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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?  (Gelesen 5521 mal)

Bonny

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Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« am: 07. März 2014, 13:01:57 »

Hi, aus der vor 6 Jahren beeendete Selbststängigkeit meines Mannes ist nun ein Verfahren anhänig. Normaler Weise wären diese Forderungen ja verjährt :rougi:, dennoch hat das Gericht die Klage zugelassen. Es wären nur 70 T€ + Gerichts und Rechtsanwaltskosten, die auf uns zukommen würden :coffee:. Also rund 85 T€ Wir haben uns nun mit viel Entbehrungen durch die Jahre hochgearbeitet und dachten nun endlich wieder Fuß zu fassen, da kam das nun mal angeflogen.

1. Wie auch immer, diese Summe können wir nicht aufbringen :cry:  :dntknw:, da wir noch andere Verpflichtungen haben, die wir jetzt schaffen im normalen Rahmen zu regeln.

Ab wann würde ein Insolvenzantrag in diesem Fall gestellt werden können????? bzw. wie rechtzeitig muss ich mit anderen Gläubigern in Verhandlung treten???

2. Mein Mann hat ein Einkommen von etwa 3500 €. Ich eine Erwerbsminderungsrente von 700 € GdB 70.

- Wird meine Rente bei einer Insolvenz meines Mannes mit Herrangezogen? Was bleibt uns?
- Wäre ich dennoch eine Unterhaltsberechtigte Person meines Mannes, wegen dem Pfändungsfreibetrag?
- Dürfen wir unser Haus (gemeinschaftliches Eigentum) behalten, wenn wir aus dem pfändungsfreien Einkommen die Hausrate bedienen können?

Lieben Dank im Voraus für die Infos
Bonny
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Der_Alte

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #1 am: 07. März 2014, 16:42:08 »

Für die Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens gibt es den Pfändungsrechner http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-2013-81.html, die Ehefrau ist, soweit kein anderweitiger Gerichtsbeschluss ergeht, unterhaltsberechtigte Person. Die Pfändung erfolgt nur in das Einkommen des Einzelnen; es erfolgt keine Zusammenrechnung des Familieneinkommens.
In Ihrem Fall könnte es passieren, dass der Insolvenzverwalter oder ein Gläubiger einen Antrag stellt, Sie nicht bei Ihrem Mann zu berücksichtigen (§ 850 c Abs. 4 ZPO), aber das muss man abwarten.
Sind die genannten Schulden die einzigen oder gibt es weitere Verpflichtungen. Wenn ja, wird bei einer Insolvenz alles mit in das Verfahren einfließen, auch der Hauskredit. Wenn die weiteren Verpflichtungen solche sind, die sie beide betreffen, könnte auch für Sie der Gang in die Insolvenz drohen.
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #2 am: 07. März 2014, 16:46:15 »

Leiben Dank für die schnelle Antwort  :biggrin:

Unser Rechtsanwalt meinte, dass es gut ist, dass das Haus auch zur Hälfte mir gehört. Dürfen wir den Hauskredit aus den pfändfreien Beträgen denn nun selber aufbringen? Woanders müssten wir doch auch Miete bezahlen. :gruebel:
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #3 am: 07. März 2014, 16:47:34 »

Und ja klar, es gibt noch andere Verpflichtungen. Aber diese bekommen wir jetzt gut in den Griff. :cheesy:
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #4 am: 07. März 2014, 16:56:56 »

Lieber Alter, ich bin in keinem weiteren Darlehen als das Haus Mitschuldner, es gehört ja auch uns beide.
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Der_Alte

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #5 am: 07. März 2014, 18:38:27 »

Wenn Ihr Mann einen Insolvenzantrag stellt, dann werden automatisch alle seine Schulden mit in die Insolvenz einfließen, egal, ob die bezahlt werden könnten oder nicht. Es sind dann Insolvenzforderungen. Auch der Hauskredit ist eine solche Insolvenzforderung. Ob der Insolveznverwalter zustimmt, dass dieser Kredit weiter bedient wird, ist die eine Sache. Die andere Frage ist die der Bank, ob sie das akzeptiert. Ihr Mann kann, wenn er die Insolvenz durchläuft und die Restschuldbefreiung erteilt wird, nicht mehr als Zahler belangt werden. Ihre Rente dürfte auch nur begrenzt reichen und ist nicht pfändbar. Deshalb verliert die Bank teilweise die Sicherheiten, mit denen der Kredit besichert ist. Für die Bank wäre es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit interessanter, die Immobilie zu verwerten und dann nur, falls die Verkaufssumme nicht ausreicht, auf einer geringen Restforderung sitzen zu bleiben. Ob allerdings die Bank so handelt, kann man nicht vorhersagen.
Sollte sich aus dem Verkauf der Immobilie sogar ein Überschuss erzielen lassen, dann muss und wird der Insolvenzverwalter den Verkauf anstreben.
Ich halte es nicht für sehr realistisch, das die Immobilie gehalten werden kann.
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #6 am: 07. März 2014, 18:42:46 »

Danke für die Tatsachen :) es ist leichter damit zu leben, was kommt, als in das ungewisse hineinzuschlittern ;)
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eidechse

Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #7 am: 10. März 2014, 15:08:27 »

Nur weil eine Klage rechtshängig ist, muss nicht gleich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wenn wirklich Verjährung im Raum steht, stehen die Chancen doch gut. Die Zustellung der Klage bedeutet ja nicht, dass das Gericht die Forderungen als nicht verjährt ansieht. Das prüft das Gericht gar nicht. Vor der Zustellung der Klage wird die Klage gar nicht in der Sache geprüft. Maximal wird durch das Gericht geprüft, ob man denn auch zuständig ist. Evtl. erfolgen auch mal Hinweise an die klagende Partei bei gravierenden "Mängeln".

Die Verjährung wird im Übrigen auch gar nicht von Amts wegen berücksichtigt sondern muss vom Belagten eingewendet werden.

Von daher ruhig Blut im Hinblick auf den Insolvenzantrag und mal den eigenen RA befragen, wie er das mit der Verjährung der Forderungen sieht.
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #8 am: 11. März 2014, 09:02:17 »

nun ja, eidechse, dass geht ja nun schon über ein Jahr. Jetzt ist ein Gutachten erstellt worden, dass 50/50 die Chance stellt :wink:. Die Einrede zur Hemmung der Verjährung stellt der Antragsgegner eine fiktive Darstellung zwischenzeichtlicher angeblicher Verhandlungen wegen der aufgetretenen Mängel :heulen:. Da es ja nun schon 8 Jahre her ist, fällt uns schwer Zeugenaussagen für angebliche Verhandlungen, damit zu verbinden. Lediglich eine Seminarbescheinigung, zufälliger weise genau über den Zeitraum und stellt somit die persönliche Verhandlung zu 80 % in Frage und widerlegbar. Somit stehen unsere Chancen noch etwas besser. Dennoch gehe ich lieber vom schlimsten Fall aus, weil es dann nur noch besser werden kann.  :gruebel:
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eidechse

Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #9 am: 12. März 2014, 16:09:48 »

Dass das ganze über ein Jahr geht, konnte man Ihrem Beitrag nun nicht entnehmen. Wenn der Kläger sich auf Hemmungstatbestände für die Verjährung beruft, dann muss er das doch darlegen und beweisen. Es scheint ja dann wirklich noch Hoffnung zu geben.

Nach Ihrem letzten Beitrag scheinen Sie ja warten zu wollen, wie das Verfahren ausgeht und dann zum Insolvenzantrag greifen oder auch nicht. Das sollte auch gemacht werden, sonst hat man sich hinterher in die Insolvenz mit den nunmal auch bestehenden Nachteilen begeben, obwohl es nicht notwendig gewesen wäre.
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #10 am: 12. März 2014, 18:03:31 »

genau, nur wenn das Urteil zum Nachteil meines Mannes ausgehen würde, würde eine Insolvenz in Frage kommen. Ich war zwischenzeitlich hier auch bei einem Verein gewesen, der Insolvenzanträge und sowas macht und mich mit denen unterhalten. Es besteht wohl die Möglichkeit, dass der Kredit nicht der Tabelle gemeldet wird und somit im Falle einer Insolvenz herausgelassen werden könnte. Das würde die Insolvenzmasse im wesentlichen schmälern, sofern das Darlehen weiter von uns bedient wird. Na, ich habe noch mal einen Termin vereinbart um es nochmals im Detail zu klären.

Lieben Dank noch mal und ich lass von mir wieder hören, wie es weitergeht.  :cheesy:
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Insokalle

Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #11 am: 12. März 2014, 19:37:45 »

Ich lese immer nur uns. Wer wird denn eigentlich ins Veddrfahren gehen? Einer, beide oder beide nacheinander?

Zitat
Es besteht wohl die Möglichkeit, dass der Kredit nicht der Tabelle gemeldet wird
Ja, die Möglichkeit besteht. Spielen Sie gern?

Zitat
und somit im Falle einer Insolvenz herausgelassen werden könnte
Ja und? Trotzdem fällt er unter die RSB bei demjenigen, der im Verfahren ist. Und es ändert nichts am Bestehenbleiben der Sicherheiten.

Zitat
Das würde die Insolvenzmasse im wesentlichen schmälern, sofern das Darlehen weiter von uns bedient wird.
Das verstehe ich nun gar nicht mehr.
« Letzte Änderung: 12. März 2014, 19:43:09 von Insokalle »
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eidechse

Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #12 am: 13. März 2014, 11:10:39 »

@ Bonny

Also was dieser Verein Ihnen geraten hat, stimmt vorne und hinten nicht. Sie sollten sich wirklich überlegen im Ernstfall zu einer anderen Stelle zu gehen.

Die InsO bietet nämlich keine Schlupflöcher um irgenwelche Forderungen und Vermögensgegenstände von vornherein aus der Insolvenz raus zu lassen. Es wird mehr oder weniger klar durch das Gesetz definiert wer Insolvenzgläubiger ist und wer nicht. Und es spielt dafür, ob ein Gläubiger Insolvenzgläubiger ist, überhaupt keine Rolle, ob er seine Forderungen zur Tabelle angemeldet hat, vom IV über das Verfahren informiert wurde oder vom Schuldner in der zu erstellenden Gläubigerliste angegeben wurde.

Zudem gibt es die Möglichkeit der Versagung der RSB, wenn der Schuldner Gläubiger in der Glläubigerliste nicht angibt oder wenn er Insolvenzgläubigern Sondervorteile verschafft.
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #13 am: 08. April 2014, 11:51:50 »

Es ist unser Haus, aber mein Mann, geht im Falle eines negativen Gerichtsurteils, allein in Insolvenz. Also steht das Haus im Gemeinschaftlichen Eigentum. Wie will man aber ein halbes Haus und Grundstück vollstrecken? Mich kann man doch nicht zur Aufgabe meines Eigentumsanteils verpflichten. (?) Daher ist es möglich, da eine Verwertung nicht möglich ist, dass es aus der Insolvenzmasse freigegeben wird. Und Miete muss ich auch überall zahlen. So wurde es mir erklärt.
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Insokalle

Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #14 am: 08. April 2014, 17:23:03 »

Ich mach es ganz kurz:

Zitat
Wie will man aber ein halbes Haus und Grundstück vollstrecken?
Das Zauberwort heißt wohl Teilungsversteigerung.

Zitat
Und Miete muss ich auch überall zahlen.
Das interessiert den IV und die Gläubiger nicht.

Wenn eine Freigabe erfolgt, dann meistens dann, wenn für die Insolvenzmasse nichts rumkommt, sei es, weil es hoch belastet ist, eine Schrottimmobilie ist usw.
Zu den möglichen Reaktionen der Banken s.o.

Haben Sie denn keinen ordentlichen Berater gesucht?
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Maurice Garin

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #15 am: 09. April 2014, 09:36:04 »

Wie will man aber ein halbes Haus und Grundstück vollstrecken?

Wie Insokalle schrieb gibt es die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Das wird das gesamte Haus versteigert und die Hälfte des Erlöses (abzgl. Schulden) bekommen Sie, den Rest der Gläubiger oder IV. An sowas haben aber i.d.R. weder Gläubiger oder IV Spaß, weil bei Teilungsversteigerungen die Tücke doch stark im Detail steckt. Bei guter Beratung wird das für den Gläubiger ein hartes Brot. Auch gibt es die Möglichkeit, dass Sie das Haus selber ersteigern. Je nach Höhe der bestehenden Belastungen ist das nicht unrealistisch. Wenn sie die Bank auf Ihre Seite kriegen.

Wie hoch ist denn die Immobilie noch belastet und wie hoch ist der Verkehrswert?

Grds. sollten Sie und Ihr Anwalt mal über die Möglichkeit nachdenken, sich schon im Gerichtsverfahren über einen Vergleich mit dem Gegner zu verständigen. Wenn Sie dem klarmachen, dass er - selbst wenn er gewinnt - nix  oder nur sehr vollstrecken kann, vielleicht läßt sich dann schon vorweg eine Lösung finden.
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Bonny

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Re: Ab wann Insolvenzantrag stellen und was bleibt uns?
« Antwort #16 am: 09. April 2014, 10:45:13 »

Ein ordentlicher Berater kostet nach meinem Herrumtelefonieren auch ordentlich Geld.  :gruebel: Also habe ich es mit der preiswerten Alternative eines Vereins getan.

Ja, das Haus ist ordentlich belastet mit 290 T€ aber einer relativ kleinen Rate von 980 € mtl. Zudem ist noch ein Wohnrecht eingetragen welches in der Grundschuld dem Rang zurück tritt. Auch das müsste kapitalisiert werden. Ein Zwangsvollstreckungsvermerk würde im Rang nach der zu finanzierenden Bank als auch nach dem Wohnrecht eingetragen werden. Den wirklichen Marktwert des Hauses würde ich auf 300000 € selbst einschätzen. Ich bin viele Banken abgelaufen und habe mir ähnliche Objekte im Marktwert angeschaut.
Ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass das Haus in einer Zwangsvollstreckung diesen Wert ergeben würde.

Dennoch bedrückt es mich, da die Bank im Falle einer Vollstreckung das Darlehen kündigen würde. Und wie soll ich es dann selbst ersteigern?

Es ist doch sehr seltsam alles  :neutral:

Mir fällt eigendlich nur noch ein, soviel wie mögich zu sparen in der Zeit. Unser Rechtsanwalt meint ja, dass es noch lange dauern wird, bis es zur Verhandlung kommt. Sein (Mein Mann) sein Prozessgegner wurde aufgefordert bis zum Ende des Monats nun endlich seine Klage einzureichen.

Mit Gehalt, Überstunden und Spesen, wird er im Falle einer Vollstreckung dennoch fast 4000 € im Monat haben, nach Abzug alle pfändbaren Beträge.

Vielleicht soll alles so sein und es ist unabänderbar und wir sollen dann ein sorgloses Leben mit dem uns verbleibendem Geld haben?
« Letzte Änderung: 10. April 2014, 21:56:55 von Bonny »
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