"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: 2230€ Schulden, Ratenabzahlung bei Arbeitslosigkeit  (Gelesen 2863 mal)

sweetaddi8688

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo,
bin neu hier und frage für einen Freund nach.
Er hatte vor einigen Jahren, mit gerade mal 18 einen Handyvertrag abgeschlossen. Zusätzlich unterschrieb er auch den Handyvertrag für einen guten Freund.
Nun, beide konnten aufgrund von Arbeitslosigkeit die mtl. Rechnungen nicht mehr zahlen und ließen die Verträge auslaufen.
Nun, dann kam nach vielen Monaten ein Schreiben mit der Restforderung in Höhe von 2500€!  :shock:
Da mein Freund nie ein Großverdiener war, konnte er nie hohe Raten zahlen, lediglich 60€ im Monat.
Er hat momentan ein Einkommen von 600€, mehr ist leider irgendwie nicht drin.
Nun ja, aber nachdem er jetzt schon 2 Jahre abbezahlt, hat sich die Forderung auf 2230€ minimalisiert.
Nicht gerade ein Erfolg.
Das Problem hierbei ist, dass die Rechtsanwälte, die mit dieser Forderung beauftragt wurden, alle 6 Monate eine neue Ratenzahlungsvereinbarung verlangen, um zu prüfen, ob er mehr verdient, dies ist ja auch gut so.
Allerdings fallen dann alle 6 Monate Gebühren für diesen Vergleich an. Anfangs waren es um die 180€ alle 6 Monate, mittlerweile sind es 156€.

Auch bei der Zusätzlichen Zinsbelastung  fallen jeden Monat 5,95% auf die Hauptforderung von 2019,90€ an.

Da ich selbst absolut keine Ahnung von solchen Dingen habe, wollte ich hier mal etwas Hilfe suchen.

Gibt es denn keine Möglichkeit, die Gebühren für die Ratenzahlungsvereinbarung wenigstens herunter zu drehen?
Und wie sieht es mit den mtl. Zinsen aus? Kann man da nicht auch was machen?

Ebenso sind Inkassokosten von 260€ aufgelistet. Allerdings kam NIE ein Brief eines Inkassounternehmens bei ihm an!
Nur der Brief vom Anwalt. Auch laufende Rechnungen des ehemaligen Handyvertrages wurden nicht mehr zugestellt, lediglich ein Schreiben, dass sie die Kündigung des Vetrages bedauern würden, der Vertrag aber bis zum Ende der Laufzeit weiter erhalten wird.

Kann mir hier jemand etwas unter die Arme greifen??

Danke Schön im Voraus.

sweetaddi8688
Gespeichert
 

sweetaddi8688

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: 2230€ Schulden, Ratenabzahlung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #1 am: 05. Mai 2010, 10:29:23 »

Ok,
ich glaube ich habe etwas viel und unübersichtlich geschrieben.
Deshalb noch einmal die Fragen:

1. Kann man die Einigungsgebühr, die alle 6 Monate bei einer neuen ratenzahlungsvereinbarung anfällt, irgendwie umgehen oder mindern?
Wenn ja, Wie?
2.Und die mtl Zinsen? Sind diese in der Höhe gerechtfertigt? Kann man diese mindern?
3.Müssen Inkassokosten übernommen werden, wenn nicht ein einziges Schreiben ankam?

Danke, vielleicht ist es jetzt besser.  :cheesy:
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: 2230€ Schulden, Ratenabzahlung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #2 am: 05. Mai 2010, 17:45:55 »

Hallo:

1. m.M. nach nein, weil RA's Einigungsgebühren verlangen dürfen. Höhe dessen ist mir unbekannt.

2. Nein, die sind gerechtfertigt, damals könnte der Zinssatz durchaus so gelegen haben.

3. Sind es sicher Inkassokosten oder irgendwelche vorgerichtlichen Mahnkosten??

Fordere eine Forderungsaufstellung an und setzte diese mit geschwärzten Zahlen oder ca. Angaben hier rein. Dann können dir sicherlich viele helfen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: 2230€ Schulden, Ratenabzahlung bei Arbeitslosigkeit
« Antwort #3 am: 05. Mai 2010, 21:54:48 »

Wenn die Ratenzahlungsvereinbarung unbefristet geschlossen wurde und der Schuldner sich verpflichtet, Änderungen mitzuteilen, bedarf es keine halbjährlichen Überprüfung.
Ich würde die Kosten ablehnen und den Vorgang an die RA-Kammer geben.

5,59 als feste Zinsen kann nicht sein.
Die müssten immer nach dem aktuellen Basiszinssatz berechnet werden.
Zinseszinsen können u.U. auch bereits verjährt sein.


Wenn es Inkassokosten sind, dann bestreiten.

Am besten mit den ganzen Sachen mal zu einer SB oder Anwalt gehen, damit der Plan auch langfristig zur Tilgung führt (Festschreibung, der Forderung)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz