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Autor Thema: Arbeitsgrundlage genommen  (Gelesen 2823 mal)

Handydoc

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Arbeitsgrundlage genommen
« am: 27. September 2006, 16:39:21 »

Vorab möchte ich sagen, das mir dieses Forum in so einer unangenehmen Phase schon sehr geholfen hat.

Kurz zu meinem Fall. Ich bin seit ca. 10 Jahren selbstständig im Einzelhandel, vor ca. 4 Jahren begann ich einen Gastrobetrieb aufzubauen, neben dem Einzelhandel.

Mit dem Gastrobetrieb verschuldete ich mich  auf -554.000€.

So habe ich mit einem Anwalt im Juli 06 beim Amtsgericht eine Regelinsolvenz eingereicht die noch nicht eröffnet ist.

Die Bank (der Hauptgläubiger) zwang mich zwischenzeitlich per Haftbefehl zur Abgabe einer EV.

Nun kämpfte ich mit meinem Handygeschäft so vor mich hin, bis ich letzte Woche von meinem Provider erfuhr, das die SPK mich dort gesperrt hätte (ähnlich einer Provisions - bzw. Lohnpfändung).

Allerdings, ist das hier nicht so einfach, da es sich bei der auszuzahlenden Summe des Providers an mich um eine Subvention für Handys handelt. Dank der SPK warten jetzt Endkunden auf ihre Geräte.

Das Geschäft musste ich erst mal schließen und Harz IV beantragen zum Gewerbe.

Mittlerweile warte ich seit 6 Tagen, in der Erwartung irgend eines Schriftsatzes um wenigstens einen Widerspruch zu erklären.. aber nix.

Mein Anwalt ist da ein Verfechter der Theorie „Wir sitzen es aus, aber hier schon mal meine Rechnung“ und der Provider bedauert nur.

Meine Frage wäre, kann man in dieser Situation etwas tun oder ist die Wahrscheinlichkeit doch gegeben, das ich mein Geschäft aufgeben muss.?
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ThoFa

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Arbeitsgrundlage genommen
« Antwort #1 am: 27. September 2006, 16:48:36 »

Hallo,

meine Antwort wird Sie nicht befriedigen, ich schreibe sie aber trotzdem. Die haben eindeutig den falschen Berater erwischt, wenn es geht sollten Sie diesen wechseln.

Man kann Ihnen leider nicht viel sinnvolles raten, da dafür zu viele Einzelheiten fehlen.

MfG

ThoFa
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Handydoc

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Arbeitsgrundlage genommen
« Antwort #2 am: 28. September 2006, 17:43:32 »

Trotzdem vielen Dank für die Antwort, das Forum bzw. eure Seite hat mir schon enorm viel gebracht.

Heute bekam ich übrigens ein Schriftstück vom Gericht. Es handelt sich um eine notariell beglaubigte Pfändungsurkunde.

Ich sause morgen mal aufs Gericht und versuche eine Pfändungsfreistellung zu beantragen. Mal sehen, was die da sagen.

Meinen Anwalt werde ich nicht weiter belästigen mit diesem Anliegen.
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