Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: Larifari am 01. November 2012, 04:25:45

Titel: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Larifari am 01. November 2012, 04:25:45
Nachdem nun meine WVP seit 4,5h vorbei ist ;) - frage ich mich natürlich, wem ich noch Rechenschaft abzulegen habe und ob ich gewisse Dinge beachten muss bis die Bestätigung vom Gericht da ist oder kann ich alles tun und lassen was ich möchte?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: tomwr am 01. November 2012, 14:08:33
Sofern die Abtretungserklärung abgelaufen ist, zum Beispiel ungefragt den Job kündigen.  :cool:
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Larifari am 01. November 2012, 14:19:36
darf ich auch einfach wieder Konten bei unterschiedlichen Bank eröffnen? Darf ich einen Bausparer anlegen? Darf ich mit einem Gläubiger (unerlaubte Handlung) der im INso nicht berücksichtigt wurde verhandeln oder muss ich den Brief über die eigentliche RSB abwarten?

Darf ich so viel Geld wie ich will wieder verdienen, also einen 400€ Nebenjob noch zusätzlich antreten?


Kann ich einen laufenden Riestervertrag jetzt kündigen und das Restguthaben verbraten? ;) oder muss ich am besten immer auf diesen Wisch vom Gericht warten?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: AuswegInsolvenz am 01. November 2012, 18:01:51
"Darf ich Konten bei unterschiedlichen Banken eröffnen."

Ja, wer hat Ihnen das in der WVP verboten ?

"Darf ich Verhandlungen mit einem Gläubiger, unerlaubte Handlung ..."

Diese Verbindlichkeit hätten Sie auch schon im laufenden Verfahren bedienen können,

"Darf ich so viel Geld verdienen wie ich will"

Durften sie schon die ganze Zeit.

Der Riestervertrag unterlag eh nicht dem Insolvenzbeschlag.
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Larifari am 01. November 2012, 18:09:28
Meine Insolvenzverwalterin gestattete mir nur ein Konto, obwohl die zweite Bank eins einrichten wollte.

Das ich mich um die Forderung aus unerlaubter Handlung kümmern dürfte wusste ich nicht... Ich dachte, ich würde sonst einen Gläubiger bevorzugen und würde die RSB gefährden.

Muss ich auf diesen Zettel vom Gericht nun noch unbedingt warten? Wie kann ich das beschleunigen, ab wann zählt die RSB bei der Schufa UND ab wann kann ich mit den alten Gläubigern das Handeln beginnen?

Wenn ich den Riester vor Ablauf der 6 Jahre gekündigt hätte, wäre dann nicht der Treuhänder auf mich zugekommen und hatte das Geld kassiert?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Feuerwald am 01. November 2012, 18:11:42
Nachdem nun meine WVP seit 4,5h vorbei ist ;)

- Aber die RSB noch nicht erteilt?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Larifari am 01. November 2012, 18:12:41
Nein, die WVP endet doch mit dem Ablauf der 6 Jahre oder nicht?

Ich schweb total im Raum und weis nicht was ich darf und was nicht :(. .... Bin dieses Sklavenleben gewöhnt ;(
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: AuswegInsolvenz am 01. November 2012, 19:12:26
Ab wann Sie mit den alten Gläubigern verhandeln können? Über was wollen Sie mit denen verhandeln? Kann es sein das Sie sich noch gar nicht im Klaren sind was RSB bedeutet? Bitte ergänzende Infos. Wann ist das Verfahren eröffnet worden?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Larifari am 01. November 2012, 19:34:00
das Verfahren wurde am 31.10.2006 eröffnet und müsste ja seit heute Nacht vorbei sein.

Ich möchte die Schufaeinträge weg haben... mein Plan ist, nach der Erteilung der RSB mit dem Brief zu den ehemaligen Gläubigern zu gehen und denen z.B. 100€ anzubieten im Gegenzug würde ich die Löschung des jeweiligen Datensatzes in der Schufa erwarten.

Mit der RSB hab ich natürlich eine wesentlich bessere Verhandlungsposition.



Das andere ist, dass ich einen Eintrag wegen "unerlaubter Handlung" habe, der zwar in der PI aufgeführt ist, jedoch nicht hinzugezogen wurde. Diesen Posten möchte ich nun bezahlen / einen normalen Vergleich schließen, damit das aus der Welt ist.


Hat jemand ein entsprechendes Formular um einen vor Gericht standwürdigen Vergleich zu schließen?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Feuerwald am 01. November 2012, 19:51:26
- Solange die RSB nicht durch Beschluss erteilt und rechtskräftig geworden ist, würde ich die Gläubiger in Ruhe schlafen lassen und gewiss keine 100 Euro anbieten. Ich will das jetzt gar nicht vertiefen, es gibt noch eine Jahresfrist nach Erteilung des RSB, innerhalb diese widerrufen werden kann.

Allgemein ist es bei Vertragspartnern der SCHUFA nicht möglich, eine Löschung außerhalb der Richtlinien zu veranlassen. Es bleibt ohnehin der "harte" Eintrag über die Erteilung der RSB für ca. 3 Jahren bestehen, daran können Sie nichts ändern.
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Larifari am 01. November 2012, 19:53:26
habe ich dann wenigstens nach diesen "erneuten" 3 Jahren eine weiße Weste?
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Insokalle am 02. November 2012, 11:06:59
Gute Frage.

Offiziell ist die Schufa sauber.

Inoffiziell wird immer noch unter der Hand vermutet, dass Banken das trotzdem noch irgendwie erkennen können.

Und schauen Sie in den anderen Thread, da hat jmd. beispielsweise ca. zwei Monate nach Ablauf der 6 Jahre den Beschluss über die Erteilung der RSB erhalten. Ein bisschen gedulden müssen Sie sich also noch.
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: tomwr am 02. November 2012, 16:31:08
Nachdem nun meine WVP seit 4,5h vorbei ist ;)

- Aber die RSB noch nicht erteilt?

Er meinte seit 4,5 Stunden ist die Abtretungserklärung abgelaufen.  :wink:
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: tomwr am 02. November 2012, 16:36:00
Offiziell ist die Schufa sauber.

Inoffiziell wird immer noch unter der Hand vermutet, dass Banken das trotzdem noch irgendwie erkennen können.

Hört sich an wie eine Verschwärungstheorie.
Ich glaub's eher nicht.
Wenn ein Kunde 3 Jahre sauber war (im Grunde mit WVP eher 7 bis 8), warum soll der weniger kreditwürdig sein als jemand der seit 20 Jahren mit dem Dispo ständig im Minus ist ?

Diese Bewertungsschemata der Kreditwürdigkeit sind sowieso wenig einleuchtend. Je mehr Kredite man hat (und bedient) um so kreditwürdiger wird man bei den Banken. Im Grunde geht es den Banken nur darum Geld zu verdienen. Und dafür gehen die auch Risiken ein. Und drehen als Ausgleich an der Zinsschraube. Irgendwie ist das alles kein Hexenwerk und ich frage mich ob man dafür wirklich studiert haben muss.  :whistle:
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: Insokalle am 02. November 2012, 18:52:02
Nachdem nun meine WVP seit 4,5h vorbei ist ;)

- Aber die RSB noch nicht erteilt?

Er meinte seit 4,5 Stunden ist die Abtretungserklärung abgelaufen.  :wink:


Mich hats amüsiert, denn ich nehme an das war ironisch gemeint.

Was mir allerdings nicht klar ist, ist, ob der Fragesteller jmd. vom Gericht mit dem Beschluss über die Erteilung der RSB mit einer roten Schleife drumherum zur besagten Stunde vor seiner Tür erwartet hat.


Mit Verschwörung hat das nichts zu tun. Es ist einfach das, was man immer wieder hört und liest.

Möglich, dass der Banker an der Zinsschaube drehen wird. Der, dem man gegenüber sitzt, wird nicht studiert haben. Im Zweifelsfall dackelt er zu seinem Filialleiter, der meist auch nicht schlauer ist.
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: tomwr am 05. November 2012, 18:19:31
 :thumbup:
Titel: Re: 6 Jahre vorbei - Bestätigungsschreiben der RSB fehlt noch - was darf ich?!
Beitrag von: hurts am 07. November 2012, 22:36:31
"Was mir allerdings nicht klar ist, ist, ob der Fragesteller jmd. vom Gericht mit dem Beschluss über die Erteilung der RSB mit einer roten Schleife drumherum zur besagten Stunde vor seiner Tür erwartet hat."

Waaaas?
Der kommt nicht?
Das gibts doch nicht.
Hätte ich das mal früher gewusst.
 :cry: