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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie  (Gelesen 15548 mal)

ratlos79

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nein, ich habe ein neues Konto, bei dem ist alles im sehr grünen Bereich. Aber wenn jetzt noch jemand bei dem alten Konto einzieht, auch wenn es nur 3,50 Euro sind, gehen die mangels Deckung zurück und es entstehen Rücklastschriftkosten. Es müssten aber hoffentlich alle bereits Bescheid wissen, die einziehen.

Aber nun gut, damit musste ich rechnen, dass die Bank sich nicht an das hält, was sie gesagt hat
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Insokalle


Damit konnte man wegen der veränderten Umstände durchaus rechnen, wenn Sie denen schreiben, dass Sie pleite sind.
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ratlos79

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Zitat
Damit konnte man wegen der veränderten Umstände durchaus rechnen

Zitat
Aber nun gut, damit musste ich rechnen


habe ich durchaus :-)
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ratlos79

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Also die erste Antwort ist von der Bank mit dem Dispositionskredit gekommen. man teilt mir die Höhe des Kontostandes im Minus mit, dass der Dispo zu sofort gekündigt ist, dass das Konto gekündigt wird und am 12.10. das Ganze an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben wird.

Telefonisch sagte mir ein Mitarbeiter einer Art Inkasso für die Bank mit dem Kredit, dass 10.500 Euro offen wären. Nach meinen Zinsberechnungen müssten wir eigentlich bei 9.900 Euro liegen, aber nun gut, das, was er sagte, klang bewandert.

Jetzt brauche ich nur noch von Versandhaus 3 die offene Rechnung, dann kann ich direkt mein eigentliches Schreiben mit dem Zahlungsvorschlag abschicken. Ich rechne mal alle Zahlungen von mir nach und ziehe das vom letzten Kontoauszug ab, den man mir geschickt hat.
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tomwr


Also die erste Antwort ist von der Bank mit dem Dispositionskredit gekommen. man teilt mir die Höhe des Kontostandes im Minus mit, dass der Dispo zu sofort gekündigt ist, dass das Konto gekündigt wird und am 12.10. das Ganze an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben wird.

Telefonisch sagte mir ein Mitarbeiter einer Art Inkasso für die Bank mit dem Kredit, dass 10.500 Euro offen wären. Nach meinen Zinsberechnungen müssten wir eigentlich bei 9.900 Euro liegen, aber nun gut, das, was er sagte, klang bewandert.

Jetzt brauche ich nur noch von Versandhaus 3 die offene Rechnung, dann kann ich direkt mein eigentliches Schreiben mit dem Zahlungsvorschlag abschicken. Ich rechne mal alle Zahlungen von mir nach und ziehe das vom letzten Kontoauszug ab, den man mir geschickt hat.

Bei den Gläubigern darauf achten, dass eingehende Zahlungen mit der eigentlichen Schuld verrechnet werden und nicht mit neuen Zinsen und Gebühren. Telefonisch würde ich mich auf gar nichts einlassen, schon gar nicht mit einem Inkassobüro. Alles nur schriftlich. Am Besten Telefonnummer wechseln ...
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Die_Anderen_waren_es

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@ tomwr: Meinst du die Gläubiger lassen sich jetzt noch auf Kompromisse ein? Ich gehe davon aus, da der Schuldner mit seinem Schreiben seine Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit eingeräumt hat, wird ein Gläubiger nach dem Anderen die "Verträge" kündigen und die Forderungen fällig stellen.
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ratlos79

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Hallo zusammen,

ich möchte gerne den aktuellen Stand mitteilen.

Ich habe allen Gläubigern  einen außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 Insolvenzordnung geschickt. Hierbei bekommen alle eine Quote von 100 %, nur die Raten sind auf 72 Monate und anteilig der Schuldsumme jeweils stark gemindert.

Versandhaus 3 und Bank B (Kreditkarte) haben bereits zugestimmt.
Versandhaus 2 hat mir bisher leider nur eine Standard-Antwort geschickt, wonach ich gerne eine neue Vereinbarung treffen kann, ab 100 Euro monatlich.

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ratlos79

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Leider haben Bank A (Kredit) und Bank C (Dispokredit) den Vergleich abgelehnt. Die Bank C hat außerdem die Abgabe ans Inkasso angekündigt.

Ok, 2 haben zugesagt, 2 abgelehnt und 2 haben mich mehr oder weniger ignoriert.

Und nun?!
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Die_Anderen_waren_es

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@ratlos:    und nun? Nun schaffe soviel Kohle unters Kopfkissen wie du Platz hast....jetzt kommt ne harte Zeit auf dich zu!
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ratlos79

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das klingt beängstigend  :sad:

Ich verstehe die Reaktionen nicht ganz. Die Gläubiger verlieren ihr Geld nicht, sie müssen nur etwas länger als gedacht darauf warten. Das ist mit Sicherheit nervig aber die Alternative bedeutet doch, dass sie eventuell gar nichts bekommen?!

Naja, ändern lässt es sich nun nicht mehr, ich wende mich mal an eine öffentliche Schuldnerberatung, auch wenn es im Internet viele unsympathische Erfahrungen zu lesen gibt.

Wenn ich jetzt alles komplett in den Sand setze, brauche ich wieder ein neues Konto oder ich kann mein aktuelles auch in ein P-Konto wandeln, aber ich verstehe nicht, was dann passiert mit denen, die jetzt noch einziehen.

Wird man mir das als irgendwas unrechtliches vorwerfen, wenn ich jetzt innerhalb kürzester Zeit die Bank zum dritten Mal wechsle?

Zur neuen Bank nehme ich dann nur noch folgende Pkt. mit
Miete
Haftpflichtversicherung
Stadtwerke
Handy
Zahnzusatzversicherung
DSL
GEZ

alles andere fährt gegen die Wand, aber darf ich die Handyverträge von einem Anbieter komplett mitnehmen, während andere Mobilfunkanbieter gegen die Wand fahren?
Ich will nicht, dass mein Hauptvertrag gekündigt wird, die anderen hängen mir noch bis April 2013 am Hals. Geht einer baden, geht auch mein Hauptvertrag baden.


« Letzte Änderung: 10. Oktober 2012, 19:32:32 von ratlos79 »
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tomwr


Ich verstehe die Reaktionen nicht ganz. Die Gläubiger verlieren ihr Geld nicht, sie müssen nur etwas länger als gedacht darauf warten. Das ist mit Sicherheit nervig aber die Alternative bedeutet doch, dass sie eventuell gar nichts bekommen?!

Ja der Gläubiger kann halt auch nicht wissen, ob die Vereinbarung eingehalten wird. 72 Monate ist eine lange Zeit. Im Zweifel will halt ein Gläubiger schneller sein als der andere (z.B. bei Gehaltsabtretung oder Gehaltspfändung). Der frühe Vogel fängt den Wurm.



Wenn ich jetzt alles komplett in den Sand setze, brauche ich wieder ein neues Konto oder ich kann mein aktuelles auch in ein P-Konto wandeln, aber ich verstehe nicht, was dann passiert mit denen, die jetzt noch einziehen.

Wenn bei der Bank Schulden vorhanden sind UNBEDINGT das Konto wechseln. Und zwar am Besten schnell bevor die anderen Banken der SCHUFA Mitteilungen schicken. Die alte Bank darf nämlich sonst mit Guthaben aufrechnen.

Wie oft man die Bank wechselt ist für die RSB vollkommen wurscht. Welche Verträge man mitnimmt kann man im Grunde frei (willkürlich) entscheiden. Wenn man das geschickt einfädelt, kündigen die anderen Vertragspartner nach Zahlungsverzug in aller Regel die Verträge und ggf. stellen sie sowas wie eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung (Handyanbieter z.B. die monatliche Grundgebühr bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit). Passiert das vor der Insolvenzeröffnung, wird diese Forderung zur Insolvenzforderung und interessiert nicht weiter. Aus dem unpfändbaren Einkommen darf man alle Verträge zahlen, die man behalten möchte. Das ist dann auch keine Gläubigerbegünstigung (sofern die Zahlungen im Rahmen des Unpfändbaren bleiben).
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ratlos79

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Zitat
Ja der Gläubiger kann halt auch nicht wissen, ob die Vereinbarung eingehalten wird. 72 Monate ist eine lange Zeit. Im Zweifel will halt ein Gläubiger schneller sein als der andere (z.B. bei Gehaltsabtretung oder Gehaltspfändung). Der frühe Vogel fängt den Wurm.

ja, das klingt nachvollziehbar

Zitat
Wie oft man die Bank wechselt ist für die RSB vollkommen wurscht. Welche Verträge man mitnimmt kann man im Grunde frei (willkürlich) entscheiden. Wenn man das geschickt einfädelt, kündigen die anderen Vertragspartner nach Zahlungsverzug in aller Regel die Verträge und ggf. stellen sie sowas wie eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung (Handyanbieter z.B. die monatliche Grundgebühr bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit). Passiert das vor der Insolvenzeröffnung, wird diese Forderung zur Insolvenzforderung und interessiert nicht weiter. Aus dem unpfändbaren Einkommen darf man alle Verträge zahlen, die man behalten möchte. Das ist dann auch keine Gläubigerbegünstigung (sofern die Zahlungen im Rahmen des Unpfändbaren bleiben).

Ok, ich kann aber auch mein aktuelles Konto einfach in ein P-Konto wandeln und allen "nicht erwünschten" den Erlaubnis zur Lastschrift entziehen, oder? Bei dieser neuen Bank ist das Konto im Plus, es gibt keine Schulden bei dieser Bank.

klare Fakten, ich liege über dem pfändbaren glaube ich, denn ich will inkl. Lebenshaltung 1100 Euro an Verbindlichkeiten behalten (ist mir sehr wichtig), habe 970 Euro netto bei 30 Std. / Woche, ab August 2013 wieder 1130 (Arbeitgeberdarlehen). Dazu kommen aber "leider" mindestens 500 Euro Gewinn nach Steuern vom Nebengewerbe (das können aber auch mal 1000 Euro Gewinn sein)

PS: ja, klingt erstmal angenehm, aber die Lebenshaltung inkl. Schulden lag bei über 2000 Euro jeden Monat :-(
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2012, 21:25:44 von ratlos79 »
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tomwr


Ok, ich kann aber auch mein aktuelles Konto einfach in ein P-Konto wandeln und allen "nicht erwünschten" den Erlaubnis zur Lastschrift entziehen, oder? Bei dieser neuen Bank ist das Konto im Plus, es gibt keine Schulden bei dieser Bank.

Wenn die Gläubiger das neue Konto nicht kennen, braucht man die Lastschrift Einzugsermächtigung nicht widerrufen, denn die gilt nur für ein bestimmtes (altes) Konto. Wichtig ist, dass bei der Bank mit dem P-Konto nichts offen ist, kein Kredit, kein Dispo. Die Umwandlung in ein P-Konto ist eigentlich mittlerweile Standard.

Ich würde die 1100 EUR vor dem Insolvenzverfahren ausgleichen und den Gläubiger direkt aus dem Verfahren raushalten. Am Besten auch bargeldlos, also entweder in Bar oder von einem anderen Konto (Familie, Freunde, etc.), damit der IV die Zahlung nicht anfechten kann. Vielleicht auch das Geld dazu leihen und in 50 oder 100 EUR Raten monatlich abstottern.

Das Nebengewerbe würde ich nur unter einer Freigabe weiter betreiben. Dafür wird der IV Geld haben wollen. Wahrscheinlich wird er ein fiktives Einkommen zu Grunde legen und man darf dann ggf. die Differenz zum Pfändungsbetrag aus dem Job abführen. Das ist verhandelbar. ;-) Sofern da nichts pfändbar ist, fragt sich ob es Sinn macht das Nebengewerbe in der Größenordnung auszuüben, da man dann vermutlich die Hälfte davon abdrücken darf. Schätze ich mal so grob bei 500 EUR / Monat.
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ratlos79

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Zitat
Wenn die Gläubiger das neue Konto nicht kennen, braucht man die Lastschrift Einzugsermächtigung nicht widerrufen, denn die gilt nur für ein bestimmtes (altes) Konto.

Ich habe einen Mobilfunkanbieter, bei dem ich Handys per Raten bezahle und der jetzt auch gegen die Wand fahren wird, noch zu dieser neuen Bank mitgenommen. Die kennen also diese Bankverbindung. Also muss ich die Bank noch mal wechseln  :cry:

Zitat
Ich würde die 1100 EUR vor dem Insolvenzverfahren ausgleichen und den Gläubiger direkt aus dem Verfahren raushalten.
Damit meinte ich meine monatlichen Fixkosten, die ich weiterhin haben würde. Darunter fallen auch ca. 130 Euro mtl. noch bis April 2013 an einen Mobilfunkanbieter und meine normalen Lebenshaltungskosten. Der Mobilfunkanbieter muss bleiben, weil ich bei denen meinen Hauptvertrag habe und nutze. Fällt hier ein anderer Vertrag aus, sperren die mir alle Nummern. Deswegen bis April die 130 Euro, die in den 1100 Euro Ausgaben pro Monat enthalten sind.

Zitat
Das Nebengewerbe würde ich nur unter einer Freigabe weiter betreiben. Dafür wird der IV Geld haben wollen. Wahrscheinlich wird er ein fiktives Einkommen zu Grunde legen und man darf dann ggf. die Differenz zum Pfändungsbetrag aus dem Job abführen. Das ist verhandelbar. ;-) Sofern da nichts pfändbar ist, fragt sich ob es Sinn macht das Nebengewerbe in der Größenordnung auszuüben, da man dann vermutlich die Hälfte davon abdrücken darf. Schätze ich mal so grob bei 500 EUR / Monat.

Och nee, oder? Ich würde es trotzdem weiterführen, selbst 250 Euro extra sind besser als 0 extra.
Ich kann da viele Leute verstehen, die völlig verzweifelt vor so einer Sache aufgeben.
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tomwr


Ich habe einen Mobilfunkanbieter, bei dem ich Handys per Raten bezahle und der jetzt auch gegen die Wand fahren wird, noch zu dieser neuen Bank mitgenommen. Die kennen also diese Bankverbindung. Also muss ich die Bank noch mal wechseln  :cry:

Nein, dann muss man nur die Einzugsermächtigung widerrufen. Da reicht ein 3-Zeiler ggf. per Einschreiben an den Gläubiger (nicht an die Bank).


Der Mobilfunkanbieter muss bleiben, weil ich bei denen meinen Hauptvertrag habe und nutze. Fällt hier ein anderer Vertrag aus, sperren die mir alle Nummern. Deswegen bis April die 130 Euro, die in den 1100 Euro Ausgaben pro Monat enthalten sind.

Schon mal drüber nachgedacht, die Rufnummer zu wechseln ? Macht man ungern, aber 1000 EUR in den Wind schießen sicher auch ungern ...

Rufen wirklich so viele Leute auf dem Handy an, denen man nicht eine neue Nummer geben könnte ?  :wink:


Och nee, oder? Ich würde es trotzdem weiterführen, selbst 250 Euro extra sind besser als 0 extra.
Ich kann da viele Leute verstehen, die völlig verzweifelt vor so einer Sache aufgeben.

Kommt ganz drauf an wieviel Aufwand mit dem Gewerbe verbunden sind. 250 EUR extra sind schön aber wenn man dafür 10 Stunden die Woche arbeiten muss, relativiert sich das schnell. Und so sicher oder regelmäßig sind die 500 EUR im Monat auch nicht, oder ?

Aufgeben muss man nicht, man muss nur die Fakten kennen und auf seiner persönlichen Situation zugeschnittene Entscheidungen treffen. Ich schreibe das nur, damit Du nicht hinterher überrascht bist. Kann auch sein, dass Dein IV das Nebengewerbe so freigibt, ist aber eher selten. Auch abhängig von den monatlich pfändbaren Beträgen. Kann auch sein, dass er das Nebengewerbe gar nicht freigibt. Ist aber auch eher selten.
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ratlos79

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Zitat
Macht man ungern, aber 1000 EUR in den Wind schießen sicher auch ungern ...

Die 1000 Euro sind keine Schulden, irgendwie kommt das seit zwei Posts nicht so recht rüber. Das sind meine monatlichen Fixkosten, die bleiben müssen.
Miete, Stadtwerke, Fahrkarte, Haftpflicht, Zahnzusatz, DSL, Handy (Mobilfunkanbieter, der nicht gegen die Wand gefahren werden soll), Lebenshaltung

Zitat
250 EUR extra sind schön aber wenn man dafür 10 Stunden die Woche arbeiten muss, relativiert sich das schnell. Und so sicher oder regelmäßig sind die 500 EUR im Monat auch nicht, oder ?
Also der Aufwand für einen Gewinn von 500 Euro hält sich in Grenzen (ca. 60 Std. im Monat). Der Stundenlohn ist nicht der Hit, aber man muss bedenken, dass mir das sehr viel Spaß macht und es gleichzeitig eine Art Hobby darstellt und dass mit den 60 Std. auch gerne mal 1000 Gewinn bleiben. Die 500 Euro sind eigentlich fix, ich hatte in den letzten 8 Monaten nie "nur" 500 oder gar weniger.

Ich denke, ich bin noch nicht an dem Punkt, alles aufzugeben. 2 haben zugesagt, 2 haben nein gesagt, mit einem stehe ich in guten Verhandlungen und einer ignoriert mich. Die, die nein gesagt haben, da sehe ich trotzdem noch Chancen. Die eine Bank gibt es ans Inkasso ab, mit denen starte ich neue Verhandlungen, mit der zweiten Bank spreche ich nächste Woche, was sie sich vorstellen, denn auch die wissen doch, dass sie evtl. gar kein Geld sehen, wenn die Verhandlungen scheitern.

Ausserdem muss ich dringend an meiner Einnahme-Seite arbeiten. Evtl. bei meiner Festanstellung statt 120 Std. wieder 160 Std. im Monat machen. Der Grundlohn steigt dann (ca. 260 Euro netto mehr). Dann habe ich allerdings eine sehr stressige Zeit vor mir, denn das Nebengewerbe will ja auch bedient werden.
Das Hochschrauben der Std. könnte ich ab dem 01.01.2013 machen.
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2012, 19:34:12 von ratlos79 »
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Die_Anderen_waren_es

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Mit den Mitarbeitern eines Inkassounternehmen verhandelt man nicht...es sei denn man trifft sie abends im Dunklen am Waldrand!
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ratlos79

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Mit den Mitarbeitern eines Inkassounternehmen verhandelt man nicht...

Warum nicht?
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tomwr


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Macht man ungern, aber 1000 EUR in den Wind schießen sicher auch ungern ...

Die 1000 Euro sind keine Schulden, irgendwie kommt das seit zwei Posts nicht so recht rüber. Das sind meine monatlichen Fixkosten, die bleiben müssen.

Ich hatte da einfach 130 EUR bis April 2013 gerechnet (7 x 130 = 910, also ungefähr 1000) und war davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine Ratenzahlung für eine alte Forderung handelt. Selbst wenn man sich neue Visitenkarten drucken muss - also bei der Summe würde ich nicht an der alten Nummer hängen. Aber muss jeder selbst wissen.  :wink:

Ansonsten - ja 250 EUR mit 60 Stunden Aufwand sind halt etwa 4 EUR pro Stunde. Gut wenns Spaß macht ... aber wenn im Hauptjob Pfändungsbeträge zusammen kommen verzichtet der IV vielleicht auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung für das Nebengewerbe, zumal wenn der Hauptjob Vollzeit ist. Und wenn dann mehr dabei rauskommt, landet man ja vielleicht doch beim Mindestlohn. Ich sag's ja immer - die armen Selbständigen.
 :hi:
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Die_Anderen_waren_es

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@ratlos: ganz einfach: Wenn ich etwas zu verhandeln habe, dann verhandle ich mit meinem Geschäftspartner direkt. Wenn dieser kein Interesse zeigt und seine Forderung an ein Inkassounternehmen abtritt, ist für mich der Zug abgefahren. Die äußerst fragwürdigen Arbeitsweisen dieser Unternehmen sind / sollten jedem bekannt sein. Aber das wirst du auch noch merken, spätestens dann, wenn sie dir die Summe nennen, die du plötzlich zahlen sollst. Wie gesagt, bei mir haben dies auch mal richtig penetrant versucht. Ein Gespräch mit schlagkräftigen Argumenten im dunklen Treppenhaus hat für Ruhe gesorgt. Solche Typen haben keinen Respekt verdient.

Zu 98% wirst du keinen Vergleich Zustande bekommen. Es war schon ein Fehler, den Gläubigern gegenüber einzugestehen dass du zahlungsunfähig bist. ....und viele beachten auch nicht die Problematik bei einem aussergerichtlichen vergleich: Du verpflichtest dich 6 Jahre lang, einen Betrag zu zahlen...ok....aber: kannst du 6 Jahre diesen Betrag bezahlen? Also ich kann nicht 6 Jahre in die Zukunft schauen. Als bei uns die Frage der Insolvenz aufkam, hörte sich ein Vergleich blendend an. Wir mussten monatlich ca. 2800 Euro zahlen....war damals kein Problem....trotzdem haben wir uns für die inso entschieden. Zum einen waren da sehr uneinsichtige Gläubiger, zum Anderen hat sich meine "Angst" als richtig herausgestellt und es gab tatsächlich ein nennen wir es kleines Problem, zwar nur übergangsweise, aber glaubst du, die Gläubiger hätten sich darauf eingelassen, wenn ich denen sage:" hey Leute, die nächsten paar Monate hab ich nur 1000,- Euro über...aber demnächst vielleicht wieder mehr" NEIN!!
Stell dir vor, du zahlst 2-3 Jahre fleißig und dann gehts nicht mehr...dann stehst du in 2-3 Jahren wieder da, wo du heute bist.

Im Falle einer Insolvenz sehe ich mit deiner Nebentätigkeit in Verbindung mit deinem Hauptjob ein Problem: Spätestens in der WVP hast du die Obliegenheit einer Vollzeitstelle nachzugehen.....es wird hier nicht interessieren ob du noch nen Nebengewerbe hast oder nicht, egal ob freigegeben oder nicht, egal ob daraus gepfändet wird oder nicht.

Ich amüsiere mich regelmäßig darüber, wenn man hier liest:" ich habe ein gut laufendes Nebengewerbe" oder " Mein Nebengewerbe wirft guten Gewinn ab" ..... Klasse, warum ist es dann ein Nebengewerbe? Die meisten haben keinerlei kaufmännische Kenntnisse, kennen sich nicht mit Steuern aus und wissen garnicht, wie man ein Unternehmen führt...aber hey, ich bin selbstständiger Unternehmer. Ich nenne es: Steuerpflichtiges Hobby!...mehr nicht. Den meisten ist ja noch nicht einmal klar, wie man seine privaten und geschäftlichen Konten zu führen hat...da gibts ein Konto für beides oder wenn überhaupt 2 Konten bei der selben Bank...das sagt schon alles.
« Letzte Änderung: 14. Oktober 2012, 15:40:58 von Die_Anderen_waren_es »
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