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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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 51 
 am: 17. Februar 2021, 05:38:12 
Begonnen von Makolo - Letzter Beitrag von Makolo
Danke!

 52 
 am: 16. Februar 2021, 16:20:59 
Begonnen von Makolo - Letzter Beitrag von Wandervogel
Auch im Lockdown darf ich mit Rezept zur Physiotherapie. Bzw. die dürfen mich behandeln. Kommen zur medizinischen Massage keine Leute mit Rezept?

Im Dezember, mitten in der Krise einen Kredit aufzunehmen für die Existenzgründung in einer Branche, die zu der Zedit ein wenigstens teilweises Arbeitsverbot hat, scheint mir echt mutig gewesen zu sein.

Die Frage wäre für mich, ob ein Gläubiger da nicht auf die Idee kommen könnte, in Richtung von Täuschung zu denken.

Das nächste Unbehagen beschleicht mich dabei, dass die Praxiseinrichtung verkauft werden soll, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Aber diese Gedanken sollte ein Schuldnerberater auch erwogen haben und begründet entkräftet haben. Ansonsten könnte die Insolvenz auch mit einer schmerzhaften Bauchlandung enden.

Ich empfehle dir, deine Ideen und Fragen in folgendem Forum noch einmal vorzustellen:
https://schuldner-community.de/forum/.
Da sind etliche gute Leute unterwegs, die dir wirklich fundierte Ratschläge geben können.

 

 53 
 am: 16. Februar 2021, 11:22:14 
Begonnen von Makolo - Letzter Beitrag von Makolo
Hallo!

Ich hätte folgende Frage. Schon mal Danke für das lesen und darüber nachdenken.

Ich habe Mitte Dezember einen KFW Kredit für meine Selbstständigkeit in Zusammenarbeit mit einer Bank aufgenommen.
Für eine Medizinische Massagepraxis.

Nun ist es so das ich bis heute keine Einnahmen habe.

Ich habe mich die Tage bei einem Schuldenberater beraten lassen.

Wenn ich in die Insolvenz gehe, wäre ich in 3 Jahren Schuldenfrei.
Falls ich arbeiten würde, hätte ich einen Selbstbehalt von 1178 €.
Meine Bank bräuchte ich erst kurz vor der Insolvenzzeit informieren.
Die Insolvenzzeitbearbeitung dauert 3-5 Monate.
Bis dahin mache ich weiter, so wie jetzt.

Die Einrichtung kann ich verkaufen und mich erst mal privat damit über Wasser halten.

Kosten 750 € + MWST. 300 Euro als Anzahlung.

Ich nehme an, das noch Gerichtskosten dazukommen.

Ich tendiere das Angebot anzunehmen. Vor allem wegen der 3 Jahre...... .

Hat jemand gleiche und/oder ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?

Fehlt noch etwas in dem geschriebenen hier, was ich beachten sollte.

Bin für jeden Tipp dankbar.  Im Augenblick schlafe ich kaum noch und versuche trotz allem klare Gedanken zu fassen und eine Lösung zu finden.

Vielleicht finde ich hier Infos und Ratschläge.
 
 


 54 
 am: 12. Januar 2021, 09:50:27 
Begonnen von Sani - Letzter Beitrag von grobi1966
es geht hierbei um mögliche Anfechtungen des Insolvenzverwalters. Diese sind in den §§ 129 ff InsO geregelt, der 3-Monatszeitraum im § 131 InsO.

 55 
 am: 22. Dezember 2020, 21:03:36 
Begonnen von Sani - Letzter Beitrag von Sani
Hallo,

ich habe heute dieses Forum gefunden.
Danke an die Betreiber und alle die hier mit Ihren Erfahrungen etwas dazu beitragen!
Gerade las ich hier in einem Beitrag, da hatten Treuhänder bis zu 3 Monate rückwirkend Kontoauszüge verlangt.

Frage: ist das gesetzlich irgendwo geregelt mit den 3 Monaten?
Ich dachte es wären mehrere Jahre, für die die Kontoauszüge rückwirkend vorgelegt werden müssten.

LG! Sani

 56 
 am: 18. Dezember 2020, 17:42:10 
Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001
Die geplanten Änderungen der Privatinsolvenz 2020 in Kürze

•Für alle ab dem 01.10.2020 eingeleiteten Privat-Insolvenzverfahren (VerbraucherInnen, Einzelunternehmer, Selbständige und Freiberufler wie Ärzte usw.) soll die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre reduziert werden.
•   Diese Verkürzung ist dann an keine Bedingungen (mehr) geknüpft (wie zuvor Mindestquote 35% und Bezahlung der Verfahrenskosten).
•   Für alle Verfahren, die vor dem 01.10.2020 beantragt worden sind, gilt weiterhin eine gestaffelte Verkürzung (Antragstellung am 30.09.2020 führt zu einer Laufzeit von 4 Jahren und 10 Monaten). Die Verkürzungsmöglichkeit auf 3 Jahre (35 %) bleibt für diese ‚alten‘ Verfahren bestehen.
•   Die Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre ist für Verbraucher bis 30.06.2025 befristet. Der Gesetzgeber wird dann prüfen, wie sich die Verkürzung auf das Verhalten der Verbraucher auswirkt…
Es gibt auch einige Verschärfungen der verkürzten 3-Jahres-Insolvenz:
•   Es wird in § 295 InsO eine zusätzliche neue Obliegenheit für die Schuldner eingeführt: keine unangemessenen (neuen) Verbindlichkeiten i.S.d. § 290 I Nr. 4 InsO zu begründen. Hier droht die Versagung der Restschuldbefreiung.
•   Diese neuen Obliegenheitsverletzung und Versagung der Restschuldbefreiung wird jetzt auch von Amts wegen geprüft, wenn gleichzeitig die Befriedigungsinteressen der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt sind.
Bisher war für die Versagung der Restschuldbefreiung den Antrag eines Insolvenzgläubigers erforderlich.
•   Gewinne aus einer Lotterie oder aus Gewinnspielen sind auch in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder herauszugeben.
•   Wer in einem nach dem 1.10.2020 eingereichten Verfahren nach drei Jahren die RSB erhalten hat, für den gilt eine verlängerte 11-jährige Sperrfrist für ein neues Verfahren und dieses neue Verfahren dauert dann (verlängert) 5 Jahre.
Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen:
•   Für alle ab dem 01.10.2020 eingereichten Insolvenzverfahren (auch für VerbraucherInnen) wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre reduziert werden.
•   keine Bedingungen mehr für die Verkürzung
•   Es wird in § 295 InsO eine zusätzliche neue Obliegenheit für den Schuldner eingeführt: keine unangemessenen Verbindlichkeiten i.S.d. § 290 I Nr. 4 InsO zu begründen.
•   Versagung der Restschulbefreiung kann von Amts wegen erfolgen, ohne Antrag eines Insolvenzgläubigers.
•   Gewinne aus einer Lotterie oder aus Gewinnspielen sind auch in der Wohlverhaltensphase an den Treuhänder herauszugeben
•   Die Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre ist für Verbraucher bis 30.06.2025 befristet.
•   Nach der Erteilung der RSB, haben die neuen Verfahren eine Sperrfrist von 11 Jahren um ein neues Verfahren zu eröffnen. Dann gilt auch eine Abtretungspflicht von 5 Jahren.

 57 
 am: 10. Dezember 2020, 20:08:59 
Begonnen von Traxxas - Letzter Beitrag von Traxxas
Hallo zusammen,

ich habe vor Jahren eine Regelinsolvenz wegen meiner Firma hinter mir. Abgeschlossen mit Restschuldbefreiung war das im Jahre 2013. Nun habe ich Interessehalber mal eine SCHUFA Selbstauskunft angefordert und musste mit erschrecken feststellen das meine damalige Hausbank bis heute JEDEN Monat der Schufa die Forderung der Gesamtsumme mit weiteren Zinsen meldet. Das waren natürlich einige Seiten.

Diese Summe war auch in der Insolvenz drin. Also wäre das erledigt. In der SCHUFA steht meine Bank / Creditreform die das melden.
Ansonsten steht in der Auskunft nichts mehr Relevantes drin also sind andere Einträge gelöscht. Logischerweise ist mein Score-Wert im Keller.

Meine Frage wäre.. was kann man machen? Ist das Rechtens? Ich denke mal das diese Inkassofirma das jeden Monat meldet im Namen der Bank.

Vielen Dank für Antworten

 58 
 am: 12. November 2020, 20:03:59 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von wollter001
Hallo
Bei mir 3 Jahre + parr Monaten, genau am Ende des folgenden Jahres 31.12 >> 00.01 Uhr wurde gelöscht

Mfg wollter001

 59 
 am: 07. September 2020, 14:46:31 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von Bernard
Du musst der Schufa mitteilen dass der vorhandene Eintrag durch die RSB erledigt ist, also dass der bestehende Eintrag unberechtigt drinnen ist. Normalerweise löschen die den dann.

 60 
 am: 07. September 2020, 14:42:27 
Begonnen von koelner84 - Letzter Beitrag von Bernard
Die Schufa ist eine Sache. Bei mir wurde die RSB nach einem Jahr gelöscht. Dabei wollte ich nur falsche Einträge gelöscht haben (das waren Altgläubiger welche nach der RSB ihre Forderung erneut meldeten, und dann mit erledigt kennzeichneten).

Das Problem sind eher die Auskunftsdateien wie CrifBürgel,  Infoscore (nun Experian) und Boniversum. Es ist interessant was die alles speichern. Eine dieser Auskunftsdateien hat meine ganze Altadressen als Negativmerkmal (ich wohne seit 16 Jahren an meiner jetzigen Adresse und zuvor wegen Studium an zuvor zwei anderen Adressen, welche auch nach 25 Jahren noch gespeichert sind).

Also selbst wenn Schufa sauber wird es schwierig, weil die anderen sind auch noch da. 

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