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Autor Thema: Nichtabgabe der Vermögensuaskunft  (Gelesen 14916 mal)

KarlPaul

Nichtabgabe der Vermögensuaskunft
« am: 26. November 2019, 08:18:27 »

Ich habe begonnen einen Freund zu helfen der seine Schufa ordnen und erledigen möchte.
Wir haben seine Selbstauskunft gezogen.
Es gibt eigentlich nur 3 Einträge aus 2017 in kurzem Abstand wo ihn der Gerichtsvollzieher zur Abgabe der
Vermögensauskunft nicht angetroffen hatte. Er war zu diesem Zeitpunkt im Ausland.
Es gibt jeweils lediglich ein ähnliches Aktenzeichen.
Werden diese Einträge irgendwann automatisch gelöscht?
Oder müssen wir aktiv werden?
Wenn ja, Wo und wie ermitteln wir wer dahinter steht?
Wäre eine andere Auskunfterei hilfreich? Infoscore?
Danke und einen schönen Tag! 
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KarlPaul

Antw:Nichtabgabe der Vermögensauskunft
« Antwort #1 am: 30. November 2019, 17:35:53 »

Niemand eine Idee? Ist die Frage zu exotisch oder ist dieses Forum mittlerweile tot?  :embarrassed:

Wir waren inzwischen beim örtlichen Vollstreckungsgericht und die waren nicht aussagefähig außer das wir bei im Vollstreckungsportal mal nachsehen sollten. Wir haben jetzt einen Zugang beantragt, hatte nie einen, und harren dem Brief mit dem PIN.

Schönen 1. Advent morgen ! 
Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Nichtabgabe der Vermögensuaskunft
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2019, 08:02:34 »

Inzwischen konnten wir ins Insolvenzportal reinschauen. Dort gibt es aber nur neben dem Aktenzeichen die Information welcher
Obergerichtsvollzieher damals vergeblich anklopfte. also dürftig. Und oh Überraschung mein "Mandat" kennt ihn. Ich habe mich etwas geärgert, das hätten wir einfacher haben können. Und mittlerweile beginnt es ihm auch einzufallen welche drei Gläubiger es wohl waren... .
Er will jetzt den Obergerichtsvollzieher allein besuchen. Harren wir der Dinge. Mit einem anderen Gläubiger versuchen wir eine Altforderung zu vergleichen. Sie scheinen über die Hälfte des Originalbetrags glücklich zu sein. Aber sie konnten weder den Titel vorweisen noch eine Vollmacht des Schuldners. So geht es aber nun auch nicht.
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KarlPaul

Antw:Nichtabgabe der Vermögensuaskunft
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2019, 15:16:58 »

Mittlerweile haben wir den Obergerichtsvollzieher mal angetroffen.
Zwei der drei Vorgänge waren schon erledigt. Sie müssen jetzt nur noch aus der Schufa raus. Den dritten Vorgang verhandeln wir schon um einen Vergleich zu erzielen.
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