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Autor Thema: 1 Haus, 2 Wohneinheiten, 1x Versorgungseinheiten, 1x Zwangsversteigerung  (Gelesen 3592 mal)

pariser

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Eine Familie will ein Einfamilienhaus bauen und macht dann 2 Wohneinheiten draus.
Es sind keine 2 Eigentümer für das Haus, sondern jedem gehört ein Teil.
Ausgestattet ist das Objekt wie ein normales EFH. Also eine Heizung und keine separaten Verbrauchserfassungen, u.s.w.
Sollte es nun bei einem Eigentümer zur Zwangsversteigerung kommen,
was passiert dann mit den Versorgungsanlagen, wenn sich ein Käufer findet ?
Wem gehört die Heizung, wer muß Verbraucherfassungen -falls überhaupt möglich-
installieren und bezahlen ?
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waldi


Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:
Es ist ein Unding, bei zwei Wohneinheiten keine getrennte Verbrauchszähler einzurichten. Der Ärger ist vorprogrammiert - ob mit oder ohne Zwangsmaßnahmen.
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eidechse


Eine Familie will ein Einfamilienhaus bauen und macht dann 2 Wohneinheiten draus.
Es sind keine 2 Eigentümer für das Haus, sondern jedem gehört ein Teil.

Das verstehe ich dahingehend, dass es sich nicht um Teileigentum handelt, sondern der Grundbesitz in einem Grundbuch vermerkt ist und jede der Person zu 1/2-Anteil Miteigentümer.

Weiter zu untersuchen wäre, was genau mit der Zwangsversteigerung bei einem der Miteigentümer gemeint sein soll. Im Regelfall ist die Anschaffung des Grundstücks und der Hausbau über Darlehen finanziert, durch Darlehen, die auf beide Miteigentümer lauten. Sie haften als Gesamtschuldner. Derartige Darlehen sind durch Grundschulden abgesichert, die dann natürlich auf den Anteilen insgesamt Lasten. Im würde vermuten, dass selbst bei getrennten Darlehen, die Banken nicht damit einverstanden wären, wenn die Absicherung nur auf dem jeweiligen Anteil lastet. Das macht nämlich die Verwertung komplizierter und weniger lukrativ.

Wenn man daher wirklich eine Risikoabschätzung haben will, dann sollten hier auch die weiteren Gegebenheiten geschildert werden, von wem denn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen.
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pariser

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Einem Eigentümer gehört eine Etage und ein Teil des Grunstücks und dem anderen Eigentümer die andere Etage und der andere Teil des Grundstücks.
Jede Etage hat seinen eigenen Zugang. In einem Geschoß steht die Heizung, die Energien kommen im anderen ins Haus. Für die Elektrizität gibt es auch nur einen Zähler. Da die Eigentümer aus einer Famile sind und irgendwann wieder nur einen Eigentümer haben, ist das ganze eigentlich kein Problem.
Nun ist ein Eigentümer in der Insolvenz. Versteigerungstermin war erfolglos. Die Bank hat von weiteren Aktionen abgesehen. Nun endet die WVP und die Bank wird wieder aktiv. Sollte sich ein Käufer finden, stellt sich die Frage, was ist mit den Energien und wer muß nötige Veränderungen an Geräten, Leitungen u.s.w. zahlen ?
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eidechse

Re: 1 Haus, 2 Wohneinheiten, 1x Versorgungseinheiten, 1x Zwangsversteigerung
« Antwort #4 am: 01. September 2015, 17:34:03 »

Ich glaube Sie bringen hier einiges durcheinander.

Gucken Sie bitte in das Grundbuch und sehen nach, ob es so ist, dass die Eigentümer jeweils zu 1/2-Anteil im Grundbuch eingetragen sind. Das sind dann aber nur ideelle Eigentumsanteile.

Die Nutzung der Räumlichkeiten vollzieht sich dann gemäß den getroffenen Absprachen und das von Ihnen erwähnte "Gehören der Etagen und Teile des Grundstücks" ist dann nicht mit Eigentumsrechten gleichzusetzen. Es sind dann nur die Nutzungsrechte.

In dieser Situation stellt sich dann die Frage, was der Käufer eigentlich kaufen soll. Den 1/2-Anteil des Insolvenzschuldners, das Grundstück insgesamt? Wenn wirklich nur der 1/2-Anteil des Insolvenzschuldners gekauft werden soll, dann wird er Käufer sich wohl vor einem Kauf mit dem weiteren Miteigentümer über notwendige Veränderungen einigen wollen und wenn es die nicht gibt wohl nicht kaufen. Wird das gesamte Grundstück gekauft, ist der Käufer auch alleine verantwortlich, allerdings kann dann natürlich auch der nicht insolvente Eigentümer aus dem Haus fliegen.
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