheidung finanzieren kannst? Notfalls geht oft noch ein schufafreier Kredit, wenn du schon zu viel in den Miesen bist. Erstmal klaran Tisch machen, hilft ja auch psychisch ein bisschen. Noch ein Gedanke: Vielleicht bist du ja auch offziell gar nicht in der Lage Schulden aufzunehmen. Kann man sich das nicht auch vom Arzt bescheinigen lassen, dass man keine Verträge usw rechtskräftig abschließen darf? Ich würde meinen, dass du da vielleicht eine Chance auf Schuldenerlass hast.

Wie sieht es denn aktuell bei dir aus? Hat sich an deiner Situation irgendetwas verändert?

 24 
 am: 09. Februar 2023, 11:09:14 
Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo,
ich habe mich die letzten Jahre im Glücksspiel verloren. Das war ein großer Fehler, dessen bin ich mir inzwischen bewusst und ich versuche zurzeit, alles zu regeln und aufzufangen, was noch geht. Als meine Sucht herauskam, hat sich meine Frau von mir getrennt. Nicht, weil sie damit nicht umgehen könnte, sondern vielmehr, weil ich sie über Jahre hinweg angelogen habe. Auch, wenn ich der Meinung bin, dass "in guten wie in schlechten Zeiten" damit zu einer leeren Floskel verkommt, gönne ich ihr ihr Glück ohne mich und möchte ihr dabei keine Steine in den Weg legen. Das bringt mich jedoch zu zwei Fragen: 1. Werden im Zuge der Scheidung nicht nur ihr Vermögen, sondern auch meine Schulden auf uns beide aufgeteilt? Sie kann nichts für meine Probleme, ich möchte sie damit wirklich nicht noch finanziell belasten. Kann ich das irgendwie verhindern? 2. Was, wenn ich mir keine Scheidung leisten kann? Ich weiß nicht genau, wie teuer das wird, aber ich bin Tag für Tag froh, wenn ich mir eine warme Mahlzeit leisten kann. Geld für einen Anwalt habe ich echt nicht. Muss sie dann meine Kosten mit tragen? Danke für eure Hilfe.

Hallo Barsino, ich kann dich so gut verstehen. Ein Freund von mir hat das gleiche Problem. Er war drei Monate stationär und dann Tagesklinik, aber so richtig funktioniert es immer noch nicht. Finaziell sieht es auch nicht gut aus. Die Onlinezahlungen auf den Kontoauszügen sind immer noch zu viele. Zu 1: Soweit ich weiß, werden die Schulden bei einer Scheidung nicht automatisch aufgeteilt. Es kommt darauf an, wer sie aufgenommen hat: Laufen Sie auf dich alleine oder auf beide zusammen? Zu 2: Das ist natürlich ein Problem. Würde es dir helfen, in Trennung zu leben, bis du die Scheidung finanzieren kannst? Notfalls geht oft noch ein schufafreier Kredit, wenn du schon zu viel in den Miesen bist. Erstmal klaran Tisch machen, hilft ja auch psychisch ein bisschen. Noch ein Gedanke: Vielleicht bist du ja auch offziell gar nicht in der Lage Schulden aufzunehmen. Kann man sich das nicht auch vom Arzt bescheinigen lassen, dass man keine Verträge usw rechtskräftig abschließen darf? Ich würde meinen, dass du da vielleicht eine Chance auf Schuldenerlass hast.

 25 
 am: 30. November 2022, 17:05:23 
Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von barsino
Hallo,
ich habe mich die letzten Jahre im Glücksspiel verloren. Das war ein großer Fehler, dessen bin ich mir inzwischen bewusst und ich versuche zurzeit, alles zu regeln und aufzufangen, was noch geht. Als meine Sucht herauskam, hat sich meine Frau von mir getrennt. Nicht, weil sie damit nicht umgehen könnte, sondern vielmehr, weil ich sie über Jahre hinweg angelogen habe. Auch, wenn ich der Meinung bin, dass "in guten wie in schlechten Zeiten" damit zu einer leeren Floskel verkommt, gönne ich ihr ihr Glück ohne mich und möchte ihr dabei keine Steine in den Weg legen. Das bringt mich jedoch zu zwei Fragen: 1. Werden im Zuge der Scheidung nicht nur ihr Vermögen, sondern auch meine Schulden auf uns beide aufgeteilt? Sie kann nichts für meine Probleme, ich möchte sie damit wirklich nicht noch finanziell belasten. Kann ich das irgendwie verhindern? 2. Was, wenn ich mir keine Scheidung leisten kann? Ich weiß nicht genau, wie teuer das wird, aber ich bin Tag für Tag froh, wenn ich mir eine warme Mahlzeit leisten kann. Geld für einen Anwalt habe ich echt nicht. Muss sie dann meine Kosten mit tragen? Danke für eure Hilfe.

 26 
 am: 26. Juni 2022, 15:08:12 
Begonnen von Makolo - Letzter Beitrag von marcel53859
Hallo,

ich würde alles an den IV weiterleiten und der Bank mitteilen, dass sie sämtliche Korrespondenz mit dem IV zu führen haben und du auf keine Schreiben mehr reagieren wirst und denen mitteilen, dass sich der IV mit denen in Verbindung setzen soll.

MfG

 27 
 am: 25. Juni 2022, 23:10:19 
Begonnen von marcel53859 - Letzter Beitrag von marcel53859
Hallo,

habe überall gelesen (AUCH auf Anwaltsseiten), dass man sparen dürfte. Meine Frage ist WIE man das darf? Darf ich auf einem Tagesgeldkonto sparen und dürfte ich dann Gelder für später zurücklegen, damit ich nicht mehr in die Schuldenfalle laufe, sollte ich die Restschuldbefreiung tatsächlich bekommen?

Habe mich kürzlich anwaltlich beraten lassen, und er meinte, dass ich nichts sparen dürfte, dass das Geld direkt eingezogen werden würde und ich möchte mich damit nicht zufriedengeben, weil ich der Auffassung bin, dass es irgendwie möglich sein muss, vorzusorgen, damit man nach Erteilung der Restschuldbefreiung auch schuldenfrei bleibt.

Frage deswegen, da sich in 2020 das Insolvenzrecht geändert hat.

MfG

 28 
 am: 09. März 2022, 17:25:22 
Begonnen von Daggi55 - Letzter Beitrag von Daggi55
Hallo Zusammen,

ich bin ganz neu und habe mich in der Hoffnung angemeldet, dass einer von euch mir vielleicht weiterhelfen kann. Und zwar ist es so, dass ich mich von meinem Mann scheiden lassen möchte. Problematisch ist, dass wir leider beide recht hohe Schulden angesammelt haben... Allerdings sind meine im Vergleich zu denen meines noch-Mannes verhältnismäßig gering. Jetzt frage ich mich, ob ich, wenn wir uns scheiden lassen von den Gläubigern meines Mannes weiter in Anspruch genommen werden kann oder ob diese sich dann nur noch an meinen Mann wenden können. Und falls sie sich nicht an mich wenden dürfen, gilt das erst ab dem Moment wo wir geschieden sind oder schon ab dem Moment wo ich bei ihm ausziehe? Vielleicht kennt sich der ein oder andere hier ja mit sowas aus und kann mir weiterhelfen. Wisst ihr, ob ein auch Scheidungen spezialisierter Anwalt diese Fragen direkt mit regelt? Ich wollte mich demnächst ohnehin bei einem Anwalt beraten lassen, dann kann ich das direkt mit klären :-)

 29 
 am: 05. Februar 2022, 08:26:46 
Begonnen von Lisbeth - Letzter Beitrag von Schunix
Hallo,
Ihr habt versucht alles richtig zu machen.
1.)  A l l e  Gläubier müssen auf die Gläubigerliste!  Wenn Du nachträglich noch Gläubiger hast, müsst Ihr die unbedingt beim IV, gemäß Insolvenzordnung, nachmelden. (Der Anwalt, der den Antrag eingeleitet hat, hatte wohl nicht seinen besten Tag.)
Es gibt gibt den § 301 InsO: "Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird, so wirkt Sie für alle Gläubiger, auch für die die Forderungen nicht angemeldet haben". Das nur zu Eurer Sicherheit.
2.) Immer alles schiftlich mit dem IV erledigen und 1 Kopie behalten, als Nachweis, dass die geforderten Unterlagen gesand wurden. Und nur Kopien senden!
(bin aktiver SB)

 30 
 am: 21. Januar 2022, 19:49:10 
Begonnen von Fergioulicious - Letzter Beitrag von Fergioulicious
Hallo,

Wir haben noch folgendes Problem:

Mein Mann hat im September 2021 Privatinsolvenz angemeldet. Sein IV schrieb dann, dass die Führung eines P-Kontos nicht mehr nötig sei. Daraufhin hat er das Konto umgewandelt. Die Bank hat dem auch zugestimmt, obwohl Pfändungen (zwei) auf dem Konto lagen.

Kurz darauf ging das Gehalt meines Mannes ein, welches bereits beim Arbeitgeber bis zur Pfändungsfreigrenze einbehalten wird. Die Bank hat mit Eingang des Geldes die Auszahlung verweigert. Auf Nachfrage hieß es, dass mein Mann sein Konto eben nicht hätte umwandeln sollen. Es liegen Pfändungen vor, weshalb eine Auszahlung nicht erfolgt. Er könne zwar wieder umwandeln, die Gläubiger müssten allerdings die Pfändung löschen oder ruhend stellen, sonst würde weiterhin nicht ausbezahlt werden.

Der IV hat die Gläubiger auch angeschrieben, allerdings hat nur einer der beiden bisher ruhend gestellt. Vom zweiten Gläubiger kommt keinerlei Reaktion.

Seit zwei Monaten fehlt quasi ein ganzes Monatsgehalt. Welche Möglichkeiten hat mein Mann? Muss er klagen?

Danke vorab für eure Antworten.

VG Fergie

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 »
Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz