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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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 81 
 am: 08. April 2020, 23:04:29 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von HausH
moin,

eigentlich hätte am 01.03.2020 deine schufa glatt sein müssen, taggenau nach drei jahren. In einem anderen Thread wurde das auch schon diskutiert, der Tipp dort: Schicke der Schufa deine Restschuldbefreiung noch einmal in Kopie und fordere sie auf die Daten zu löschen.

gruß Haush

 82 
 am: 08. April 2020, 19:24:19 
Begonnen von DarkAngel35 - Letzter Beitrag von DarkAngel35
Hallo Forum,

ich habe eine Frage bezüglich der Schufaauskunft. Meine Insolvenz endete am 29.9.16. Am 1.3.17 bekam ich den Beschluss über die Restschuldbefreiung. Mein Schufascore stieg nur relativ langsam wieder. Am 1.3.20 wurde der Vermerk über die Restschuldbefreiung in der Schufa gelöscht. Allerdings der Eintrag der Bank noch nicht. Mein Score lag heute bei 89,... was mich schon verwundert. Dachte er würde auch jüber 90 steigen . Könnte es damit zusammenhängen das der Eintrag der Bank, welche auch Hauptgläubiger war noch drin steht? Der letzte Eintrag (Erledigungsvermerk) wurde am 19.15.17 gemacht. Kann es sein das am 19.5.20 auch dieser Eintrag gelöscht wird? Das steht doch alles im Zusammenhang mit der Insolvenz. Warum wird dieser Eintrag nicht gelöscht bzw. bis dato noch nicht? Ich hatte bis vor der Inso immer eine Top Schufa. Hoffe das wird auch wieder so. Scheinbar ist ja immer noch ein "Negativmerkmal" drin.

VG

 83 
 am: 05. April 2020, 09:05:42 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von HausH
moin,

klar doch, ich bin mit einem gebrauchten in die Insolvenz, da kamen auch keine Fragen auf. In der Insolvenz, also auch damals in der Wohlverhaltensphase, musste ich mir einen anderen zulegen, den fahre ich heute noch.

gruß haush

 84 
 am: 05. April 2020, 06:41:19 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von Isopropilprophemil
Vielen Dank für deine bisher hilfreichen Antworten. Also dürfte ich mir dann auch im Umkehrschluss als Beispiel ohne Probleme ein gebrauchtes Kfz kaufen?

 85 
 am: 04. April 2020, 15:30:59 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von HausH
moin,

nein, da von meinem Gehalt der pfändbare Anteil an den Inso verwalter abgeführt wurde hatte ich ja alles erfüllt. Mit meinem pfändungsfreien Anteil konnte ich machen was ich wollte. Wie schon erwähnt ab der Wohlverhaltensphase ist es recht einfach, du bist eigentlich nur zu drei Dingen verpflichtet, Arbeiten gehen, den Pfändbaren Teil deines Gehaltes abgeben und Wohnortwechsel melden.

gruß haush

 86 
 am: 04. April 2020, 11:20:03 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von Isopropilprophemil
musst du dies aber nicht wegen Kapital dem Insoverwalter mitteilen?

 87 
 am: 04. April 2020, 10:28:35 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von HausH
moin,

ja, und das problemlos. Habe darauf die Vermögenswirksamen Leistungen einzahlen lassen und einen Teil selber beigesteuert, den ich dann auch noch erhöht habe.

gruß HausH

 88 
 am: 04. April 2020, 10:06:30 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von Isopropilprophemil
Du hast trotz und in der Wohlverhaltensperiode mit negativer Schufa ohne Probleme einen Bausparvertrag abschkließen können?

 89 
 am: 03. April 2020, 18:03:46 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von Isopropilprophemil
Vielen Dank für die Antwort. Insbesondere bei Nr. 4 möchte ich ganz sicher sein.

Viele Grüße

Iso

 90 
 am: 03. April 2020, 09:04:45 
Begonnen von Isopropilprophemil - Letzter Beitrag von HausH
moin,

zu 1+2) ja
zu 3) Nein, ich gehe davon aus das der pfändbare teil deines Einkommens an den Verwalter geht. Was du mit dem pfändungsfreien Betrag machst ist deine Sache
zu 4) Nein

Du kannst auch z.B. einen Bausparvertrag abschließen und darauf die Vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers einzahlen lassen, etwas dazu legen. So hab ich das damals gemacht in der Wohlverhaltensphase. Hat keinen interessiert...heute liegt der Vertrag zuteilungsreif vor, ich spare den aber weiter an weil ich da wenigstens 1 % zinsen kriege :)

gruß HausH

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