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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie  (Gelesen 15485 mal)

ratlos79

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@Die_Anderen_waren_es

na, also wir sind aber in einigen Dingen verschiedener Meinung  :wink:

Zuerst würde ich sagen, ob ich Ratenzahlungen im Gesamtwert von 160 Euro im Monat vereinbare oder Du 2800 Euro pro Monat, ist das noch ein gewaltiger Unterschied. Natürlich kann ich nicht in die Zukunft blicken, aber ich bin da recht optimistisch, dass meine Lage sich zumindest nicht verschlechtert. Wenn man so denkt, dürfte man nichts im Leben machen, was sich in drei oder sechs Jahren als Fehler herausstellen könnte.

Dann muss ich Dir beim Thema Inkasso widersprechen. Natürlich gibt es mit Sicherheit sehr dubiose Vereine aber meine Erfahrung bisher war gut. Das erste Inkasso hat bissle was für die Vereinbarung draufgehauen, (ca. 8 %), dafür sind wir uns einig. Mit dem zweiten hatte ich schon telefonisch Kontakt, es war ein gutes Gespräch und auch hier werden wir sicherlich eine Lösung finden. Man muss einfach bedenken, dass diese Leute nicht unbedingt freundliche Gesprächspartner haben und da wird man sicherlich etwas "schwierig" mit der Zeit.

Aber das mit dem Nebengewerbe finde ich letztendlich am meisten daneben gegriffen. Wenn die allgemein formulierte Frage "warum ist das Nebengewerbe dann nur Nebengewerbe und nicht Hauptgewerbe" auch ein wenig in meine Richtung ging, na warum wohl?! Weil es als Hauptgewerbe wohl nicht erfolgreich genug wäre vielleicht? Deshalb ja Nebengewerbe.
Dieses Nebengewerbe hat keine laufenden Kosten und die Ausgaben liegen im zweistelligen Bereich im Monat, der Umsatz stets im höheren dreistellingen, seltener im vierstelligen Bereich. Es macht mir Spaß und es gab bisher keinen unzufriedenen Kunden. Ich finde, das dürfte man dann als gutgehend im Sinne eines sehr kleinen Nebengewerbes benennen, obwohl ich das nicht mal so genannt habe.

Vielleicht liege ich ja auch falsch. Wenn dem so ist, wirst Du hier bald von meiner Einsicht lesen und evtl. verfluche ich dann auch die Inkassobüros :-)




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Die_Anderen_waren_es

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Warten wirs mal ab. Aber wenn dein "Nebengewerbe" mit so geringen Aufwand doch im Verhältnis soviel Gewinn erwirtschaftet, erlaube mir die Frage, warum du nicht etwas mehr Zeit investierst und dementsprechend ja Riesigen Gewinn einfahren würdest...dann wäre deine finanzielle Situation doch im Handumdrehen geregelt. Also um erfolgreich zu sein konzentriere ich mich auf eine Sache, und wenn es darum geht, Geld zu verdienen konzentriere ich mich auf die Sache, bei der ich mit dem geringsten Aufwand den größten Gewinn erwirtschaften kann.

ich sehe da keinen Unterschied ob du 160€ aufbringen musst oder ich damals 2800€....Es kommt immer auf die jeweilige Lebenssituation an.
Es geht auch nicht darum, eine Entscheidung zu treffen, die sich in 2-3 Jahren als Fehlentscheidung entpuppt. Es geht einzig darum, das Risiko zu minimieren und das gesetzte Ziel nicht zu gefährden. in unseren Fällen ist das Ziel die Entschuldung.

Bezüglich deiner Einstellung gegenüber Inkassounternehmen: Also, wie ich schon geschrieben habe, verhandele ich Inhalte einer geschäftlichen Beziehung auch mit meinem Geschäftspartner direkt. Entweder er ist dazu bereit und wir finden eine gemeinsame Lösung oder nicht. wenn er der Meinung ist, nicht mit mir zu Verhandeln, betrachte ich die Beziehung als beendet und handle auch mit der nötigen Konsequenz. Warum soll ich mehr bezahlen als nötig, wenn mein "Geschäftspartner" die Geschäftsbeziehung beendet? Du musst zugeben, dass deine Anfragen an die Gläubiger nicht gerade geschickt formuliert waren...aber trotzdem ist es eigentlich sehr unfreundlich von deiner Bank sich vor der Verantwortung zu drücken und die Geschäftsbeziehung ohne vorheriges Gespräch zu beenden. Du schreibst, die haben nur 8% draufgehauen.....glaube mir, dabei bleibt es nicht..die kommen noch mit etlichen Gebühren und Zinsen die sie auf betrügerische Art und weise versuchen zu rechtfertigen. Klar sind die am Telefon freundlich. Du bist für die ein "dummer Schuldner" der keine Ahnung hat und ängstlich ist und schnell und ohne viel aufsehen aus der Sache raus will  . Entsprechend der Schadenminderungspflicht, ist es schon sehr fraglich, wieso hier überhaupt ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, da du ja keine Zahlung der Verbindlichkeiten verweigert hast!!!!
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ratlos79

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Zitat
Aber wenn dein "Nebengewerbe" mit so geringen Aufwand doch im Verhältnis soviel Gewinn erwirtschaftet, erlaube mir die Frage, warum du nicht etwas mehr Zeit investierst und dementsprechend ja Riesigen Gewinn einfahren würdest..

Ganz einfach, Du kannst die Formel "mehr Zeit und mehr Einsatz ergeben mehr Umsatz" nicht grundsätzlich anwenden, da es Bereiche und Produkte gibt, in denen man eine Grenze erreicht. In meinem Fall darfst Du mir nun glauben, dass ich weiß, was ich tue.

Zitat
ich sehe da keinen Unterschied ob du 160€ aufbringen musst oder ich damals 2800€
ich sehr wohl, das schlimmste was beiden passieren kann, ist arbeitslos zu werden. ob nun ein neuer job soviel einbringt, dass man 160 aufbringen kann oder 2800, macht für mich einen Unterschied.

Zitat
verhandele ich Inhalte einer geschäftlichen Beziehung auch mit meinem Geschäftspartner direkt
Hier gehst Du von Gegebenheiten aus, die nicht so sind. Die Gläubiger, die bereits ein Inkasso beauftragt haben, verweisen mich an diese. Ansonsten verhandele ich ja mit den Gläubigern direkt.

Dass die noch etliche Gebühren auf die vorhandene Vereinbarung draufhauen, ist ausgeschlossen, da sie es schlicht und einfach nicht dürfen. Ich habe bereits dafür gesorgt, dass sie die Gebühren, die sie nicht veranschlagen dürfen, wieder zurückgezogen haben. (Kontoführung usw..)

Zitat
Du musst zugeben, dass deine Anfragen an die Gläubiger nicht gerade geschickt formuliert waren
Welches Schreiben meinst Du? Die Anforderung des aktuellen Standes der Forderung kommt von offizieller Stelle und ich finde sie eigentlich recht unspektakulär.

Also wie Du schon sagtest, warten wir es doch einfach mal ab.

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tomwr


Im Falle einer Insolvenz sehe ich mit deiner Nebentätigkeit in Verbindung mit deinem Hauptjob ein Problem: Spätestens in der WVP hast du die Obliegenheit einer Vollzeitstelle nachzugehen.....es wird hier nicht interessieren ob du noch nen Nebengewerbe hast oder nicht, egal ob freigegeben oder nicht, egal ob daraus gepfändet wird oder nicht.

Also ich sehe da kein grundsätzliches Problem. Die Obliegenheit einer Vollzeitstelle besteht im Grunde so oder so egal ob man nebenbei noch eine selbständige Tätigkeit ausübt oder nicht. Sofern wie in diesem Beispiel nicht nur Umsatz sondern auch Gewinne erzielt werden, wäre es dumm das Gewerbe aufzugeben. Zumal wenn die Ausübung dem Schuldner Freude bereitet.

Durch die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit entfällt ja nicht die Erwerbsobliegenheit. Ganz im Gegenteil so kann man zusätzliche Ausgleichszahlungen erbringen, so dass insgesamt die pfändbaren Beträge einer angemessenen Vollzeittätigkeit abgeführt werden. So gesehen ist jedem Beteiligten mit der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit durchaus geholfen.


Ich nenne es: Steuerpflichtiges Hobby!...mehr nicht. Den meisten ist ja noch nicht einmal klar, wie man seine privaten und geschäftlichen Konten zu führen hat...da gibts ein Konto für beides oder wenn überhaupt 2 Konten bei der selben Bank...das sagt schon alles.

Hochmut kommt vor dem Fall. Du hälst Dich scheinbar für ziemlich ausgebufft und die meisten anderen Schuldner für blöd. Zumindest kommt das so rüber.

Warum jemand für eine selbständige Tätigkeit geringeren Umfangs getrennte Konten benötigt finde ich nicht nachvollziehbar. Bei einer klassischen EÜR Rechnung ohne doppelte Buchführung ist ein Konto vollkommen ausreichend. Für Bilanzierer ist das sicher inakzeptabel, dennoch läßt es sich buchungstechnisch genauso abbilden indem man die privaten Buchungen als Privateinlagen und Privatausgaben bucht. Aber wer bilanziert schon als klassicher Ein-Mann-Selbständiger oder gar ein Nebengewerbe. Allein schon aus Kostengründen bzw. dem Buchungsaufwand dürfte das eher nicht in Frage kommen.
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ratlos79

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Danke!

Wie ich aber soweit sehe, rechnet niemand damit, dass ich hier ohne Privatinsolvenz rauskomme.

Im Prinzip haben wir ja bereits zwei Ablehnungen. Ich hatte gedacht, da die Gläubiger, die ablehnten, es nun an ein Inkasso abgeben, könnte man wiederum mit denen verhandeln?!
Wenn dem nicht so ist, sollte ich mich an den Gedanken gewöhnen, dass es ungemütlich wird. (Obwohl noch ungemütlicher als bisher?!  :wink:)

Demnach müsste ich nun mit den beiden Absagen zu einer anerkannten Stelle, mir das Scheitern bestätigen lassen und das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.
Aber ... in "§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung" steht unter Punkt 4:
"ist die Restschuldbefreiung zu versagen ... wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat"

Seit 11/2011 also, in diesen Zeitraum fallen mehrere Handyratenzahlungen bei o2, Start der Kreditkarte mit 2500 Euro Rahmen, neue Käufe über eins der Versandhäuser auf Raten.

Wenn man das so liest, wird man mir wohl die Restschuldbefreiung versagen.

Ich habe mir die Unterlagen zur Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto schicken lassen. Wenn ich mein Konto in ein P-Konto umgewandelt habe, bleiben mir mindestens 1028,89 Euro pro Monat. Da meine Einnahmen drüber liegen werden, (ich gehe einfach mal von 1450 Euro aus), bleibt mir nach der Pfändungstabelle genug, um gut zu überleben und die Mobilfunkverträge, die ich unbedingt bis April 2013 laufen lassen möchte, zu behalten.

Miete: 360,00 €
Stadtwerke: 90,00 €
Ticket für Bus & Bahn: 93,00 €
GEZ: 5,76 €
Haftpflichtversicherung: 9,27 €
Zahnzusatzversicherung: 24,11 €
Mobilfunk Hauptvertrag: 29,95 €
DSL-Anschluss: 30,00 €    
Mobilfunk 1 (Ende 03/2014): 49,75 €
Mobilfunk 2 (Ende 05/2014): 19,90 €
Mobilfunk 3 (Ende 08/2013): 39,98 €
Mobilfunk 4 (Ende 04/2013): 14,95 €
Mobilfunk 5 (Ende 04/2013): 14,95 €    
Lebenshaltung: 320,00 €

Diese Mobilfunk-Verträge müssen zuende laufen, wirklich. Es mag in vielerlei Hinsicht komisch klingen, aber es gibt sehr plausible Gründe.

Zusammen sind das also 1120,17 Euro

Das Einkommen ist bis August noch 970 Euro, ab August dann 1120,00 Euro. (wenn ich die Std. ab dem 01.01.2013 hochschraube, sind es bereits ab Februar/13 1230 Netto und ab August/13 1380 Netto)
Hinzu kommen die Einnahmen aus dem Nebengewerbe. Wenn ich mir die Pfändungstabelle anschaue, sollte es auf jeden Fall immer für diese Ausgaben von 1120,17 Euro reichen.

Allerdings gibt es noch die Möglichkeit eines gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.

Wie man es dreht und wendet, ich muss mich an eine anerkannte Stelle wenden.



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Insokalle


Nein, lesen Sie doch mal am Anfang des inzwischen unübersichtlichen Threads nach. Sie sind selbständig, also wird es ein Regelinsolvenzverfahren. Sie können gleich den Insolvenzantrag stellen. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch ist nicht erforderlich.
Außerdem ist nicht sicher, dass Ihnen jmd. die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellt, wenn die Stelle die außergerichtliche Einigung nicht selbst gemacht hat. Es soll sogar Gerichte geben, die dies fordern.

Natürlich können Sie auch mit Inkassos verhandeln. Aber das ist mit den bekannten und genannten Schwierigkeiten verbunden.

Machen Sie sich jetzt keinen Kopp wegen der Versagung der RSB. Zu dem erwähnten Punkt gehört mehr als eine Handyrechnung zu bezahlen.

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tomwr


Aber ... in "§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung" steht unter Punkt 4:
"ist die Restschuldbefreiung zu versagen ... wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat"

Seit 11/2011 also, in diesen Zeitraum fallen mehrere Handyratenzahlungen bei o2, Start der Kreditkarte mit 2500 Euro Rahmen, neue Käufe über eins der Versandhäuser auf Raten.

Also es gibt erstmal für natürliche Personen keine Insolvenzantragspflicht. Erst recht nicht, wenn es sich um einen (als rechtlich unerfahren anzusehenden) Verbraucher handelt. Aber auch für einfache Selbständige besteht im Grunde keine Pflicht eine Insolvenz zu beantragen.

Die Regelung zielt darauf ab, dass ein Schuldner sein Vermögen vor Antragstellung nicht absichtlich und in kurzer Zeit "vernichtet", um es der Verteilung an den Gläubigern zu entziehen. Der Klassiker ist hier die Behauptung, das Geld in der Spielbank verloren zu haben. Nicht zuletzt ist sowas auch ein Bankrott-Tatbestand und strafbar. Da reden wir aber ganz sicher nicht um ein paar hundert EUR sondern Beträge die vier- oder fünfstellig sind. Oftmals wird es auch als Schutzbehauptung gewertet, da der Verlust in der Spielbank nicht ohne Weiteres nachprüfbar ist.

Hinzukommen muss neben Vermögensverschwendung auch noch der Vorsatz des Schuldner, zumindest grobe Fahrlässigkeit. Es ist normal, dass Schuldner häufig den Überblick über ihre Finanzen verlieren. Wer also einen Mobilfunkvertrag oder einen Kreditvertrag abschließt und sich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung einigermaßen sicher war, die Raten leisten zu können, wird kaum Vermögenverschwendung oder Begründung unangemessener Verbindlichkeiten vorgeworfen werden können.

All diese Tatbestände muss im Übrigen ein entsprechender Gläubiger nicht nur behaupten sondern auch dem Gericht gegenüber glaubhaft machen. In der Praxis sind RSB Versagungen nach Nr.4 daher sicher kaum anzutreffen. Allein schon deshalb, weil die Gläubiger keinen Einblick in die Konten und Absichten des Schuldners haben.

Also da würde ich mir keine Sorgen machen, bei allzu strenger Auslegung würde sonst kaum jemand eine RSB erhalten.

Mit einigen Beispielen ist das hier auch ganz gut erklärt:
http://www.brennecke.pro/51421/Restschuldbefreiung-Versagung-Teil-5---Beeintraechtigung-der-Glaeubigerbefriedigung
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Die_Anderen_waren_es

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Dir hätte bei Kreditkartenvertragsabschluus bzw. Mobilfunkvertragabschluss bekannt sein müssen das du diese nicht mehr zahlen kannst. DAS WAR DIR NATÜRLICH NICHT BEKANNT!!!!
Als Privatperson ist es dir fast nie nachzuweisen dass du ein Insolvenzverfahren verzögert hast. Du bist schließlich selbst bei Zahlungsunfähigkeit nicht dazu verpflichtet Insolvenz anzumelden!!! Banken (Kreditkarte) und mobilfunkanbieter haben auch eine gewisse Sorgfaltspflicht zu tragen...schließlich machten Sie eine Schufaabfrage....und wären hier negative Merkmale eingetragen hättest du diese Sachen nicht bekommen.

Ein Gläubiger von mir hat auch versucht mir soetwas wie Insolvenzverschleppung zu unterstellen...das war lustig und wir haben ihn machen lassen....hat ihn ne menge Anwaltskosten verursacht und nichts gebracht. Es wäre höchst spekulativ bei einer Privatperson vorauszusagen ob sich seine finanzielle Situation verbessert oder verschlechtert....heute hast du Arbeit, morgen nicht mehr...heute bist du etwas knapp bei Kasse, morgen stirbt ein Verwandter und du erbst sein Vermögen.....

Es gibt im privaten Bereich immer mal nen paar Gläubiger, die meinen mit pompös aufgemachten Anwaltsschreiben den Schuldner einschüchtern zu können....das sind einfach nur lustige Randerscheinungen.

Wenn dein Entschluß feststeht, stelle alle "überflüssigen" Zahlungen ein und such dir von dem gesparten Geld einen vernünftigen Anwalt und zieh die Sache durch.
Wenn du genug Nervenstärke hast, lass den nochmals alles von vorne beginnen, zögere alles etwas raus und lege dir nen paar Euro auf Seite.
Wir haben versehentlich die 6monatsfrist verstreichen lassen und erst nach den ersten Vollstreckungsbescheiden erneut reagiert. War natürlich nervig, immer die gleiche Post von den Inkassoverbrechern mit ihren Drohungen zu erhalten....aber wenn man son paar Briefe hat und diese mal genauer vergleicht, wars echt lustig....auch kamen einige zu Hausbesuchen. ok, ich fands lustig, vorallem als einige mit fragwürdigen Methoden Zugang zu meiner Wohnung haben wollten...da ist der ein oder andere schonmal gestolpert.

Es hängt halt immer von deiner Psyche ab, wie du damit umgehst, einige raten, das ganze so schnell wie möglich durchzuziehen, ich vertrete halt die Meinung es kann auch etwas länger dauern.

Bedenke immer: Es geht um DICH und nicht um das Wohl der Gläubiger...die schenken dir auch nichts

Was ich bei dir nicht verstehe, ist die Sache mit dem mobilfunkvertrag. Also ich war froh, die alten verträge loszuwerden. Sie waren zu teuer und mitlerweile sind die Prepaidangebote wesentlich günstiger...und die Rufnummer kannst du auch mitnehmen.
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ratlos79

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Zitat
Wir haben versehentlich die 6monatsfrist verstreichen lassen
Ok, davon habe ich nun zum ersten Mal gelesen, diese beginnt mit dem Datum des Anschreibens an die GL zur außergerichtlichen Einigung. Gut zu wissen

Zitat
Was ich bei dir nicht verstehe, ist die Sache mit dem mobilfunkvertrag. Also ich war froh, die alten verträge loszuwerden. Sie waren zu teuer und mitlerweile sind die Prepaidangebote wesentlich günstiger...und die Rufnummer kannst du auch mitnehmen.
Es geht weder um Kosten, noch um die Rufnummer. Es gibt einen plausiblen Grund, den ich hier nicht nennen kann. Aber Du kannst mir glauben, es ist wichtig und ohne gehts nicht. :-)

Vielen Dank für die Hilfe von Euch allen, die Chance der RSB scheint ja doch sehr gut zu sein nach Euren Erklärungen. Super, dass es so ein Forum gibt!!

Ich kümmere mich jetzt um die Insolvenz würde ich sagen, Ihr hattet sehr früh die Situation besser erkannt als ich. Sobald es wirkliche Neuigkeiten gibt, schreibe ich wieder.
(ja, der Thread wird unübersichtlich, sorry)

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ratlos79

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Hallo zusammen,

bisher lief eigentlich alles ganz gut, die Inkasso-Büros spielen mit und ich habe mir Zeit erkauft.

Aber, nun schreibt die Bank mit dem Kredit, dass Sie diesen natürlich kündigt, womit ich ja gerechnet habe. Aber was ich nicht wusste ist, dass sie sich an meinen Arbeitgeber wenden wollen und dazu offensichtlich auch berechtigt sind?!

PS: Der Brief datiert vomk 30.11., wurde aber heute zugestellt und die Frist für die Zahlung von 10.900 Euro läuft am 14.12. aus. Die haben den Brief doch niemals am 30.11. abgeschickt!
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2012, 18:16:36 von ratlos79 »
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Die_Anderen_waren_es

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Der Brief ist sicherlich vom 30.11.12......bis der zum Briefkasten geht, liegen viele Frühstückspausen und wichtige Frisörtermine der Sackbearbeiter dazwischen!!!!
Das die Bank an deinen Arbeitgeber ran tritt, liegt daran, dass du vermutlich im Kreditantrag eine Abtretung der Forderungen unterschrieben hast.
Wenn du dich gut mit deinem Arbeitgeber verstehst, füge umgehend einen Zusatz zu deinem Arbeitsvertrag hinzu: "Hiermit sind Abtretungen des Arbeitslohnes grundsätzlich ausgeschlossen". Dann hat die Bank ersteinmal Pech gehabt und benötigt einen Titel um pfänden zu können...das bringt wieder etwas Zeit.

Da stimmt mal wieder der Spruch: "Zeit ist Geld"----komische Welt  :juchu:
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ratlos79

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Und das kann man nicht mehr verhindern? Ich dachte, ich hätte eben noch etwas Zeit, bis ich dann die Insolvenz beantragen muss. Aber selbst wenn ich die jetzt beantrage, verhindert es nicht, dass mein AG davon erfährt? Das könnte sehr wohl meinen Job kosten, wenn man jemanden loswerden will, dann findet man schon etwas.
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tomwr


Vermutlich hast Du bei der Bank eine Lohnabtretung unterschrieben. Der gekündigte Kreditvertrag berechtigt erstmal nicht zur Pfändung, dafür muss er erst tituliert werden.

In vielen Arbeitsverträgen werden Lohnabtretungen vertraglich ausgeschlossen, dann kann die Bank da auch nichts holen (zumindest nicht über diesen Weg, Pfändung mit Titel geht natürlich immer, dauert aber). Das ändert nichts daran, dass der AG prinzipiell von der Situation erfährt. Ist aber kein Kündigungsgrund.

Wenn er Dich loswerden will, finden sich oft ganz andere Gründe, da warten die AG normalerweise nicht bis irgendwann mal eine Pfändung kommt. Die gehen da in die Offensive mit Internetnutzung während der Arbeitszeit, Stromklau durch privates Handy aufladen oder man sich Milch in den Kaffee tut weil der Kaffee zwar erlaubt ist aber nicht explizit die Kaffeemilch (die dem Chef gehört). Und haste nicht gesehen.

Also wahrscheinlich hast Du beim Abschluss des Kreditvertrages eine Lohnabtretung unterschrieben und weißt es nicht mehr. Ist mir auch bei einer Bank passiert. Wer weiß schon nach 10 Jahren, was er beim Antrag damals alles ausgefüllt hat. Vielleicht haben die auch noch die Adresse von einem alten AG, dann läuft eh erstmal alles in Leere.
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ratlos79

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Ja, also im Kreditvertrag steht die allgemeine Forumlierung der Abtretung, der Arbeitgeber steht zwar drin, allerdings unter persönliche Daten. Der Name dieses Arbeitgebers ist aber nicht mehr aktuell, das heißt, sie ist im Prinzip geschluckt worden, das Gebäude ist aber noch das Gleiche. Verändert das die Situation?
Ich werde auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank suchen, evtl. geht da eine andere Lösung.
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tomwr


Normalerweise steht auch immer drin, dass der Kreditnehmer über AG Wechsel informieren muss, hält sich aber sicher kaum jemand dran. Die Pfändung wird wahrscheinlich ins Leere laufen, wenn der Beschluss überhaupt vom GV zugestellt werden kann.
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Insokalle


Wieso Pfändung? Von Pfändung war nie die Rede. Es geht um die Offenlegung der Lohnabtretung. Das ist ein simples Schreiben der Bank an den Arbeitgeber. Dazu braucht es keinen GV. So wie der Vertrag hier anscheinend gestrickt ist, wird man durch einen Arbeitgeberwechsel die Lohnabtretung nicht hinterlaufen können.
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tomwr


Ja stimmt. Weiß gar nicht wie ich da auf Pfändung gekommen bin. Theoretisch wird die Lohnabtretung auch für den aktuellen Arbeitgeber gelten (nach einem Wechsel) in der Praxis stellt sich aber häufig das Problem, dass die Bank gar nicht weiß wer der neue Arbeitgeber ist. Der alte ist nicht verpflichtet das mitzuteilen und meistens weiß der es auch nicht.  :wink:
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ratlos79

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Ich möchte gerne den neuesten Stand mitteilen :-)

Also ich habe mit allen bis auf einen Gläubiger (Bank 10.000 €, die geben es grad ans Inkasso ab) eine Ratenzahlung vereinbart.
Es sind ausschließlich Inkassos, außer bei einem Versandhaus, die sich auf eine geringe Ratenzahlung ohne Extra-Zinsen eingelassen haben. (super Laden!)

Nun war erstmal genug Geld im Monat zum Leben übrig. Daraufhin habe ich gelesen, dass Inkassobüros bei Ratenzahlungen gerne immer wieder was draufschlagen, so dass es keine Spinnerei ist, wenn man nach 2 Jahren Ratenzahlen eine höhere Forderung hat als vor Beginn der Ratenzahlung.

Also habe ich alle angeschrieben, auf meine Situation hingewiesen, dass ich die Raten nicht alleine aufbringe und meine "Helfer" eine klare Zahl sehen wollen und wann die Ratenzahlung beendet ist. Ich bat also um eine Festschreibung der Schuld, ohne dass das Inkasso weitere Kosten oder Zinsen hinzurechnet.

Erfreulicherweise haben bereits 2 IB`s geschrieben, dass sie einverstanden sind. Da dies zwei große Forderungen sind, ist es umso erfreulicher. Ich warte nun noch auf die anderen Antworten. Es werden sich nicht alle darauf einlassen, völlig klar. Aber der, der sich nicht drauf einlässt, sollte dann am schnellsten bedient werden, damit hier nicht mehr viel dazukommen kann.
Das Inkassobüro der Bank bei der Forderung über 10.000 Euro hat sich bei mir noch nicht gemeldet. Aber denen kann ich 160 Euro im Monat anbieten, wenn sie die Forderung festschreiben. Ich finde das Angebot eigentlich ganz in Ordnung, denn das ist eine Quote von 100 % und wir werden sogar unter 72 Monate liegen.

Leider kam heute aber ein Schreiben vom Finanzamt. Sie wollen plötzlich für das letzte Vierteljahr eine Einkommensteuerzahlung von 1000 Euro?! Nch frage mich noch, wie die auf solche Ideen kommen, da ich meinen Gewinn vom Nebengewerbe immer bei der Einkommensteuer-Erklärung bis zum Mai angebe aber eins ist mal klar: Manchmal denkt man, da oben sitzt jemand und hat Spaß beim Menschen ärgern :-)

Aber das ist alles gar nicht so schlimm, wenn man bedenkt, dass es sich letztendlich nur um Geld handelt und sollten alle Stricke reißen, dann hebe ich halt doch die Hände und sage, ich beende das Spiel, beende mein Nebengewerbe, arbeite nur noch fest angestellt (Pfändungsmöglichkeit ca. 100 Euro im Monat) und beantrage die Insolvenz.







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Insokalle


Was Inkassos anbelangt stehen allein in diesem Forum so viele hilfreiche Hinweise, da sollten Sie sich durcharbeiten. Deren vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen wirft man i.d.R. weg oder ändert sie im eigenen Sinne ab. Zahlungen leisten Sie sicherheitshalber ausdrücklich auf die Hauptforderung.

Das FA will vermutlich eine ESt-Vorauszahlung. Wenn Sie die Zahlen vom letzten Jahr schon im Blick haben, dann können Sie ggf. eine Herabsetzung bewirken. Ansonsten wird die VZ auf die ESt angerechnet. Oder Sie beeilen sich mit der ESt-Erklärung, man muss ja nicht zwingend bis zum letzten Tag damit warten.
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ratlos79

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Zitat
Das FA will vermutlich eine ESt-Vorauszahlung. Wenn Sie die Zahlen vom letzten Jahr schon im Blick haben, dann können Sie ggf. eine Herabsetzung bewirken. Ansonsten wird die VZ auf die ESt angerechnet. Oder Sie beeilen sich mit der ESt-Erklärung, man muss ja nicht zwingend bis zum letzten Tag damit warten.

Leider ist es richtig, ich habe im letzten Jahr den Bescheid nicht bis zum Ende gelesen. Dort steht, dass ich im Dezember 2011 980 Euro vorauszahlen muss. In Wirklichkeit werde ich ca. 3000 Euro ESK nachzahlen müssen, aber ich dachte, das kommt erst im Mai, inkl. Antrag auf Fristverlängerung erst im September.
Das ist ein Problem :-/

Zitat
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Ja, ich habe hier einiges gelesen. Wenn ich ehrlich sein darf, gehe ich grundsätzlich danach, was ich hier zu Inkassos lese, dann wäre ich jetzt sicherlich in der Insolvenz. Es gibt mit Sicherheit totale Abzocker-Inkassos (das sind auch garantiert die Mehrzahl) aber ich habe vernünftige erwischt. Die Inkasso-Gebühren sind korrekt, die berühmten Kontoführungsgebühren sind zwar nicht rechtens, aber die fallen nicht ins Gewicht und für die Festschreibung der Forderung akzeptiere ich das. Ich habe eine erhaltene Leistung nicht bezahlt und deswegen stehe ich an diesem Punkt, ich möchte es ja bezahlen, denn eine Insolvenz will ich so gerne vermeiden.
« Letzte Änderung: 05. Januar 2013, 18:16:14 von ratlos79 »
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