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Autor Thema: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?  (Gelesen 3395 mal)

Sansirai

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"Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« am: 11. Juni 2013, 15:15:56 »

Hallo Ihr Lieben!

In 4 Monaten habe ich meinen ersten Termin beim Schuldnerberater. Aktuell bin ich in der 13.SSW schwanger. Da bereits jetzt schon mehrere Konto- und Lohnpfändungen vorliegen und es immer wieder Diskussionen mit der Sparkasse (P-Konto vorhanden) gibt, wollte ich jetzt im Vorhinein bereits anfragen, wie es dann ab Januar mit den Geldern fürs Kind aussieht.
Ich würde dann gern kurz nach der Geburt auf den Namen meines Kindes ein Konto eröffen und folgende Zahlungen da rauflaufen lassen: Kindergeld 184 Euro, Unterhalt des Jugendamtes 133 Euro sowie Elterngeld 300 Euro, gesamt also 617 Euro.
Meine Einkommengrenze erhöht sich mit Kind auf etwa 1400 Euro, die ich zumindest im ersten Jahr nicht erreichen werde. Frage ist, darf ich das oder ist das Kind-Konto komplett den Gläubigern ausgeliefert? Wird irgendwas von den Beträgen fürs Kind auf mein Einkommen angerechnet, sodass ich es besser auf mein Konto gehen lassen würde?

Es geht also NICHT darum, irgendwelche mich betreffende Zahlungen über ein Fremdkonto zu schleusen. Aber es ist mir schon mehr als einmal passiert, dass Freitags mein Gehalt aufs Konto kam und ich das Wochenende über nicht einen Cent hatte, weil die Freigabe erst Montags erfolgt ist. Das darf mit Kind schlicht nicht passieren.
Insofern hoffe ich schonmal auf eure Hilfe und sage bereits jetzt Danke schön.

LG
Sansirai
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waldi

Re: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2013, 09:01:03 »

Einerseits denke ich nicht, dass es legitim ist, Einkommens-Ersatzleistungen (Elterngeld) auf das Konto des Kindes überweisen zu lassen.

Andererseits ist die Idee ja nicht neu, Gelder vor dem Zugriff Dritter zu schützen, indem man sie auf Fremdkonten parkt. Es muss ja nicht immer in der Schweiz sein.
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Sansirai

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Re: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« Antwort #2 am: 12. Juni 2013, 11:05:07 »

Hm, sowas dachte ich mir schon.
Gut, Elterngeld ist Einkommensersatz, also meins und dementsprechend mein Konto.

Aber wie siehts mit den anderen beiden aus? Stehen die mir persönlich zu oder streng genommen dem Kind, wobei es nur durch den Sorgeberechtigten verwaltet wird?

Meines Wissens nach sind Kindesunterhalt und Kindergeld auch nicht pfändbar. Elterngeld ja nur über dem Sockelbetrag von 300 Euro. Es geht mir eben vor allem um den unberechtigten Zugriff durch Dritte.

Nehmen wir den rein fiktiven Fall: Die Pfändungsgrenze liegt bei einer u-haltsberecht. Person bei 1300 Euro. Ich bekomme ein netto von 1000 + 300 Elterngeld (wird weitergezahlt, wenn nicht mehr als 30h/Woche gearbeitet wird). Dann hätte ich die Grenze theoretisch erreicht. Jetzt kommen aber nochmal 184 und 133 aufs Konto. Priesfrage: Was macht die Bank?
Wenn das nur einmalig passieren würde, könnte man sicher den Antrag auf Erhöhung stellen, aber wenns häufiger der Fall wäre? Und wenn der Antrag gestellt würde und ich würde mit Gehalt und Elterngeld über die eigentliche 1300 Euro Grenze kommen, dann würde nix gepfändet, obwohl eigentlich müsste.

Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
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mamaspinne

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Re: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« Antwort #3 am: 12. Juni 2013, 11:54:51 »

Hallo,

Kindesunterhalt und auch Kindergeld ist nicht pfändbar-da Geld vom Kind! Und desweiteren würde ich mir NACH der Geburt bei der Caritas eine Bescheinigung ausstellen lassen wo die Pfändungsfreibeträge drauf stehen. Das geben Sie dann der Bank, und das Thema mit dem Geld ist dann vom Tisch. So habe ich es gemacht, und das war auch das einzige was die Bank haben wollte. Nehmen Sie dann nur die Geburtsurkunde und Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit das das Baby bei Ihnen gemeldet ist. Vielleicht fragen Sie einfach schon mal bei der Caritas nach, das erspart hinterher doppelte Wege.
Viel Glück bis dahin und eine schöne Schwangerschaft!!
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Esmeralda

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Re: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« Antwort #4 am: 12. Juni 2013, 11:56:37 »

Hallo,
ich kann nur aus eigenere Erfahrung und auch durch Rücksprache mit dem Rechtspfleger des Insolvenzgerichtes sagen, das solche "Aktionen" durchaus als Verschleierung von Geldern angesehen werden kann. Du kannst doch dieses Einkommen ganz einfach durch eine Bescheinigung bei der Schuldnerberatung als Freibetrag eintragen lassen und schon ist das Problem gelöst. Bei mir ist Einkommen + Kindergeld + Unterhalt als Freibetrag auf dem Konto eingerichtet.
Ich würde um einfach die Insolvenz nicht zugefäherden in den saueren Apfel beissen!
Gruss Esmeralda
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Sansirai

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Re: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« Antwort #5 am: 12. Juni 2013, 12:10:49 »

Aaaaaaah, ich danke euch beiden :thumbup:

Habe nicht gewusst, dass es dafür nochmal Bescheinigungen gibt, die den Freibetrag hochsetzen bzw jede Leistung quasi für sich als Freibetrag gehandhabt wird. Das erspart mir natürlich einiges an Gerenne. Also braucht es dafür gar keine großen Anträge bei Gericht, sondern einfach eine Bescheinigung vom SB "dä, is nicht pfändbar" und fertig?

LG
Sansirai
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mamaspinne

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Re: "Kindbezogene" Gelder auf Konto des Kindes?
« Antwort #6 am: 12. Juni 2013, 19:06:55 »

Hallo,

ich meinte es genau so wie Esmeralda es schrieb...und genau das lässt du dir auf der Bescheinigung eintragen ( nimm Bescheid über Erziehungsgeld und Unterhalt etc mit.) Das geht ganz problemlos, zumindest bei unserer Caritas. Nimmste einfach eine Bescheinigung mit ( findeste im Internet) und lässt die dort ausfüllen!
Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge
auf einem Pfändungsschutzkonto

 SO einfach ist das!
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