Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: ratlos79 am 08. September 2012, 17:57:04

Titel: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 08. September 2012, 17:57:04
Hi zusammen,

vorab möchte ich sagen, dass ich total froh bin, dass es ein solches Forum gibt. Ich habe hier schon eine Menge Informationen gefunden, die mir weiterhelfen :-)

Zu meinem Problem:
Ich habe 6 Gläubiger mit einer Gesamtschuld in Höhe von 20.000 € (Kredit, Kreditkarte, Ratenzahlung bei Versandhäusern, Dispokredit)
Da ich die hohen Raten nicht mehr bedienen kann, habe ich eine Anwaltskanzlei kontaktiert. Diese bot mir an, zu den Gläubigern Kontakt aufzunehmen, letztendlich eine Quote von 70 bis 80 % zu erreichen und mich diese Restschuld in 72 Raten von maximal 250 Euro abzahlen zu lassen. Diese Raten würden dann auch schon das Honorar beinhalten und da die Regulierung lange dauere, würden die Raten erst ca. ab Januar/Februar 2013 beginnen. Man würde mir ein Schreiben zukommen lassen, dass ich nur noch ausfüllen müsste und dann würden wir noch einmal telefonieren, um alles zu besprechen.

Nach diesem ersten sehr netten, informativen und vor allem kostenlosen Gespräch hatte ich ein sehr gutes Gefühl. Aber als ich dann das Schreiben erhalten habe, bin ich skeptisch geworden.

Hier ist die Rede davon, dass ich eine Sanierungsrate von genau 250 Euro ab nächsten Monat zu zahlen hätte. Auch die Honorarvereinbarung macht mich stutzig. Hier ist die Rede von 9 % der Gesamtschuld, was ca. 1600 € bedeutet zzgl. Mehrwertsteuer und Fahrtkosten wären extra zu vergüten. Darüber hinaus stehen dort Dinge drin, über die ich aufgeklärt worden sei, was aber nicht der Fall ist. (das Honorar kann über die gesetzlich vorgesehene Vergütung hinausgehen, ich möchte auf eine kostenlose Schuldnerberatung nicht zurückgreifen …) Vielleicht übertreibe ich ja, aber es wirkt irgendwie unseriös oder?

Nun ist es ja so, wenn diese Kanzlei die Schulden von 20.000 auf 16.000 oder 18.000 drückt, selber  dann 1600 € an Gebühren berechnet und es gleichzeitig schafft, die Raten auf 250 Euro zu halten, wäre ich eigentlich zufrieden und es klingt perfekt.

Aber das Schreiben macht mich skeptisch und nachdem ich nun viel über Abzocke bei diesem Thema gelesen habe, würde mich Eure Meinung brennend interessieren.

PS_A: Ich dachte auch kurz darüber nach, selber die Gläubiger anzuschreiben, aber ich bin da sehr unsicher, ob die mich überhaupt ernst nehmen.

PS_B: Ich habe mir überlegt, ob es nicht doch sinvoll wäre, eine Schuldenregulierung in Eigenregie zu versuchen. Ich würde eine Quote von ca. 87 % anbieten können, damit wären nach 6 Jahren die Schulden getilgt. Ob ich bei den Forderungen jetzt noch Zinsen hinzurechnen muss, war mir nicht so ganz klar, daher habe ich erstmal den aktuellen Stand eingetragen.

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 08. September 2012, 23:44:55
Die Frage ist halt auch immer, wieviel wäre denn aktuell pfändbar vom Gehalt nach der Pfändungstabelle.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 09. September 2012, 00:15:08

Aktuell liegt das Einkommen bei 970 Euro netto, aber es gibt noch ein Nebengewerbe, was manchmal 400, manchmal auch 800 oder eben auch mal Minus macht.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Insokalle am 09. September 2012, 12:16:54
Zwar weiß ich nicht, was Sie alles genau besprochen haben.
Trotzdem halte ich die Skepsis für angebracht.

Selbstversuche sind meistens nicht sehr geschickt. Ggf. fragen Sie mal bei anderen Schuldnerberatungen nach deren Vorgehensweisen und Konditionen. Wenn Sie selbständig sind, brauchen Sie kein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Sie können gleich den Insolvenzantrag stellen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ThoFa am 10. September 2012, 10:22:38
Hallo,

was soll daran die Skepsis begründen?

Erstberatung kostenlos ---> ok
Klares Angebot vor Auftrag ---> ok

Nun gilt es, das Angebot anzunehmen oder es halt zu lassen.

Ein anderes Thema ist, ob die Vorgehensweise an sich sinnvoll ist. Bein einen Einkommen von 970,00 EUR,
sollte man ernsthaft über eine Insolvenz nachdenken, statt an einen AGV.

MfG

ThoFa
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Feuerwald am 10. September 2012, 10:32:27
Aufgrund der Einkommenslage wäre natürlich auch die Kosten der Unterkunft, Pkw, Versicherungen etc. relevant. Mal abgesehen vom Familienstand bzw. von der Familienplanung.

Je nach Gläubigerstruktur (öffentliche Kassen, Banken, Inkassos usw.) ist eine Teilverzicht von 30% m.E. das Minimum welches im Rahmen einer professionellen Gläubigerverhandlung  (AEV) erreicht werden kann. Das hier „nur“ von 20.000 auf 18.000 Euro herunterverhandelt werden soll, erscheint mir fraglich. Dann könnte man gleich 100% anbieten und sich die Kosten der Schuldenberatung sparen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ThoFa am 10. September 2012, 10:37:20
Hallo,

naja Du gehst doch nicht etwas von einer Fehlberatung aus? Davor schützt uns doch das Rechtsdienstleistungsgesetz.  :smoke:

MfG

ThoFa
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Insokalle am 10. September 2012, 10:53:16
Fehlberatung vielleicht nicht gerade. Aber fraglich bis fragwürdig finde ich das schon. Die Zahlen halte ich für unrealistisch.

Dann soll der arme Kerl ab jetzt eine "Sanierungsrate" zahlen, obwohl noch gar keine Verhandlungen mit den Gläubigern geführt wurden und erst recht keine Einigung mit den Gläubigern erzielt wurde?
Über 80 Monate? (8 für die Berater + 72 für die Gläubiger?)
Wann fangen die an zu arbeiten? Jetzt, nach zwei Raten, nach 4 oder nach voller Bezahlung in 8 Monaten?
Was genau machen die?
Was machen die, wenn sich die Gläubiger rühren, weil der Schuldner die Zahlungen an die Gläubiger einstellt, weil Doppelbelastung nicht möglich?
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Claus123 am 10. September 2012, 11:33:56
Claus-seit 9 Wochen mit erteilter RSB

Ich finde das Angebot der Kanzlei-wenn's denn so ist-nicht sooo schlecht,wenn auch nicht übermässig prickelnd,ist halt ein Kompromiss.
Bei dem geringen monatl. Netto ist allerdings auch eine PI in Betracht zu ziehen,weil die pfändbaren Beträge sich in Grenzen halten werden. Rein rechnerisch denke ich,das die PI sogar deutlich günstiger ist,allerdings sollte der Rattenschwanz,welchen eine PI nach sich zieht hier nicht vergessen werden und in die Wichtung einbezogen werden.
Schuldner sollte also selbstständig genau abwägen und dann entscheiden. 
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 10. September 2012, 17:08:54
Also ich danke Euch erst mal für die zahlreiche Beteiligung. Ist es normal, dass man ratloser wird, umso mehr Antworten man liest? :-)

Auf ein paar Punkte gehe ich mal ein

Zitat
Das hier „nur“ von 20.000 auf 18.000 Euro herunterverhandelt werden soll
Wortwörtlich sagte die Anwältin, dass sie 72 % als Quote für realistisch hält, bei der Bank könnte es etwas höher werden.

Zitat
Erstberatung kostenlos ---> ok
Klares Angebot vor Auftrag ---> ok
Nun gilt es, das Angebot anzunehmen oder es halt zu lassen.
Soweit meine volle Zustimmung, ABER was mich unheimlich stört ist der Satz "In unserem Telefonat hatten wir uns darauf verständigt, dass Sie eine monatliche Sanierungsrate in Höhe von 250 Euro beginnend zum 1. Oktober 2012 auf das nachfolgend benannte Konto zahlen" und "Nach Eingang der ersten Sanierungsrate nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubigern auf.."
Also erstens wurde am Telefon gesagt, die Sanierungsraten erfolgen dann, wenn die Verhandlungen geglückt sind, ca. ab Februar 2013 (ich hab das wirklich geglaubt  :wow:) und zweitens ist der Post von ThoFa berechtigt. Ich fange an zu zahlen, aber wann weiß ich, ob wir Erfolg haben. Vor allem, was passiert, wenn der Erfolg ausbleibt? Ich schätze mal, ich habe locker drei Raten gezahlt, die als Honorar abgerechnet werden und ich stehe genauso da wie heute, evtl. noch schlimmer. Hier ist noch darauf hinzuweisen, dass sich laut Vereinbarung das Hornorar auf die Schuldnerberatung bezieht, nicht auf eine Schuldenregulierung.  :dntknw:

Das Angebot am Telefon mag sehr gut klingen, aber in der Vereinbarung, die ich jetzt unterschreiben soll, steht etwas anderes und hier sollte man wohl ganz vorsichtig werden. Meine Skepsis gegenüber Anwälten ist eh schon ausgereizt.

Ich habe aber auch eine Antwort auf meinen Vorschlag der Regulierung in Eigenregie von einer seriösen Schuldnerberatung bekommen, die unter einer anerkannten Trägerschaft steht.

Hier sagt man mir, es sei grundsätzlich nichts gegen meine Idee einzuwenden, ich solle nur dran denken, dass ich mindestens das anbiete, was vom Einkommen eh pfändbar ist. (bei 970 Euro Netto ist mein Angebot ja nun durchaus drüber). Darüberhinaus gibt man mir Tipps, wo ich vernünftige Musterschreiben finde. (hab ich ja nun schon gefunden  :biggrin:)
Man empfiehlt mir, die Bank zu wechseln (habe ich bereits erfolgreich umgesetzt) und dass ich mich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden soll.
Letzters klingt eher wie eine Standardverabschiedung.


Was ich zur Situation sagen kann ist, dass ich definitiv 250 Euro anbieten kann, dann ist mein gesamter Lebensunterhalt gesichert. Ich habe mir ein Haushaltsbuch bis ins Jahr 2014 geschrieben, ab April 2013 wären sogar 400 Euro möglich, weil ein paar Ratenverträge auslaufen. (diese Ratenverträge für Handys (o2) sind übrigens der Grund, warum eine PI nicht in Frage kommt, denn dann fallen hier auch diese Ratenverträge hinein und die habe ich abgeschlossen, als es schon schlecht stand, die Hardware direkt verkauft um wieder liquide zu sein. Hier habe ich mir von einem Anwalt im Internet sagen lassen, dass ich das nicht so einfach gegen die Wand fahren lassen darf, da sich hier das Thema Eingehungsbetrug anbietet.)

So gesehen muss ich unbedingt eine Einigung mit diesen 6 Gläubigern hinbekommen. Klappt das mit 250 Euro im Monat, ist die Situation gerettet. Und eins sag ich Euch, nie wieder Ratenzahlung, kein Kredit mehr, was ich mir heute nicht leisten kann, wird auch nicht gekauft!

Nun ist die Frage, Eigenregie starten oder doch lieber nen Profi dranlassen mit dem Risiko, böse aufs Gesicht zu fallen. Wenn ich in Eigenregie starte, kann ich doch eigentlich nichts falsch bzw. kaputt machen, oder die sind dann alarmiert und versuchen direkt, zu titulieren und zu vollstrecken.


Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: koelner84 am 10. September 2012, 18:30:41
Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe:
1. gab es bislang nur Telefonichen Kontakt?
2. sollen Sie sofort beginnen die ins Auge gefasste Raten von 250€ auf das Konto zu überweisen
3. wird der Anwalt erst nach Eingang der erste(n) Raten tätig?
4. steht im Schreiben, welches Sie erhalten haben, andere Daten?

zu 1.:
Dabei hätte ich ein ganz komisches Gefühl. Grade bei so wichtigen Angelegenheiten möchte ich die Person der ich die Regulierung anvertraue persöhnlich kennen.

zu 2. und 3.:
Überall ist doch zu lesen(und das finde ich auch Richtig!!) das eine kostenpflichtige Schuldnerberatung nicht in vorraus Kassieren sollte. Und erst recht man nicht, bevor der Vergleich mit allen Beteiligten geschloßen wurde, eine Rate zahlen sollte.
Ich habe in den Letzten 4 Jahren dreimal einen Anwalt beauftragt(Arbeitsrecht) und KEINMAL musste ich etwas vorab zahlen IMMER nur nach Abschluß des Falles.
So sollte es sein!

zu 4.:
Da würde ich GANZ genau nachhacken.

Fatzit:
Ich finde die ganze Sache nicht ganz Seriös.
Das die Erfolgsaussichten bei 20.000€ mit 250€monatlich recht gut stehen kann ich mir persöhnlich gut vorstellen. Aber die vier obrigen Punkte sind für mich sehr mit vorsicht zu geniesen!

Ich persöhnlich würde da die finger von lassen. Ist letztenendes Ihre Entscheidung.


Zu Ihren vorhaben allgemein:
Bei Ihrem Einkommen von 970€ finde ich Ihr Vorhaben 250€/Mon. aufzubringen sehr respektabel!
Ich habe im Monat ca. 35€ weniger, ich könnte mich nichtmal zu einer Rate von 100€ durchringen. Das Risiko währe mir zu hoch, das etwas unerwartetes geschieht.
Bin da schon stark erprobt, mehrere Arbeitgeber Insolvenzen, Unfall ect.
Passieren kann immer etwas.

Ich würde eher noch ein paar Jahre abwarten, bis die Sachen, mit den Handys(beispielsweise), nicht mehr zum Versagensgrund geeignet sind.

Hoffe mit meinen blick, auf die Sache, geholfen haben zu können.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 10. September 2012, 19:07:58
Zitat
1. gab es bislang nur Telefonichen Kontakt?
ja, richtig, 1 Telefon-Gespräch

Zitat
sollen Sie sofort beginnen die ins Auge gefasste Raten von 250€ auf das Konto zu überweisen
ja, laut Vereinbarung zum 01.10.2012 die erste Rate

Zitat
wird der Anwalt erst nach Eingang der erste(n) Raten tätig?
ja, richtig

Zitat
steht im Schreiben, welches Sie erhalten haben, andere Daten?
was ist mit andere Daten gemeint?

Zitat
Ich persöhnlich würde da die finger von lassen. Ist letztenendes Ihre Entscheidung.
ja, dem würde ich mittlerweile stark zustimmen

Zitat
Bei Ihrem Einkommen von 970€ finde ich Ihr Vorhaben 250€/Mon. aufzubringen sehr respektabel!
ich weiß, wie das klingt, aber ich bezeichne meinen Job als relativ sicher (12.000 Mitarbeiter, 9 Mrd. Umsatz, seit 7 Jahren fest angestellt), zahle nur noch 11 Monate 150 Euro monatlich an den Arbeitgeber (Arbeitgeberdarlehen, damit das Finanzamt aus dem Spiel ist), dann sind es wieder 1120 Netto. Ab April 2013 fallen viele Ratenverträge von Handys weg, hier kommen ca. 160 Euro monatlich auf die Haben-Seite. Ich verbrauche sehr wenig Geld und bei 250 Euro Rate lege ich sogar 50 Euro monatlich aufs Tagesgeldkonto, für Notfälle. Also es ist wirklich machbar und ich bin sehr ehrlich zu mir selber. (im April gibts auch wieder eine nette Erstattung von den Stadtwerken,(aktuell knapp 200 Euro, ich trage wöchentlich meinen Zählerstand in meine Kalkulation ein und rechne im Voraus, letztes Jahr war ich nur 3 Euro vom Ergebnis entfernt  :biggrin:)  da ich monatlich deutlich mehr zahle, als ich müsste, aber ich will diese Erstattung lieber als eine Nachzahlung)

Zitat
Hoffe mit meinen blick, auf die Sache, geholfen haben zu können.
+
alles, was ich hier lese, hilft mir außerordentlich und ich bin sehr froh, dass es so etwas gibt!

Was ich nicht weiß ist, welche Rolle mein Nebengewerbe spielt. Hier verdiene ich manchmal 800 Euro, manchmal können es auch nur 200 Euro sein oder eine Nullrunde. Ein Minus könnte passieren, ist aber ausgeschlossen, gab es auch noch nie. (30 % Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind hier bereits abgezogen, diese zahle ich direkt an das Finanzamt, damit ich nie wieder in Schwierigkeiten mit denen komme)
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Feuerwald am 10. September 2012, 19:59:00
"Überall ist doch zu lesen(und das finde ich auch Richtig!!) das eine kostenpflichtige Schuldnerberatung nicht in vorraus Kassieren sollte. Und erst recht man nicht, bevor der Vergleich mit allen Beteiligten geschloßen wurde, eine Rate zahlen sollte.Ich habe in den Letzten 4 Jahren dreimal einen Anwalt beauftragt(Arbeitsrecht) und KEINMAL musste ich etwas vorab zahlen IMMER nur nach Abschluß des Falles"


Sie werden kaum einen Anwalt oder einen Schuldnerberater finden, der ohne Vorauskasse solche Fälle abarbeitet (mal abgesehen vom Peter im TV). Die stattlich finanzierten Stellen haben es da leichter, die bekommen Ihr Geld aus dem Staatssäckel.  Alle anderen müssten am Hungertuch nagen oder selbst binnen 6 Monate Insolvenz beantragen, wenn diese sich auf gut Glück nach gemachter Arbeit auf die Begleichung Ihrer Kosten verlassen würden.  Der Schuldnerberater steht grundsätzlich und immer an allerletzter Stelle, weil der gut ja schließlich weiss, dass man gerade klamm ist. Und das wird gnadenlos (!!!) ausgenützt! Für alle Beteiligten ist des eine Vorauskasse bzw. angemessene Anzahlung unverzichtbar. Dies gilt ohnehin im Insolvenzfällen.

Was jedoch problematisch ist sind Vereinbarungen, die zunächst ein Ansparen der Kosten über viele Monate vorsehen. Oftmals ist diese Zeit gar nicht mehr gegeben, weil die Gläubiger schon aktiv sind und vor der Türe stehen.  Davon würde ich abraten. Dann ist es ratsamer gleich die Kostenfrage zu klären und auch gleich mit der Arbeit zu starten.

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 10. September 2012, 21:07:47
Was ich zur Situation sagen kann ist, dass ich definitiv 250 Euro anbieten kann, dann ist mein gesamter Lebensunterhalt gesichert. Ich habe mir ein Haushaltsbuch bis ins Jahr 2014 geschrieben, ab April 2013 wären sogar 400 Euro möglich, weil ein paar Ratenverträge auslaufen. (diese Ratenverträge für Handys (o2) sind übrigens der Grund, warum eine PI nicht in Frage kommt, denn dann fallen hier auch diese Ratenverträge hinein und die habe ich abgeschlossen, als es schon schlecht stand, die Hardware direkt verkauft um wieder liquide zu sein. Hier habe ich mir von einem Anwalt im Internet sagen lassen, dass ich das nicht so einfach gegen die Wand fahren lassen darf, da sich hier das Thema Eingehungsbetrug anbietet.)

Das mit dem Eingehungsbetrug sehe ich nicht so - die Handyverträge wurden ja in der Vergangenheit bedient. Wenn sich die finanzielle Situation ändert (verschlechtert) und man deshalb nicht zahlen kann bzw. in Insolvenz geht dann sehe ich keinen Eingehungsbetrug für zurückliegende Verträge. Im Zusammenhang mit Eingehungsbetrug wird fast immer Vorsatz nachzuweisen sein, was in den seltensten Fällen möglich ist.

Wenn es danach geht, wärend die Gefängnisse in Deutschland rappelvoll und die Amtsgericht hoffnungslos überfordert. Da darf man sich nicht bange machen lassen. Auch die Erkenntnis eine Insolvenz durchführen zu müssen, kann durchaus später erst kommen. Die meisten Schuldner schieben diesen Termin solange auf wie es irgendwie geht.

Allerdings fände der Arbeitgeber das sicher nicht lustig solange das Darlehen von ihm nicht zurückgezahlt ist. Unter Berücksichtigung aller Umstände sehe ich auch eine außergerichtliche Vereinbarung als angebracht, insbesondere weil die Insolvenz in Sachen Kreditwürdigkeit doch deutliche Nachteile bietet und die finanzielle Lage sich ja offenbar in den nächsten Jahren verbessert (was aber jetzt weder die Gläubiger noch die Schuldnerberatung unbedingt wissen müssen). Sonst wird diese Tatsache womöglich in die Verhandlungen eingepreist. Ich würde daher lieber bei den Gesprächen nur vom Status Quo ausgehen.

Und ich sehe jetzt auch keinen besonderen Grund auf Basis der finanziellen Situation den Weg mit einem teuren Anwalt zu gehen. 1600 EUR sind halt auch eine Stange Geld und 6 Gläubiger unter einen Hut zu bringen, dürfte jetzt nicht soooo aufwändig sein. Spricht etwas gegen eine caritative Schuldnerberatung ? Machen die Gläubiger im Moment sehr viel Druck ?
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 11. September 2012, 06:03:40
Zitat
Machen die Gläubiger im Moment sehr viel Druck ?
bisher schreiben eigentlich alle im gleichen Tenor sehr freundlich, dass wenn ich nicht zahlen könnte, wir gemeinsam eine Lösung finden würden. Diese Freundlichkeit reizt, sich doch mit Ehrlichkeit zu melden. Die Kredit Bank hat es gestern zum 1. Mal telefonisch versucht, die Kreditkarten Bank hat zumindest schon nach Ablauf einer neuen Frist ein Inkasso angekündigt.

Zitat
Spricht etwas gegen eine caritative Schuldnerberatung ?
Ich denke nicht, nein. Es ist wohl so, wie bei jedem Schuldner, dass er soweit wie möglich nicht in die Öffentlichkeit mit seinem Problem gehen will.

Ich empfinde die Situation halt gar nicht sooo extrem, wenn ich bedenke, wie sich meine finanzielle Situation entwickeln wird, ich muss mir theoretisch irgendwie Zeit besorgen, ich denke, ich werde heute Nachmittag alle per Fax oder Einschreiben kontaktieren und um den aktuellen Schuldenstand bitten (auch wenn ich ihn bei 4 von 6 genau kenne) und um vorläufigen Stopp weiterer Maßnahmen bitten. ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass da jemand wie verrückt plötzlich beginnt, zu titulieren.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 11. September 2012, 12:05:14

Wie ist denn Eure Meinung zum ersten Schreiben? Den 01.11. kann ich deswegen garantieren, weil ich eigentlich nur bei 2 von 6 den aktuellen Stand benötige, aber ich hoffe mit diesem Schreiben gewinne ich auch etwas Zeit.

Zitat
um mir eine genauen Überblick über meine Verschuldung zu verschaffen, bitte ich Sie um Überlassung folgender Unterlagen: 

-   Forderungsaufstellung (aufgeschlüsselt nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs. 1 BGB)

Da mein Einkommen aktuell gem. § 850 c ZPO dem Pfändungsschutz unterliegt, bitte ich zudem, von kostentreibenden Gläubigermaßnahmen vorläufig abzusehen, bis ich Ihnen bis zum 01.11.2012 eine Offenlegung des gesamten Schuldenstandes  inkl. eines klaren Vorschlags vorlege, wie wir gemeinsam dieses Problem lösen werden.

Für Ihr Entgegenkommen wäre ich Ihnen sehr dankbar und verweise gleichzeitig auf meine bisher tadellose Zuverlässigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 11. September 2012, 20:32:07
Zitat
Spricht etwas gegen eine caritative Schuldnerberatung ?
Ich denke nicht, nein. Es ist wohl so, wie bei jedem Schuldner, dass er soweit wie möglich nicht in die Öffentlichkeit mit seinem Problem gehen will.

Öffentlich (=Insolvenzeröffnung) wird es erst, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung fehlschlägt. Bis dahin wird ja erstmal versucht eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 12. September 2012, 17:17:58
Zitat
Öffentlich (=Insolvenzeröffnung) wird es erst, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung fehlschlägt. Bis dahin wird ja erstmal versucht eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

ich meinte mit öffentlich auch eher, dass ich in so ein Haus gehe, jeder mich sieht usw... also ich bin noch nicht soweit, dass mich das kalt lässt, wenn meine Mitmenschen dies wissen.  :dntknw:

Ich habe jetzt erst mal nichts schlimmes von Euch gelesen, was mein Schreiben betrifft, also habe ich (inkl. Korrektur "eineN genauen Überblick") diese Schreiben abgeschickt, sie werden alle voraussichtlich morgen zugestellt. Nun bin ich sehr gespannt, was da zurück kommt.

Diese Schreiben werden auf jeden Fall eins machen, alle 5 Gläubiger wissen, was die Std. geschlagen hat. Die Bank mit dem Kredit versucht mich aktuell ca. 5 mal pro Tag zu erreichen. Ich denke aber, es ist besser, dieses Gespräch nicht entgegenzunehmen. Interessant ist, dass es wahrscheinlich genau die Dame ist, die vor einigen Monaten einer  wahrscheinlich rettendenden Umschuldung eine Absage erteilt hat.  :respekt:

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 13. September 2012, 16:16:46

Als Reaktion auf mein Schreiben hat die Bank mit dem Dispo-Kredit diesen per Sofort entfernt, statt wie angekündigt zum 05.10.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Paula41 am 13. September 2012, 16:32:59
Hallo,

nutzen Sie den Dispo? Geht dort noch Geld ein? Dann könnte es ganz eng werden.

mfg
Paula41
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 13. September 2012, 19:27:27

nein, ich habe ein neues Konto, bei dem ist alles im sehr grünen Bereich. Aber wenn jetzt noch jemand bei dem alten Konto einzieht, auch wenn es nur 3,50 Euro sind, gehen die mangels Deckung zurück und es entstehen Rücklastschriftkosten. Es müssten aber hoffentlich alle bereits Bescheid wissen, die einziehen.

Aber nun gut, damit musste ich rechnen, dass die Bank sich nicht an das hält, was sie gesagt hat
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Insokalle am 13. September 2012, 19:55:16
Damit konnte man wegen der veränderten Umstände durchaus rechnen, wenn Sie denen schreiben, dass Sie pleite sind.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 14. September 2012, 17:58:23
Zitat
Damit konnte man wegen der veränderten Umstände durchaus rechnen

Zitat
Aber nun gut, damit musste ich rechnen


habe ich durchaus :-)
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 17. September 2012, 18:36:44
Also die erste Antwort ist von der Bank mit dem Dispositionskredit gekommen. man teilt mir die Höhe des Kontostandes im Minus mit, dass der Dispo zu sofort gekündigt ist, dass das Konto gekündigt wird und am 12.10. das Ganze an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben wird.

Telefonisch sagte mir ein Mitarbeiter einer Art Inkasso für die Bank mit dem Kredit, dass 10.500 Euro offen wären. Nach meinen Zinsberechnungen müssten wir eigentlich bei 9.900 Euro liegen, aber nun gut, das, was er sagte, klang bewandert.

Jetzt brauche ich nur noch von Versandhaus 3 die offene Rechnung, dann kann ich direkt mein eigentliches Schreiben mit dem Zahlungsvorschlag abschicken. Ich rechne mal alle Zahlungen von mir nach und ziehe das vom letzten Kontoauszug ab, den man mir geschickt hat.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 17. September 2012, 21:02:26
Also die erste Antwort ist von der Bank mit dem Dispositionskredit gekommen. man teilt mir die Höhe des Kontostandes im Minus mit, dass der Dispo zu sofort gekündigt ist, dass das Konto gekündigt wird und am 12.10. das Ganze an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben wird.

Telefonisch sagte mir ein Mitarbeiter einer Art Inkasso für die Bank mit dem Kredit, dass 10.500 Euro offen wären. Nach meinen Zinsberechnungen müssten wir eigentlich bei 9.900 Euro liegen, aber nun gut, das, was er sagte, klang bewandert.

Jetzt brauche ich nur noch von Versandhaus 3 die offene Rechnung, dann kann ich direkt mein eigentliches Schreiben mit dem Zahlungsvorschlag abschicken. Ich rechne mal alle Zahlungen von mir nach und ziehe das vom letzten Kontoauszug ab, den man mir geschickt hat.

Bei den Gläubigern darauf achten, dass eingehende Zahlungen mit der eigentlichen Schuld verrechnet werden und nicht mit neuen Zinsen und Gebühren. Telefonisch würde ich mich auf gar nichts einlassen, schon gar nicht mit einem Inkassobüro. Alles nur schriftlich. Am Besten Telefonnummer wechseln ...
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 17. September 2012, 22:12:11
@ tomwr: Meinst du die Gläubiger lassen sich jetzt noch auf Kompromisse ein? Ich gehe davon aus, da der Schuldner mit seinem Schreiben seine Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit eingeräumt hat, wird ein Gläubiger nach dem Anderen die "Verträge" kündigen und die Forderungen fällig stellen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 09. Oktober 2012, 18:20:18
Hallo zusammen,

ich möchte gerne den aktuellen Stand mitteilen.

Ich habe allen Gläubigern  einen außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 Insolvenzordnung geschickt. Hierbei bekommen alle eine Quote von 100 %, nur die Raten sind auf 72 Monate und anteilig der Schuldsumme jeweils stark gemindert.

Versandhaus 3 und Bank B (Kreditkarte) haben bereits zugestimmt.
Versandhaus 2 hat mir bisher leider nur eine Standard-Antwort geschickt, wonach ich gerne eine neue Vereinbarung treffen kann, ab 100 Euro monatlich.

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 10. Oktober 2012, 16:06:12

Leider haben Bank A (Kredit) und Bank C (Dispokredit) den Vergleich abgelehnt. Die Bank C hat außerdem die Abgabe ans Inkasso angekündigt.

Ok, 2 haben zugesagt, 2 abgelehnt und 2 haben mich mehr oder weniger ignoriert.

Und nun?!
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 10. Oktober 2012, 17:29:23
@ratlos:    und nun? Nun schaffe soviel Kohle unters Kopfkissen wie du Platz hast....jetzt kommt ne harte Zeit auf dich zu!
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 10. Oktober 2012, 19:16:28
das klingt beängstigend  :sad:

Ich verstehe die Reaktionen nicht ganz. Die Gläubiger verlieren ihr Geld nicht, sie müssen nur etwas länger als gedacht darauf warten. Das ist mit Sicherheit nervig aber die Alternative bedeutet doch, dass sie eventuell gar nichts bekommen?!

Naja, ändern lässt es sich nun nicht mehr, ich wende mich mal an eine öffentliche Schuldnerberatung, auch wenn es im Internet viele unsympathische Erfahrungen zu lesen gibt.

Wenn ich jetzt alles komplett in den Sand setze, brauche ich wieder ein neues Konto oder ich kann mein aktuelles auch in ein P-Konto wandeln, aber ich verstehe nicht, was dann passiert mit denen, die jetzt noch einziehen.

Wird man mir das als irgendwas unrechtliches vorwerfen, wenn ich jetzt innerhalb kürzester Zeit die Bank zum dritten Mal wechsle?

Zur neuen Bank nehme ich dann nur noch folgende Pkt. mit
Miete
Haftpflichtversicherung
Stadtwerke
Handy
Zahnzusatzversicherung
DSL
GEZ

alles andere fährt gegen die Wand, aber darf ich die Handyverträge von einem Anbieter komplett mitnehmen, während andere Mobilfunkanbieter gegen die Wand fahren?
Ich will nicht, dass mein Hauptvertrag gekündigt wird, die anderen hängen mir noch bis April 2013 am Hals. Geht einer baden, geht auch mein Hauptvertrag baden.


Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 10. Oktober 2012, 21:15:09
Ich verstehe die Reaktionen nicht ganz. Die Gläubiger verlieren ihr Geld nicht, sie müssen nur etwas länger als gedacht darauf warten. Das ist mit Sicherheit nervig aber die Alternative bedeutet doch, dass sie eventuell gar nichts bekommen?!

Ja der Gläubiger kann halt auch nicht wissen, ob die Vereinbarung eingehalten wird. 72 Monate ist eine lange Zeit. Im Zweifel will halt ein Gläubiger schneller sein als der andere (z.B. bei Gehaltsabtretung oder Gehaltspfändung). Der frühe Vogel fängt den Wurm.



Wenn ich jetzt alles komplett in den Sand setze, brauche ich wieder ein neues Konto oder ich kann mein aktuelles auch in ein P-Konto wandeln, aber ich verstehe nicht, was dann passiert mit denen, die jetzt noch einziehen.

Wenn bei der Bank Schulden vorhanden sind UNBEDINGT das Konto wechseln. Und zwar am Besten schnell bevor die anderen Banken der SCHUFA Mitteilungen schicken. Die alte Bank darf nämlich sonst mit Guthaben aufrechnen.

Wie oft man die Bank wechselt ist für die RSB vollkommen wurscht. Welche Verträge man mitnimmt kann man im Grunde frei (willkürlich) entscheiden. Wenn man das geschickt einfädelt, kündigen die anderen Vertragspartner nach Zahlungsverzug in aller Regel die Verträge und ggf. stellen sie sowas wie eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung (Handyanbieter z.B. die monatliche Grundgebühr bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit). Passiert das vor der Insolvenzeröffnung, wird diese Forderung zur Insolvenzforderung und interessiert nicht weiter. Aus dem unpfändbaren Einkommen darf man alle Verträge zahlen, die man behalten möchte. Das ist dann auch keine Gläubigerbegünstigung (sofern die Zahlungen im Rahmen des Unpfändbaren bleiben).
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 10. Oktober 2012, 21:24:02
Zitat
Ja der Gläubiger kann halt auch nicht wissen, ob die Vereinbarung eingehalten wird. 72 Monate ist eine lange Zeit. Im Zweifel will halt ein Gläubiger schneller sein als der andere (z.B. bei Gehaltsabtretung oder Gehaltspfändung). Der frühe Vogel fängt den Wurm.

ja, das klingt nachvollziehbar

Zitat
Wie oft man die Bank wechselt ist für die RSB vollkommen wurscht. Welche Verträge man mitnimmt kann man im Grunde frei (willkürlich) entscheiden. Wenn man das geschickt einfädelt, kündigen die anderen Vertragspartner nach Zahlungsverzug in aller Regel die Verträge und ggf. stellen sie sowas wie eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung (Handyanbieter z.B. die monatliche Grundgebühr bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit). Passiert das vor der Insolvenzeröffnung, wird diese Forderung zur Insolvenzforderung und interessiert nicht weiter. Aus dem unpfändbaren Einkommen darf man alle Verträge zahlen, die man behalten möchte. Das ist dann auch keine Gläubigerbegünstigung (sofern die Zahlungen im Rahmen des Unpfändbaren bleiben).

Ok, ich kann aber auch mein aktuelles Konto einfach in ein P-Konto wandeln und allen "nicht erwünschten" den Erlaubnis zur Lastschrift entziehen, oder? Bei dieser neuen Bank ist das Konto im Plus, es gibt keine Schulden bei dieser Bank.

klare Fakten, ich liege über dem pfändbaren glaube ich, denn ich will inkl. Lebenshaltung 1100 Euro an Verbindlichkeiten behalten (ist mir sehr wichtig), habe 970 Euro netto bei 30 Std. / Woche, ab August 2013 wieder 1130 (Arbeitgeberdarlehen). Dazu kommen aber "leider" mindestens 500 Euro Gewinn nach Steuern vom Nebengewerbe (das können aber auch mal 1000 Euro Gewinn sein)

PS: ja, klingt erstmal angenehm, aber die Lebenshaltung inkl. Schulden lag bei über 2000 Euro jeden Monat :-(
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 11. Oktober 2012, 18:46:13
Ok, ich kann aber auch mein aktuelles Konto einfach in ein P-Konto wandeln und allen "nicht erwünschten" den Erlaubnis zur Lastschrift entziehen, oder? Bei dieser neuen Bank ist das Konto im Plus, es gibt keine Schulden bei dieser Bank.

Wenn die Gläubiger das neue Konto nicht kennen, braucht man die Lastschrift Einzugsermächtigung nicht widerrufen, denn die gilt nur für ein bestimmtes (altes) Konto. Wichtig ist, dass bei der Bank mit dem P-Konto nichts offen ist, kein Kredit, kein Dispo. Die Umwandlung in ein P-Konto ist eigentlich mittlerweile Standard.

Ich würde die 1100 EUR vor dem Insolvenzverfahren ausgleichen und den Gläubiger direkt aus dem Verfahren raushalten. Am Besten auch bargeldlos, also entweder in Bar oder von einem anderen Konto (Familie, Freunde, etc.), damit der IV die Zahlung nicht anfechten kann. Vielleicht auch das Geld dazu leihen und in 50 oder 100 EUR Raten monatlich abstottern.

Das Nebengewerbe würde ich nur unter einer Freigabe weiter betreiben. Dafür wird der IV Geld haben wollen. Wahrscheinlich wird er ein fiktives Einkommen zu Grunde legen und man darf dann ggf. die Differenz zum Pfändungsbetrag aus dem Job abführen. Das ist verhandelbar. ;-) Sofern da nichts pfändbar ist, fragt sich ob es Sinn macht das Nebengewerbe in der Größenordnung auszuüben, da man dann vermutlich die Hälfte davon abdrücken darf. Schätze ich mal so grob bei 500 EUR / Monat.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 11. Oktober 2012, 19:00:22
Zitat
Wenn die Gläubiger das neue Konto nicht kennen, braucht man die Lastschrift Einzugsermächtigung nicht widerrufen, denn die gilt nur für ein bestimmtes (altes) Konto.

Ich habe einen Mobilfunkanbieter, bei dem ich Handys per Raten bezahle und der jetzt auch gegen die Wand fahren wird, noch zu dieser neuen Bank mitgenommen. Die kennen also diese Bankverbindung. Also muss ich die Bank noch mal wechseln  :cry:

Zitat
Ich würde die 1100 EUR vor dem Insolvenzverfahren ausgleichen und den Gläubiger direkt aus dem Verfahren raushalten.
Damit meinte ich meine monatlichen Fixkosten, die ich weiterhin haben würde. Darunter fallen auch ca. 130 Euro mtl. noch bis April 2013 an einen Mobilfunkanbieter und meine normalen Lebenshaltungskosten. Der Mobilfunkanbieter muss bleiben, weil ich bei denen meinen Hauptvertrag habe und nutze. Fällt hier ein anderer Vertrag aus, sperren die mir alle Nummern. Deswegen bis April die 130 Euro, die in den 1100 Euro Ausgaben pro Monat enthalten sind.

Zitat
Das Nebengewerbe würde ich nur unter einer Freigabe weiter betreiben. Dafür wird der IV Geld haben wollen. Wahrscheinlich wird er ein fiktives Einkommen zu Grunde legen und man darf dann ggf. die Differenz zum Pfändungsbetrag aus dem Job abführen. Das ist verhandelbar. ;-) Sofern da nichts pfändbar ist, fragt sich ob es Sinn macht das Nebengewerbe in der Größenordnung auszuüben, da man dann vermutlich die Hälfte davon abdrücken darf. Schätze ich mal so grob bei 500 EUR / Monat.

Och nee, oder? Ich würde es trotzdem weiterführen, selbst 250 Euro extra sind besser als 0 extra.
Ich kann da viele Leute verstehen, die völlig verzweifelt vor so einer Sache aufgeben.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 12. Oktober 2012, 01:09:43
Ich habe einen Mobilfunkanbieter, bei dem ich Handys per Raten bezahle und der jetzt auch gegen die Wand fahren wird, noch zu dieser neuen Bank mitgenommen. Die kennen also diese Bankverbindung. Also muss ich die Bank noch mal wechseln  :cry:

Nein, dann muss man nur die Einzugsermächtigung widerrufen. Da reicht ein 3-Zeiler ggf. per Einschreiben an den Gläubiger (nicht an die Bank).


Der Mobilfunkanbieter muss bleiben, weil ich bei denen meinen Hauptvertrag habe und nutze. Fällt hier ein anderer Vertrag aus, sperren die mir alle Nummern. Deswegen bis April die 130 Euro, die in den 1100 Euro Ausgaben pro Monat enthalten sind.

Schon mal drüber nachgedacht, die Rufnummer zu wechseln ? Macht man ungern, aber 1000 EUR in den Wind schießen sicher auch ungern ...

Rufen wirklich so viele Leute auf dem Handy an, denen man nicht eine neue Nummer geben könnte ?  :wink:


Och nee, oder? Ich würde es trotzdem weiterführen, selbst 250 Euro extra sind besser als 0 extra.
Ich kann da viele Leute verstehen, die völlig verzweifelt vor so einer Sache aufgeben.

Kommt ganz drauf an wieviel Aufwand mit dem Gewerbe verbunden sind. 250 EUR extra sind schön aber wenn man dafür 10 Stunden die Woche arbeiten muss, relativiert sich das schnell. Und so sicher oder regelmäßig sind die 500 EUR im Monat auch nicht, oder ?

Aufgeben muss man nicht, man muss nur die Fakten kennen und auf seiner persönlichen Situation zugeschnittene Entscheidungen treffen. Ich schreibe das nur, damit Du nicht hinterher überrascht bist. Kann auch sein, dass Dein IV das Nebengewerbe so freigibt, ist aber eher selten. Auch abhängig von den monatlich pfändbaren Beträgen. Kann auch sein, dass er das Nebengewerbe gar nicht freigibt. Ist aber auch eher selten.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 12. Oktober 2012, 19:32:37
Zitat
Macht man ungern, aber 1000 EUR in den Wind schießen sicher auch ungern ...

Die 1000 Euro sind keine Schulden, irgendwie kommt das seit zwei Posts nicht so recht rüber. Das sind meine monatlichen Fixkosten, die bleiben müssen.
Miete, Stadtwerke, Fahrkarte, Haftpflicht, Zahnzusatz, DSL, Handy (Mobilfunkanbieter, der nicht gegen die Wand gefahren werden soll), Lebenshaltung

Zitat
250 EUR extra sind schön aber wenn man dafür 10 Stunden die Woche arbeiten muss, relativiert sich das schnell. Und so sicher oder regelmäßig sind die 500 EUR im Monat auch nicht, oder ?
Also der Aufwand für einen Gewinn von 500 Euro hält sich in Grenzen (ca. 60 Std. im Monat). Der Stundenlohn ist nicht der Hit, aber man muss bedenken, dass mir das sehr viel Spaß macht und es gleichzeitig eine Art Hobby darstellt und dass mit den 60 Std. auch gerne mal 1000 Gewinn bleiben. Die 500 Euro sind eigentlich fix, ich hatte in den letzten 8 Monaten nie "nur" 500 oder gar weniger.

Ich denke, ich bin noch nicht an dem Punkt, alles aufzugeben. 2 haben zugesagt, 2 haben nein gesagt, mit einem stehe ich in guten Verhandlungen und einer ignoriert mich. Die, die nein gesagt haben, da sehe ich trotzdem noch Chancen. Die eine Bank gibt es ans Inkasso ab, mit denen starte ich neue Verhandlungen, mit der zweiten Bank spreche ich nächste Woche, was sie sich vorstellen, denn auch die wissen doch, dass sie evtl. gar kein Geld sehen, wenn die Verhandlungen scheitern.

Ausserdem muss ich dringend an meiner Einnahme-Seite arbeiten. Evtl. bei meiner Festanstellung statt 120 Std. wieder 160 Std. im Monat machen. Der Grundlohn steigt dann (ca. 260 Euro netto mehr). Dann habe ich allerdings eine sehr stressige Zeit vor mir, denn das Nebengewerbe will ja auch bedient werden.
Das Hochschrauben der Std. könnte ich ab dem 01.01.2013 machen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 13. Oktober 2012, 13:34:18
Mit den Mitarbeitern eines Inkassounternehmen verhandelt man nicht...es sei denn man trifft sie abends im Dunklen am Waldrand!
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 13. Oktober 2012, 15:36:18
Zitat
Mit den Mitarbeitern eines Inkassounternehmen verhandelt man nicht...

Warum nicht?
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 13. Oktober 2012, 18:19:39
Zitat
Macht man ungern, aber 1000 EUR in den Wind schießen sicher auch ungern ...

Die 1000 Euro sind keine Schulden, irgendwie kommt das seit zwei Posts nicht so recht rüber. Das sind meine monatlichen Fixkosten, die bleiben müssen.

Ich hatte da einfach 130 EUR bis April 2013 gerechnet (7 x 130 = 910, also ungefähr 1000) und war davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine Ratenzahlung für eine alte Forderung handelt. Selbst wenn man sich neue Visitenkarten drucken muss - also bei der Summe würde ich nicht an der alten Nummer hängen. Aber muss jeder selbst wissen.  :wink:

Ansonsten - ja 250 EUR mit 60 Stunden Aufwand sind halt etwa 4 EUR pro Stunde. Gut wenns Spaß macht ... aber wenn im Hauptjob Pfändungsbeträge zusammen kommen verzichtet der IV vielleicht auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung für das Nebengewerbe, zumal wenn der Hauptjob Vollzeit ist. Und wenn dann mehr dabei rauskommt, landet man ja vielleicht doch beim Mindestlohn. Ich sag's ja immer - die armen Selbständigen.
 :hi:
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 15:30:48
@ratlos: ganz einfach: Wenn ich etwas zu verhandeln habe, dann verhandle ich mit meinem Geschäftspartner direkt. Wenn dieser kein Interesse zeigt und seine Forderung an ein Inkassounternehmen abtritt, ist für mich der Zug abgefahren. Die äußerst fragwürdigen Arbeitsweisen dieser Unternehmen sind / sollten jedem bekannt sein. Aber das wirst du auch noch merken, spätestens dann, wenn sie dir die Summe nennen, die du plötzlich zahlen sollst. Wie gesagt, bei mir haben dies auch mal richtig penetrant versucht. Ein Gespräch mit schlagkräftigen Argumenten im dunklen Treppenhaus hat für Ruhe gesorgt. Solche Typen haben keinen Respekt verdient.

Zu 98% wirst du keinen Vergleich Zustande bekommen. Es war schon ein Fehler, den Gläubigern gegenüber einzugestehen dass du zahlungsunfähig bist. ....und viele beachten auch nicht die Problematik bei einem aussergerichtlichen vergleich: Du verpflichtest dich 6 Jahre lang, einen Betrag zu zahlen...ok....aber: kannst du 6 Jahre diesen Betrag bezahlen? Also ich kann nicht 6 Jahre in die Zukunft schauen. Als bei uns die Frage der Insolvenz aufkam, hörte sich ein Vergleich blendend an. Wir mussten monatlich ca. 2800 Euro zahlen....war damals kein Problem....trotzdem haben wir uns für die inso entschieden. Zum einen waren da sehr uneinsichtige Gläubiger, zum Anderen hat sich meine "Angst" als richtig herausgestellt und es gab tatsächlich ein nennen wir es kleines Problem, zwar nur übergangsweise, aber glaubst du, die Gläubiger hätten sich darauf eingelassen, wenn ich denen sage:" hey Leute, die nächsten paar Monate hab ich nur 1000,- Euro über...aber demnächst vielleicht wieder mehr" NEIN!!
Stell dir vor, du zahlst 2-3 Jahre fleißig und dann gehts nicht mehr...dann stehst du in 2-3 Jahren wieder da, wo du heute bist.

Im Falle einer Insolvenz sehe ich mit deiner Nebentätigkeit in Verbindung mit deinem Hauptjob ein Problem: Spätestens in der WVP hast du die Obliegenheit einer Vollzeitstelle nachzugehen.....es wird hier nicht interessieren ob du noch nen Nebengewerbe hast oder nicht, egal ob freigegeben oder nicht, egal ob daraus gepfändet wird oder nicht.

Ich amüsiere mich regelmäßig darüber, wenn man hier liest:" ich habe ein gut laufendes Nebengewerbe" oder " Mein Nebengewerbe wirft guten Gewinn ab" ..... Klasse, warum ist es dann ein Nebengewerbe? Die meisten haben keinerlei kaufmännische Kenntnisse, kennen sich nicht mit Steuern aus und wissen garnicht, wie man ein Unternehmen führt...aber hey, ich bin selbstständiger Unternehmer. Ich nenne es: Steuerpflichtiges Hobby!...mehr nicht. Den meisten ist ja noch nicht einmal klar, wie man seine privaten und geschäftlichen Konten zu führen hat...da gibts ein Konto für beides oder wenn überhaupt 2 Konten bei der selben Bank...das sagt schon alles.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 14. Oktober 2012, 16:10:07
@Die_Anderen_waren_es

na, also wir sind aber in einigen Dingen verschiedener Meinung  :wink:

Zuerst würde ich sagen, ob ich Ratenzahlungen im Gesamtwert von 160 Euro im Monat vereinbare oder Du 2800 Euro pro Monat, ist das noch ein gewaltiger Unterschied. Natürlich kann ich nicht in die Zukunft blicken, aber ich bin da recht optimistisch, dass meine Lage sich zumindest nicht verschlechtert. Wenn man so denkt, dürfte man nichts im Leben machen, was sich in drei oder sechs Jahren als Fehler herausstellen könnte.

Dann muss ich Dir beim Thema Inkasso widersprechen. Natürlich gibt es mit Sicherheit sehr dubiose Vereine aber meine Erfahrung bisher war gut. Das erste Inkasso hat bissle was für die Vereinbarung draufgehauen, (ca. 8 %), dafür sind wir uns einig. Mit dem zweiten hatte ich schon telefonisch Kontakt, es war ein gutes Gespräch und auch hier werden wir sicherlich eine Lösung finden. Man muss einfach bedenken, dass diese Leute nicht unbedingt freundliche Gesprächspartner haben und da wird man sicherlich etwas "schwierig" mit der Zeit.

Aber das mit dem Nebengewerbe finde ich letztendlich am meisten daneben gegriffen. Wenn die allgemein formulierte Frage "warum ist das Nebengewerbe dann nur Nebengewerbe und nicht Hauptgewerbe" auch ein wenig in meine Richtung ging, na warum wohl?! Weil es als Hauptgewerbe wohl nicht erfolgreich genug wäre vielleicht? Deshalb ja Nebengewerbe.
Dieses Nebengewerbe hat keine laufenden Kosten und die Ausgaben liegen im zweistelligen Bereich im Monat, der Umsatz stets im höheren dreistellingen, seltener im vierstelligen Bereich. Es macht mir Spaß und es gab bisher keinen unzufriedenen Kunden. Ich finde, das dürfte man dann als gutgehend im Sinne eines sehr kleinen Nebengewerbes benennen, obwohl ich das nicht mal so genannt habe.

Vielleicht liege ich ja auch falsch. Wenn dem so ist, wirst Du hier bald von meiner Einsicht lesen und evtl. verfluche ich dann auch die Inkassobüros :-)




Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 16:32:22
Warten wirs mal ab. Aber wenn dein "Nebengewerbe" mit so geringen Aufwand doch im Verhältnis soviel Gewinn erwirtschaftet, erlaube mir die Frage, warum du nicht etwas mehr Zeit investierst und dementsprechend ja Riesigen Gewinn einfahren würdest...dann wäre deine finanzielle Situation doch im Handumdrehen geregelt. Also um erfolgreich zu sein konzentriere ich mich auf eine Sache, und wenn es darum geht, Geld zu verdienen konzentriere ich mich auf die Sache, bei der ich mit dem geringsten Aufwand den größten Gewinn erwirtschaften kann.

ich sehe da keinen Unterschied ob du 160€ aufbringen musst oder ich damals 2800€....Es kommt immer auf die jeweilige Lebenssituation an.
Es geht auch nicht darum, eine Entscheidung zu treffen, die sich in 2-3 Jahren als Fehlentscheidung entpuppt. Es geht einzig darum, das Risiko zu minimieren und das gesetzte Ziel nicht zu gefährden. in unseren Fällen ist das Ziel die Entschuldung.

Bezüglich deiner Einstellung gegenüber Inkassounternehmen: Also, wie ich schon geschrieben habe, verhandele ich Inhalte einer geschäftlichen Beziehung auch mit meinem Geschäftspartner direkt. Entweder er ist dazu bereit und wir finden eine gemeinsame Lösung oder nicht. wenn er der Meinung ist, nicht mit mir zu Verhandeln, betrachte ich die Beziehung als beendet und handle auch mit der nötigen Konsequenz. Warum soll ich mehr bezahlen als nötig, wenn mein "Geschäftspartner" die Geschäftsbeziehung beendet? Du musst zugeben, dass deine Anfragen an die Gläubiger nicht gerade geschickt formuliert waren...aber trotzdem ist es eigentlich sehr unfreundlich von deiner Bank sich vor der Verantwortung zu drücken und die Geschäftsbeziehung ohne vorheriges Gespräch zu beenden. Du schreibst, die haben nur 8% draufgehauen.....glaube mir, dabei bleibt es nicht..die kommen noch mit etlichen Gebühren und Zinsen die sie auf betrügerische Art und weise versuchen zu rechtfertigen. Klar sind die am Telefon freundlich. Du bist für die ein "dummer Schuldner" der keine Ahnung hat und ängstlich ist und schnell und ohne viel aufsehen aus der Sache raus will  . Entsprechend der Schadenminderungspflicht, ist es schon sehr fraglich, wieso hier überhaupt ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, da du ja keine Zahlung der Verbindlichkeiten verweigert hast!!!!
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 14. Oktober 2012, 17:06:53

Zitat
Aber wenn dein "Nebengewerbe" mit so geringen Aufwand doch im Verhältnis soviel Gewinn erwirtschaftet, erlaube mir die Frage, warum du nicht etwas mehr Zeit investierst und dementsprechend ja Riesigen Gewinn einfahren würdest..

Ganz einfach, Du kannst die Formel "mehr Zeit und mehr Einsatz ergeben mehr Umsatz" nicht grundsätzlich anwenden, da es Bereiche und Produkte gibt, in denen man eine Grenze erreicht. In meinem Fall darfst Du mir nun glauben, dass ich weiß, was ich tue.

Zitat
ich sehe da keinen Unterschied ob du 160€ aufbringen musst oder ich damals 2800€
ich sehr wohl, das schlimmste was beiden passieren kann, ist arbeitslos zu werden. ob nun ein neuer job soviel einbringt, dass man 160 aufbringen kann oder 2800, macht für mich einen Unterschied.

Zitat
verhandele ich Inhalte einer geschäftlichen Beziehung auch mit meinem Geschäftspartner direkt
Hier gehst Du von Gegebenheiten aus, die nicht so sind. Die Gläubiger, die bereits ein Inkasso beauftragt haben, verweisen mich an diese. Ansonsten verhandele ich ja mit den Gläubigern direkt.

Dass die noch etliche Gebühren auf die vorhandene Vereinbarung draufhauen, ist ausgeschlossen, da sie es schlicht und einfach nicht dürfen. Ich habe bereits dafür gesorgt, dass sie die Gebühren, die sie nicht veranschlagen dürfen, wieder zurückgezogen haben. (Kontoführung usw..)

Zitat
Du musst zugeben, dass deine Anfragen an die Gläubiger nicht gerade geschickt formuliert waren
Welches Schreiben meinst Du? Die Anforderung des aktuellen Standes der Forderung kommt von offizieller Stelle und ich finde sie eigentlich recht unspektakulär.

Also wie Du schon sagtest, warten wir es doch einfach mal ab.

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 14. Oktober 2012, 19:40:35
Im Falle einer Insolvenz sehe ich mit deiner Nebentätigkeit in Verbindung mit deinem Hauptjob ein Problem: Spätestens in der WVP hast du die Obliegenheit einer Vollzeitstelle nachzugehen.....es wird hier nicht interessieren ob du noch nen Nebengewerbe hast oder nicht, egal ob freigegeben oder nicht, egal ob daraus gepfändet wird oder nicht.

Also ich sehe da kein grundsätzliches Problem. Die Obliegenheit einer Vollzeitstelle besteht im Grunde so oder so egal ob man nebenbei noch eine selbständige Tätigkeit ausübt oder nicht. Sofern wie in diesem Beispiel nicht nur Umsatz sondern auch Gewinne erzielt werden, wäre es dumm das Gewerbe aufzugeben. Zumal wenn die Ausübung dem Schuldner Freude bereitet.

Durch die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit entfällt ja nicht die Erwerbsobliegenheit. Ganz im Gegenteil so kann man zusätzliche Ausgleichszahlungen erbringen, so dass insgesamt die pfändbaren Beträge einer angemessenen Vollzeittätigkeit abgeführt werden. So gesehen ist jedem Beteiligten mit der nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit durchaus geholfen.


Ich nenne es: Steuerpflichtiges Hobby!...mehr nicht. Den meisten ist ja noch nicht einmal klar, wie man seine privaten und geschäftlichen Konten zu führen hat...da gibts ein Konto für beides oder wenn überhaupt 2 Konten bei der selben Bank...das sagt schon alles.

Hochmut kommt vor dem Fall. Du hälst Dich scheinbar für ziemlich ausgebufft und die meisten anderen Schuldner für blöd. Zumindest kommt das so rüber.

Warum jemand für eine selbständige Tätigkeit geringeren Umfangs getrennte Konten benötigt finde ich nicht nachvollziehbar. Bei einer klassischen EÜR Rechnung ohne doppelte Buchführung ist ein Konto vollkommen ausreichend. Für Bilanzierer ist das sicher inakzeptabel, dennoch läßt es sich buchungstechnisch genauso abbilden indem man die privaten Buchungen als Privateinlagen und Privatausgaben bucht. Aber wer bilanziert schon als klassicher Ein-Mann-Selbständiger oder gar ein Nebengewerbe. Allein schon aus Kostengründen bzw. dem Buchungsaufwand dürfte das eher nicht in Frage kommen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 16. Oktober 2012, 16:12:12
Danke!

Wie ich aber soweit sehe, rechnet niemand damit, dass ich hier ohne Privatinsolvenz rauskomme.

Im Prinzip haben wir ja bereits zwei Ablehnungen. Ich hatte gedacht, da die Gläubiger, die ablehnten, es nun an ein Inkasso abgeben, könnte man wiederum mit denen verhandeln?!
Wenn dem nicht so ist, sollte ich mich an den Gedanken gewöhnen, dass es ungemütlich wird. (Obwohl noch ungemütlicher als bisher?!  :wink:)

Demnach müsste ich nun mit den beiden Absagen zu einer anerkannten Stelle, mir das Scheitern bestätigen lassen und das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.
Aber ... in "§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung" steht unter Punkt 4:
"ist die Restschuldbefreiung zu versagen ... wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat"

Seit 11/2011 also, in diesen Zeitraum fallen mehrere Handyratenzahlungen bei o2, Start der Kreditkarte mit 2500 Euro Rahmen, neue Käufe über eins der Versandhäuser auf Raten.

Wenn man das so liest, wird man mir wohl die Restschuldbefreiung versagen.

Ich habe mir die Unterlagen zur Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto schicken lassen. Wenn ich mein Konto in ein P-Konto umgewandelt habe, bleiben mir mindestens 1028,89 Euro pro Monat. Da meine Einnahmen drüber liegen werden, (ich gehe einfach mal von 1450 Euro aus), bleibt mir nach der Pfändungstabelle genug, um gut zu überleben und die Mobilfunkverträge, die ich unbedingt bis April 2013 laufen lassen möchte, zu behalten.

Miete: 360,00 €
Stadtwerke: 90,00 €
Ticket für Bus & Bahn: 93,00 €
GEZ: 5,76 €
Haftpflichtversicherung: 9,27 €
Zahnzusatzversicherung: 24,11 €
Mobilfunk Hauptvertrag: 29,95 €
DSL-Anschluss: 30,00 €    
Mobilfunk 1 (Ende 03/2014): 49,75 €
Mobilfunk 2 (Ende 05/2014): 19,90 €
Mobilfunk 3 (Ende 08/2013): 39,98 €
Mobilfunk 4 (Ende 04/2013): 14,95 €
Mobilfunk 5 (Ende 04/2013): 14,95 €    
Lebenshaltung: 320,00 €

Diese Mobilfunk-Verträge müssen zuende laufen, wirklich. Es mag in vielerlei Hinsicht komisch klingen, aber es gibt sehr plausible Gründe.

Zusammen sind das also 1120,17 Euro

Das Einkommen ist bis August noch 970 Euro, ab August dann 1120,00 Euro. (wenn ich die Std. ab dem 01.01.2013 hochschraube, sind es bereits ab Februar/13 1230 Netto und ab August/13 1380 Netto)
Hinzu kommen die Einnahmen aus dem Nebengewerbe. Wenn ich mir die Pfändungstabelle anschaue, sollte es auf jeden Fall immer für diese Ausgaben von 1120,17 Euro reichen.

Allerdings gibt es noch die Möglichkeit eines gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.

Wie man es dreht und wendet, ich muss mich an eine anerkannte Stelle wenden.



Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Insokalle am 16. Oktober 2012, 17:33:14
Nein, lesen Sie doch mal am Anfang des inzwischen unübersichtlichen Threads nach. Sie sind selbständig, also wird es ein Regelinsolvenzverfahren. Sie können gleich den Insolvenzantrag stellen. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch ist nicht erforderlich.
Außerdem ist nicht sicher, dass Ihnen jmd. die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellt, wenn die Stelle die außergerichtliche Einigung nicht selbst gemacht hat. Es soll sogar Gerichte geben, die dies fordern.

Natürlich können Sie auch mit Inkassos verhandeln. Aber das ist mit den bekannten und genannten Schwierigkeiten verbunden.

Machen Sie sich jetzt keinen Kopp wegen der Versagung der RSB. Zu dem erwähnten Punkt gehört mehr als eine Handyrechnung zu bezahlen.

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 16. Oktober 2012, 17:42:24
Aber ... in "§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung" steht unter Punkt 4:
"ist die Restschuldbefreiung zu versagen ... wenn der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat"

Seit 11/2011 also, in diesen Zeitraum fallen mehrere Handyratenzahlungen bei o2, Start der Kreditkarte mit 2500 Euro Rahmen, neue Käufe über eins der Versandhäuser auf Raten.

Also es gibt erstmal für natürliche Personen keine Insolvenzantragspflicht. Erst recht nicht, wenn es sich um einen (als rechtlich unerfahren anzusehenden) Verbraucher handelt. Aber auch für einfache Selbständige besteht im Grunde keine Pflicht eine Insolvenz zu beantragen.

Die Regelung zielt darauf ab, dass ein Schuldner sein Vermögen vor Antragstellung nicht absichtlich und in kurzer Zeit "vernichtet", um es der Verteilung an den Gläubigern zu entziehen. Der Klassiker ist hier die Behauptung, das Geld in der Spielbank verloren zu haben. Nicht zuletzt ist sowas auch ein Bankrott-Tatbestand und strafbar. Da reden wir aber ganz sicher nicht um ein paar hundert EUR sondern Beträge die vier- oder fünfstellig sind. Oftmals wird es auch als Schutzbehauptung gewertet, da der Verlust in der Spielbank nicht ohne Weiteres nachprüfbar ist.

Hinzukommen muss neben Vermögensverschwendung auch noch der Vorsatz des Schuldner, zumindest grobe Fahrlässigkeit. Es ist normal, dass Schuldner häufig den Überblick über ihre Finanzen verlieren. Wer also einen Mobilfunkvertrag oder einen Kreditvertrag abschließt und sich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung einigermaßen sicher war, die Raten leisten zu können, wird kaum Vermögenverschwendung oder Begründung unangemessener Verbindlichkeiten vorgeworfen werden können.

All diese Tatbestände muss im Übrigen ein entsprechender Gläubiger nicht nur behaupten sondern auch dem Gericht gegenüber glaubhaft machen. In der Praxis sind RSB Versagungen nach Nr.4 daher sicher kaum anzutreffen. Allein schon deshalb, weil die Gläubiger keinen Einblick in die Konten und Absichten des Schuldners haben.

Also da würde ich mir keine Sorgen machen, bei allzu strenger Auslegung würde sonst kaum jemand eine RSB erhalten.

Mit einigen Beispielen ist das hier auch ganz gut erklärt:
http://www.brennecke.pro/51421/Restschuldbefreiung-Versagung-Teil-5---Beeintraechtigung-der-Glaeubigerbefriedigung
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 16. Oktober 2012, 17:45:41
Dir hätte bei Kreditkartenvertragsabschluus bzw. Mobilfunkvertragabschluss bekannt sein müssen das du diese nicht mehr zahlen kannst. DAS WAR DIR NATÜRLICH NICHT BEKANNT!!!!
Als Privatperson ist es dir fast nie nachzuweisen dass du ein Insolvenzverfahren verzögert hast. Du bist schließlich selbst bei Zahlungsunfähigkeit nicht dazu verpflichtet Insolvenz anzumelden!!! Banken (Kreditkarte) und mobilfunkanbieter haben auch eine gewisse Sorgfaltspflicht zu tragen...schließlich machten Sie eine Schufaabfrage....und wären hier negative Merkmale eingetragen hättest du diese Sachen nicht bekommen.

Ein Gläubiger von mir hat auch versucht mir soetwas wie Insolvenzverschleppung zu unterstellen...das war lustig und wir haben ihn machen lassen....hat ihn ne menge Anwaltskosten verursacht und nichts gebracht. Es wäre höchst spekulativ bei einer Privatperson vorauszusagen ob sich seine finanzielle Situation verbessert oder verschlechtert....heute hast du Arbeit, morgen nicht mehr...heute bist du etwas knapp bei Kasse, morgen stirbt ein Verwandter und du erbst sein Vermögen.....

Es gibt im privaten Bereich immer mal nen paar Gläubiger, die meinen mit pompös aufgemachten Anwaltsschreiben den Schuldner einschüchtern zu können....das sind einfach nur lustige Randerscheinungen.

Wenn dein Entschluß feststeht, stelle alle "überflüssigen" Zahlungen ein und such dir von dem gesparten Geld einen vernünftigen Anwalt und zieh die Sache durch.
Wenn du genug Nervenstärke hast, lass den nochmals alles von vorne beginnen, zögere alles etwas raus und lege dir nen paar Euro auf Seite.
Wir haben versehentlich die 6monatsfrist verstreichen lassen und erst nach den ersten Vollstreckungsbescheiden erneut reagiert. War natürlich nervig, immer die gleiche Post von den Inkassoverbrechern mit ihren Drohungen zu erhalten....aber wenn man son paar Briefe hat und diese mal genauer vergleicht, wars echt lustig....auch kamen einige zu Hausbesuchen. ok, ich fands lustig, vorallem als einige mit fragwürdigen Methoden Zugang zu meiner Wohnung haben wollten...da ist der ein oder andere schonmal gestolpert.

Es hängt halt immer von deiner Psyche ab, wie du damit umgehst, einige raten, das ganze so schnell wie möglich durchzuziehen, ich vertrete halt die Meinung es kann auch etwas länger dauern.

Bedenke immer: Es geht um DICH und nicht um das Wohl der Gläubiger...die schenken dir auch nichts

Was ich bei dir nicht verstehe, ist die Sache mit dem mobilfunkvertrag. Also ich war froh, die alten verträge loszuwerden. Sie waren zu teuer und mitlerweile sind die Prepaidangebote wesentlich günstiger...und die Rufnummer kannst du auch mitnehmen.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 16. Oktober 2012, 21:04:28
Zitat
Wir haben versehentlich die 6monatsfrist verstreichen lassen
Ok, davon habe ich nun zum ersten Mal gelesen, diese beginnt mit dem Datum des Anschreibens an die GL zur außergerichtlichen Einigung. Gut zu wissen

Zitat
Was ich bei dir nicht verstehe, ist die Sache mit dem mobilfunkvertrag. Also ich war froh, die alten verträge loszuwerden. Sie waren zu teuer und mitlerweile sind die Prepaidangebote wesentlich günstiger...und die Rufnummer kannst du auch mitnehmen.
Es geht weder um Kosten, noch um die Rufnummer. Es gibt einen plausiblen Grund, den ich hier nicht nennen kann. Aber Du kannst mir glauben, es ist wichtig und ohne gehts nicht. :-)

Vielen Dank für die Hilfe von Euch allen, die Chance der RSB scheint ja doch sehr gut zu sein nach Euren Erklärungen. Super, dass es so ein Forum gibt!!

Ich kümmere mich jetzt um die Insolvenz würde ich sagen, Ihr hattet sehr früh die Situation besser erkannt als ich. Sobald es wirkliche Neuigkeiten gibt, schreibe ich wieder.
(ja, der Thread wird unübersichtlich, sorry)

Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 06. Dezember 2012, 18:10:18
Hallo zusammen,

bisher lief eigentlich alles ganz gut, die Inkasso-Büros spielen mit und ich habe mir Zeit erkauft.

Aber, nun schreibt die Bank mit dem Kredit, dass Sie diesen natürlich kündigt, womit ich ja gerechnet habe. Aber was ich nicht wusste ist, dass sie sich an meinen Arbeitgeber wenden wollen und dazu offensichtlich auch berechtigt sind?!

PS: Der Brief datiert vomk 30.11., wurde aber heute zugestellt und die Frist für die Zahlung von 10.900 Euro läuft am 14.12. aus. Die haben den Brief doch niemals am 30.11. abgeschickt!
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 06. Dezember 2012, 18:29:06
Der Brief ist sicherlich vom 30.11.12......bis der zum Briefkasten geht, liegen viele Frühstückspausen und wichtige Frisörtermine der Sackbearbeiter dazwischen!!!!
Das die Bank an deinen Arbeitgeber ran tritt, liegt daran, dass du vermutlich im Kreditantrag eine Abtretung der Forderungen unterschrieben hast.
Wenn du dich gut mit deinem Arbeitgeber verstehst, füge umgehend einen Zusatz zu deinem Arbeitsvertrag hinzu: "Hiermit sind Abtretungen des Arbeitslohnes grundsätzlich ausgeschlossen". Dann hat die Bank ersteinmal Pech gehabt und benötigt einen Titel um pfänden zu können...das bringt wieder etwas Zeit.

Da stimmt mal wieder der Spruch: "Zeit ist Geld"----komische Welt  :juchu:
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 06. Dezember 2012, 21:59:53
Und das kann man nicht mehr verhindern? Ich dachte, ich hätte eben noch etwas Zeit, bis ich dann die Insolvenz beantragen muss. Aber selbst wenn ich die jetzt beantrage, verhindert es nicht, dass mein AG davon erfährt? Das könnte sehr wohl meinen Job kosten, wenn man jemanden loswerden will, dann findet man schon etwas.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 09. Dezember 2012, 22:19:25
Vermutlich hast Du bei der Bank eine Lohnabtretung unterschrieben. Der gekündigte Kreditvertrag berechtigt erstmal nicht zur Pfändung, dafür muss er erst tituliert werden.

In vielen Arbeitsverträgen werden Lohnabtretungen vertraglich ausgeschlossen, dann kann die Bank da auch nichts holen (zumindest nicht über diesen Weg, Pfändung mit Titel geht natürlich immer, dauert aber). Das ändert nichts daran, dass der AG prinzipiell von der Situation erfährt. Ist aber kein Kündigungsgrund.

Wenn er Dich loswerden will, finden sich oft ganz andere Gründe, da warten die AG normalerweise nicht bis irgendwann mal eine Pfändung kommt. Die gehen da in die Offensive mit Internetnutzung während der Arbeitszeit, Stromklau durch privates Handy aufladen oder man sich Milch in den Kaffee tut weil der Kaffee zwar erlaubt ist aber nicht explizit die Kaffeemilch (die dem Chef gehört). Und haste nicht gesehen.

Also wahrscheinlich hast Du beim Abschluss des Kreditvertrages eine Lohnabtretung unterschrieben und weißt es nicht mehr. Ist mir auch bei einer Bank passiert. Wer weiß schon nach 10 Jahren, was er beim Antrag damals alles ausgefüllt hat. Vielleicht haben die auch noch die Adresse von einem alten AG, dann läuft eh erstmal alles in Leere.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 10. Dezember 2012, 07:15:00
Ja, also im Kreditvertrag steht die allgemeine Forumlierung der Abtretung, der Arbeitgeber steht zwar drin, allerdings unter persönliche Daten. Der Name dieses Arbeitgebers ist aber nicht mehr aktuell, das heißt, sie ist im Prinzip geschluckt worden, das Gebäude ist aber noch das Gleiche. Verändert das die Situation?
Ich werde auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank suchen, evtl. geht da eine andere Lösung.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 10. Dezember 2012, 23:08:08
Normalerweise steht auch immer drin, dass der Kreditnehmer über AG Wechsel informieren muss, hält sich aber sicher kaum jemand dran. Die Pfändung wird wahrscheinlich ins Leere laufen, wenn der Beschluss überhaupt vom GV zugestellt werden kann.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Insokalle am 11. Dezember 2012, 10:59:56
Wieso Pfändung? Von Pfändung war nie die Rede. Es geht um die Offenlegung der Lohnabtretung. Das ist ein simples Schreiben der Bank an den Arbeitgeber. Dazu braucht es keinen GV. So wie der Vertrag hier anscheinend gestrickt ist, wird man durch einen Arbeitgeberwechsel die Lohnabtretung nicht hinterlaufen können.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: tomwr am 14. Dezember 2012, 00:05:27
Ja stimmt. Weiß gar nicht wie ich da auf Pfändung gekommen bin. Theoretisch wird die Lohnabtretung auch für den aktuellen Arbeitgeber gelten (nach einem Wechsel) in der Praxis stellt sich aber häufig das Problem, dass die Bank gar nicht weiß wer der neue Arbeitgeber ist. Der alte ist nicht verpflichtet das mitzuteilen und meistens weiß der es auch nicht.  :wink:
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 05. Januar 2013, 15:48:35

Ich möchte gerne den neuesten Stand mitteilen :-)

Also ich habe mit allen bis auf einen Gläubiger (Bank 10.000 €, die geben es grad ans Inkasso ab) eine Ratenzahlung vereinbart.
Es sind ausschließlich Inkassos, außer bei einem Versandhaus, die sich auf eine geringe Ratenzahlung ohne Extra-Zinsen eingelassen haben. (super Laden!)

Nun war erstmal genug Geld im Monat zum Leben übrig. Daraufhin habe ich gelesen, dass Inkassobüros bei Ratenzahlungen gerne immer wieder was draufschlagen, so dass es keine Spinnerei ist, wenn man nach 2 Jahren Ratenzahlen eine höhere Forderung hat als vor Beginn der Ratenzahlung.

Also habe ich alle angeschrieben, auf meine Situation hingewiesen, dass ich die Raten nicht alleine aufbringe und meine "Helfer" eine klare Zahl sehen wollen und wann die Ratenzahlung beendet ist. Ich bat also um eine Festschreibung der Schuld, ohne dass das Inkasso weitere Kosten oder Zinsen hinzurechnet.

Erfreulicherweise haben bereits 2 IB`s geschrieben, dass sie einverstanden sind. Da dies zwei große Forderungen sind, ist es umso erfreulicher. Ich warte nun noch auf die anderen Antworten. Es werden sich nicht alle darauf einlassen, völlig klar. Aber der, der sich nicht drauf einlässt, sollte dann am schnellsten bedient werden, damit hier nicht mehr viel dazukommen kann.
Das Inkassobüro der Bank bei der Forderung über 10.000 Euro hat sich bei mir noch nicht gemeldet. Aber denen kann ich 160 Euro im Monat anbieten, wenn sie die Forderung festschreiben. Ich finde das Angebot eigentlich ganz in Ordnung, denn das ist eine Quote von 100 % und wir werden sogar unter 72 Monate liegen.

Leider kam heute aber ein Schreiben vom Finanzamt. Sie wollen plötzlich für das letzte Vierteljahr eine Einkommensteuerzahlung von 1000 Euro?! Nch frage mich noch, wie die auf solche Ideen kommen, da ich meinen Gewinn vom Nebengewerbe immer bei der Einkommensteuer-Erklärung bis zum Mai angebe aber eins ist mal klar: Manchmal denkt man, da oben sitzt jemand und hat Spaß beim Menschen ärgern :-)

Aber das ist alles gar nicht so schlimm, wenn man bedenkt, dass es sich letztendlich nur um Geld handelt und sollten alle Stricke reißen, dann hebe ich halt doch die Hände und sage, ich beende das Spiel, beende mein Nebengewerbe, arbeite nur noch fest angestellt (Pfändungsmöglichkeit ca. 100 Euro im Monat) und beantrage die Insolvenz.







Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: Insokalle am 05. Januar 2013, 16:24:45
Was Inkassos anbelangt stehen allein in diesem Forum so viele hilfreiche Hinweise, da sollten Sie sich durcharbeiten. Deren vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen wirft man i.d.R. weg oder ändert sie im eigenen Sinne ab. Zahlungen leisten Sie sicherheitshalber ausdrücklich auf die Hauptforderung.

Das FA will vermutlich eine ESt-Vorauszahlung. Wenn Sie die Zahlen vom letzten Jahr schon im Blick haben, dann können Sie ggf. eine Herabsetzung bewirken. Ansonsten wird die VZ auf die ESt angerechnet. Oder Sie beeilen sich mit der ESt-Erklärung, man muss ja nicht zwingend bis zum letzten Tag damit warten.
Titel: Re: 1600 € Honorar für Regulierung von 20.000 € oder Regulierung in Eigenregie
Beitrag von: ratlos79 am 05. Januar 2013, 18:00:27
Zitat
Das FA will vermutlich eine ESt-Vorauszahlung. Wenn Sie die Zahlen vom letzten Jahr schon im Blick haben, dann können Sie ggf. eine Herabsetzung bewirken. Ansonsten wird die VZ auf die ESt angerechnet. Oder Sie beeilen sich mit der ESt-Erklärung, man muss ja nicht zwingend bis zum letzten Tag damit warten.

Leider ist es richtig, ich habe im letzten Jahr den Bescheid nicht bis zum Ende gelesen. Dort steht, dass ich im Dezember 2011 980 Euro vorauszahlen muss. In Wirklichkeit werde ich ca. 3000 Euro ESK nachzahlen müssen, aber ich dachte, das kommt erst im Mai, inkl. Antrag auf Fristverlängerung erst im September.
Das ist ein Problem :-/

Zitat
Was Inkassos anbelangt stehen allein in diesem Forum so viele hilfreiche Hinweise, da sollten Sie sich durcharbeiten. Deren vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen wirft man i.d.R. weg oder ändert sie im eigenen Sinne ab. Zahlungen leisten Sie sicherheitshalber ausdrücklich auf die Hauptforderung.
Ja, ich habe hier einiges gelesen. Wenn ich ehrlich sein darf, gehe ich grundsätzlich danach, was ich hier zu Inkassos lese, dann wäre ich jetzt sicherlich in der Insolvenz. Es gibt mit Sicherheit totale Abzocker-Inkassos (das sind auch garantiert die Mehrzahl) aber ich habe vernünftige erwischt. Die Inkasso-Gebühren sind korrekt, die berühmten Kontoführungsgebühren sind zwar nicht rechtens, aber die fallen nicht ins Gewicht und für die Festschreibung der Forderung akzeptiere ich das. Ich habe eine erhaltene Leistung nicht bezahlt und deswegen stehe ich an diesem Punkt, ich möchte es ja bezahlen, denn eine Insolvenz will ich so gerne vermeiden.