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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: §266a  (Gelesen 4076 mal)

wernerall50

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§266a
« am: 15. Juli 2010, 22:45:17 »

Hallo!!!

Meine Frau ist seit Dezember 09 in der Regelinsolvenz.

Uns ist nicht bekannt das ein Gläubiger eine unerlaupt verbotene Handlung angemeldet hat.
.
Heut kam ein Brief von der STA da ich der bei Ihr Angestellt war als Zeuge aussagen soll.

Wir sin völlig schockiert das sie beschuldigt wird gegen den Paragrafen 266a verstoßen zu haben.

Die Firma wude 1997 geschlossen ,Unterlagen über diese Firma gibt es nicht mehr

Unser Haus wurde nach der schließung des Betriebes auch versteiget.

Pfädbares Einkommen meiner Frau wird seit / Monaten regelmäßig abgefürt.

Meine frau hat noch keine Post von der STA bekommen.

Wer kann helfen?

brauchen dringend hilfe!!!


mit Fruendlichen grüßen Werner

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paps

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Re: §266a
« Antwort #1 am: 16. Juli 2010, 00:03:08 »

es geht erst mal nicht um die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung (zumindest nicht direkt) sondern darum, dass ein Träger der Sozialversicherung wahrscheinlich Strafanzeige gestellt hat.

Wurden denn damals für Ihre Leistungen Lohn gezahlt und die entsprechenden Beiträge an die Krankenkasse und das FA abgeführt?

Klärung könnte auch Ihre damalige Krankenkasse geben.

Wenn Sie keine Unterlagen mehr haben, müssen Sie darlegen, dass es solche "Rückstände" nicht gab.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sarti07

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Re: §266a
« Antwort #2 am: 17. Juli 2010, 06:46:11 »

Vielleicht sollte es auch nur als Grund dienen mit einer Strafanzeige die Forderung zu sichern bzw. wird diese gegenüber dem normalen Forderungsanmeldungen höher gestellt. Durch ein Verfahren wird es nicht als normale Forderungsanmeldung behandelt und der Gläubiger wird besser gestellt. 

Diese Betrugsanzeigen werden oft aus diesem Grund getätigt und ist im Prinzip eine ungerechtfertigte Anzeige welches sich schnell gegen den Gläubiger wenden könnte.

Muss nicht so sein , aber es kommt vermehrt vor das dies der Fall ist.

Mfg.




Hallo!!!

Meine Frau ist seit Dezember 09 in der Regelinsolvenz.

Uns ist nicht bekannt das ein Gläubiger eine unerlaupt verbotene Handlung angemeldet hat.
.
Heut kam ein Brief von der STA da ich der bei Ihr Angestellt war als Zeuge aussagen soll.

Wir sin völlig schockiert das sie beschuldigt wird gegen den Paragrafen 266a verstoßen zu haben.

Die Firma wude 1997 geschlossen ,Unterlagen über diese Firma gibt es nicht mehr

Unser Haus wurde nach der schließung des Betriebes auch versteiget.

Pfädbares Einkommen meiner Frau wird seit / Monaten regelmäßig abgefürt.

Meine frau hat noch keine Post von der STA bekommen.

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mit Fruendlichen grüßen Werner


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wernerall50

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Re: §266a
« Antwort #3 am: 17. Juli 2010, 12:13:38 »

Hallo Paps+Mfg.

Einiges versteh ich nicht!Lohnforderungen bestehen nicht,aber Forderungen d.KK u.d.FA.

Welche Klärung soll die KK geben?

Also gab es solche Rückstände ja!

Was kann passieren?

Keine Restschuldbefreiung?

Bewärungsstrafe etc.?

Ich will im August auch einen Insolvenzantrag stellen.Ich hatte den Betrieb vor meiner Frau und als nichts mehr ging

haben wir uns dummer weise dazu hinreißen lassen das wir über Ihren Nahmen eine neue Firma gründen!

Ich habe v.damaligen Angestellten Lohnforderungen und Forderungen d.KK.Sollte ich die Insolvenz dann lieber meiden,weil ich mit einen Bein

im Knast sehe ?

mfg werner
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paps

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Re: §266a
« Antwort #4 am: 17. Juli 2010, 17:28:04 »

Nein.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen und sie wegen "Nichtzahlung" von Arbeitnehmeranteilen verurteilt werden, würde dieser Betrag nicht von der RSB erfasst sein.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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wernerall50

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Re: §266a
« Antwort #5 am: 18. Juli 2010, 19:06:49 »

Danke für die Antwort!

Wer hat genau so etwas schon durch und kann Mut machen!

Wir brauchen Licht am Ende des Tunnels!

mfg werner
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HeinoHome

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Re: §266a
« Antwort #6 am: 18. Juli 2010, 22:19:53 »

2002 als ich mich noch unters Sofa verkrochen hatte und nichts regeln konnte, kam es zu einem Versäumnisurteil (ich war nicht zur Verhandlung erschienen)... 1000 EUR wegen Unterschlagung von Arbeitnehmergeldern.
Einsperren wird Sie dafür niemand... 1000 EUR, die nach der Inso vollstreckt werden. Damit kann man durchaus leben...
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wernerall50

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Re: §266a
« Antwort #7 am: 22. Juli 2010, 20:28:37 »

Vielen Dank für die Antwort !

Meine Frau war gestern beim Anwalt und der sagte

warscheinlich verjährt.

Ich meld mich wieder bei klarheit!!

mfg werner
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