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Autor Thema: ADVoneo  (Gelesen 32750 mal)

ADVOneo

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Re: ADVoneo
« Antwort #20 am: 13. April 2012, 11:07:47 »

@capoline Es ist immer dramatisch für den Schuldner, wenn ein Teil der verfügbaren Geldmittel auf dem Girokonto "erfolgreich" durch einen Gläubiger eingezogen werden. Daher empfiehlt eine gute Kanzlei auch jedem Mandaten noch im Beratungsgespräch, umgehend ein eigenes (neues) Gehaltskonto als P-Konto einzurichten, damit die Pfändungsschutzbeträge gesichert werden können.

http://www.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/2011/07/14/p-konto-das-pfandungsschutzkonto-was-ist-das-genau/

Die Bedeutung einer aktive Mitwirkung des Schuldners ist hier sehr hoch. Versäumt oder verzögert der Mandant diese nicht übertragbare Maßnahme, ist er immer der Gefahr ausgesetzt, eine Kontopfändung zu bekommen. Zudem kann der Mandant - wie bei Ihnen ja geschehen- natürlich auch nicht mehr einen Ratenanteil des Anwaltshonorars bezahlen. Der Anwalt kann grundsätzlich auch nicht verhindern, dass der eine oder andere Gläubiger stets nach "Schema-F" seine Forderungen einholt und Pfändungen durchsetzt, solange er damit Erfolg haben kann.

Was der Anwalt machen kann, ist Zahlungsaufschub und Stundung seines Honorars zu gewähren, allerdings auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag. Wenn z.B. über weitere 3-4 Monaten keine Raten gezahlt worden sind, kann es durchaus passieren -und das nicht nur im Anwalt-Mandaten-Verhältnis, sondern überall im Wirtschaftleben- dass der Dienstleister die Arbeit ruhen lässt bzw. die Kündigung zulässig ausspricht. Fairerweise wird er anschließend nur ein anteiliges! Entgelt abrechnen und ggf. zuviel gezahlte Zahlungen erstatten.

Eine öffentliche Schuldnerberatung hätte Ihnen übrigens auch dringend zur umgehenden Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos geraten, falls Sie so schnell dort überhaupt einen Beratungstermin bekommen hätten.
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ADVOneo Schuldnerberatung Hamburg
Öffentlichkeitsarbeit
Roland Kühl-v.Puttkamer

News zum Thema Schulden auch unter
http://www.advoneo-schuldnerberatung.de/blog/
 

waldi

Re: ADVoneo
« Antwort #21 am: 23. März 2013, 20:27:35 »

Wenn es gestattet ist, möchte ich die Diskussion, auf die ich erst jetzt gestoßen bin, kurz aufgreifen.

Roland Kühl-v.Puttkamer hat sich für meine Begriffe hier sehr offen und unumwunden den Fragen  bzw. fast schon Anfeindungen verschiedener User gestellt. Dass ein Anwaltsbüro ausschließlich auf wirtschaftlicher Basis existieren kann, ich glaube, dafür braucht sich kein einziger Anwaltsvertreter zu rechtfertigen.

Zudem bin ich der Meinung, dass es selbstverständlich jedem Schuldner frei gestellt ist, sich an ein Anwaltsbüro zu wenden, wenn er die Öffentlichkeit bei den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen scheut. Dass diese individuelle und in der Regel auch viel kurzfristigere Beratung seinen Preis hat, liegt auf der Hand.

Allerdings stellt sich für den Außenstehenden jeweils die Frage: Wie kann ich, wenn ich schon pleite bin, noch Geld für einen Anwalt aufbringen?
Und genau dieses Thema vermisse ich etwas in dieser vergangenen Diskussion, und vor allem vermisse ich hierzu entsprechende Worte von ADVOneo.

Im Eingangsthread schrieb ADVOneo wörtlich: „Außerdem werde ich mich hier und da im Forum auch zu Fachthemen äußern.“ Und so hoffe ich doch, dass er nach so langer Zeit noch auf Draht geschaltet ist, und vielleicht hierzu nachträglich ein paar erklärende Worte anbringen kann.
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Feuerwald

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Re: ADVoneo
« Antwort #22 am: 24. März 2013, 15:45:46 »

Allerdings stellt sich für den Außenstehenden jeweils die Frage: Wie kann ich, wenn ich schon pleite bin, noch Geld für einen Anwalt aufbringen?


-> Auch dieser Beitrag ist schon  u r a l t  und es macht wirklich keinen Sinn, eine bereits abgehandelte Diskussion neu zu entfachen, vor allem wenn die Akteure die Bildfläche längst verlassen haben. 

Zudem ist Pleite der falsche Begriff. Überschuldung trifft es eher. Wenn man eine Gesamtlösung für seine wirtschaftlichen Probleme sucht, bspw. ein durch ein Insolvenzverfahren, wird in der Regel dadurch Liquidität frei gesetzt, in dem man die teils massiven Kredit- und Ratenzahlungen eingestellt. Kurzum: Die vorhandene oder freiwerdende Liquidität wird strategisch sinnvoll eingesetzt.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

waldi

Re: ADVoneo
« Antwort #23 am: 24. März 2013, 20:11:50 »

Danke, Feuerwald. Mit dieser Erklärung kann ich sehr gut leben.
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