"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: § 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen  (Gelesen 2949 mal)

Just

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
§ 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen
« am: 02. März 2010, 09:04:28 »

Habe nochmal eine Frage zum fiktiven Einkommen ...wird das fiktive Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt,
was ich durch Ausbildung erlangt habe oder ein Arbeitsverhältnis, welches als Paralelle zum meiner jetzigen Selbständigkeit
anzusehen ist?
Habe Abi gemacht, studiert aber keinen Abschluss und keine Ausbildung ...wäre das fiktive Arbeitsverhältnis dann eine ungelernte Helferstelle?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: § 295 Abs. 2 InsO - fiktives Einkommen
« Antwort #1 am: 02. März 2010, 17:59:20 »

Zur Abführungspflicht des Selbstständigen gem. § 295 Abs. 2 InsO
in der Wohlverhaltensperiode

von Professor Dr. Hugo Grote, Köln
 

Quelle : ZAP Verlag für die Rechts-und Anwaltspraxis GmbH & Co.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz