Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: shorty5555 am 29. Oktober 2009, 13:50:55
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Hallo Zusammen!
Ich bräuchte dringend ein paar ratschläge!!!!
Bei mir geht es um eine Summe von ca. 32000 euro, plus diverse kleinbeträge von ca. 3000 €, also rund 35000 Euro Schulden.
Mittlerweile bin ich an dem Punkt angekommen, das ich die laufenden Kosten jeden Monat nicht mehr tragen kann!!! Also irgendwas wird immer zurückgebucht, weil das konto nicht ausreichend gedeckt ist. :sad:
Die summe kam zustande, weil ich damals dieses und jenes auf raten gezahlt habe! Und jetzt habe ich den Überblick komplett verloren. Fast jeden tag habe ich Post von der Mahnabteilung des Gerichts im Briefkasten. Ich weiß langsam nicht mehr weiter!!!!
Natürlich habe ich mit sämtlichen Gläubigern schriftlich kontakt aufgenommen, um bei den einen stundungen zu erbeten, und den anderen Vergleichsangebote zu machen, aber irgendwie funzt das alles nicht richtig. Ich muss dazu sagen, das ich mich auch nicht wirklich gut damit auskenne.
Jetzt habe ich vor gleich bei der schuldnerberatungsstelle anzurufen, aber ich habe auch gelesen, das man monatelang warten muss.......das kann ich aber nicht!!!
Was würdet ihr an meiner stelle tun?
Noch zur Info: Ich bin berufstätig, verdiene ca. 1750 € netto, steuerklasse 1, und habe mit allem Abgaben ( inkl. private KV 250€) nur noch ca. 400 € zu leben. Davon habe ich aber auch noch keine Miete bezahlt!!!
Ich werde demnächst wieder bei meinen Eltern einziehen, damit ich die Miete gespart habe und ich meine priv. kv wieder zahlen kann, das kann ich zur zeit nämlich auch nicht mehr!
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Kann niemand einen ratschlag geben !?!?!?!?!?
Gerade die schuldnerberatung angerufen.....und nen Termin erst ende januar!!!! was mach ich denn bis dahin??? die zahlungen vorerst einstellen???
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Hi,
bei mir war es so:
- Schuldnerberatung angerufen, konnte paar Tage später vorbeikommen
- Schuldnerberater riet mir zur Privatinsolvenz, wir werden dann alle Gläubiger anschreiben, denen ein Angebot machen, was sie zahlen können, das werden die sowieso ablehnen
- dann machen wir einen Antrag auf Privatinsolvenz, aber bis dahin wird es noch paar Monate dauern
- bis dahin anderes Konto besorgen(noch ist die Schufa sauber), und den Lohn usw. dahin abführen, nichts mehr zahlen.
- 1. Termin beim Schuldnerberater war mitte Oktober 2008
- Antragstellung auf Privatinsolvenz war Ende April 2009 - also ca. 6Monate wo ich nix mehr bezahlt habe
Klar kamen etliche Mahnungen und Drohbriefe, aber Schuldnerberater meinte einfach ignorieren, wir haben ja alle Gläubiger berücksichtigt usw.
Mitlerweile ist mein Verfahren eröffnet und der 1. Termin beim Treuhänder war auch schon, bis jetzt kann ich nur sagen das ich alles richtig gemacht habe, und froh bin diesen Weg gegangen zu sein. Denn vorher ging es mir ähnlich wie dir ca. 1500Euro netto, und schon 1200Euro Ausgaben.
Kurz und knapp, vom ersten Termin beim Schuldnerberater bis zum eröffneten Verfahren sind ca. 1Jahr vergangen, in der Zeit nichts mehr an Raten usw. gezahlt.
MfG
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Mit 1.750,- € hat mein keine private KV, es sei denn Sie sind Beamter?
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oder man hat sich , als es ging, befreien lassen.
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Schönen Dank erstmal für die antworten. Ja genau ich bin Beamter.
Wird von den 1750 euro dann noch die priv. KV abgezogen????
Und weiß jemand ob meine Lebenspartnerin ( eingetr. Lebensgemeinschaft) als Unterhaltsberechtigt auch mit angerechnet wird???
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Ja die Aufwendungen für die PKV werden abgezogen und die LG ist zu berücksichtigen.
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Also wird die KV vom netto nochmal abgezogen????
Und inwiefern wir die LG berücksichtigt?
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Auch meine Frage seit wann wird die LG berücksichtigt??
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§ 5 LPartG: Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt
Die Lebenspartner sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft angemessen zu unterhalten. § 1360 Satz 2, die §§ 1360a, 1360b und 1609 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.
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und hier steht eindeutig "eingetragen"
...
Und weiß jemand ob meine Lebenspartnerin ( eingetr. Lebensgemeinschaft) als Unterhaltsberechtigt auch mit angerechnet wird???
Insofern hat Insokalle alles notwendige ja geschrieben.
Pfändungsberücksichtigung ergibt sich dann wieder aus §850c ZPO.
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Wenn die LG aber arbeitet fällt sie früher oder später sowieso raus. Ausserdem bin ich mir nicht so sicher ob das mit der LG alles so automatisch läuft wie bei einer Ehefrau.
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Wie wärs mit §850c ZPO ?
Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist, auf bis zu...
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Hallo,
eingetragene Lebenspartnerschaft ist genau so wie verheiratet. Vor einigen Jahren habe ich stundenlang Blätter im "Schönfelder" ausgetauscht wegen diese Zusatzes. :neutral:
Mich wundert eher, warum jemand Steuerklasse I hat, wenn er/sie "verheiratet" ist.
mfg
Paula41
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Ich dachte, diese eingetragene Lebenspartnerschaft gilt nur bei gleichgeschlechtlichen Partnern?
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Nun habe ich extra nachgesehen, Shorty555 ist doch eine Frau mit einer Lebenspartnerin.
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Guten Morgen!
Ja genau ich bin eine Frau und meine Lebenspartnerin ist auch eine Frau! :wink:
Ich arbeite als Beamtin und meine Frau ist selbstständig, sie betreibt einen ein Person Reinigungservice, mit ca. 750€ euro netto.
Wenn Sie mit angerechnet wird, würde mir viel weniger gepfändet, richtig?
Ist das denn wirklich so, alles war ich mehr als 900 euro verdiene muss ich automatisch abgeben????? :cry:
Ach so, steuerlich......sind wir beide in Lohnsteuerklasse 1....weil es halt nur eine eingetr. LP ist :heulen:
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Da ich nicht wirklich fit auf diesem Gebiet bin, und manchmal erst bei zweiten mal verstehe heisst das, das
1. von meinem Netto die priv. KV noch abgezogen und
2. berücksichtigt wird das ich eine Unterhaltspflichtige Person habe, also auch noch abgezogen wird?????
Ich verstehe das nicht so ganz *schäm* :rougi:
Weiß vielleicht auch jemand, wieviel mir gepfändet werden würde?
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Hallo,
also warum man nun auch noch heiratet, wenn man noch nicht mal steuerliche Vorteile und auch wohl eher keine gemeinsamen Kinder hat, verstehe wer will. Aber wie auch immer.
Ja die KV wird abgezogen, Bezügestellen kennen sich mit der Berechnung gut aus. Die LP'in wird in der Dienstelle bekannt sein. Also wird sie auch automatisch berücksichtigt. Auf Antrag des Gläubigers kann aber auch eine Nichtberücksichtigung erfolgen. Aber der muss erst gestellt werden. Bei 1.500 € Nettoeinkommen beträgt der pfändbare Betrag bei einer unterhaltsberechtigten Person 72,05€ und ohne diese 360,40€.
mfg
Paula41
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Hallo Paula!
Es muss doch nicht immer gleich an Kinder oder Geld gedcht werden!!!!
Es gibt auch Menschen, die wirklich wegen der Liebe heiraten!!!! Hab ich mir zumindest mal sagen lassen ;)
Oder wird man bei einer "normalen" Ehe vor dem Altar in der Kirche gleich über das Steuerrecht aufgeklärt???
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Also shorty.
Ich schreibe stets vorurteilsfrei.
Insofern ist auch das Gesetz vorurteilsfrei zu lesen.
Der Lebenspartner kann in der deuschen Sprache nun mal m oder w sein.
Also ist ihre Lebenspartnerin wie ein Ehegatte zu berücksichtigen.
Dies dürfte im Steuerrecht aber auch so sein.
Zur Erklärung des Netto.
Z.B. 1500,- gesetzliches Netto.
abzüglich PKV 260
abzüglich VL 40
ergibt ein Pfändungsnetto von 1200
ohne unterhaltsberechtigte Person sind 150,40 pfändbar.
mit Lebensgefährtin ist nichts 0,00 pfändbar.
Nun alles verstanden?
Wenn nicht fragen.
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Ooooooooohhh nein so war das nicht gemeint.
Meine Nachricht war darauf bezogen, weil paula schrieb warum man dennoch heiratet, wenn es nicht um Kinder oder steuern ginge.....ganz salopp gesagt. :wink:
Muss ich meiner Lebenspartnerin denn unterhalt zahlen damit sie unterhaltsberechtigt ist????
Und bei den Steuern ist es wirklich so, das wir nach wie vor lohnsteuerklasse 1 sind, und da kann man auch nichts dran rütteln. Ebenso zahlt mein arbeitgeber auch nicht den Familienzuschlag, den "hetero" Beamte sofort bekommen würden.
Morgen habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, da geht es wesentlich schneller als bei der SB. Allein die Zeitersparnis für einen Termin dort, beträgt 7 Wochen.
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Hallo!
Heute habe ich meine kompletten Unterlagen beim RA abgegeben. Mal sehen was er draus machen kann. Drückt mir mal die Daumen.
Er war nur ein wenig zerstreut irgendwie.......hab ja schon ein wenig Bammel.....weil er meinte, alles was über der Pfändungsgrenze liegt, würde mir pepfändet werden!!!! :dntknw: