Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Allgemeines => Thema gestartet von: RacingPaul am 17. Februar 2012, 18:45:15
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Hallo zusammen,
werde in den kommenden Tage die e.V. mal wieder abgeben
mein Netto-Gehalt liegt klar unter der Pfändungsfreigrenze, verheiratet ein Kind
Frage:
reicht es wenn ich zur Abgabe der e.V. - was den Namen und Anschrift meines Arbeitgebers angeht - einen diesbezüglich geschwärzten Gehaltszettel mitbringe?
Könnte ja sein dass obwohl bei mir nichts zu holen ist man den Arbeitgeber heimsucht allein schon um mich schlecht dastehen zu lassen
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Sie werden auf jeden Fall Angaben zu Ihrem Arbeitgeber machen müssen.
Sämtliche Bezugsquellen aufzudecken ist ja gerade der Hauptzweck eines Vermögensverzeichnisses.
Dem Gläubiger muss Gelegenheit gegeben werden, umfassende Vollstreckungsaufträge zu erteilen.
Gerade im Bezug auf Arbeitseinkommen ist, wenn auch etwa unregelmäßig, die Möglichkeit von z.B. pfändbaren Einmalzahlungen gegeben (Weihnachtsgeld o.ä.).