Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: ingo78 am 23. September 2015, 10:07:39

Titel: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 23. September 2015, 10:07:39
Hallo

Mir wurde vor gut 3 monate die inso versagt. Nicht Zahlung der Treuhänder Gebühr.
Ich habe einen neuen inso antrag bei Gericht eingereicht . Und seid 3 Wochen liegt der Antrag dem Richter vor.

Es ist doch richtig das es keine speerfrist mehr für 298 InsO gibt oder?

Gruß
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insoman am 23. September 2015, 12:55:10
Ja, das ist richtig.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 23. September 2015, 12:57:57
Danke dir. Dann hoffe ich mal das der Richter das genauso sieht  :gruebel:

Weil 3 Wochen finde ich etwas lange.

Hoffe er trinkt nicht nur Kaffee  :coffee: :lollol:
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insokalle am 23. September 2015, 19:09:25
Vielleicht ringt er dabei mit sich, ob und ggf. wie er die Rechtsprechung des BGH zum alten Recht berücksichtigen soll.
Der Gesetzgeber hat zwar den § 287a InsO neu geschaffen. Der ist aber dermaßen unvollständig, dass man sich fragt, ob das tatsächlich alles sein soll. Ich könnte mir vorstellen, dass man die eine oder andere nicht geregelte Fallgruppe vor Gericht wiederfindet. Ihre gehört leider dazu. Mal sehen wieviel Mumm Ihr Richter/Rpfl hat.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 23. September 2015, 19:11:53
Heißt das dass es evtl sein kann das ich doch 3 Jahre warten muss? Wenn der Richter das so versteht
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insokalle am 24. September 2015, 16:02:32
Keine Ahnung wie er das versteht. Warten Sie es doch erstmal ab. Es gibt genug Meinungen, nach denen § 287a so werden sollte wie er ist und das bedeutet in Ihrem Fall Verfahrenseröffnung inkl zzulässigem RSB-Antrag.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 24. September 2015, 16:10:14
Ok Danke für Ihre Erklärung wielange kann er sich zeitlasen?
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insokalle am 24. September 2015, 17:40:02
Nicht mehr allzu lang würde ich sagen. Auch wenn die Gerichte ja so überlastet sind, sollte es langsam zu Potte kommen. Ggf. nachfragen und/oder die Veröffentlicheungen im Internet im Auge behalten.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 25. September 2015, 10:57:26
Habe gerade beim Gericht angerufen . Es gibt keine Neuigkeiten . Der Richter War im Urlaub und der vertreter ist jetzt im Urlaub.  Der zuständige Richter ist freitags nie da. Und montags erst gegen mittag

Werde Montag wieder anrufen
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 06. Oktober 2015, 15:56:00
Hallo

Heute kam ein Brief vom Gericht

In dem steht das es eine Sperrfrist gibt und das deswegen der Antrag abgelehnt wird

Und das Verfahrenskosten auch abgelehnt wird. Wenn das Verfahren trotzdem eröffnet werden soll , dann muss ein kosten Vorschuss von mir geleistet werden

Die sprechen einen Beschluss vom 7.5.13 an

Ich dachte die Sperre wäre aufgehoben und mAn könnte einen neuen Antrag mit Verfahrenskostenstundung stellen

Gruß
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insokalle am 06. Oktober 2015, 18:10:42
Das ist echt hart. Er bezieht sich auf die oben angedeutete Entscheidung (IX ZB 51/12), in der es heißt:
„Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus.“

Nun ist diese Entscheidung zum alten Recht ergangen. Auch wenn Ihr erstes Verfahren unter das alte Recht fiel, bin ich der Meinung, dass für den neuen Antrag das neue Recht mit dem § 287a InsO gelten sollte. Zwar erwähnt der BGH das neue Recht in der besagten Entscheidung, es ist aber nicht klar, ob er nach neuem Recht wieder genauso entscheiden würde. Deswegen halte ich allein eine Begründung der Ablehnung mit dem Hinweis auf den BGH nicht für ausreichend. Da müsste noch mehr kommen.

Gegen die Ablehnung der Anträge sind Rechtsmittel möglich. Wegen der kurzen Fristen würde ich so schnell wie möglich einen versierten Berater einschalten.

Wäre gut, wenn der Fall bis zum BGH gehen würde.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 06. Oktober 2015, 18:16:53
Danke für die schnelle Antwort.

Der Berater kostet auch wieder Geld, wenn die Versagung nach dem alten recht ginge und es dann weiter zu einer Versagung kommt dann habe ich nur Geld investiert und keinen Erfolg gehabt.

Aber die inso Versagung war dieses Jahr von daher könnte ich Glück haben.

aber werde mir einem passenden suchen und das den Brief nach Karlsruhe schicken

Gruß
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 13. Oktober 2015, 16:56:41
hallo

mein SB hat gesagt, das die anträge vor dem 1.7.14 gescheitert sind noch 3 jahresspeerfrist haben. die ,die nach dem 1.7.14 gescheitert wären wegen nicht zahlung der >TH Vergütung könnten sofort eionen neuen antrag mit Stundung stellen

grus
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insokalle am 14. Oktober 2015, 17:23:21
Hat er dafür eine Quellenangabe?
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 14. Oktober 2015, 19:03:44
anbei die Stellungnahme seitens der Kanzlei Kraus und Ghendler zu
"unserem" Rechtswirrwar. Nach meinem Verständnis gibt es keine
Sperrfrist für Anträge, die nach dem 01.07.2014 gestellt wurden und sehr
wohl eine solche für Anträge, die nach früherem Recht behandelt wurden.
Insofern würde der Logik nach für Sie tatsächlich eine Sperrfrist von 3
Jahren gelten:-(
Holen Sie sich ggf. noch eine weitere Rechtsauskunft.....
Falls das Obige zutrifft, so schreiben Sie innerhalb der Frist dem AG,
dass Sie sowohl den Insolvenzantrag, den Antrag auf
Verfahrenskostenstundung sowie den Antrag auf Erteilung der RSB
zurücknehmen. Einen neuen Antrag könnten wir dann nach Ablauf der
Rechtskraft der Versagung der RSB stellen...........
 

In welchen Fällen laufen keine Sperrfristen mehr?

Laut Beschluss des BGH vom 18.09.2014, BGH, 18.09.2014 - IX ZB 72/13, veröffentlicht in WM 2014, 2055, gibt es keine Sperrfrist mehr für die Fälle eines vorhergehend als unzulässig abgelehnten Restschuldbefreiungsantrags oder eines unterlassenen Restschuldbefreiungsantrags im Vorverfahren.

Sonderfall: gibt es auch eine Sperrfrist bei Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter nach § 298 der Insolvenzordnung?

Alte Rechtslage (gilt für alle Insolvenzverfahren, die vor dem 1.7.2014 eröffnet worden sind):

Noch im Mai 2013 hat der BGH entschieden, dass die Versagung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung eine 3-jährige Sperrfrist nach sich zieht.(BGH Beschluss vom 7.5.2013, IX ZB 51/12)

Neue Rechtslage (gilt für alle Insolvenzverfahren, die nach dem 1.7.2014 eröffnet worden sind):

Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss im September 2014 (BGH, 18.09.2014 - IX ZB 72/13, veröffentlicht in WM 2014, 2055) noch einmal ausdrücklich festgestellt, dass für die in § 287a Insolvenzordnung (neue Fassung) nicht geregelten Fälle keine Sperrfristen gelten.

Da der Katalog des § 287a somit abschließend ist und die Versagung wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung (§ 298 Insolvenzordnung) dort keine Erwähnung mehr findet, läuft nach neuer Gesetzeslage keine Sperrfrist mehr in diesem Fall.

r hat mir einen Anhang geschickt  wo das drin stand




Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 14. Oktober 2015, 19:04:52
Email und Anhang was der sb mir geschickt hat
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 06. November 2015, 21:41:25
Die machen eine Bürokratie draus.Echt! Sowas regt mich auf wegen Treuhändergebühren die fragen nicht mal nach dem Grudn für Nicht Zahlung,Warum hast denn den Mist nicht gezahlt? Mir wurde der Kühlschrank als Erhöhung der Pfändungsgrenz versagt, wenn ich durch bin , klaue ich den von der Merkel aus der CDU Zentrale. Dann kann die ein Loch zur Kühlung im Garten graben, nächste Insolventz gemäß Europäische Union,eine Million aufnehmen,Gewerbe aufmachen, und wenn es schief geht, an nach England,ein Jahr durch,  nie wieder Kindergarten. Jetzt kommen Merkels Flüchtlinge, passt auf die machen auch alle Insolvenz. 
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: ingo78 am 07. November 2015, 01:51:09
Hallo 

heute kam ein brief vom Gericht. Habe ja gegen den letzten brief Einspruch eingelegt. Und auf einen Gerichtsurteil aus 2014 hingewiesen. Und auf dem 287a. Daraufhin hat das gericht gericht geschrieben. Das die nochmal geprüft haben und zum Entschluss gekommen sind dss keine Sperrfristen gibt. Aber stundung der verfahrenskosten abgelehnt werden müsste. Da die ja schon einmal gewährt wurde. Wenn ich 1500 euro zahlen würde dann könnte ich sofort privatinsolvenz starten. Lohnt es sich nochmal Einspruch einzulegen?


@lori ich habe die nicht bezahlt weil ich es nicht konnte . Habe nur 490  ezro alg1  bekommen. Alg 2 haben die nicht aufgestockt. Th hat sich nicht auf Ratenzahlung eingelassen..... ich helfe dir den Kühlschrank zu klauen
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Insokalle am 10. November 2015, 16:45:28
Gut, das klingt nach einem Teilerfolg.
Die Ablehnung der Stundung verstehe ich aber nicht. Auch hier würde mich die Begründung interessieren. Dass schon mal eine Stundung gewährt wurde, überzeugt mich nicht. Zum einen kann ich davon nichts in der InsO finden. Zum anderen sehe ich auch sonst keinen Ablehnungsgrund. Antrag auf Verfahrenseröffnung und RSB sowie Stundung der Verfahrenskosten laufen eigentlich im Gleichklang. Das muss auch so sein, denn es ist ja gerade Sinn der Stundung, auch nichtvermögenden Schuldnern die RSB und einen Neuanfang zu ermöglichen.

Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 24. Dezember 2015, 23:54:45
Das deutsche Beamtentum und die Sinnlosigkeit von Gesetzen in der Insolvenz sind zum kotzen. Auch ich habe einen unmöglichen Brief bekommen wegen 120 Euro Kosten für IV in Wohlverhantensphase " Wenn sie nicht gleich zahlen wenn die Aufforderung kommt, dann kann ich versagen ihnen die Restschuld..." Der Brief ging so an alle. Die haben einen zu laufen bringen die Beamten tatsächlich fertig.
Man kommt sich vor wie ein knacki! Die richtern einen tätsächlich raus wenn man Treuhändergebühr nicht gleich zahlt. Die unflätigste Behandlungsweise werde ich nie vergessen der Ton aber auch... Aber wenn die Banken mit 50 und mehr Milliarden insgesamt in etwa ein großes Spektakel liefern und vor der Pleite stehen, dann laufen die zur Merkel und bekommen geholfen auch aus Steuergeldern " Rettet uns vor Insolvenz und dem Mist unserer Zocker..."
Selbst 120 Euro sind viel, wenn mach Pfändung und Abzug der Fixkosten nur 200 im Monat übrig bleiben.

Nicht mal einen Kühlschrank darf man als Erhöhung der Pfändungsgrenze bekommen. Die spinnen sowas von rumm. Wen zahlen wir denn? Den IV auch.

Ich gehe mal zur Merkel.. hole mir den Kühlschrank von ihr ab denn ich darf ja nicht schwarz arbeiten und die soll nach England fahren und sich dort einen neuen holen denn die haben nur ein Jahr Insolvenz. 6 Jahre Kühl- Wasserloch im Garten geht nicht.


Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: waldi am 25. Dezember 2015, 10:53:11
Was, bitteschön, ist daran 'zum kotzen', wenn darauf hingewiesen wird, dass eine vereinbarte Zahlung termingerecht zu erfolgen hat???

Ist der Bäcker an der Ecke auch mit 'unflätigster Behandlungsweise' gesegnet, wenn er darauf besteht, seine Brötchen sofort bezahlt zu bekommen?

Und zur Sache [auch wenn der ganze Beitrag mit Unsachlichkeit überhäuft ist]:
Warum wurde keine Verfahrensstundung beantragt?


Zitat
Wen zahlen wir denn? Den IV auch.
Anscheinend ja nicht ...
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 25. Dezember 2015, 22:27:34
waldi höre hier auf zu reden wie ein Insolvenzverwalter bist wohl nur hier um die Insolvenzgesetze runter zu kauen was? Du spinnst wohl was? Schön reden der deutschen Insolvenz auch ich konnte nicht gleich zahlen die Gebühr,wie denn wenn nur 200 Euro zum leben bleiben wenn auf Existenzminimum pfänden. Wenn tierarzt Notkosten oder was anderes dazwischen kommt. Es hat nicht jeder einen Anwalt zum Ehemann der insolvent ist und in Film und Fernsehen kommen die Ungerechtigkeiten zur Sprache auch. Höre also ständig auf Dich wie ein Rechtsbelehrer für das schönn reden der Insolvenz aufzuspielen.Die Leute können nun mal nicht alle von wenigen Geld alle Forderungen erfüllen.
Fakt ist das die einen Totalschaden haben, wegen Nicht- Zahlung der Treuhändergebühr gleich einem Schulden wieder vor die Füße zu werfen die sollten dann Abzahlung vereinbaren. schwarz arbeiten darf man auch nicht.
Wenn es Dir materiellenn gut gegangen ist in Insolvenz - waldi fein vielleicht hattest ne Ärztin als Frau mir geht ständig das Geld aus in der letzten Woche, Miete wächst alle wir teurer bberücksichtigen die aber nicht. Wer kann denn heuten 6 Jahre mit 1100 leben mit 620 Miete udn Strom und allem dazu, Nebenkosten, Versicherungen.  Ohne neuen Klamooten und Urlaub man stinken die mich an. Richtig ich würde in England einreichen ein Jahr alles vorbei Hohlköpfe.


das frum mommt mir vor wie ein runter gelatscher der Insolvenzgesetze beschwert sich mal jemand über die finanzielle Knappheit oder die mist Gesetze dann kommt man sich hier vor wie unter Treuhändern.

richtig einhaltung der Zahlungsfrist fange doch als IV an waldi. 
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 25. Dezember 2015, 22:31:42
waldi halt die Klappe ja? hattest auch Schulden oder hattest keine Insolvenz? hast den Bäcker um die Ecke auch nicht bezahlt kapiert . höre auf dich hier als Rechtsbelehrer für Zahlungstermine aufzuspielen.

wenn er nicht gleich zahlen konnte hat das einen Grund Fakt ist die können einen hier nicht die Schulden vor die Füße werfen gleich wieder. da kann man abzahungen vereinbaren.

Zahlen du lieber den Bäcker dann wärst auch nicht in die Insolvenz waldi 
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 25. Dezember 2015, 23:04:03
@ waldi noch was

Mach lieber selber keine Schulden das hast aber gut gelernt die ganzen Gesetze wirklich wahr wie alle Terminen einzuhalten sind werde doch Insolvenzverwalter - das kannst jetzt werden zum abzocken leicht verdienten Geldes brauchst nur Drohbriefe schreiben.
Übrigens: Die Tante Emma Läden wo man Brötchen früher anschreiben lassen konnte oder was anderes fand ich gut, hier gibt es genug Leute, da reicht Essen nicht, viele Kinder kommen ohne Frühstück in die Schule. Hast schon begriffen das wir im Kapitalismus leben?

Da läuft Insolvenz so. "Wir sind blem blem wir haben eine Tabelle zum Pfänden für alle und schreiben 6 Jahre Drohbriefe wollen Geld" : Lady X ist peite hat Anwalt Y zum Mann der ist egal was gepfändet wir, andere sind alleine da reicht Essen nicht gleiche Tabelle. Wenn Miete steigt oder was anderes kommt dazu. Ich kann nur sagen die 6 Jahre totale materielle Entmüdnigugn "darf ich bitte Kühlschrank als Erhöhung der Pfändungsgreneze haben Miete gewachsen - nein wozu sie brauchen den nicht Wasserloch graben im Garten bitte " " Auch keine Sachen nötig" Das ist Abzocke meines Geldes auch vor allem für verdienende Insolvenzverwalter auch ja doch kann mal jemand die Gebühren nicht zahlen hier hast die Schulden wieder was für eine Abzocke hier betrieben wird. Wer kommt denn an letzter Stelle der Rückzahlung? Die Gläubiger es grüßt Anne Koark im Fernsehen. 
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 26. Dezember 2015, 01:31:53
na ja mir gefällt das Forum nicht.Ich finde das hofieren und schön sprechen der Insolvenz hier in Deutschland hier abartig. Als ob hier Insolvenzverwalter umher toben.

Was hier läuft ist die totale finanzielle Entmündigung durch den Staat. unverschämt ist das. 5-6 Jahre leicht verdientes Geld für IV.

Eins steht fest es ist eine glatte Unverschämtheit das man sich England in einem Jahr entschulden darf auch über sein Geld besser verfügen und hier 6 Jahre am Existenminimum mit immer wieder Drohungen lebt, das ist sowas von unverschämt dabei kommen die Gläubiger an der letzten Stelle, jeder weiß das die IV verdienen.

Ab und an meckert hier mal eienr gleich wird untergebuttert. Wie schön doch die deutschen Insolvenzgesetze sind ach ja? Wenn einer die Treunhändergebühr nicht zahlt kann er vielleicht nicht, da fliegt raus? Die haben einen zu laufen.

Und was ist das? Einer ist gut verheiratet Herr Poth von Verena saß pleite mit 9 Millionen auf den Malediven. aha! Und andere werden abgepfändet auf 1100 oder 900 immer höher die Tabelle, die haben nichts zu fressen was, wenn die Nebenkosten kommen oder was anderes. die verschulden sich neu.

Abzock- Insolvenz nenn ich das. Geht zu wie im Knast. Nur das die frei sind wenn den Mist abgesessen haben, aber hier die Politik Pampel und Rechts Pampel fragen nach 6 Jahren nochnmal die Gläubiger. Außer schwarz arbeiten um sich Klamotten zu kaufen lernt man nichts so eine Ideotie.

Ob ich mir Vorwürfe mache Nö! Ich habe selber eingereicht ohne Gerichtsvollzieher. Und bitteschön: die Banken waren mit 50 Milliarden pleite durch ihre Zocker, die bekamen es gnädig vom Staat.Ich hätte mehr an die Gläubiger zurück geben können ohne die Insolvenz,hier haben andere verdient.

Minijob mache ich schon lange nicht mehr wozu freiwillig. Wenn den voll abzocken. Wenn man mir davon 450 noch 370 pfändet wozu denn?Nett sind die primitiven schlecht bezahlten Jobs nicht. Fahrkosten muss auch alleine zahlen. Wenn ich keinen mache sind auch zufrieden. Statt mir 50% zu lassen. Tabellenstumpfsinn und Beamtentum. Wie die Deutschen sind.

Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: waldi am 26. Dezember 2015, 10:01:10
waldi halt die Klappe ja?

Dir auch frohe Weihnachten, Lori!

Und nein - dass die Insolvenz hier im Forum schön geredet wird, kann ich persönlich nicht erkennen. Sie - die Insolvenz - ist besonders für Alleinstehende im unteren Verdienstbereich zumindest eine sehr, sehr große Belastung.
Und dies ist bei Dir zweifelsohne der Fall.

Wer den Schritt in die Insolvenz also geht, der ist gut beraten, sich vorher über alle Konsequenzen genauestens zu informieren. Um dann abzuwägen, ob dieser Weg für einen persönlich überhaupt gangbar ist.

In vielen Fällen ist die Insolvenz alternativlos, weil ansonsten der Gerichtsvollzieher zum Dauergast wird, und der Briefkasten nicht mehr geleert werden kann, wegen all dieser unangenehmen Post, und weil die eigene Psyche dem all nicht mehr gewachsen ist, und die Lebensqualität im Eimer ist.

Dass es dann trotz dieser Abwägung (falls sie stattgefunden hat) hin & wieder doch zu Frustphasen kommt, und dieser Frust dann hier abgelassen wird, damit kann ein Forum wie dieses leben. Und dazu ist es auch irgendwie da. Um in solchen Fällen vielleicht Mut zu machen, oder aber andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Schwierig wird das Aufzeigen alternativer Möglichkeiten allerdings, wenn - wie hier - zusätzliche Verdienstmöglichkeiten aus reinem Egoismus ausgeschlagen werden, weil zwei Drittel dieser Einnahmen dem Schuldenabbau zugute kommen.

Schwierig wird das Aufzeigen alternativer Möglichkeiten auch, wenn - wie hier - wie selbstverständlich das Thema Schwarzarbeit in den Raum geworfen wird, dass dies ja 'leider' nicht erlaubt ist.

Aus meiner erlebten Insolvenz kann ich Dir, Lori, als entscheidendstes Erlebnis lediglich den Tag benennen, an dem das Ganze vorbei war. Und natürlich gab es da auch ein Schielen auf beispielsweise Herrn & Frau Pooth, die diese Phase rein finanziell ganz anders überstanden haben.

Aber die Gesetze in Deutschland sind halt so, dass es niemandem verwehrt werden kann, sich einen vermögenden Partner an die Hand nehmen, um dann zumindest finanziell dem ganzen nur ein Lachen zu spendieren.

Wenn Dir, Lori, es hilfreich ist, die Zeit bis zu jenem 'Tag, an dem es vorbei ist' mit neidig-schielenden Blick auf Andere, auf vermeintlich besser Gestellte zu verbringen, bitteschön, dann sei Dir dies nicht verwehrt.

Wenn Du damit aber in solch geballter Form an die Öffentlichkeit gehst, nämlich dorthin, wo Menschen Rat suchen, die vielleicht keinen anderen Ausweg mehr haben, als die Insolvenz, und Du diese Menschen dann noch aufzustacheln versuchst, und ihnen vielleicht den letzten Funken Hoffnung nimmst auf eine baldige, bessere Zeit, dann solltest Du dies vielleicht tun in einem speziellen Forum, welches sich darauf reduziert, die Ungerechtigkeit der Welt in breiten Worten zu verkünden, und Dich also vereinen mit Leuten, deren Lebensinhalt ausgefüllt ist mit Hass auf alles und jenes, und die sich damit vorsätzlich selbst den Blick versperren auf eventuelle Lösungsmöglichkeiten.

Nochmals:
Wem es nicht wert ist, durch eigene Hände Arbeit wenigstens etwas mehr Geld in die eigene Tasche zu erwirtschaften (und gleichzeitig in den Schuldenabbau und in die Begleichung der IV-Rechnung), der soll seine Hände ruhig in den Schoss legen - aber nicht auf die Tastatur, um solche widersinnige Weltanschauung in die Welt zu posaunen.

Wie gesagt:
Dir auch noch einen schönen zweiten Weihnachtsfeiertag!
Wie auch immer Du ihn verbingen magst.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 26. Dezember 2015, 15:35:44
Hallo Waldi
alles okey.
Ich bin die letzte die neidisch auf andere guckt. Wozu denn was habe ich davon? Ich komme hier raus und dann geht es mir gut. Ich bin der Meinung man sollte die Gesetze ändern, Alleinstehenden - wenig verdienenden -  mehr Spielraum geben. Und vor allem hätte man auf drei Jahre verkürzen sollen. Für alle ohne sinnlose Zahlen. Manchmal glaube ich unsere Politiker machen die Gesetze im Nobelpuff. Bei weiviel % der Rückzahlung kann man 3 Jahren raus? Vielleicht haben gezockt. 25% oder 15% oder 35% oder 45% oder Karten spielen was? Für alle! 3 Jahre bitte! Ist meine Meinung warum soll einer, der in Hartz 4 ist und fast überall wegen Insolvenz abgelehnt wird, 6 Jahre Nullrunden machen? Er bekommt eher Arbeit auch, wenn in 3 Jahren Schluss ist. Und warum soll einer, der beim Vater jobbt und 25 % abdrückt in 3 Jahren raus? Hier werden Arme bestraft. So ist es in England nicht. Die über 80 000 Pfund verdienen machen 2 Jahre die darunter sind ein Jahr. Das nennt sich Gerechtigkeit. Dieser Staat wird immer mieser. Wenn es knallt brauchen sich nicht wundern.

schwarz Arbeit die zwingen viele dazu! In der Insolvenz! Kann alle verstehen die Kerle die sich beispielweise auf my Hammer auf Kollegen bar was holen. Sicher ich mache keine!Habe 1500 Neuschulden beim Zahnarzt.   

Was willst denn tun, wenn das Tier sich verletzt und 800 Euro Tierarztkosten zu zahlen sind , schwarz arbeiten oder sich was borgen in der Zeit, schreibt schon Anne Koark. Nicht die Menschen sind schlecht, die Gesetze sind es,in diesem Fall. Ich gehöre nicht zu den Menschen denen man sagen darf es dürfen Kriege geführt werden Organhandel betrieben udn udn und... Banken zocken ab machen miese... Aber huch: wir sollen die Anstandsengel sein?

Und richtig 450 Euro Jobs sind primitiv mit schlechten Arbeitsbedingungen.Ich halte es mit den Forderungen der Anne Koark. Wenn mir vom freiwilligen bitte nicht 50% lassen ich möchte auch leben, 5 Jahre keinen Wintermantel. Dann soll der Poth von Verena damals besser den 450 Euro Job freiwillig machen lach lach lach! Moral ist für alle da. 
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: waldi am 26. Dezember 2015, 15:58:18
Na, dann auch Frohe Weihnachten an Verena, Deinen Zahn- und Tierarzt sowie an Anne Koark!
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Dauerstress am 26. Dezember 2015, 16:12:16
Bitte auf die Netiquette (https://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette) achten. Vorwürfe und Unterstellungen bringen niemanden weiter. Egal wie tief der Frust sitzt, die anderen User hier im Forum sind ja nicht an der eigenen Lage schuld, oder? Auch wenn es sehr kontroverse Meinungen gibt, sollte man die sachlich diskutieren können.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: KarlPaul am 01. Januar 2016, 10:35:01
Wenn man ganz auf sich gestellt ist und keinen Rückhalt in der Familie oder Freunde hat ist man eine "arme Sau", im Insolvenzverfahren wie auch im normalen Leben.
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 28. Januar 2016, 19:28:24
waldi Du gehst mir mit Deinem Bäcker auf de Wecker. Werde Bäcker mache selber keine Schulden.Solche Belehrungen kann ma sich doch schenken, die Insolvezgesetze sind zum kotzen oft.
Ingo das deutsche Beamtentum ist sowas von schlimm.Spießer, man muss darüber mal ein Buch schreiben, wegen IV Gebühren die Insolvez zu knacken. Wenn einer das Geld nicht hat kann eben nicht zahlen, aber warum hast das nicht eingereicht, das nicht zahlen kanst die TH Gebühren, dann wird gestundet, musst hinterher zahlen.Das würde ich noch klären kann man denn nicht dagegen vorgehen, anderer Richter und gut.   
Titel: Re: 298 InsO
Beitrag von: Lori am 30. Januar 2016, 19:06:03
Eins ist mir nicht klar. Wenn unser Treat Schreiber im ALG II war, kann man doch die TH Kosten stunden lassen, kommt hinterher als Rechnung dann. So lief es bei mir. Da muss man doch nicht aus der Insolvenz fallen, man muss das natürlich beantragen. Hat der Bub wohl vergessen schade. Die knallen dem dann die Insolvenz vor die Füße, am besten wegen 120 Euro TH Gebühren in der Wohlverhaltensphase, das gehört in den Witzkatalog. Ich lerne der Bäcker will sein Geld aber ich muss da nicht hingehen, wenn ich keins habe. So ist das. 

Gott sei Dank habe ich nur noch dieses Jahr. Was für eine scheinbare Abzocke 6 Jahre Existenzminimum diese deutschen Politiker. Die habe ich gefressen.
Hauptsache die Banken wenn vor der pleite stehen mit paar Milliarden bitte Frau Merkel helfe aus Steuergeldern. 


Affenstall Deutschland nicht mal ein Kühlschrank bekommst als Erhöhung der Pfändungsgrenze und ach ja doch, auch keinen Klarna Kredit für 15 Euro wir stehen in der Schufa. Die Stasi war besser. Nicht so schlimm. Kühlschrank durfte ich mir kaufen durfte arbeiten. Dafür hier nicht: abgeben bitte fast alles.
Außerdem werden Tiere gepfändet, wo gibt es denn sowas?

Man sollte ein Witzbuch schreiben über närrische Politiker ab nach England in die Insolvenz, nie wieder hier.

Wer die totale Entmündigung will, mache deutsche Insolvenz bitte nach Tabelle leben.