"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: § 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen  (Gelesen 2942 mal)

Just

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
§ 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen
« am: 02. März 2010, 09:04:28 »

Habe nochmal eine Frage zum fiktiven Einkommen ...wird das fiktive Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt,
was ich durch Ausbildung erlangt habe oder ein Arbeitsverhältnis, welches als Paralelle zum meiner jetzigen Selbständigkeit
anzusehen ist?
Habe Abi gemacht, studiert aber keinen Abschluss und keine Ausbildung ...wäre das fiktive Arbeitsverhältnis dann eine ungelernte Helferstelle?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: § 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen
« Antwort #1 am: 02. März 2010, 17:59:20 »

Zur Abführungspflicht des Selbstständigen gem. § 295 Abs. 2 InsO
in der Wohlverhaltensperiode

von Professor Dr. Hugo Grote, Köln
 

Quelle : ZAP Verlag für die Rechts-und Anwaltspraxis GmbH & Co.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz