Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: ManuelLohser am 14. Mai 2018, 16:14:48
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Hallo Zusammen,
ich bin Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens was ich Insolvenz melden muss - sobald ich durch den Antrag gestiegen bin. Morgen muss ich aber wegen einer Forderung, die der Hauptgrund dafür ist bei einem Gerichtsvollzier eine Eidenstadtliche Versicherung abgeben. Meine Frage: Muss oder sollte ich dem Gerichtsvollzieher sagen, dass ich Insolvenz anmelde oder könnten dadurch irgendwelche Nachteile enstehen? Vielen Dank schonmal!
Gruß
Manuel
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Für die Abgabe der Vermögensauskunft (so heißt die EV schon länger) ist die bevorstehende Insolvenz nicht relevant.
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Danke für die Antwort - könnte sich denn, wenn ich das erwähne (falls ich gefragt werde) ein Nachteil für mich ergeben? z.B. das ich vom GV oder seinem klienten Insolvent gemeldet werde bevor ich es tun kann?
Es handelt sich übrigens um eine GmbH & Co. KG falls das eine Rolle spielt .
Gruß
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1.) Vermögensauskunft: Beantworte korrekt die Fragen des GV, aber nicht mehr und erzähle nichts Unverlangtes
2.) Insolvenzantrag: Stelle ihn vor allen Dingen auch rechtzeitig und fristgemäß