Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Just am 02. März 2010, 09:04:28
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Habe nochmal eine Frage zum fiktiven Einkommen ...wird das fiktive Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt,
was ich durch Ausbildung erlangt habe oder ein Arbeitsverhältnis, welches als Paralelle zum meiner jetzigen Selbständigkeit
anzusehen ist?
Habe Abi gemacht, studiert aber keinen Abschluss und keine Ausbildung ...wäre das fiktive Arbeitsverhältnis dann eine ungelernte Helferstelle?
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Zur Abführungspflicht des Selbstständigen gem. § 295 Abs. 2 InsO
in der Wohlverhaltensperiode
von Professor Dr. Hugo Grote, Köln
Quelle : ZAP Verlag für die Rechts-und Anwaltspraxis GmbH & Co.